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	Kommentare zu: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 21 Jan 2026 18:08:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Fragesteller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wohngeld-wohngeldgesetz-wogg/#comment-256225</link>

		<dc:creator><![CDATA[Fragesteller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2025 18:07:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geerhter Herr Nippel,

ich wende mich an Sie, da ich es auch mit großem Aufwand nicht hin bekomme die gesetzlichen Grundlagen, in meinem speziellen Fall, zur Berechnung der Höhe des Wohngeldanspruchs zu recherchieren.

Meine Situation:
1. Rente
zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung: 420 Euro (brutto/ Monat)
abzüglich KV + PV: 360 Euro (netto/ Monat).
2. BU
Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): 1.005 Euro (brutto = netto/ Monat)
Alter 45, Laufzeit bis Vollendung des 60. Lebensjahres/ Restlaufzeit 15 Jahre (Versorgungslücke).
3. Miete, Single
Stadt: Halle (Saale), 60qm, 360 Euro (netto), 470 (bruttokalt), 580 (warm, inklusive HK und WW).


Frage:
In welcher Höhe werden die Leistungen aus der privaten BU als Einkommen angerechnet und was ist die gesetzliche Grundlage dafür?

Mit freundlichen Grüßen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geerhter Herr Nippel,</p>
<p>ich wende mich an Sie, da ich es auch mit großem Aufwand nicht hin bekomme die gesetzlichen Grundlagen, in meinem speziellen Fall, zur Berechnung der Höhe des Wohngeldanspruchs zu recherchieren.</p>
<p>Meine Situation:<br>
1. Rente<br>
zeitlich befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung: 420 Euro (brutto/ Monat)<br>
abzüglich KV + PV: 360 Euro (netto/ Monat).<br>
2. BU<br>
Leistungen aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): 1.005 Euro (brutto = netto/ Monat)<br>
Alter 45, Laufzeit bis Vollendung des 60. Lebensjahres/ Restlaufzeit 15 Jahre (Versorgungslücke).<br>
3. Miete, Single<br>
Stadt: Halle (Saale), 60qm, 360 Euro (netto), 470 (bruttokalt), 580 (warm, inklusive HK und WW).</p>
<p>Frage:<br>
In welcher Höhe werden die Leistungen aus der privaten BU als Einkommen angerechnet und was ist die gesetzliche Grundlage dafür?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wohngeld-wohngeldgesetz-wogg/#comment-222262</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jul 2024 06:58:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3283#comment-222262</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wohngeld-wohngeldgesetz-wogg/#comment-222237&quot;&gt;Tony&lt;/a&gt;.

Hallo Tony,

wahrscheinlich wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen werden. Die Differenz zwischen den gewährten Leistungen und den Leistungen nach Berücksichtigung des Einkommens aus Mieteinnahmen würde dann zurückgefordert werden.

Darüber könnte eine strafrechtliche Verfolgung drohen. In dem Antrag haben Sie wahrscheinlich ausdrücklich bestätigt, dass Sie über das angegebene Einkommen hinaus nicht über Einkommen verfügen. Das könnten dann als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wohngeld-wohngeldgesetz-wogg/#comment-222237">Tony</a>.</p>
<p>Hallo Tony,</p>
<p>wahrscheinlich wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen werden. Die Differenz zwischen den gewährten Leistungen und den Leistungen nach Berücksichtigung des Einkommens aus Mieteinnahmen würde dann zurückgefordert werden.</p>
<p>Darüber könnte eine strafrechtliche Verfolgung drohen. In dem Antrag haben Sie wahrscheinlich ausdrücklich bestätigt, dass Sie über das angegebene Einkommen hinaus nicht über Einkommen verfügen. Das könnten dann als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tony		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wohngeld-wohngeldgesetz-wogg/#comment-222237</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tony]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jul 2024 18:17:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3283#comment-222237</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag. 

Wir haben Oktober 2022 ein Wohngeld Antrag bewilligt gekriegt. Jedoch haben wir Fehler beim Ausfüllen gemacht. Die Mieteinnahmen haben wir vergessen anzugeben bzw. dachten wir, dass die nicht angeben werden müssen. Der Antragsteller bin ich und meine Frau ist die Vermieterin der Wohnung der Mieteinnahmen. Einen Lastenzuschuss haben wir bewilligt gekriegt von 713 Euro. Wir sind eine Familie mit 4 Kindern. Leider haben wir ein Schreiben von der Wohngeldstelle gekriegt, dass wir Einkünfte verschwiegen haben. Das war unser 1 Antrag und der war so schwer auszufüllen. Was kommt auf uns zu bzw. was passiert als nächstes? Wir sind bereit, die Differenz zurück zuzahlen. Uns hätte auch mit dem Mieteinnahmen Wohngeld zugestanden laut Wohngeldrechner. Bitte um Kontaktaufnahme.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag. </p>
<p>Wir haben Oktober 2022 ein Wohngeld Antrag bewilligt gekriegt. Jedoch haben wir Fehler beim Ausfüllen gemacht. Die Mieteinnahmen haben wir vergessen anzugeben bzw. dachten wir, dass die nicht angeben werden müssen. Der Antragsteller bin ich und meine Frau ist die Vermieterin der Wohnung der Mieteinnahmen. Einen Lastenzuschuss haben wir bewilligt gekriegt von 713 Euro. Wir sind eine Familie mit 4 Kindern. Leider haben wir ein Schreiben von der Wohngeldstelle gekriegt, dass wir Einkünfte verschwiegen haben. Das war unser 1 Antrag und der war so schwer auszufüllen. Was kommt auf uns zu bzw. was passiert als nächstes? Wir sind bereit, die Differenz zurück zuzahlen. Uns hätte auch mit dem Mieteinnahmen Wohngeld zugestanden laut Wohngeldrechner. Bitte um Kontaktaufnahme.</p>
]]></content:encoded>
		
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