Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Startseite  Allgemeines Sozialrecht - Übersicht  5. Wohngeld

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

25.10.2012, aktualisiert am 24.01.2023

VG Wort - ZählpixelEinen Anspruch auf Erhalt von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz Wohngeldgesetz
 
§ 1 Höhe und Zweck des Wohngeldes
…
§ 7 Ausschluss vom Wohngeld
…
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
(WoGG)
haben Mieter und Eigentümer (Mietzuschuss für den Mieter und Lastenzuschuss für den Eigentümer). Die Vorschriften des WoGG bestimmen insbesondere die Voraussetzungen, die Höhe, das Verfahren und die Rückzahlung des Wohngeldes.

1. Voraussetzungen2. Höhe3. Verfahren4. Rückzahlung
aktuell:

Mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht und die Anzahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdoppelt. Neben einer Veränderung der Berechnungsformel, die zu höherem Wohngeld führt, wurde zudem eine Heizkosten- sowie eine Klimakomponente eingeführt.

Die Neuregelungen habe ich hier bisher nicht eingearbeitet.

1. Voraussetzungen zur Gewährung von Wohngeld

Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist zunächst, dass der Antragsteller ein Mindesteinkommen erzielt. Der Antragsteller muss seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen selbst bestreiten können. Das Mindesteinkommen beträgt zumindest 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII, vgl. dazu die Verwaltungsvorschrift zu § 15 WoGG (also: 80% des Regelbedarfs zzgl. der Kosten der Unterkunft und ggf. zzgl. eines Mehrbedarfes).

Empfänger der in § 7 Ausschluss vom Wohngeld
 
(1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von
1. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
2. Leistungen für Auszubildende …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 7 Abs. 1 S. 1 WoGG
aufgeführten Leistungen (insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Empfänger von ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem BVG, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und dem SGB VIII) sind deshalb vom Bezug von Wohngeld in der Regel ausgeschlossen. Anderes gilt insbesondere, wenn die Leistungen als Darlehen gewährt werden, § 7 Ausschluss vom Wohngeld
 
(1) … Der Ausschluss besteht in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4, wenn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss besteht nicht, wenn
1. die Leistungen nach den Sätzen 1 und 2
2. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 7 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 WoGG
.

2. Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes ist mitunter schwer zu berechnen. § 19 Höhe des Wohngeldes
 
(1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
„M“ ist …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 19 WoGG
enthält die etwas „kryptischen“ Regelungen:

§ 19 Höhe des Wohngeldes
  • (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
    1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
    „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.
  • (2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt.
  • (3) …
Hinweis:

Zur Berechnung des Wohngeldes vergleiche den Beitrag:

  • Die Berechnung des Wohngeldes
    Insbesondere § 19 WoGG enthält die maßgeblichen Regelungen zur Berechnung des Wohngeldes … | mehr

Insbesondere bei der Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen gemäß § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
 
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen:
1. bis zu 3 000 Euro jährlich für …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 18 WoGG
können sich erhebliche Schwierigkeiten ergeben.

Einen Wohngeldrechner stellt z. B. das Bundesministerium des Innern zur Verfügung. nutzbar.

3. Verfahren

Leistungsträger sind in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden, § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
 
(1) Über den Wohngeldantrag muss die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung durch Rechtsverordnung oder auf sonstige Weise bestimmte Behörde (Wohngeldbehörde) schriftlich entscheiden. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 24 Abs. 1 WoGG
in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens.

Die Gemeinden erlassen auf einen Antrag hin in der Regel einen Bescheid, der mit Widerspruch angegriffen werden kann. Widerspruchsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen das Regierungspräsidium.

Sachlich zuständig für gerichtliche Streitigkeiten über das Wohngeld ist das Verwaltungsgericht, nicht das Sozialgericht.

Richtige Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage und nicht die Leistungsklage. Dies geht gilt jedenfalls für die Klage auf Verpflichtung zum Erhalt von Leistungen.

4. Rückzahlung

Die §§ 27 ff. WoGG enthalten Sondervorschriften zur Änderung des Wohngeldes (§ 27 WoGG), zur Unwirksamkeit und zum Wegall des Wohngeldanspruches (§ 28 WoGG), zur Haftung Aufrechnung und Verrechnung (§ 29 WoGG), zur Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall (§ 30 WoGG) sowie zur Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides (§ 31 WoGG).

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit 3 weiteren Beiträgen zum WoGG unter 5. auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Allgemeines Sozialrecht in StichwortenAllgemeines Sozialrecht - Übersicht

    1. SGB I – Allgemeiner Teil ... | 2. SGB X – Sozialverwaltungsverfahren ... | 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz ... | 4. Gebühren und Kosten ... | 5. Wohngeld ... | 6. ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Thema Allgemeines Sozialrecht in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf Die Berechnung des Wohngeldes

    ... wenn Sie das Wohngeld selbst berechnen wollen, müssen Sie die Werte in der Formel aus § 19 WoGG entsprechend dem aufgezeigten Beispiel einsetzen und ... ... | mehr

  • Symbol Taschenrechner Wohngeld – Höhere Zuschüsse für Haushalte …

    ... das Gesetz erhöht ab 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten ... ... | mehr

  • Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart 1 Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart

    Auszahlungstermine von Sozialleistungen sind in verschiedenen Gesetzen geregelt ... | 1. Wohngeld ... | 2. Hartz 4 ... | 3. Sozialhilfe ... | 4. Kindergeld ... ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
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