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	Kommentare zu: Bürgergeld: Einkommensberücksichtigung &#038; Zuflussprinzip nach § 11 SGB II	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 11 Jan 2026 07:17:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuflussprinzip-buergergeld/#comment-43790</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jan 2018 08:39:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=257#comment-43790</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuflussprinzip-buergergeld/#comment-43785&quot;&gt;Wolff&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Wolff,

&quot;Einbehalten&quot; kann nicht richtig sein - richtig kann nur sein, das Einkommen (auch Krankengeld ist Einkommen) in einer Berechnung Ihres Bedarfs bedarfsmindernd zu berücksichtigen.

In der Regel dürfte allerdings das von Ihnen regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt in dem Monat des Zuflusses des Krankengeldes entsprechend geringer ausfallen, so dass im Ergebnis die vom Grundsicherungsträger zu zahlenden Leistungen sogar geringfügig höher zu berechnen sind als üblich. Krankengeld wird ja nicht in voller Höhe des Einkommens gewährt.

Etwas anderes ergibt sich nur, wenn bei der nachträglichen Berechnung Ihres Bedarfs zunächst nur das aufgrund der Krankheit niedriger ausgefallene Arbeitsentgelt berücksichtigt wurde, weil Sie z. B. vergessen hatten, das Einkommen aus Krankengeld zu benennen. Dann kann der Grundsicherungsträger nachträglich zusätzlich auch das Einkommen aus Krankengeld bei der Berechnung Ihres Bedarfes berücksichtigen und dementsprechend zu viel ausgereichte Leistungen zurückfordern.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuflussprinzip-buergergeld/#comment-43785">Wolff</a>.</p>
<p>Hallo Herr Wolff,</p>
<p>&#8222;Einbehalten&#8220; kann nicht richtig sein &#8211; richtig kann nur sein, das Einkommen (auch Krankengeld ist Einkommen) in einer Berechnung Ihres Bedarfs bedarfsmindernd zu berücksichtigen.</p>
<p>In der Regel dürfte allerdings das von Ihnen regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt in dem Monat des Zuflusses des Krankengeldes entsprechend geringer ausfallen, so dass im Ergebnis die vom Grundsicherungsträger zu zahlenden Leistungen sogar geringfügig höher zu berechnen sind als üblich. Krankengeld wird ja nicht in voller Höhe des Einkommens gewährt.</p>
<p>Etwas anderes ergibt sich nur, wenn bei der nachträglichen Berechnung Ihres Bedarfs zunächst nur das aufgrund der Krankheit niedriger ausgefallene Arbeitsentgelt berücksichtigt wurde, weil Sie z. B. vergessen hatten, das Einkommen aus Krankengeld zu benennen. Dann kann der Grundsicherungsträger nachträglich zusätzlich auch das Einkommen aus Krankengeld bei der Berechnung Ihres Bedarfes berücksichtigen und dementsprechend zu viel ausgereichte Leistungen zurückfordern.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Wolff		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuflussprinzip-buergergeld/#comment-43785</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wolff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jan 2018 23:11:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=257#comment-43785</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich beziehe Grundsicherung in Verbindung mit einem Beschäftigungsverhältnis, wo ich zu einem Teil von der Grundsicherung Geld bekomme und zur anderen Seite von meiner Arbeitsstelle. 

Nun ist es so, dass ich im Dezember 2017 für 4 Tage Krankengeld bezogen habe in Höhe von 15,28 € was mir das Amt für Grundsicherung jetzt einbehalten will und ich frage mich ob das rechtens ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich beziehe Grundsicherung in Verbindung mit einem Beschäftigungsverhältnis, wo ich zu einem Teil von der Grundsicherung Geld bekomme und zur anderen Seite von meiner Arbeitsstelle. </p>
<p>Nun ist es so, dass ich im Dezember 2017 für 4 Tage Krankengeld bezogen habe in Höhe von 15,28 € was mir das Amt für Grundsicherung jetzt einbehalten will und ich frage mich ob das rechtens ist.</p>
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