<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Angemessene Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II – Höhe, Grenzen und Kostensenkungsaufforderung	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Tue, 16 Dec 2025 10:43:27 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Joachim Schreiber		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-252453</link>

		<dc:creator><![CDATA[Joachim Schreiber]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2025 11:55:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-252453</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183751&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

ich möchte nur wissen ob das Jobcenter Belege über Kauf von festen Brennstoffen verlangen kann die vor den Leistungsbezug lagen. Ich bitte darauf zu antworten.
mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183751">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>ich möchte nur wissen ob das Jobcenter Belege über Kauf von festen Brennstoffen verlangen kann die vor den Leistungsbezug lagen. Ich bitte darauf zu antworten.<br>
mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183751</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 12:31:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-183751</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183242&quot;&gt;Kiki&lt;/a&gt;.

Hallo,

die Entscheidung zu den Kosten der Unterkunft sollten Sie im Hinblick auf die Ablehnung der Kosten für die Heizung überprüfen lassen. ...

Ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes und insbesondere des entsprechenden Bescheides vermag ich nur zu spekulieren ... das bringt Ihnen aber nichts ...

... die Heizkosten könnten z. B. nicht angemessen sein ... allerdings sind auch diese Kosten in der Regel in voller Höhe zu berücksichtigen, solange keine Kostensenkungsaufforderung ergangen ist ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183242">Kiki</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>die Entscheidung zu den Kosten der Unterkunft sollten Sie im Hinblick auf die Ablehnung der Kosten für die Heizung überprüfen lassen. &#8230;</p>
<p>Ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes und insbesondere des entsprechenden Bescheides vermag ich nur zu spekulieren &#8230; das bringt Ihnen aber nichts &#8230;</p>
<p>&#8230; die Heizkosten könnten z. B. nicht angemessen sein &#8230; allerdings sind auch diese Kosten in der Regel in voller Höhe zu berücksichtigen, solange keine Kostensenkungsaufforderung ergangen ist &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kiki		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-183242</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kiki]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Sep 2022 08:10:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-183242</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich wohne seit 13 Jahren in meiner Eigentumswohnung im Gartengeschoss eines 7 Parteien Wohnhauses (62 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1 Ölofen und 2000 Liter Tank) mit meinem Sohn (10). 

Der Jahresverbrauch an Heizöl ist 1200 Liter. Der Jobcenter hatte mir aber noch nie die gesamte Kosten für den Heizöl erstattet, obwohl ich jedes Jahr die Rechnung nachreiche und jedes Jahr ungefähr die gleiche Kosten für Heizöl habe. Jedes Jahr muss ich selbst zwischen 200 und 400 Euro selbst aufbringen und von wo interessiert die nicht. 

Was kann ich tun? Nach welchen Maßstab berechnen die denn Anspruch auf die Heizölhilfe für Heizperioden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich wohne seit 13 Jahren in meiner Eigentumswohnung im Gartengeschoss eines 7 Parteien Wohnhauses (62 Quadratmeter, 3 Zimmer, 1 Ölofen und 2000 Liter Tank) mit meinem Sohn (10). </p>
<p>Der Jahresverbrauch an Heizöl ist 1200 Liter. Der Jobcenter hatte mir aber noch nie die gesamte Kosten für den Heizöl erstattet, obwohl ich jedes Jahr die Rechnung nachreiche und jedes Jahr ungefähr die gleiche Kosten für Heizöl habe. Jedes Jahr muss ich selbst zwischen 200 und 400 Euro selbst aufbringen und von wo interessiert die nicht. </p>
<p>Was kann ich tun? Nach welchen Maßstab berechnen die denn Anspruch auf die Heizölhilfe für Heizperioden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wenig Buurkhard		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-42493</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wenig Buurkhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jun 2017 08:27:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-42493</guid>

					<description><![CDATA[Hallo und guten Tag,
Ich bewohne seit drei Jahren eine 55qm Wohnung die mit zwei Holz/Kohleöfen beheizt wird. Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Meine monatliche Miete beträgt 270€ zuzüglich 50€ Nebenkosten. Im Winter erhalte ich eine Winterbeihilfe von 488 € die leider überhaupt nicht ausreicht. Ich muss jedes Jahr zwischen drei und vierhundert Euro zuzahlen.Meine Wohnung ist natürlich nicht die modernste wie man leicht aus der niedrigen Miete ersehen kann und entspricht nicht den heutigen Standards in Sachen Isolation und Wärmedämmung. Ich leide unter einer Chronischen Lungenerkrankung die mich dazu zwingt im Winter fast ganztägig das Haus zu hüten und dort wiederum benötige ich eine Mindesttemperatur zwischen 20° und 21°Grad um das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich zu halten. Ungeachtet dieser individuellen Umstände lehnt das Amt die Übernahme der Kosten ab und begründet dies Lapidar mit der Aussage&quot;Sozialrechtlicher Bedarf für Zahlung bereits gedeckt. Arbeitsanweisung der Stadt ........ sieht als angemessene Winterbeihilfe ausschließlich einen Betrag in Höhe von 488,00 Euro vor&quot;. Wie kann ich meine Forderung durchsetzen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und guten Tag,<br>
Ich bewohne seit drei Jahren eine 55qm Wohnung die mit zwei Holz/Kohleöfen beheizt wird. Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Meine monatliche Miete beträgt 270€ zuzüglich 50€ Nebenkosten. Im Winter erhalte ich eine Winterbeihilfe von 488 € die leider überhaupt nicht ausreicht. Ich muss jedes Jahr zwischen drei und vierhundert Euro zuzahlen.Meine Wohnung ist natürlich nicht die modernste wie man leicht aus der niedrigen Miete ersehen kann und entspricht nicht den heutigen Standards in Sachen Isolation und Wärmedämmung. Ich leide unter einer Chronischen Lungenerkrankung die mich dazu zwingt im Winter fast ganztägig das Haus zu hüten und dort wiederum benötige ich eine Mindesttemperatur zwischen 20° und 21°Grad um das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich zu halten. Ungeachtet dieser individuellen Umstände lehnt das Amt die Übernahme der Kosten ab und begründet dies Lapidar mit der Aussage&#8220;Sozialrechtlicher Bedarf für Zahlung bereits gedeckt. Arbeitsanweisung der Stadt &#8230;&#8230;.. sieht als angemessene Winterbeihilfe ausschließlich einen Betrag in Höhe von 488,00 Euro vor&#8220;. Wie kann ich meine Forderung durchsetzen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-40822</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Dec 2016 11:41:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-40822</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-40788&quot;&gt;Eve&lt;/a&gt;.

Hallo Eve,

dies stellt sich ggf. als mietrechtliches Problem dar - so wie Sie es schildern können Sie eine &quot;Nettokaltmiete&quot; nicht errechnen. 

Ich verstehe Sie so, dass Sie auf Betriebskosten keine Zahlungen leisten und dass insgesamt eine Bruttowarmmiete vereinbart ist, über die eine Abrechnung nicht erfolgen soll.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-40788">Eve</a>.</p>
<p>Hallo Eve,</p>
<p>dies stellt sich ggf. als mietrechtliches Problem dar &#8211; so wie Sie es schildern können Sie eine &#8222;Nettokaltmiete&#8220; nicht errechnen. </p>
<p>Ich verstehe Sie so, dass Sie auf Betriebskosten keine Zahlungen leisten und dass insgesamt eine Bruttowarmmiete vereinbart ist, über die eine Abrechnung nicht erfolgen soll.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eve		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-40788</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eve]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Nov 2016 12:20:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-40788</guid>

					<description><![CDATA[Bitte kann mir jemand sagen, wie es sich in diesem Fall verhält.

Ich zahle eine Miete in der die Nebenkosten wie z.B. Wasser, Müllabfuhr, Kanalisation, Versicherungen u.s.w. bereits enthalten sind - dann sagt man doch &quot;Bruttowarmmiete&quot;  - oder nicht ? Was wird dann monatlich als Grundpreis pro qum Wohnung als Nebenkosten in Stuttgart berechnet?

Muss ich diesen Betrag von meiner Miete abziehen, um eine Nettokaltmiete zu errechnen? oder wie komme ich auf den tatsächlichen Betrag der Miete ohne diese Nebenkosten?

Es wäre toll, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, die mir weiter hilft.

Vielen Dank im Voraus. Grüße aus Stuttgart Eve]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte kann mir jemand sagen, wie es sich in diesem Fall verhält.</p>
<p>Ich zahle eine Miete in der die Nebenkosten wie z.B. Wasser, Müllabfuhr, Kanalisation, Versicherungen u.s.w. bereits enthalten sind &#8211; dann sagt man doch &#8222;Bruttowarmmiete&#8220;  &#8211; oder nicht ? Was wird dann monatlich als Grundpreis pro qum Wohnung als Nebenkosten in Stuttgart berechnet?</p>
<p>Muss ich diesen Betrag von meiner Miete abziehen, um eine Nettokaltmiete zu errechnen? oder wie komme ich auf den tatsächlichen Betrag der Miete ohne diese Nebenkosten?</p>
<p>Es wäre toll, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte, die mir weiter hilft.</p>
<p>Vielen Dank im Voraus. Grüße aus Stuttgart Eve</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-39258</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2015 08:04:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-39258</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-39083&quot;&gt;Nadig Evelin&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Evelin,

Rückzahlungen und Guthaben, die auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger nicht ersetzt worden sind (die also der Leistungsberechtigte „aus eigener Tasche“ bezahlt hat), müssen meines Erachtens als Einkommen außer Betracht bleiben. Dies ist allerdings nicht ganz unbestritten. Bitte vergleichen Sie dazu meinen Artikel &quot;&lt;a href=&quot;/rueckzahlungen-guthaben-nebenkostenabrechnung-22-abs-3-sgb-ii/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Rückzahlungen und Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen gemäß § 22 Abs. 3 SGB II&lt;/a&gt;&quot;.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-39083">Nadig Evelin</a>.</p>
<p>Hallo Herr Evelin,</p>
<p>Rückzahlungen und Guthaben, die auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger nicht ersetzt worden sind (die also der Leistungsberechtigte „aus eigener Tasche“ bezahlt hat), müssen meines Erachtens als Einkommen außer Betracht bleiben. Dies ist allerdings nicht ganz unbestritten. Bitte vergleichen Sie dazu meinen Artikel &#8222;<a href="/rueckzahlungen-guthaben-nebenkostenabrechnung-22-abs-3-sgb-ii/">Rückzahlungen und Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen gemäß § 22 Abs. 3 SGB II</a>&#8222;.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nadig Evelin		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-39083</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nadig Evelin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2015 14:38:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-39083</guid>

					<description><![CDATA[Auch in meinem Fall zahlt das Amt 121 € Heizkosten und ich habe 14 €das ganze Jahr von meinem Sozialsatz obendrauf bezahlen müssen. Jetzt habe ich 550 € Guthaben bei der Jahres Abrechnung. Beim Sozialcenter sagt die Sachbearbeiterin zu mir &quot;das Gesetz hat sich geändert, mein 12× bez.14 € wurden mir als Einkommen angerechnet.

Ab wann tritt das Gesetz in Kraft und darf man das dann einfach fürs ganze Jahr nehmen oder ab dem Tag wo es in Kraft tritt? Würde natürlich mehr Arbeit bedeuten fürs Amt, das auszurechnen. Aber ich habe das ganze Jahr gespart an Heizung und habe mit dem Geld gerechnet. Es wurde mich freuen, wenn ich von Ihnen eine Antwort bekommewürde. 

Ich Danke Ihnen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in meinem Fall zahlt das Amt 121 € Heizkosten und ich habe 14 €das ganze Jahr von meinem Sozialsatz obendrauf bezahlen müssen. Jetzt habe ich 550 € Guthaben bei der Jahres Abrechnung. Beim Sozialcenter sagt die Sachbearbeiterin zu mir &#8222;das Gesetz hat sich geändert, mein 12× bez.14 € wurden mir als Einkommen angerechnet.</p>
<p>Ab wann tritt das Gesetz in Kraft und darf man das dann einfach fürs ganze Jahr nehmen oder ab dem Tag wo es in Kraft tritt? Würde natürlich mehr Arbeit bedeuten fürs Amt, das auszurechnen. Aber ich habe das ganze Jahr gespart an Heizung und habe mit dem Geld gerechnet. Es wurde mich freuen, wenn ich von Ihnen eine Antwort bekommewürde. </p>
<p>Ich Danke Ihnen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-30643</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2015 19:20:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-30643</guid>

					<description><![CDATA[Ich habe für das Jahr 2013 eine Heizkostennachzahlung in Höhe von ca. 1000,- Euro (Wohnung 60qm, bewohnt von mir und meiner Frau, Haus mit 4 Wohnungen, alle außer meine sind leer, Haus nicht isoliert, Heizung schon ca. 20 Jahre alt oder älter)

Auch bei mir zahlt das Amt nur bis zum Bundesweiten Heizkostenspiegel. Das hat meine Nachzahlung auf ca. 600 Euro reduziert. Aber ich gehe gerade den Weg der Klage vorm Sozialgericht, da man mir keine Kostensenkungsaufforderung hat zukommen lassen, und einfach nur den Bundesweiten Heizkostenspiegel anrechnet.

Warten wir mal ab wie das ausgeht...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe für das Jahr 2013 eine Heizkostennachzahlung in Höhe von ca. 1000,- Euro (Wohnung 60qm, bewohnt von mir und meiner Frau, Haus mit 4 Wohnungen, alle außer meine sind leer, Haus nicht isoliert, Heizung schon ca. 20 Jahre alt oder älter)</p>
<p>Auch bei mir zahlt das Amt nur bis zum Bundesweiten Heizkostenspiegel. Das hat meine Nachzahlung auf ca. 600 Euro reduziert. Aber ich gehe gerade den Weg der Klage vorm Sozialgericht, da man mir keine Kostensenkungsaufforderung hat zukommen lassen, und einfach nur den Bundesweiten Heizkostenspiegel anrechnet.</p>
<p>Warten wir mal ab wie das ausgeht&#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Axel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-28449</link>

		<dc:creator><![CDATA[Axel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 18:46:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-28449</guid>

					<description><![CDATA[Das Jobcenter übernimmt bei mir nicht die volle Höhe der Heizkosten.

Beispiel: monatliche Heizkosten: 120,00 Euro, davon werden 80,00 Euro übernommen, die 40,00 Euro werden vom Lebensunterhalt abgezogen.

Auch mit der neuen Änderung für &quot;Singles&quot; wo der Satz Anfang 2015 auf 399,00 Euro/Monat angehoben wurde, würde demzufolge eine Auszahlung des Lebensunterhaltes auf 359,00 Euro/Monat erfolgen.

Ein Rechtsbeistand ist bereits eingeschaltet, das Jobcenter blockt ab was die Übernahme der vollständigen Kosten betrifft etc. Eine Klage beim Sozialgericht muss leider angestrebt werden, der Steuerzahler wird damit auch nur unnötig belastet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Jobcenter übernimmt bei mir nicht die volle Höhe der Heizkosten.</p>
<p>Beispiel: monatliche Heizkosten: 120,00 Euro, davon werden 80,00 Euro übernommen, die 40,00 Euro werden vom Lebensunterhalt abgezogen.</p>
<p>Auch mit der neuen Änderung für &#8222;Singles&#8220; wo der Satz Anfang 2015 auf 399,00 Euro/Monat angehoben wurde, würde demzufolge eine Auszahlung des Lebensunterhaltes auf 359,00 Euro/Monat erfolgen.</p>
<p>Ein Rechtsbeistand ist bereits eingeschaltet, das Jobcenter blockt ab was die Übernahme der vollständigen Kosten betrifft etc. Eine Klage beim Sozialgericht muss leider angestrebt werden, der Steuerzahler wird damit auch nur unnötig belastet.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Siade Waltraud		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessene-heizkosten/#comment-6876</link>

		<dc:creator><![CDATA[Siade Waltraud]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2014 12:08:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4256#comment-6876</guid>

					<description><![CDATA[Danke! - Ihre Ausführungen zu den Heizkosten sind sehr aufschlußreich.
Es ist ja leider notwendig jede Entscheidung/Ablehnung der ARGE (neu Jobcenter)  anzuzweifeln und zu überprüfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke! &#8211; Ihre Ausführungen zu den Heizkosten sind sehr aufschlußreich.<br>
Es ist ja leider notwendig jede Entscheidung/Ablehnung der ARGE (neu Jobcenter)  anzuzweifeln und zu überprüfen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
