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	Kommentare zu: Das angemessene Auto beim Bürgergeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-238411</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2025 08:21:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-238094&quot;&gt;Anette&lt;/a&gt;.

Hallo Anette,

wenn das 15.000,- Euro kostende Auto auf den Sohn zugelassen ist, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass der Sohn über ein entsprechendes Vermögen in Höhe des Verkehrswertes des Autos verfügt. 

Rein rechtlich betrachtet kann dann zwar möglicherweise nachgewiesen werden, dass das Vermögen &quot;Auto&quot; nicht Ihrem Sohn zuzuordnen sind, aber Ärger ist bei einer genauen Prüfung vorprogrammiert ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-238094">Anette</a>.</p>
<p>Hallo Anette,</p>
<p>wenn das 15.000,- Euro kostende Auto auf den Sohn zugelassen ist, drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass der Sohn über ein entsprechendes Vermögen in Höhe des Verkehrswertes des Autos verfügt. </p>
<p>Rein rechtlich betrachtet kann dann zwar möglicherweise nachgewiesen werden, dass das Vermögen &#8222;Auto&#8220; nicht Ihrem Sohn zuzuordnen sind, aber Ärger ist bei einer genauen Prüfung vorprogrammiert &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anette		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-238094</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anette]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 May 2025 01:31:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-238094</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

das Familienauto wurde wegen des großen Rabattes auf meinen schwerbehinderten, volljährigen Sohn angemeldet, von uns bezahlt. Einen Führerschein wird er nie machen können. Alle Kosten trage ich, Steuerbefreiung wurde nicht beantragt. Der Zeitwert des Autos beträgt ca. 15.000€.

Kann dadurch ein Antrag auf Grundsicherung negativ beschieden werden?
 
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das Familienauto wurde wegen des großen Rabattes auf meinen schwerbehinderten, volljährigen Sohn angemeldet, von uns bezahlt. Einen Führerschein wird er nie machen können. Alle Kosten trage ich, Steuerbefreiung wurde nicht beantragt. Der Zeitwert des Autos beträgt ca. 15.000€.</p>
<p>Kann dadurch ein Antrag auf Grundsicherung negativ beschieden werden?</p>
<p>Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-224394</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 07:59:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-224394</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-224157&quot;&gt;Chantale&lt;/a&gt;.

Hallo Chantal,

meines Erachtens müssten Sie doch über die Angaben im Fahrzeugschein z. B. im Internet ein Schwacke-Bewertung durchführen, die belegt, dass Ihre Angaben zum damaligen Kaufpreis richtig waren. Im Ergebnis muss doch nur nachgewiesen werden, dass der alte Nissan Micra den oben aufgeführten Kriterien entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-224157">Chantale</a>.</p>
<p>Hallo Chantal,</p>
<p>meines Erachtens müssten Sie doch über die Angaben im Fahrzeugschein z. B. im Internet ein Schwacke-Bewertung durchführen, die belegt, dass Ihre Angaben zum damaligen Kaufpreis richtig waren. Im Ergebnis muss doch nur nachgewiesen werden, dass der alte Nissan Micra den oben aufgeführten Kriterien entspricht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Chantale		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-224157</link>

		<dc:creator><![CDATA[Chantale]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2024 15:57:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-224157</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

Ich habe eine Frage bezüglich des Bürgergeldes. Ich habe angegeben, dass ich einen PKW besitze. Das Jobcenter verlangt jetzt den Kaufvertrag des PKW‘s den ich leider nicht besitze, da es ein Privatkauf war.
 
Ich fahre einen alten Nissan Micra den ich damals für 1.200 € gekauft habe. Würde es nicht reichen ein Gutachten des Wagens erstellen zu lassen um den Wert des Autos zu ermitteln? Das Jobcenter will ja eigentlich auch nur den Kaufvertrag, um den Wert des Autos zu erhalten. Den Fahrzeugschein besitze ich natürlich und wird auch eingereicht. Mein Anliegen ist leider sehr dringend, da das Jobcenter betonte, wenn ich den Kaufvertrag nicht vorlegen kann, werden meine Ansprüche auf das Geld einbehalten. 

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Ich habe eine Frage bezüglich des Bürgergeldes. Ich habe angegeben, dass ich einen PKW besitze. Das Jobcenter verlangt jetzt den Kaufvertrag des PKW‘s den ich leider nicht besitze, da es ein Privatkauf war.</p>
<p>Ich fahre einen alten Nissan Micra den ich damals für 1.200 € gekauft habe. Würde es nicht reichen ein Gutachten des Wagens erstellen zu lassen um den Wert des Autos zu ermitteln? Das Jobcenter will ja eigentlich auch nur den Kaufvertrag, um den Wert des Autos zu erhalten. Den Fahrzeugschein besitze ich natürlich und wird auch eingereicht. Mein Anliegen ist leider sehr dringend, da das Jobcenter betonte, wenn ich den Kaufvertrag nicht vorlegen kann, werden meine Ansprüche auf das Geld einbehalten. </p>
<p>Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-216869</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Feb 2024 08:38:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-216869</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-216276&quot;&gt;Uelger&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Uelger,

soweit ich dies überblicke, käme die Finanzierung über ein Darlehen dann ich Betracht, wenn ein längerer Arbeitsweg nicht ohne ein Fahrzeug zurückgelegt werden kann.

Ob der damit verbundene Aufwand Ersparnisse durch ein zinsloses Darlehen gegenüber einem verzinsten Darlehen ausgleicht, dürfte allerdings fraglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-216276">Uelger</a>.</p>
<p>Hallo Herr Uelger,</p>
<p>soweit ich dies überblicke, käme die Finanzierung über ein Darlehen dann ich Betracht, wenn ein längerer Arbeitsweg nicht ohne ein Fahrzeug zurückgelegt werden kann.</p>
<p>Ob der damit verbundene Aufwand Ersparnisse durch ein zinsloses Darlehen gegenüber einem verzinsten Darlehen ausgleicht, dürfte allerdings fraglich sein.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Uelger		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-216276</link>

		<dc:creator><![CDATA[Uelger]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2024 12:22:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-216276</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich wende mich an Sie, um eine Frage bezüglich des Bürgergeldes zu klären, insbesondere in Bezug auf den Besitz eines Autos.

Meine Frau ist aufgrund ihrer Sehbehinderung blind und bezieht Erwerbsminderungsrente, Blindengeld sowie Pflegegeld. Darüber hinaus liegt bei ihr ein Grad der Behinderung von 100 vor, mit den Merkzeichen G, Bl und RF sowie weiteren Merkmalen. Ich selbst arbeite in einem Minijob, wobei mein monatliches Einkommen 520 € beträgt. Zusätzlich absolviere ich eine Vollzeit-Umschulung, die ich bald im ersten Jahr abschließen werde. Die Praktikumsphase meiner Umschulung steht bevor und muss vor Ort stattfinden. Aus diesem Grund benötige ich dringend ein Auto.

In Anbetracht dieser Umstände würden wir nicht als Voll-Bürgergeldbezieher gelten. Daher stellt sich die Frage, ob es uns möglich wäre, die Finanzierung eines Autos zu beantragen, obwohl das Fahrzeug als unangemessen betrachtet werden könnte.

Wir würden uns über Ihre Rückmeldung und eventuelle Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Uelger]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich wende mich an Sie, um eine Frage bezüglich des Bürgergeldes zu klären, insbesondere in Bezug auf den Besitz eines Autos.</p>
<p>Meine Frau ist aufgrund ihrer Sehbehinderung blind und bezieht Erwerbsminderungsrente, Blindengeld sowie Pflegegeld. Darüber hinaus liegt bei ihr ein Grad der Behinderung von 100 vor, mit den Merkzeichen G, Bl und RF sowie weiteren Merkmalen. Ich selbst arbeite in einem Minijob, wobei mein monatliches Einkommen 520 € beträgt. Zusätzlich absolviere ich eine Vollzeit-Umschulung, die ich bald im ersten Jahr abschließen werde. Die Praktikumsphase meiner Umschulung steht bevor und muss vor Ort stattfinden. Aus diesem Grund benötige ich dringend ein Auto.</p>
<p>In Anbetracht dieser Umstände würden wir nicht als Voll-Bürgergeldbezieher gelten. Daher stellt sich die Frage, ob es uns möglich wäre, die Finanzierung eines Autos zu beantragen, obwohl das Fahrzeug als unangemessen betrachtet werden könnte.</p>
<p>Wir würden uns über Ihre Rückmeldung und eventuelle Unterstützung in dieser Angelegenheit sehr freuen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br>
Uelger</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-207433</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 08:21:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-207433</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-207390&quot;&gt;Bernd&lt;/a&gt;.

Hallo Bernd,

das geleaste Auto gehört der Leasinggesellschaft. Deshalb können Sie das geleaste Fahrzeug nicht privat verkaufen. Es gehört nicht zu Ihrem Vermögen im Sinne des § 12 SGB II. Sie könnten das Auto nur durch ein „Buyout“ auslösen und dann verkaufen.

Im Ergebnis können und müssen Sie ggf. den geleasten Wagen behalten und dabei darauf achten, dass Sie nicht in eine finanzielle „Schräglage“ geraten. Aus dem Regelbedarf in Höhe von zurzeit 502,00 € müssen Sie allein schon für das Auto 200,00 € zahlen. Für Ihren sonstigen Lebensunterhalt verbleiben Ihnen nur noch 302,00 € monatlich. Sie müssen dann &quot;aus Ihrem Vermögen&quot; leben.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-207390">Bernd</a>.</p>
<p>Hallo Bernd,</p>
<p>das geleaste Auto gehört der Leasinggesellschaft. Deshalb können Sie das geleaste Fahrzeug nicht privat verkaufen. Es gehört nicht zu Ihrem Vermögen im Sinne des § 12 SGB II. Sie könnten das Auto nur durch ein „Buyout“ auslösen und dann verkaufen.</p>
<p>Im Ergebnis können und müssen Sie ggf. den geleasten Wagen behalten und dabei darauf achten, dass Sie nicht in eine finanzielle „Schräglage“ geraten. Aus dem Regelbedarf in Höhe von zurzeit 502,00 € müssen Sie allein schon für das Auto 200,00 € zahlen. Für Ihren sonstigen Lebensunterhalt verbleiben Ihnen nur noch 302,00 € monatlich. Sie müssen dann &#8222;aus Ihrem Vermögen&#8220; leben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bernd		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-207390</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bernd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 16:46:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich beantrage zum ersten Mal Bürgergeld, jedoch fahre ich einen Leasingwagen für den ich im Monat über 200€ zahle. Der Wert des Wagens liegt bei ca. 25.000€ und ich werde ihn am Ende meiner Laufzeit wieder abgeben müssen. Jetzt meine Frage: Muss ich diesen Wagen bei meinem Antrag angeben und wenn ja müsste ich ihn im schlimmsten Fall sogar vorher schon abgeben?

MfG Bernd]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beantrage zum ersten Mal Bürgergeld, jedoch fahre ich einen Leasingwagen für den ich im Monat über 200€ zahle. Der Wert des Wagens liegt bei ca. 25.000€ und ich werde ihn am Ende meiner Laufzeit wieder abgeben müssen. Jetzt meine Frage: Muss ich diesen Wagen bei meinem Antrag angeben und wenn ja müsste ich ihn im schlimmsten Fall sogar vorher schon abgeben?</p>
<p>MfG Bernd</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-203843</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Aug 2023 08:10:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-203819&quot;&gt;Alice&lt;/a&gt;.

Hallo Alice,

es kommt darauf an ...

Falls Sie das erste Mal Bürgergeld beziehen, gilt ein Vermögensschonvermögen in Höhe von 40.000 € innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr. Auch das Wohnmobil wird davon erfasst. Danach gilt ein Betrag in Höhe von 15.000 €.

Wenn das Wohnmobil in einem Jahr einen Wert von 7.000 € hätte und Sie zusätzlich noch Vermögen mit einem Wert von mehr als 8.000 € hätten, das nicht in § 12 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SGB II als ausdrücklich geschützt genannt wird, so müssten Sie dieses &quot;überschießende&quot; Vermögen einsetzen, bevor Leistungen gewährt werden. Wenn Sie kein zusätzliches (ungeschütztes) Vermögen in Höhe von mehr als 8.000 € haben, dann müssen Sie das Wohnmobil nicht &quot;versilbern&quot;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-203819">Alice</a>.</p>
<p>Hallo Alice,</p>
<p>es kommt darauf an &#8230;</p>
<p>Falls Sie das erste Mal Bürgergeld beziehen, gilt ein Vermögensschonvermögen in Höhe von 40.000 € innerhalb einer Karenzzeit von einem Jahr. Auch das Wohnmobil wird davon erfasst. Danach gilt ein Betrag in Höhe von 15.000 €.</p>
<p>Wenn das Wohnmobil in einem Jahr einen Wert von 7.000 € hätte und Sie zusätzlich noch Vermögen mit einem Wert von mehr als 8.000 € hätten, das nicht in § 12 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 SGB II als ausdrücklich geschützt genannt wird, so müssten Sie dieses &#8222;überschießende&#8220; Vermögen einsetzen, bevor Leistungen gewährt werden. Wenn Sie kein zusätzliches (ungeschütztes) Vermögen in Höhe von mehr als 8.000 € haben, dann müssen Sie das Wohnmobil nicht &#8222;versilbern&#8220;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alice		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-203819</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alice]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Aug 2023 21:42:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-203819</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe ALG I bezogen und beziehe nun bald Bürgergeld, da mein ALG I ausläuft. 

Muss ich mein altes Wohnmobil Peugeot J5 Hymer (Wert unter 7500 €) verkaufen oder zählt es auch zum Schonvermögen? 

Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe ALG I bezogen und beziehe nun bald Bürgergeld, da mein ALG I ausläuft. </p>
<p>Muss ich mein altes Wohnmobil Peugeot J5 Hymer (Wert unter 7500 €) verkaufen oder zählt es auch zum Schonvermögen? </p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-157127</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2021 12:43:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-157127</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-156184&quot;&gt;Marika&lt;/a&gt;.

Hallo Marika,

gemäß dem oben Ausgeführten können Sie Ihr Auto behalten bzw. Sie müssen - sollte der Wert des Auto die oben genannten Wertgrenzen überschreiten und sollten auch Ihre persönlichen Freibeträge überschritten werden - das Auto veräußern und aus dem Erlös Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Jedenfalls erhalten Sie keine Leistungen, solange Sie über zu großes Vermögen verfügen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-156184">Marika</a>.</p>
<p>Hallo Marika,</p>
<p>gemäß dem oben Ausgeführten können Sie Ihr Auto behalten bzw. Sie müssen &#8211; sollte der Wert des Auto die oben genannten Wertgrenzen überschreiten und sollten auch Ihre persönlichen Freibeträge überschritten werden &#8211; das Auto veräußern und aus dem Erlös Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Jedenfalls erhalten Sie keine Leistungen, solange Sie über zu großes Vermögen verfügen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marika		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-156184</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marika]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2021 17:35:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-156184</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Ich hatte bis 2018 Leistung bezogen und von 1.1.2019 bis jetzt komplett von Erbschaft gelebt.
Ich habe mir 2019 ein Auto gekauft und nun bin ich in der misslichen Lage und muss Leistung beantragen.

Wie verhält es sich mit meinen Auto?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich hatte bis 2018 Leistung bezogen und von 1.1.2019 bis jetzt komplett von Erbschaft gelebt.<br>
Ich habe mir 2019 ein Auto gekauft und nun bin ich in der misslichen Lage und muss Leistung beantragen.</p>
<p>Wie verhält es sich mit meinen Auto?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-141671</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Apr 2021 17:01:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-141671</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-141322&quot;&gt;Angelika Werner&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Werner,

Angaben zu Ihrem Vermögen sollten schon korrekt erfolgen ...

Aber warum haben Sie Bedenken? Meinen Sie, dass das Auto nicht als Schonvermögen anzusehen ist? Gemäß den obigen Ausführungen dürfte das Auto doch als Schonvermögen anzusehen sein ...

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls im Februar 2020 und/oder bei der Übernahme des Autos im Bezug standen, könnte noch die Überlegung erlaubt sein, ob sich die Erbschaft als Einkommen darstellt ... aber ... warum schlafende Hunde wecken? ... allerdings würde ich (ohne Rechtsprechung benennen zu können), &quot;auf die Schnelle&quot; dafür plädieren, dass die Berücksichtigung des Autos als Einkommen gemäß § 11 a Abs. 5 Nr. 1 SGB II grob unbillig wäre (vgl. dazu auch den Beitrag &lt;a href=&quot;/zuwendung-anrechnungalg-ii/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot;&gt;Zur Anrechnung privater Zuwendungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)&lt;/a&gt;. ... allerdings stellt sich dann auch ganz schnell die Frage nach Schenkungen z. B. einer Eigentumswohnung ... (auch hierzu kann ich &quot;auf die Schnelle&quot; keine Antwort geben bzw. Rechtsprechung zitieren ...) ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-141322">Angelika Werner</a>.</p>
<p>Hallo Frau Werner,</p>
<p>Angaben zu Ihrem Vermögen sollten schon korrekt erfolgen &#8230;</p>
<p>Aber warum haben Sie Bedenken? Meinen Sie, dass das Auto nicht als Schonvermögen anzusehen ist? Gemäß den obigen Ausführungen dürfte das Auto doch als Schonvermögen anzusehen sein &#8230;</p>
<p>Nur wenn Sie zum Zeitpunkt des Erbfalls im Februar 2020 und/oder bei der Übernahme des Autos im Bezug standen, könnte noch die Überlegung erlaubt sein, ob sich die Erbschaft als Einkommen darstellt &#8230; aber &#8230; warum schlafende Hunde wecken? &#8230; allerdings würde ich (ohne Rechtsprechung benennen zu können), &#8222;auf die Schnelle&#8220; dafür plädieren, dass die Berücksichtigung des Autos als Einkommen gemäß § 11 a Abs. 5 Nr. 1 SGB II grob unbillig wäre (vgl. dazu auch den Beitrag <a href="/zuwendung-anrechnungalg-ii/" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab">Zur Anrechnung privater Zuwendungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)</a>. &#8230; allerdings stellt sich dann auch ganz schnell die Frage nach Schenkungen z. B. einer Eigentumswohnung &#8230; (auch hierzu kann ich &#8222;auf die Schnelle&#8220; keine Antwort geben bzw. Rechtsprechung zitieren &#8230;) &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Angelika Werner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-141322</link>

		<dc:creator><![CDATA[Angelika Werner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Apr 2021 14:22:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-141322</guid>

					<description><![CDATA[Nach dem Tod meines Vaters (Feb. 2020) habe ich sein Fahrzeug  (Ford Fiesta Erstzulassung 2007) übernommen.
Dieses KFZ nutze ich, um in die Arbeit (ca. 20km), (nach § 16i )zu kommen.

Muss ich dies im Weitergewährungsantrag für die Aufstockung erwähnen?

Leider weiß ich nicht mehr zu 100%, ob ich diesen Tatbestand im vorherigen Antrag bereits angegeben habe.

Drohen mir Sanktionen, falls nicht?

Besten Dank

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Werner]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Tod meines Vaters (Feb. 2020) habe ich sein Fahrzeug  (Ford Fiesta Erstzulassung 2007) übernommen.<br>
Dieses KFZ nutze ich, um in die Arbeit (ca. 20km), (nach § 16i )zu kommen.</p>
<p>Muss ich dies im Weitergewährungsantrag für die Aufstockung erwähnen?</p>
<p>Leider weiß ich nicht mehr zu 100%, ob ich diesen Tatbestand im vorherigen Antrag bereits angegeben habe.</p>
<p>Drohen mir Sanktionen, falls nicht?</p>
<p>Besten Dank</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Angelika Werner</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-112852</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 11:45:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-112852</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-112127&quot;&gt;SONJA&lt;/a&gt;.

Hallo SONJA,

was spricht gegen den Kauf? Wenn Sie sich den Wagen leisten können ...

Jedenfalls ist der PKW nach dem Kauf als Schonvermögen anzusehen. Ihnen kann dann nicht aufgegeben werden, das Auto zu verkaufen und den erzielten Kaufpreis für Ihren Lebensunterhalt einzusetzen. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-112127">SONJA</a>.</p>
<p>Hallo SONJA,</p>
<p>was spricht gegen den Kauf? Wenn Sie sich den Wagen leisten können &#8230;</p>
<p>Jedenfalls ist der PKW nach dem Kauf als Schonvermögen anzusehen. Ihnen kann dann nicht aufgegeben werden, das Auto zu verkaufen und den erzielten Kaufpreis für Ihren Lebensunterhalt einzusetzen. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: SONJA		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-112127</link>

		<dc:creator><![CDATA[SONJA]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 17:03:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-112127</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

auch ich habe eine Frage zum Kauf eines Autos.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (20 Std/Woche) und bin derzeit in Elternzeit. Mein Mann und ich beziehen seit Juni 2019 SGB 2.  Durch unsere 2 kleinen Kindern möchten wir uns ein Auto im Wert von 6.700 € (Erstausstattung Dezember 2010) leisten. Darf ich mir das Auto leisten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>auch ich habe eine Frage zum Kauf eines Autos.<br>
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (20 Std/Woche) und bin derzeit in Elternzeit. Mein Mann und ich beziehen seit Juni 2019 SGB 2.  Durch unsere 2 kleinen Kindern möchten wir uns ein Auto im Wert von 6.700 € (Erstausstattung Dezember 2010) leisten. Darf ich mir das Auto leisten?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-108171</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 09:38:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-108171</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-107561&quot;&gt;Linda&lt;/a&gt;.

Hallo Linda,

sind Sie selbstständig tätig? Dann können Sie ggf. Leasingkosten für den PKW als Betriebsausgaben von Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen leistungserhöhend absetzen.

Solange Sie nicht selbstständig beschäftigt sind und zumindest einen Hinzuverdienst erzielen, können Sie die Leasingraten für den PKW meines Erachtens nicht leistungserhöhend als &quot;notwendige Ausgaben&quot; vom Einkommen absetzen. Werbungskosten (Fahrtkosten) können Sie aber von Ihrem Einkommen absetzen.

Als Vermögen dürfte ein geleaster PKW nur dann zu berücksichtigen sein, wenn die mit dem Leasing ggf. verbundene Anwartschaft auf Verschaffung des Eigentums einen Verkehrswert von 7.500 Euro übersteigt. Anhaltspunkte dafür liegen aber nicht vor. Das Jobcenter kann Sie also nicht auffordern, den  Wagen abzuschaffen. &lt;strong&gt;Aber:&lt;/strong&gt; Wenn Sie monatlich eine Leasingrate in Höhe von 200 Euro zahlen müssen, darüber hinaus die Kosten der Unterkunft zahlen müssen und ab 2021 nur einen Regelbedarf in Höhe von 446 Euro ersetzt erhalten, dann kann Ihre Vermögenslage schnell kritisch werden! Sie haben dann für Ihre Lebenshaltung nur 246 Euro zur freien Verfügung. Ggf. vorhandenes Vermögen könnte dann schnell verbraucht sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-107561">Linda</a>.</p>
<p>Hallo Linda,</p>
<p>sind Sie selbstständig tätig? Dann können Sie ggf. Leasingkosten für den PKW als Betriebsausgaben von Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen leistungserhöhend absetzen.</p>
<p>Solange Sie nicht selbstständig beschäftigt sind und zumindest einen Hinzuverdienst erzielen, können Sie die Leasingraten für den PKW meines Erachtens nicht leistungserhöhend als &#8222;notwendige Ausgaben&#8220; vom Einkommen absetzen. Werbungskosten (Fahrtkosten) können Sie aber von Ihrem Einkommen absetzen.</p>
<p>Als Vermögen dürfte ein geleaster PKW nur dann zu berücksichtigen sein, wenn die mit dem Leasing ggf. verbundene Anwartschaft auf Verschaffung des Eigentums einen Verkehrswert von 7.500 Euro übersteigt. Anhaltspunkte dafür liegen aber nicht vor. Das Jobcenter kann Sie also nicht auffordern, den  Wagen abzuschaffen. <strong>Aber:</strong> Wenn Sie monatlich eine Leasingrate in Höhe von 200 Euro zahlen müssen, darüber hinaus die Kosten der Unterkunft zahlen müssen und ab 2021 nur einen Regelbedarf in Höhe von 446 Euro ersetzt erhalten, dann kann Ihre Vermögenslage schnell kritisch werden! Sie haben dann für Ihre Lebenshaltung nur 246 Euro zur freien Verfügung. Ggf. vorhandenes Vermögen könnte dann schnell verbraucht sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Linda		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-107561</link>

		<dc:creator><![CDATA[Linda]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2020 18:57:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-107561</guid>

					<description><![CDATA[Schönen guten Tag,

nächstes Jahr würde ich in Hartz 4 rutschen, sollte es mit Corona nicht besser werden.

Ich habe ein Leasing Fahrzeug von 200 € Monatsrate (Kleinwagen, Vertrag zu der Zeit gemacht wo ich noch Arbeit hatte, läuft noch 3 Jahre). 

Meine Sorge ist, dass das Amt sagt, ich darf es nicht behalten o.ä. 

Wie ist die Rechtslage?

Gibt es Sonderregelungen auf Grund Corona?!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schönen guten Tag,</p>
<p>nächstes Jahr würde ich in Hartz 4 rutschen, sollte es mit Corona nicht besser werden.</p>
<p>Ich habe ein Leasing Fahrzeug von 200 € Monatsrate (Kleinwagen, Vertrag zu der Zeit gemacht wo ich noch Arbeit hatte, läuft noch 3 Jahre). </p>
<p>Meine Sorge ist, dass das Amt sagt, ich darf es nicht behalten o.ä. </p>
<p>Wie ist die Rechtslage?</p>
<p>Gibt es Sonderregelungen auf Grund Corona?!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: MM		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-51950</link>

		<dc:creator><![CDATA[MM]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Aug 2019 12:38:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-51950</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, aufgrund einer längeren Erkrankung bin ich derzeit auf Hartz 4 angewiesen und benötige ein Auto. 

Darf ich jetzt überhaupt eins besitzen, obwohl ich noch krank geschrieben bin?

Wie wird denn die Wertermittlung eines Fahrzeugs zugrunde gelegt? Über Schwacke?

Vielen Dank für eine Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, aufgrund einer längeren Erkrankung bin ich derzeit auf Hartz 4 angewiesen und benötige ein Auto. </p>
<p>Darf ich jetzt überhaupt eins besitzen, obwohl ich noch krank geschrieben bin?</p>
<p>Wie wird denn die Wertermittlung eines Fahrzeugs zugrunde gelegt? Über Schwacke?</p>
<p>Vielen Dank für eine Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-51492</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2019 19:02:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11589#comment-51492</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-51476&quot;&gt;B.Z.&lt;/a&gt;.

Hallo B.Z.,

so wie Sie es schildern wirkt das Verhalten des Jobcenters zunächst wie Schikane - dies gilt jedenfalls, solange es sich nicht um eine Nobelkarosse handelt.

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/#comment-51476">B.Z.</a>.</p>
<p>Hallo B.Z.,</p>
<p>so wie Sie es schildern wirkt das Verhalten des Jobcenters zunächst wie Schikane &#8211; dies gilt jedenfalls, solange es sich nicht um eine Nobelkarosse handelt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
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