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	Kommentare zu: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Leistungen, Anspruchseinschränkungen, Praxis	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-174400</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Mar 2022 08:14:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11692#comment-174400</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-174378&quot;&gt;Paul&lt;/a&gt;.

Hallo Paul,

§ 7 Abs. 1 S. 1 AsylbLG lautet:

&lt;i&gt;Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen.&lt;/i&gt;

Im Rückgriff auf [tooltip begriff=&quot;§ 82 Abs 1 SGB XII&quot;] umfasst § 7 AsylbLG meines Erachtens alle dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen tatsächlich zufließenden Einkünfte in Geld oder Geldeswert.

Wenn die Tochter genügend Geld hat, liegt es nahe, auch deren Einkommen ggf. leistungsmindernd zum Ansatz zu bringen (vgl. Sie dazu den Beitrag &lt;a href=&quot;/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;nofollow noopener ugc&quot;&gt;Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft im SGB XII&lt;/a&gt;). 

Ob es ggf. in Zuge der aktuellen Entwicklung zu dem Ukraine-Krieg &quot;Übergangsregelungen&quot; oder &quot;Sonderregelungen&quot; gibt, ist mir noch nicht bekannt. Möglicherweise sollte hier - zumindest vorübergehend - großzügig gehandelt werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-174378">Paul</a>.</p>
<p>Hallo Paul,</p>
<p>§ 7 Abs. 1 S. 1 AsylbLG lautet:</p>
<p><i>Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, sind von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, vor Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen.</i></p>
<p>Im Rückgriff auf <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-82-sgb-xii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 82 SGB XII – Begriff des Einkommens" data-desc="(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Leistungen nach diesem Buch, &lt;br&gt;2. Leistungen des Ausgleichs für gesundheitliche Schäd...&lt;br&gt;3. Renten oder Beihilfen ...,&lt;br&gt;4. Aufwandspauschalen nach § 1878 ...&lt;br&gt;5. Mutterschaftsgeld ...&lt;br&gt;...&lt;br&gt;8. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten,&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, &lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, &lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, und&lt;br&gt;4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nic...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ..." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 82 Abs 1 SGB XII</a></span> umfasst § 7 AsylbLG meines Erachtens alle dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen tatsächlich zufließenden Einkünfte in Geld oder Geldeswert.</p>
<p>Wenn die Tochter genügend Geld hat, liegt es nahe, auch deren Einkommen ggf. leistungsmindernd zum Ansatz zu bringen (vgl. Sie dazu den Beitrag <a href="/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab" rel="nofollow noopener ugc">Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft im SGB XII</a>). </p>
<p>Ob es ggf. in Zuge der aktuellen Entwicklung zu dem Ukraine-Krieg &#8222;Übergangsregelungen&#8220; oder &#8222;Sonderregelungen&#8220; gibt, ist mir noch nicht bekannt. Möglicherweise sollte hier &#8211; zumindest vorübergehend &#8211; großzügig gehandelt werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Paul		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-174378</link>

		<dc:creator><![CDATA[Paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2022 19:49:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11692#comment-174378</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich hätte eine kurze Nachfrage zu § 7 Abs. 1 AsylbLG. Wer wird in diesem Zusammenhang als Familienangehöriger definiert? 

Es geht um folgenden Fall:

Die Großmutter meiner Frau ist aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Berlin geflüchtet und wohnt aktuell bei ihrer Enkelin. Die Enkelin hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland und arbeitet in Berlin. Hat die Großmutter trotzdem Recht auf Leistungen entsprechend AsylbLG oder werden ihr diese aufgrund von § 7 Abs. 1 verwehrt? 

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Beste Grüße
Paul Hennig]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Ich hätte eine kurze Nachfrage zu § 7 Abs. 1 AsylbLG. Wer wird in diesem Zusammenhang als Familienangehöriger definiert? </p>
<p>Es geht um folgenden Fall:</p>
<p>Die Großmutter meiner Frau ist aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Berlin geflüchtet und wohnt aktuell bei ihrer Enkelin. Die Enkelin hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland und arbeitet in Berlin. Hat die Großmutter trotzdem Recht auf Leistungen entsprechend AsylbLG oder werden ihr diese aufgrund von § 7 Abs. 1 verwehrt? </p>
<p>Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.<br>
Beste Grüße<br>
Paul Hennig</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-163122</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 15:25:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11692#comment-163122</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-163035&quot;&gt;Petra Linseisen&lt;/a&gt;.

Hallo,

tatsächlich habe ich bisher keinen derart gestalteten Fall behandeln müssen: spontan würde ich aber antworten, dass die Leistungen nicht so ohne weiteres eingestellt werden dürfen. Allerdings kenne ich den konkreten Sachverhalt nicht ... wurden hier immense Summen ins Ausland transferiert?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-163035">Petra Linseisen</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>tatsächlich habe ich bisher keinen derart gestalteten Fall behandeln müssen: spontan würde ich aber antworten, dass die Leistungen nicht so ohne weiteres eingestellt werden dürfen. Allerdings kenne ich den konkreten Sachverhalt nicht &#8230; wurden hier immense Summen ins Ausland transferiert?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Petra Linseisen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/#comment-163035</link>

		<dc:creator><![CDATA[Petra Linseisen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Aug 2021 10:06:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11692#comment-163035</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 
ist es Asylbewerbern erlaubt Geld in ihr Heimatland zu senden? 
Im vorliegenden Fall arbeitet der Familienvater in Vollzeit, der Rest wird mit Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz aufgefüllt. Nun werden diese Leistungen gesperrt da Geld ins Heimatland überwiesen wurde. 

Man konnte uns allerdings keinen Paragraphen nennen. 
Ist das rechtens? 

Herzliche Grüße, 
Petra]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
ist es Asylbewerbern erlaubt Geld in ihr Heimatland zu senden?<br>
Im vorliegenden Fall arbeitet der Familienvater in Vollzeit, der Rest wird mit Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz aufgefüllt. Nun werden diese Leistungen gesperrt da Geld ins Heimatland überwiesen wurde. </p>
<p>Man konnte uns allerdings keinen Paragraphen nennen.<br>
Ist das rechtens? </p>
<p>Herzliche Grüße,<br>
Petra</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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