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	Kommentare zu: Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-220741</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 May 2024 16:32:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-220741</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-220736&quot;&gt;sadme&lt;/a&gt;.

Hallo sadme,

ohne mich jetzt näher damit zu beschäftigen gilt, dass der Betreuten ggf. gegen den Betreuer einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 1826 BGB geltend machen kann, wenn der Betreuer den Schaden durch eine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat. Der Ausgleich überteuerter Rechnungen dürfte ggf. geeignet sein, einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Allerdings: berücksichtigen Sie, dass die Räumung einer ca. 90 m² großen Wohnung schnell auch einmal 2000 € kosten kann, selbst wenn gemeinnützige Unternehmen mit der Räumung beauftragt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-220736">sadme</a>.</p>
<p>Hallo sadme,</p>
<p>ohne mich jetzt näher damit zu beschäftigen gilt, dass der Betreuten ggf. gegen den Betreuer einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 1826 BGB geltend machen kann, wenn der Betreuer den Schaden durch eine schuldhafte Pflichtverletzung verursacht hat. Der Ausgleich überteuerter Rechnungen dürfte ggf. geeignet sein, einen Schadenersatzanspruch zu begründen.</p>
<p>Allerdings: berücksichtigen Sie, dass die Räumung einer ca. 90 m² großen Wohnung schnell auch einmal 2000 € kosten kann, selbst wenn gemeinnützige Unternehmen mit der Räumung beauftragt werden!</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: sadme		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-220736</link>

		<dc:creator><![CDATA[sadme]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 May 2024 12:48:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-220736</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

im Rahmen einer Betreuerbestellung, kann ein Betreuer ohne Stundennachweis einfach eine Rechnung begleichen welche sich auf die Betreuung bezieht.
Sachverhalt:
Zu betreuende Person bekam einen Betreuer. Kurz darauf in ein Seniorenheim. Es wurde durch eine Dritte Person die Wohnung geräumt und eine extrem hohe Rechnung vom Guthaben der zu Betreuenden bezahlt. Rechnung weist nur Stunden auf aber nicht an welchen Tagen und wie viel. Ist das überhaupt erlaubt? Müssen nicht derartige Rechnungen exakt den Tag und die Stunden darlegen? Ist doch bei Pflegedienst auch so.
Das Betreuergericht ist nicht in der Lage sich dazu zu äußern. Es wurde auf das Amtsgericht verwiesen mit dem Hinweis Klage einzureichen zur Klärung.

Danke bereits jetzt für die Auskunft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>im Rahmen einer Betreuerbestellung, kann ein Betreuer ohne Stundennachweis einfach eine Rechnung begleichen welche sich auf die Betreuung bezieht.<br>
Sachverhalt:<br>
Zu betreuende Person bekam einen Betreuer. Kurz darauf in ein Seniorenheim. Es wurde durch eine Dritte Person die Wohnung geräumt und eine extrem hohe Rechnung vom Guthaben der zu Betreuenden bezahlt. Rechnung weist nur Stunden auf aber nicht an welchen Tagen und wie viel. Ist das überhaupt erlaubt? Müssen nicht derartige Rechnungen exakt den Tag und die Stunden darlegen? Ist doch bei Pflegedienst auch so.<br>
Das Betreuergericht ist nicht in der Lage sich dazu zu äußern. Es wurde auf das Amtsgericht verwiesen mit dem Hinweis Klage einzureichen zur Klärung.</p>
<p>Danke bereits jetzt für die Auskunft.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-203613</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jul 2023 13:15:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-203613</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-203459&quot;&gt;Zweifel&lt;/a&gt;.

Hallo Zweifel,

eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit zurückgegeben werden. Aber: zum Rechtlichen:

Der Vollmachtnehmer kann die ihm übergebene Rechtsposition aufgeben, in dem er das der Vollmacht zugrunde liegende Auftragsverhältnis kündigt (§§ 168 S. 1, 671 Abs. 1 2. Fall BGB). Dann bestellt das Gericht einen (vorläufigen) Betreuer als gesetzlichen Vertreter.

Um Unsicherheiten zu vermeiden und/oder zu beseitigen, sollten Sie sich ggf. an einen Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde wenden.

Vergleichen Sie zu der Fragestellung auch den Beitrag &lt;a href=&quot;/widerruf-vorsorgevollmacht/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot;&gt;Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht&lt;/a&gt;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-203459">Zweifel</a>.</p>
<p>Hallo Zweifel,</p>
<p>eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit zurückgegeben werden. Aber: zum Rechtlichen:</p>
<p>Der Vollmachtnehmer kann die ihm übergebene Rechtsposition aufgeben, in dem er das der Vollmacht zugrunde liegende Auftragsverhältnis kündigt (§§ 168 S. 1, 671 Abs. 1 2. Fall BGB). Dann bestellt das Gericht einen (vorläufigen) Betreuer als gesetzlichen Vertreter.</p>
<p>Um Unsicherheiten zu vermeiden und/oder zu beseitigen, sollten Sie sich ggf. an einen Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde wenden.</p>
<p>Vergleichen Sie zu der Fragestellung auch den Beitrag <a href="/widerruf-vorsorgevollmacht/" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab">Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht</a>.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Zweifel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-203459</link>

		<dc:creator><![CDATA[Zweifel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jul 2023 18:30:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-203459</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung als Bevollmächtigte selbst von der Vorsorgevollmacht für meine Mutter zurückgetreten. 
Gleichzeitig habe ich eine amtliche Betreuung für sie angefordert, da meine Mutter unter Demenz leidet.
Von amtlicher Seite habe ich noch keine Antwort bekommen. 
Da ich inzwischen anzweifele, ob meine Entscheidung richtig war: kann ich meinen RÜCKTRITT als Bevollmächtigte schriftlich widerrufen und somit die Vollmacht wieder aufleben lassen? Bzw. was kann ich tun?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung als Bevollmächtigte selbst von der Vorsorgevollmacht für meine Mutter zurückgetreten.<br>
Gleichzeitig habe ich eine amtliche Betreuung für sie angefordert, da meine Mutter unter Demenz leidet.<br>
Von amtlicher Seite habe ich noch keine Antwort bekommen.<br>
Da ich inzwischen anzweifele, ob meine Entscheidung richtig war: kann ich meinen RÜCKTRITT als Bevollmächtigte schriftlich widerrufen und somit die Vollmacht wieder aufleben lassen? Bzw. was kann ich tun?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-196962</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 15:11:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-196962</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-196943&quot;&gt;Fuchs&lt;/a&gt;.

Hallo Fuchs,

zunächst ist zu klären, ob der Betreute noch die erforderliche Einwilligungsfähigkeit hat.

Hat er die erforderliche Einwilligungsfähigkeit nicht, so ist zu klären, ob sie als Betreuer für den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ bestellt wurden. Dies geht aus der Bestellungsurkunde hervor. Sie sind allerdings nur zuständig, soweit der Betreute nicht mehr die Einwilligungsfähigkeit hat.

Schließlich ist es aber auch durchaus möglich, dass die entsprechende Medikation freiheitsentziehende Wirkung hat. Dann ist gemäß § 1906 Abs. 4 BGB die Einwilligung des Gerichts erforderlich, auch wenn sie für den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ bestellt worden sind und der Betreute die erforderliche Einwilligungsfähigkeit nicht mehr hat.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-196943">Fuchs</a>.</p>
<p>Hallo Fuchs,</p>
<p>zunächst ist zu klären, ob der Betreute noch die erforderliche Einwilligungsfähigkeit hat.</p>
<p>Hat er die erforderliche Einwilligungsfähigkeit nicht, so ist zu klären, ob sie als Betreuer für den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ bestellt wurden. Dies geht aus der Bestellungsurkunde hervor. Sie sind allerdings nur zuständig, soweit der Betreute nicht mehr die Einwilligungsfähigkeit hat.</p>
<p>Schließlich ist es aber auch durchaus möglich, dass die entsprechende Medikation freiheitsentziehende Wirkung hat. Dann ist gemäß § 1906 Abs. 4 BGB die Einwilligung des Gerichts erforderlich, auch wenn sie für den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ bestellt worden sind und der Betreute die erforderliche Einwilligungsfähigkeit nicht mehr hat.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Fuchs		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-196943</link>

		<dc:creator><![CDATA[Fuchs]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 May 2023 13:55:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-196943</guid>

					<description><![CDATA[Darf ich als gerichtl. bestellter Betreuer über die Gabe ärztlich verordneter Psychopharmaka entscheiden, bzw. dann alleine den Auftrag an das Personal erteilen? 

Es handelt sich  um eine inklusive betreute WG eines selbst gegründeten Vereines, die Kosten für die Einzelnen werden vom überörtl. Sozialhilfeträger (persönl. Budget), finanziert.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf ich als gerichtl. bestellter Betreuer über die Gabe ärztlich verordneter Psychopharmaka entscheiden, bzw. dann alleine den Auftrag an das Personal erteilen? </p>
<p>Es handelt sich  um eine inklusive betreute WG eines selbst gegründeten Vereines, die Kosten für die Einzelnen werden vom überörtl. Sozialhilfeträger (persönl. Budget), finanziert.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lutz Fehling		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-187235</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lutz Fehling]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Nov 2022 17:57:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-187235</guid>

					<description><![CDATA[Die Betreuerbestellung ist, es sei denn, dass sich das mittlerweile geändert hätte, &quot;eine Katastrophe&quot;, was Sie spätestens dann &quot;lernen&quot;, wenn es Sie erwischt.


Verschlimmbessern trifft es ganz gut.


Niederreißen, was Sie aufgebaut/sich erwirtschaftet haben und vieles mehr.


Herausgerissen werden aus dem Alltag; Sie sind immer der Meinung, nichts nicht Vertretbares gemacht zu haben -- mit dieser latenten Bedrohung muss jede/r BürgerIn leben, was unzumutbar ist.


Nachher unter Betreuung, was, im Verein mit Pflegedienstpersonal und zust. (Anstalts-)psychiater Ausmaße bis zu Leibeigenschaft annehmen kann, beinhaltend Zwangsarbeit, von Knast nicht zu unterscheidende Unterbringung bzw. Wohnen.


Der EuGH hat indessen das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekippt:


&quot;Der Mensch lebt in freier Selbstbestimmung und entscheidet über seinen Aufenthaltsort selbst&quot;.



Denn damit war die &quot;Einrichtung&quot; begründet, die wiederum den Automatismus &quot;Zwangsarbeit&quot; bedeutete.


200.000, vor 10, 20 Jahren 50-60.000 von dem Kommunen-Wohnen, das es nach UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr geben darf!, betroffen, was Milliarden verschlingt.


]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Betreuerbestellung ist, es sei denn, dass sich das mittlerweile geändert hätte, &#8222;eine Katastrophe&#8220;, was Sie spätestens dann &#8222;lernen&#8220;, wenn es Sie erwischt.</p>
<p>Verschlimmbessern trifft es ganz gut.</p>
<p>Niederreißen, was Sie aufgebaut/sich erwirtschaftet haben und vieles mehr.</p>
<p>Herausgerissen werden aus dem Alltag; Sie sind immer der Meinung, nichts nicht Vertretbares gemacht zu haben &#8212; mit dieser latenten Bedrohung muss jede/r BürgerIn leben, was unzumutbar ist.</p>
<p>Nachher unter Betreuung, was, im Verein mit Pflegedienstpersonal und zust. (Anstalts-)psychiater Ausmaße bis zu Leibeigenschaft annehmen kann, beinhaltend Zwangsarbeit, von Knast nicht zu unterscheidende Unterbringung bzw. Wohnen.</p>
<p>Der EuGH hat indessen das Aufenthaltsbestimmungsrecht gekippt:</p>
<p>&#8222;Der Mensch lebt in freier Selbstbestimmung und entscheidet über seinen Aufenthaltsort selbst&#8220;.</p>
<p>Denn damit war die &#8222;Einrichtung&#8220; begründet, die wiederum den Automatismus &#8222;Zwangsarbeit&#8220; bedeutete.</p>
<p>200.000, vor 10, 20 Jahren 50-60.000 von dem Kommunen-Wohnen, das es nach UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr geben darf!, betroffen, was Milliarden verschlingt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-183752</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2022 12:38:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-183752</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-183177&quot;&gt;Beyer&lt;/a&gt;.

Hallo Herr/Frau Beyer,

soweit ich dies überblicke würde es sich anbieten, ein Auto (Autos) zur Begrenzung Ihrer Schulden bzw. zur Anschaffung notwendiger Anschaffungen zu verkaufen. Dafür dürfte dann auch keine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein ...

Gegen Handlungen des Betreuers können Sie ggf. Betreuungsgericht anrufen ... Sie können ggf. auch die Aufhebung beantragen, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung des Betreuers weggefallen sind ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-183177">Beyer</a>.</p>
<p>Hallo Herr/Frau Beyer,</p>
<p>soweit ich dies überblicke würde es sich anbieten, ein Auto (Autos) zur Begrenzung Ihrer Schulden bzw. zur Anschaffung notwendiger Anschaffungen zu verkaufen. Dafür dürfte dann auch keine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich sein &#8230;</p>
<p>Gegen Handlungen des Betreuers können Sie ggf. Betreuungsgericht anrufen &#8230; Sie können ggf. auch die Aufhebung beantragen, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung des Betreuers weggefallen sind &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Beyer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-183177</link>

		<dc:creator><![CDATA[Beyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2022 09:08:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-183177</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 

Ich habe mal eine Frage : seit kurzem habe ich mir selber einen gesetzlichen Betreuer beantragt. Nun steht im Beschluss &quot;Vermögenssorge einschließlich Schuldenregulierung&quot;. 

Was genau bedeutet das? 

Er meinte beim Erstgespräch, er könne z. B. meine Autos gegen meinen Willen verkaufen. Stimmt das?
 
Ich hatte beim Beratungsgespräch eigentlich damals explizit darauf hingewiesen, dass ich soetwas nicht möchte und es hieß, dass soetwas nicht passieren wird. Daraufhin habe ich den Betreuer ja auch beantragt und fühle mich nun irgendwo hintergangen.

Mit freundlichen Grüßen 

Beyer]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, </p>
<p>Ich habe mal eine Frage : seit kurzem habe ich mir selber einen gesetzlichen Betreuer beantragt. Nun steht im Beschluss &#8222;Vermögenssorge einschließlich Schuldenregulierung&#8220;. </p>
<p>Was genau bedeutet das? </p>
<p>Er meinte beim Erstgespräch, er könne z. B. meine Autos gegen meinen Willen verkaufen. Stimmt das?</p>
<p>Ich hatte beim Beratungsgespräch eigentlich damals explizit darauf hingewiesen, dass ich soetwas nicht möchte und es hieß, dass soetwas nicht passieren wird. Daraufhin habe ich den Betreuer ja auch beantragt und fühle mich nun irgendwo hintergangen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Beyer</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-70937</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2020 17:04:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-70937</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-70776&quot;&gt;Hans von der Heydt&lt;/a&gt;.

Hallo Herr von der Heydt,

eine Betreute, für den ein Betreuer (auch) im Bereich der Vermögensfürsorge bestellt ist, kann &quot;eigentlich&quot; über ihr Vermögen frei verfügen. Durch die Betreuung wird die Betreute nicht geschäftsunfähig, sie wird also nicht gehindert, auch weiterhin selbst über ihr Vermögen zu verfügen. Nur in besonderen Fällen ist ein Betreuter (bzw. eine Betreute) nicht mehr in der Lage, über Vermögen frei zu verfügen.

Die Betreute scheint doch geschäftsfähig zu sein. Sie kann also alle Rechtsgeschäfte abschließen, die ein Geschäftsfähiger abschließen kann. Wenn sie z. B. etwas kaufen oder verkaufen möchte, muss sie ihren Betreuer nicht um Erlaubnis fragen ...  Sie sollte sich also an den Betreuer mit der Bitte wenden, Ihr entsprechend &quot;freie Hand zu lassen&quot; (bzw. einfach entsprechend handeln ...).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-70776">Hans von der Heydt</a>.</p>
<p>Hallo Herr von der Heydt,</p>
<p>eine Betreute, für den ein Betreuer (auch) im Bereich der Vermögensfürsorge bestellt ist, kann &#8222;eigentlich&#8220; über ihr Vermögen frei verfügen. Durch die Betreuung wird die Betreute nicht geschäftsunfähig, sie wird also nicht gehindert, auch weiterhin selbst über ihr Vermögen zu verfügen. Nur in besonderen Fällen ist ein Betreuter (bzw. eine Betreute) nicht mehr in der Lage, über Vermögen frei zu verfügen.</p>
<p>Die Betreute scheint doch geschäftsfähig zu sein. Sie kann also alle Rechtsgeschäfte abschließen, die ein Geschäftsfähiger abschließen kann. Wenn sie z. B. etwas kaufen oder verkaufen möchte, muss sie ihren Betreuer nicht um Erlaubnis fragen &#8230;  Sie sollte sich also an den Betreuer mit der Bitte wenden, Ihr entsprechend &#8222;freie Hand zu lassen&#8220; (bzw. einfach entsprechend handeln &#8230;).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hans von der Heydt		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/#comment-70776</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hans von der Heydt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2020 09:51:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=10338#comment-70776</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag!

Ich habe nur eine einzige Frage:

Eine ältere Seniorenheimbewohnerin, die aufgrund ihrer Blindheit auch ein recht ansehnliches Blindengeld bezieht und eine gesetzlich verfügte Betreuerin hat, möchte im Rahmen der wohl gegebenen Vermögensfürsorge trotzdem über zumindest einen Teil dieser Bezüge verfügen können. Sie ist vollkommen geschäftsfähig ...

Für eine diesbezügliche Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Güssen
von der Heydt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag!</p>
<p>Ich habe nur eine einzige Frage:</p>
<p>Eine ältere Seniorenheimbewohnerin, die aufgrund ihrer Blindheit auch ein recht ansehnliches Blindengeld bezieht und eine gesetzlich verfügte Betreuerin hat, möchte im Rahmen der wohl gegebenen Vermögensfürsorge trotzdem über zumindest einen Teil dieser Bezüge verfügen können. Sie ist vollkommen geschäftsfähig &#8230;</p>
<p>Für eine diesbezügliche Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.</p>
<p>Mit freundlichen Güssen<br>
von der Heydt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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