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	Kommentare zu: Aufrechnung bei Erstattungsansprüchen des Jobcenters	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufrechnung-jobcenter/#comment-173467</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Feb 2022 16:44:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=8729#comment-173467</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufrechnung-jobcenter/#comment-173407&quot;&gt;Manni&lt;/a&gt;.

Hallo Manni,

eine Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters mit einem Zahlungsanspruch aus der Abrechnung Sie beim Jobcenter vorlegen und beantragen, dass Ihnen die vom Vermieter geltend gemachten Kosten ersetzt werden. Das Jobcenter muss dann darüber entscheiden. 

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Jobcenters können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen können Sie eine Überprüfung beantragen. Informationen zum Überprüfungsantrag erhalten Sie in dem Beitrag &lt;a href=&quot;/korrektur-ueberpruefungsantrag/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag hier im Internetauftritt&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Die Korrektur von Verwaltungsakten durch einen Überprüfungsantrag&lt;/a&gt;. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufrechnung-jobcenter/#comment-173407">Manni</a>.</p>
<p>Hallo Manni,</p>
<p>eine Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters mit einem Zahlungsanspruch aus der Abrechnung Sie beim Jobcenter vorlegen und beantragen, dass Ihnen die vom Vermieter geltend gemachten Kosten ersetzt werden. Das Jobcenter muss dann darüber entscheiden. </p>
<p>Gegen eine ablehnende Entscheidung des Jobcenters können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen können Sie eine Überprüfung beantragen. Informationen zum Überprüfungsantrag erhalten Sie in dem Beitrag <a href="/korrektur-ueberpruefungsantrag/" target="_blank" title="zum Beitrag hier im Internetauftritt">Die Korrektur von Verwaltungsakten durch einen Überprüfungsantrag</a>. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
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		<item>
		<title>
		Von: Manni		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufrechnung-jobcenter/#comment-173407</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manni]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2022 06:36:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=8729#comment-173407</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

wie lange kann ich nicht gezahlte Heizkosten vom Jobcenter einfordern also einen Antrag auf Überprüfung stellen der tatsächlich vom Jobcenter geleisteten Heizkosten.

Geht das überhaupt? Hatte da mal was gehört und glaube schon zwei Jahre nur ein halbes Jahre jeweils Heizkosten bezahlt bekommen.

Mfg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>wie lange kann ich nicht gezahlte Heizkosten vom Jobcenter einfordern also einen Antrag auf Überprüfung stellen der tatsächlich vom Jobcenter geleisteten Heizkosten.</p>
<p>Geht das überhaupt? Hatte da mal was gehört und glaube schon zwei Jahre nur ein halbes Jahre jeweils Heizkosten bezahlt bekommen.</p>
<p>Mfg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kiko		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufrechnung-jobcenter/#comment-59799</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kiko]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Nov 2019 12:55:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=8729#comment-59799</guid>

					<description><![CDATA[Gibt es für die Aufrechnung einer Heizkostenrückerstattung eine Frist?
Die Abrechnung für 2017 ist vom Vermieter mit dem 16.10.2018 datiert und wurde am 29.10.2018 eingereicht. Die Rückerstattung erfolgte am 28.11.2018 als Gutschrift. Damals hätte ich eine Aufrechnung auf die Leistungen für Dezember 2018 also verkraften können. 
Im Schreiben vom 25.10. 2019 stellt das Jobcenter fest, dass meine Ansprüche sich ab, 01.12.2018 vermindert hätten. Einen Bescheid dazu hatte ich damals nicht erhalten. Das &quot;Polster&quot; auf meinem Konto ist nun nach über einem Jahr nicht mehr vorhanden. Nun beabsichtigt das Jobcenter Die Rückerstattung auf meine zukünftigen Leistungen aufzurechnen.
Geht das noch?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gibt es für die Aufrechnung einer Heizkostenrückerstattung eine Frist?<br>
Die Abrechnung für 2017 ist vom Vermieter mit dem 16.10.2018 datiert und wurde am 29.10.2018 eingereicht. Die Rückerstattung erfolgte am 28.11.2018 als Gutschrift. Damals hätte ich eine Aufrechnung auf die Leistungen für Dezember 2018 also verkraften können.<br>
Im Schreiben vom 25.10. 2019 stellt das Jobcenter fest, dass meine Ansprüche sich ab, 01.12.2018 vermindert hätten. Einen Bescheid dazu hatte ich damals nicht erhalten. Das &#8222;Polster&#8220; auf meinem Konto ist nun nach über einem Jahr nicht mehr vorhanden. Nun beabsichtigt das Jobcenter Die Rückerstattung auf meine zukünftigen Leistungen aufzurechnen.<br>
Geht das noch?</p>
]]></content:encoded>
		
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