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	Kommentare zu: Betriebskostennachzahlung &#038; Guthaben im Bürgergeld – Voraussetzungen für die Kostenübernahme	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 14:45:34 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-254857</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2025 05:31:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=32257#comment-254857</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-254651&quot;&gt;Bine&lt;/a&gt;.

Hallo Bine,

im Ergebnis kann ich da keine Hoffnung machen - so sind die Regelungen. In der Regel werden Vorauszahlungen bei Nachforderungen auch einfach angepasst.

Wenn eine derartige Anpassung bei vergangenen Nachforderungen allerdings nicht stattgefunden hat und der Leistungsbezug endet, ensteht die neue Nachzahlungsforderung erst mit der Abrechnung. Das Jobcenter ist dann - liegt kein Leistungsbezug mehr vor - nicht mehr dafür zuständig.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-254651">Bine</a>.</p>
<p>Hallo Bine,</p>
<p>im Ergebnis kann ich da keine Hoffnung machen &#8211; so sind die Regelungen. In der Regel werden Vorauszahlungen bei Nachforderungen auch einfach angepasst.</p>
<p>Wenn eine derartige Anpassung bei vergangenen Nachforderungen allerdings nicht stattgefunden hat und der Leistungsbezug endet, ensteht die neue Nachzahlungsforderung erst mit der Abrechnung. Das Jobcenter ist dann &#8211; liegt kein Leistungsbezug mehr vor &#8211; nicht mehr dafür zuständig.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bine		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-254651</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bine]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 13:37:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=32257#comment-254651</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
Ich habe folgendes Problem aktuell.
Ich war bis zum 31.03.25 im Leistungsbezug beim Jobcenter.
Die Miete und Heizkosten wurden in den Jahren davor immer direkt vom Jobcenter an den Vermieter und Stadtwerke überwiesen. Nachzahlungen gab es ja fast jedes Jahr und wurden auch überwiesen nach Einrichtung.

Nachdem das Jobcenter aufgrund anhaltender Erwerbsfähigkeit mich 1 Jahr zu Ärzten geschickt hat, um zu überprüfen ob ich noch arbeiten kann, kam heraus, dass ich nicht mehr arbeiten kann und so mit erwerbsunfähig bin.
Nun bekam ich umgehend eine Aufforderung mich beim Amt für Soziales zu melden, da ich keine Erwerbsminderungsrente bekommen konnte, weil ich die letzten 5 Jahre nicht einbezahlt hatte in die Rente.

Nächstes Jahr bekomme ich offizielle Rente.
Ich habe dann 1 Monat noch Geld vom Sozialamt bekommen. Aber das war sehr erniedrigend. 
Mein LG fragte mich dann, ob wir nicht heiraten sollten mal nach Jahren, um das für mich zu beenden. Das haben wir getan. 

Nun habe ich noch eine Nachzahlung der Nebenkosten für 2024(350€) erhalten und Heizung wird sicherlich auch noch eine kommen. 

Nun sagt das Jobcenter, sie würden das nicht übernehmen. Nachzahlungen gibt es nur bei aktuellen Leistungsbezug. 

Ich verstehe das nicht. Zu dem Zeitpunkt war Leistungsbezug und wäre ein Guthaben entstanden, wäre das Geld an das Jobcenter gegangen, da die das auch einbezahlt haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
Ich habe folgendes Problem aktuell.<br>
Ich war bis zum 31.03.25 im Leistungsbezug beim Jobcenter.<br>
Die Miete und Heizkosten wurden in den Jahren davor immer direkt vom Jobcenter an den Vermieter und Stadtwerke überwiesen. Nachzahlungen gab es ja fast jedes Jahr und wurden auch überwiesen nach Einrichtung.</p>
<p>Nachdem das Jobcenter aufgrund anhaltender Erwerbsfähigkeit mich 1 Jahr zu Ärzten geschickt hat, um zu überprüfen ob ich noch arbeiten kann, kam heraus, dass ich nicht mehr arbeiten kann und so mit erwerbsunfähig bin.<br>
Nun bekam ich umgehend eine Aufforderung mich beim Amt für Soziales zu melden, da ich keine Erwerbsminderungsrente bekommen konnte, weil ich die letzten 5 Jahre nicht einbezahlt hatte in die Rente.</p>
<p>Nächstes Jahr bekomme ich offizielle Rente.<br>
Ich habe dann 1 Monat noch Geld vom Sozialamt bekommen. Aber das war sehr erniedrigend.<br>
Mein LG fragte mich dann, ob wir nicht heiraten sollten mal nach Jahren, um das für mich zu beenden. Das haben wir getan. </p>
<p>Nun habe ich noch eine Nachzahlung der Nebenkosten für 2024(350€) erhalten und Heizung wird sicherlich auch noch eine kommen. </p>
<p>Nun sagt das Jobcenter, sie würden das nicht übernehmen. Nachzahlungen gibt es nur bei aktuellen Leistungsbezug. </p>
<p>Ich verstehe das nicht. Zu dem Zeitpunkt war Leistungsbezug und wäre ein Guthaben entstanden, wäre das Geld an das Jobcenter gegangen, da die das auch einbezahlt haben.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-253507</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2025 06:40:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=32257#comment-253507</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-253489&quot;&gt;Petra&lt;/a&gt;.

Hallo Petra,

&lt;p class=&quot;beitrags-hinweis&quot;&gt;Vertiefend zu Doppelmieten/Überschneidungskosten:&lt;/p&gt;

[beitragskarten ids=&quot;6836&quot;]

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-253489">Petra</a>.</p>
<p>Hallo Petra,</p>
<p class="beitrags-hinweis">Vertiefend zu Doppelmieten/Überschneidungskosten:</p>
<ul class="beitragsliste-ul">
<li class="beitragsliste-card">
<div class="yarpp-thumb"><img width="150" height="150" src="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wp-content/uploads/2015/05/umzug-ueberschneidungskosten-150x150.jpg" class="attachment-portfolio size-portfolio wp-post-image" alt="" decoding="async" srcset="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wp-content/uploads/2015/05/umzug-ueberschneidungskosten-150x150.jpg 150w, https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wp-content/uploads/2015/05/umzug-ueberschneidungskosten-90x90.jpg 90w, https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/wp-content/uploads/2015/05/umzug-ueberschneidungskosten.jpg 300w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px"/></div>
<div class="beitragskarte-text"><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/umzugsbedingt-doppelmieten-ueberschneidungskosten/" title="zum Beitrag Umzugsbedingte Doppelmieten: Ersatzfähige Überschneidungskosten nach § 22 SGB II"></p>
<h3>Umzugsbedingte Doppelmieten: Ersatzfähige Überschneidungskosten nach § 22 SGB II</h3>
<p>Wann sind Doppelmieten beim Bürgergeld erstattungsfähig? ✳️ Das BSG entschied: Sind sie unvermeidbar, gelten sie als Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II) – auch ohne Zusicherung.<span class="mehr-link"> | mehr</span></p>
<p></a></div>
</li>
</ul>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Petra		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-253489</link>

		<dc:creator><![CDATA[Petra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Nov 2025 23:30:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=32257#comment-253489</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich beziehe Bürgergeld und habe vier Kinder. Wir wurden aufgefordert zum Umziehen und das jc hat alles genehmigt. Jetzt läuft der neue Mietvertrag ab 1.12.25 und der alte Mietvertrag endet zum 31.12.25. Für die neue Wohnung fällt im Dezember keine Miete an (eine Aktion vom Vermieter). Jetzt wurde mir die Miete für Dezember der alten Wohnung gestrichen.

1. ist das rechtens?
2. wie läuft das dann mit der Nebenkostenabrechnung? Es wird auf jeden Fall eine Nachzahlung geben und der Abrechnungszeitraum ist von Januar bis Dezember.

Danke für ein paar hilfreiche Antworten 
Ich habe wirklich nur noch das im Kopf und weiß nicht was ich machen kann.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich beziehe Bürgergeld und habe vier Kinder. Wir wurden aufgefordert zum Umziehen und das jc hat alles genehmigt. Jetzt läuft der neue Mietvertrag ab 1.12.25 und der alte Mietvertrag endet zum 31.12.25. Für die neue Wohnung fällt im Dezember keine Miete an (eine Aktion vom Vermieter). Jetzt wurde mir die Miete für Dezember der alten Wohnung gestrichen.</p>
<p>1. ist das rechtens?<br>
2. wie läuft das dann mit der Nebenkostenabrechnung? Es wird auf jeden Fall eine Nachzahlung geben und der Abrechnungszeitraum ist von Januar bis Dezember.</p>
<p>Danke für ein paar hilfreiche Antworten<br>
Ich habe wirklich nur noch das im Kopf und weiß nicht was ich machen kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Kruse		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebskostennachzahlung/#comment-241943</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Kruse]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2025 11:02:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=32257#comment-241943</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
Ich beziehe das sog. Bürgergeld. Die Miete wird vom Jc immer direkt an meinen Vermieter 
überwiesen.
Aus der Betriebskostenabrechnung für 2024 ergab sich ein Guthaben.
Diese Guthaben sollte mit der nächsten Mietzahlung bei meinem Vermieter in Abzug 
gebracht werden.
Jedoch besaß die zuständige Sachbearbeiterin die Frechheit, meinem Vermieter die volle
Miete zu überweisen und zog mir das Guthaben vom Regelsatz ab.
Ich schrieb ihr, sie möge das Guthaben unverzüglich auf mein Konto überweisen und mit der nächsten Miete bei meinem Vermieter in Abzug bringen. Sie weigerte sich und meinte, mein Vermieter solle mir das Guthaben überweisen. Macht er auch.
Ich finde jedoch kein Gesetz / §, mit welchem ich der Sachbearbeiterin unmißverständlich klar machen kann, daß sie so etwas gefälligst zu unterlassen hat. 
Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen 
Martin Kruse]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
Ich beziehe das sog. Bürgergeld. Die Miete wird vom Jc immer direkt an meinen Vermieter<br>
überwiesen.<br>
Aus der Betriebskostenabrechnung für 2024 ergab sich ein Guthaben.<br>
Diese Guthaben sollte mit der nächsten Mietzahlung bei meinem Vermieter in Abzug<br>
gebracht werden.<br>
Jedoch besaß die zuständige Sachbearbeiterin die Frechheit, meinem Vermieter die volle<br>
Miete zu überweisen und zog mir das Guthaben vom Regelsatz ab.<br>
Ich schrieb ihr, sie möge das Guthaben unverzüglich auf mein Konto überweisen und mit der nächsten Miete bei meinem Vermieter in Abzug bringen. Sie weigerte sich und meinte, mein Vermieter solle mir das Guthaben überweisen. Macht er auch.<br>
Ich finde jedoch kein Gesetz / §, mit welchem ich der Sachbearbeiterin unmißverständlich klar machen kann, daß sie so etwas gefälligst zu unterlassen hat.<br>
Ich hoffe, Sie können mir diesbezüglich helfen.<br>
Vielen Dank im Voraus.<br>
Mit freundlichen Grüßen<br>
Martin Kruse</p>
]]></content:encoded>
		
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