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	Kommentare zu: Elterngeld &#038; Bürgergeld (SGB II): Anrechnung, Freibetrag &#038; Elternzeit 2025	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Thu, 13 Nov 2025 16:07:31 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-253352</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2025 16:07:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-253352</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-252702&quot;&gt;E.&lt;/a&gt;.

Hallo E,

ich glaube nicht, dass mit diesen Kurzinformationen eine sinnvolle Beratung möglich ist.

Es ist noch nicht einmal eindeutig klar, ob Elterngeld wirklich vollständig angerechnet würde.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-252702">E.</a>.</p>
<p>Hallo E,</p>
<p>ich glaube nicht, dass mit diesen Kurzinformationen eine sinnvolle Beratung möglich ist.</p>
<p>Es ist noch nicht einmal eindeutig klar, ob Elterngeld wirklich vollständig angerechnet würde.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: E.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-252702</link>

		<dc:creator><![CDATA[E.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Nov 2025 10:12:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-252702</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Rechtsanwalt Nippel,

ich habe folgende Konstellation zu begleiten:
Der Ehemann arbeitet voll, die Ehefrau ist nicht erwerbstätig, jetzt ist das 4. Kind auf die Welt gekommen. Ergänzend leistet das Jobcenter gemäß SGB II. Ich habe gelesen, dass das Elterngeld angerechnet wird. Wie und wer stellt am besten den Antrag auf Elterngeld, dass der Familie zumindest ein erhöhter Freibetrag o.ä. verbleibt? 

Grüße
E.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>ich habe folgende Konstellation zu begleiten:<br>
Der Ehemann arbeitet voll, die Ehefrau ist nicht erwerbstätig, jetzt ist das 4. Kind auf die Welt gekommen. Ergänzend leistet das Jobcenter gemäß SGB II. Ich habe gelesen, dass das Elterngeld angerechnet wird. Wie und wer stellt am besten den Antrag auf Elterngeld, dass der Familie zumindest ein erhöhter Freibetrag o.ä. verbleibt? </p>
<p>Grüße<br>
E.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-108167</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 08:59:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-108167</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-107715&quot;&gt;Sachi&lt;/a&gt;.

Hallo Sachi,

[tooltip begriff=&quot;§ 3 Abs. 2 BEEG&quot;] regelt die Anrechnung von Einnahmen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit auf das Elterngeld. Dies gilt dann auch für Aufwandsentschädigungen.

Aufwandsentschädigungen können also über die steuerfreien Beträge gemäß dem EStG hinaus (vgl. [tooltip begriff=&quot;§ 3 Nrn. 12, 26, 26 a oder 26 b EStG&quot;]) erzielt werden, ohne dass diese Einkünfte leistungsmindernd berücksichtigt werden. 

Ich gehe sogar zunächst davon aus, dass Ehrenamtpauschalen kein Einkommen gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 3 Abs. 1 BEEG&quot;] ist. Im Ergebnis könnten dann sogar Einkünfte aus Aufwandsentschädigungen ohne eine Anrechnung auf das Elterngeld erzielt werden, wenn zusätzlich Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 BEEG erzielt werden. Allerdings dürften dann die Begrenzungen gemäß dem EStG im Hinblick auf steuerfreie Einnahmen zu beachten sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-107715">Sachi</a>.</p>
<p>Hallo Sachi,</p>
<p><span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-3-beeg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 3 BEEG – Anrechnung von anderen Einnahmen" data-desc="(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet: 1. Mutterschaftsleistungen a) in Form...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist das Elterngeld von der Anrechnung nach Absatz 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurec...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Solange kein Antrag auf die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleich..." data-linktext="Paragraf">§ 3 Abs. 2 BEEG</a></span> regelt die Anrechnung von Einnahmen aufgrund ehrenamtlicher Tätigkeit auf das Elterngeld. Dies gilt dann auch für Aufwandsentschädigungen.</p>
<p>Aufwandsentschädigungen können also über die steuerfreien Beträge gemäß dem EStG hinaus (vgl. § 3 Nrn. 12, 26, 26 a oder 26 b EStG) erzielt werden, ohne dass diese Einkünfte leistungsmindernd berücksichtigt werden. </p>
<p>Ich gehe sogar zunächst davon aus, dass Ehrenamtpauschalen kein Einkommen gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-3-beeg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 3 BEEG – Anrechnung von anderen Einnahmen" data-desc="(1) Auf das der berechtigten Person nach § 2 oder nach § 2 in Verbindung mit § 2a zustehende Elterngeld werden folgende Einnahmen angerechnet: 1. Mutterschaftsleistungen a) in Form...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist das Elterngeld von der Anrechnung nach Absatz 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurec...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Solange kein Antrag auf die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleich..." data-linktext="Paragraf">§ 3 Abs. 1 BEEG</a></span> ist. Im Ergebnis könnten dann sogar Einkünfte aus Aufwandsentschädigungen ohne eine Anrechnung auf das Elterngeld erzielt werden, wenn zusätzlich Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 BEEG erzielt werden. Allerdings dürften dann die Begrenzungen gemäß dem EStG im Hinblick auf steuerfreie Einnahmen zu beachten sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sachi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-107715</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sachi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Nov 2020 13:01:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-107715</guid>

					<description><![CDATA[Hallo! 
Ich beziehe Elterngeld. Nun helfe ich ehrenamtlich in der Jugendhilfe aus. Ich würde Aufwandsentschädigung bekommen.  Wieviel darf dieser monatlich betragen, ohne dass etwas abgezogen wird? 300€? 
Über Hilfestellung würde ich mich freuen. Vg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br>
Ich beziehe Elterngeld. Nun helfe ich ehrenamtlich in der Jugendhilfe aus. Ich würde Aufwandsentschädigung bekommen.  Wieviel darf dieser monatlich betragen, ohne dass etwas abgezogen wird? 300€?<br>
Über Hilfestellung würde ich mich freuen. Vg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Erich Litzenburger		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-38154</link>

		<dc:creator><![CDATA[Erich Litzenburger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Aug 2015 15:03:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-38154</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, bei der Anrechnung von Elterngeld bei der Sozialhilfe bleibt Einkommen aus Erwerbstätigkeit frei. Ist Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen Erwerbseinkommen im Sinne dieses Gesetzes? Das Sozialamt hat im Fall einer engen bekannten das Elterngeld ohne Begründung voll angerechnet]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, bei der Anrechnung von Elterngeld bei der Sozialhilfe bleibt Einkommen aus Erwerbstätigkeit frei. Ist Einkommen aus einer Werkstatt für behinderte Menschen Erwerbseinkommen im Sinne dieses Gesetzes? Das Sozialamt hat im Fall einer engen bekannten das Elterngeld ohne Begründung voll angerechnet</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-2695</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Feb 2013 16:05:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-2695</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-2658&quot;&gt;Maria Becker&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Becker,

so richtig verstehe ich die Frage nicht, aber:

Soweit ich dies überblicke, erhalten Sie - wie andere Mütter auch - während der Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für Sie maßgeblichen Regelbedarfs gemäß &lt;a href=&quot;/tag/§-21-sgb-ii/&quot; title=&quot;Link zu § 21 SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 21 Abs. 2 SGB II&lt;/a&gt;.

Daneben haben Sie auch noch einen Bedarf für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft gemäß &lt;a href=&quot;/tag/24-sgb-ii/&quot; title=&quot;LInk zu § 24 SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II&lt;/a&gt;. Für 2 Kinder ist der Bedarf für Erstausstattung natürlich größer als bei nur einem Kind.

Die Kinder erhalten wiederum ihren Regelbedarf gemäß &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html&quot; title=&quot;Link zu § 23 SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 23 SGB II&lt;/a&gt;. 

Ansonsten gibt es von Ihnen angesprochenen &quot;Freibeträge&quot; für Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemäß &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html&quot; title=&quot;Link zu § 11 b SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 11 b Abs. 3 SGB II&lt;/a&gt; - da gibt es aber keine Regelungen &quot;300 €&quot; oder &quot;600 €&quot;.

Im Übrigen wird Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 grundsätzlich als Einkommen bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II  angerechnet.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-2658">Maria Becker</a>.</p>
<p>Hallo Frau Becker,</p>
<p>so richtig verstehe ich die Frage nicht, aber:</p>
<p>Soweit ich dies überblicke, erhalten Sie &#8211; wie andere Mütter auch &#8211; während der Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für Sie maßgeblichen Regelbedarfs gemäß <a href="/tag/§-21-sgb-ii/" title="Link zu § 21 SGB II" target="_blank">§ 21 Abs. 2 SGB II</a>.</p>
<p>Daneben haben Sie auch noch einen Bedarf für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft gemäß <a href="/tag/24-sgb-ii/" title="LInk zu § 24 SGB II" target="_blank">§ 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II</a>. Für 2 Kinder ist der Bedarf für Erstausstattung natürlich größer als bei nur einem Kind.</p>
<p>Die Kinder erhalten wiederum ihren Regelbedarf gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__23.html" title="Link zu § 23 SGB II" target="_blank">§ 23 SGB II</a>. </p>
<p>Ansonsten gibt es von Ihnen angesprochenen &#8222;Freibeträge&#8220; für Einkommen aus Erwerbstätigkeit gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html" title="Link zu § 11 b SGB II" target="_blank">§ 11 b Abs. 3 SGB II</a> &#8211; da gibt es aber keine Regelungen &#8222;300 €&#8220; oder &#8222;600 €&#8220;.</p>
<p>Im Übrigen wird Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 grundsätzlich als Einkommen bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II  angerechnet.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Maria Becker		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-2658</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maria Becker]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Feb 2013 02:43:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-2658</guid>

					<description><![CDATA[Bekommt man denn nun bei Zwillingen 300€ oder 600€ Freibetrag beim ALG2?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekommt man denn nun bei Zwillingen 300€ oder 600€ Freibetrag beim ALG2?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-277</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:23:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-277</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-253&quot;&gt;Sunny&lt;/a&gt;.

Hallo Sunny,

&quot;früher&quot; (vor dem 1. Januar 2011) war Elterngeld zu 300,00 € bzw. 150,00 € anrechnungsfrei. Bis zum 1. Januar 2011 wurde Elterngeld bis zur Höhe von 300,00 € bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt. Dies galt gemäß dem &quot;gestrichenen&quot; § 11 Abs. 3 a SGB II. 

Gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 BEEG neuer Fassung wird Elterngeld heute als Einkommen vollständig berücksichtigt. Dies dürfte dann auch für Zwillinge gelten.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-253">Sunny</a>.</p>
<p>Hallo Sunny,</p>
<p>&#8222;früher&#8220; (vor dem 1. Januar 2011) war Elterngeld zu 300,00 € bzw. 150,00 € anrechnungsfrei. Bis zum 1. Januar 2011 wurde Elterngeld bis zur Höhe von 300,00 € bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt. Dies galt gemäß dem &#8222;gestrichenen&#8220; § 11 Abs. 3 a SGB II. </p>
<p>Gemäß § 10 Abs. 5 S. 1 BEEG neuer Fassung wird Elterngeld heute als Einkommen vollständig berücksichtigt. Dies dürfte dann auch für Zwillinge gelten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sunny		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-253</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sunny]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 12:53:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-253</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, also laut dem neuen Absatz 5 ist der Elterngeldfreibetrag bei Zwillingen, wenn man hartz 4 erhält, nur noch 300,- euro statt 600,- euro bzw 150,- euro statt 300,- euro wenn es verlängert?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, also laut dem neuen Absatz 5 ist der Elterngeldfreibetrag bei Zwillingen, wenn man hartz 4 erhält, nur noch 300,- euro statt 600,- euro bzw 150,- euro statt 300,- euro wenn es verlängert?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-177</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 13:48:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-177</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-174&quot;&gt;Engelhardt&lt;/a&gt;.

Hallo Engelhardt,

bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das nach den Absätzen 1 bis 5 zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind, &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html&quot; title=&quot;Link zu § 2 BEEG&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 2 Abs. 6 BEEG&lt;/a&gt;.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-174">Engelhardt</a>.</p>
<p>Hallo Engelhardt,</p>
<p>bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das nach den Absätzen 1 bis 5 zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html" title="Link zu § 2 BEEG" target="_blank">§ 2 Abs. 6 BEEG</a>.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Engelhardt		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elterngeld-11-abs-3-a-sgb-ii/#comment-174</link>

		<dc:creator><![CDATA[Engelhardt]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 14:17:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1922#comment-174</guid>

					<description><![CDATA[hallo, wie ist das mit dem anrechnungsfreien Elterngeld bei Zwillingen. Zählt der halbierte Freibetrag von 150,- Euro bei Zahlung über 2 Jahre nicht pro Kind?
Wenn nicht ist man ja mit Zwillingen doppelt und dreifach bestraft. Schließlich hat man ja auch die Kosten der Ernährung, Windeln u.s.w. ffür beide Kinder.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hallo, wie ist das mit dem anrechnungsfreien Elterngeld bei Zwillingen. Zählt der halbierte Freibetrag von 150,- Euro bei Zahlung über 2 Jahre nicht pro Kind?<br>
Wenn nicht ist man ja mit Zwillingen doppelt und dreifach bestraft. Schließlich hat man ja auch die Kosten der Ernährung, Windeln u.s.w. ffür beide Kinder.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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