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	Kommentare zu: Grundsicherung im Alter und Elternunterhalt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 13 Dec 2025 06:34:38 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grundsicherung-im-alter-elternunterhalt/#comment-43781</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2018 17:04:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3268#comment-43781</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grundsicherung-im-alter-elternunterhalt/#comment-43731&quot;&gt;Livia&lt;/a&gt;.

Hallo Livia,

hier in dem Artikel &quot;Grundsicherung im Alter ...&quot; finden Sie die Lösung nicht ...

Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden aber u. a. in dem Artikel &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Die Haushaltsgemeinschaft im SGB II und SGB XII&lt;/a&gt;&quot; behandelt. Doch können Sie dann auch gerne Ihre Frage stellen, falls die Fragen sich nicht schon aus dem Artikel heraus beantworten lassen.

Grüße
Sönke Nippel

p.s.: bitte entschuldigen Sie die späte Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grundsicherung-im-alter-elternunterhalt/#comment-43731">Livia</a>.</p>
<p>Hallo Livia,</p>
<p>hier in dem Artikel &#8222;Grundsicherung im Alter &#8230;&#8220; finden Sie die Lösung nicht &#8230;</p>
<p>Die von Ihnen angesprochenen Fragen werden aber u. a. in dem Artikel &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/" rel="noopener" target="_blank">Die Haushaltsgemeinschaft im SGB II und SGB XII</a>&#8220; behandelt. Doch können Sie dann auch gerne Ihre Frage stellen, falls die Fragen sich nicht schon aus dem Artikel heraus beantworten lassen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
<p>p.s.: bitte entschuldigen Sie die späte Antwort!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Livia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grundsicherung-im-alter-elternunterhalt/#comment-43731</link>

		<dc:creator><![CDATA[Livia]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Dec 2017 11:55:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3268#comment-43731</guid>

					<description><![CDATA[Guten Abend,

ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. 

Es geht darum, dass ich mit meinen Eltern in einem Haushalt lebe. Ich selber bin nicht bedürftig, muss aber wohl Unterhalt an meine Eltern zahlen, weil ich ein gutes Einkommen habe.  Bevor ich wieder da eingezogen bin, war das so, dass meine Eltern Sozialleistungen gemäß Kapitel 3 erhalten haben. Seit ich da wohne, wurden die Kosten für Heizung und Wohnung nun durch 3 geteilt. Das kann ich ja nachvollziehen und ist auch korrekt. Dass das Sozialamt aber einfach mein Nettogehalt genommen hat und den über 1800 € liegenden Betrag zu 50% als Unterhalt festgesetzt hat, kann ich nicht nachvollziehen, zumal meine monatlichen Schulden nicht abgefragt wurden. Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Den Betrag hat man dann hälftig meinem Vater und meiner Mutter als Einkommen (Unterhalt) hinzugerechnet und somit die Sozialzahlungen gekürzt. Das waren zunächst nur 200 € Unterhalt. 

Meine Eltern bekamen dann einen Bescheid, wo es hieß, dass man sich bei der Berechnung vertan habe und der die 1800 € übersteigende Betrag nicht zu 50% sondern komplett als Unterhalt einzusetzen wäre. Diese Regelung mit den 50% würde nur bei Pflegebedürftigkeit meiner Eltern gelten. Aus den 200 € wurden 400 € Unterhalt, die ich zahlen muss. Das Sozialamt zahlt nichts. Mein Vater erhält eine Rente wg. Schwerbehinderung und könnte erst ab Oktober 2018 Grundsicherung beantragen. Meiner Mutter stehen wegen voller Erwerbsminderung nun ab 1.1.2018 schon Grundsicherungsleistungen zu. Normalerweise bin ich davon ausgegangen, dass ich für meine Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da ich weniger als 100.000 € verdiene. Nun kam der Bescheid, in dem man den Unterhaltsanteil, den ich für meine Mutter gezahlt habe, nun komplett meinem Vater angerechnet hat. Eigentlich ist mein Vater, wenn man die Kosten für seinen Lebensunterhalt berechnet nur in Höhe von 18,90 € bedürftig. Meine Mutter hat ein geringeres Einkommen und somit besteht für meine Mutter eine höhere Bedürftigkeit als für meinen Vater. Müsste ich für meinen Vater nicht nur den Betrag von 18,90 € als Unterhalt zahlen? Und meine Mutter würde die Grundsicherung erhalten? Aber wie kann das sein, dass ich trotzdem den gleichen Betrag als Unterhalt zahlen muss wie vor dem Antrag auf Grundsicherung? Das Sozialamt zahlt nur 18,26€ als Grundsicherung für meine Mutter aus. Da mein Unterhalt nun komplett meinem Vater angerechnet wurde, entsteht ein Überschuss bei meinem Vater und wird meiner Mutter als Einkommen angerechnet. 

Ich glaube nicht, dass es richtig ist. Ich kann doch nicht mehr Unterhalt an meinen Vater zahlen als er benötigt oder?

So wie es jetzt ist, hat sich der Aufwand für den Antrag auf Grundsicherung gar nicht gelohnt. Verdiene unter 100.000 € im Jahr und kann das nicht nachvollziehen, warum ich trotzdem noch die gleiche Summe als Unterhalt zahlen muss. Ich hoffe, den Sachverhalt verständlich beschrieben zu haben und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen. Kurz vor Weihnachten war diese Nachricht wirklich ein Schlag ins Gesicht. 

Vielen Dank vorab für die Hilfe und es tut mir leid, dass es ein so langer Text wurde.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend,</p>
<p>ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. </p>
<p>Es geht darum, dass ich mit meinen Eltern in einem Haushalt lebe. Ich selber bin nicht bedürftig, muss aber wohl Unterhalt an meine Eltern zahlen, weil ich ein gutes Einkommen habe.  Bevor ich wieder da eingezogen bin, war das so, dass meine Eltern Sozialleistungen gemäß Kapitel 3 erhalten haben. Seit ich da wohne, wurden die Kosten für Heizung und Wohnung nun durch 3 geteilt. Das kann ich ja nachvollziehen und ist auch korrekt. Dass das Sozialamt aber einfach mein Nettogehalt genommen hat und den über 1800 € liegenden Betrag zu 50% als Unterhalt festgesetzt hat, kann ich nicht nachvollziehen, zumal meine monatlichen Schulden nicht abgefragt wurden. Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Den Betrag hat man dann hälftig meinem Vater und meiner Mutter als Einkommen (Unterhalt) hinzugerechnet und somit die Sozialzahlungen gekürzt. Das waren zunächst nur 200 € Unterhalt. </p>
<p>Meine Eltern bekamen dann einen Bescheid, wo es hieß, dass man sich bei der Berechnung vertan habe und der die 1800 € übersteigende Betrag nicht zu 50% sondern komplett als Unterhalt einzusetzen wäre. Diese Regelung mit den 50% würde nur bei Pflegebedürftigkeit meiner Eltern gelten. Aus den 200 € wurden 400 € Unterhalt, die ich zahlen muss. Das Sozialamt zahlt nichts. Mein Vater erhält eine Rente wg. Schwerbehinderung und könnte erst ab Oktober 2018 Grundsicherung beantragen. Meiner Mutter stehen wegen voller Erwerbsminderung nun ab 1.1.2018 schon Grundsicherungsleistungen zu. Normalerweise bin ich davon ausgegangen, dass ich für meine Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da ich weniger als 100.000 € verdiene. Nun kam der Bescheid, in dem man den Unterhaltsanteil, den ich für meine Mutter gezahlt habe, nun komplett meinem Vater angerechnet hat. Eigentlich ist mein Vater, wenn man die Kosten für seinen Lebensunterhalt berechnet nur in Höhe von 18,90 € bedürftig. Meine Mutter hat ein geringeres Einkommen und somit besteht für meine Mutter eine höhere Bedürftigkeit als für meinen Vater. Müsste ich für meinen Vater nicht nur den Betrag von 18,90 € als Unterhalt zahlen? Und meine Mutter würde die Grundsicherung erhalten? Aber wie kann das sein, dass ich trotzdem den gleichen Betrag als Unterhalt zahlen muss wie vor dem Antrag auf Grundsicherung? Das Sozialamt zahlt nur 18,26€ als Grundsicherung für meine Mutter aus. Da mein Unterhalt nun komplett meinem Vater angerechnet wurde, entsteht ein Überschuss bei meinem Vater und wird meiner Mutter als Einkommen angerechnet. </p>
<p>Ich glaube nicht, dass es richtig ist. Ich kann doch nicht mehr Unterhalt an meinen Vater zahlen als er benötigt oder?</p>
<p>So wie es jetzt ist, hat sich der Aufwand für den Antrag auf Grundsicherung gar nicht gelohnt. Verdiene unter 100.000 € im Jahr und kann das nicht nachvollziehen, warum ich trotzdem noch die gleiche Summe als Unterhalt zahlen muss. Ich hoffe, den Sachverhalt verständlich beschrieben zu haben und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen. Kurz vor Weihnachten war diese Nachricht wirklich ein Schlag ins Gesicht. </p>
<p>Vielen Dank vorab für die Hilfe und es tut mir leid, dass es ein so langer Text wurde.</p>
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