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	Kommentare zu: Haftung des Betreuers: gegenüber Betreutem &#038; Dritten &#124; BGB	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-178386</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 May 2022 10:19:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-178292&quot;&gt;Rigo&lt;/a&gt;.

Hallo Rigo,

gemäß § 535 Abs. 2 BGB haben Sie gegen den Mieter einen Anspruch auf Zahlung des Mietzinses.

Vor Abschluss des Mietvertrages können Sie die Bonität Ihres Mieters prüfen.

Nach Abschluss des Mietvertrages haben Sie keine weitergehenden Ansprüche mehr ... auch nicht gegenüber dem Betreuer ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-178292">Rigo</a>.</p>
<p>Hallo Rigo,</p>
<p>gemäß § 535 Abs. 2 BGB haben Sie gegen den Mieter einen Anspruch auf Zahlung des Mietzinses.</p>
<p>Vor Abschluss des Mietvertrages können Sie die Bonität Ihres Mieters prüfen.</p>
<p>Nach Abschluss des Mietvertrages haben Sie keine weitergehenden Ansprüche mehr &#8230; auch nicht gegenüber dem Betreuer &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rigo		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-178292</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rigo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 May 2022 09:59:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Habe ich als Vermieter das Recht, den EU-Rentenbescheid, Bewilligung der Grundsicherung und Übernahme der Mietkosten mir von dem Betreuer zeigen zu lassen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe ich als Vermieter das Recht, den EU-Rentenbescheid, Bewilligung der Grundsicherung und Übernahme der Mietkosten mir von dem Betreuer zeigen zu lassen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Uwe		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-174508</link>

		<dc:creator><![CDATA[Uwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2022 10:30:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-174508</guid>

					<description><![CDATA[Wenn eine Betreute in einem Seniorenheim einen Schaden verursacht, haftet dann die Betreuerin (Tochter)?
Eine Haftpflichtversicherung für die Betreute wurde nicht rechtzeitig abgeschlossen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine Betreute in einem Seniorenheim einen Schaden verursacht, haftet dann die Betreuerin (Tochter)?<br>
Eine Haftpflichtversicherung für die Betreute wurde nicht rechtzeitig abgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-89052</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2020 05:34:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-89052</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-88693&quot;&gt;Katharina Lorang&lt;/a&gt;.

Ja ...

Das ist sehr ärgerlich. ... wollen Sie gegen den Betreuer vorgehen?

Dann ist allerdings zu beachten, dass ein Schaden kaum zu begründen ist: Sie haben mehr Leistungen erhalten als Ihnen zustanden.

Schadenersatzansprüche dürften deshalb kaum durchsetzbar sein ...

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-88693">Katharina Lorang</a>.</p>
<p>Ja &#8230;</p>
<p>Das ist sehr ärgerlich. &#8230; wollen Sie gegen den Betreuer vorgehen?</p>
<p>Dann ist allerdings zu beachten, dass ein Schaden kaum zu begründen ist: Sie haben mehr Leistungen erhalten als Ihnen zustanden.</p>
<p>Schadenersatzansprüche dürften deshalb kaum durchsetzbar sein &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Katharina Lorang		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-88693</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katharina Lorang]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jun 2020 13:45:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-88693</guid>

					<description><![CDATA[Hallo 

Ich werde aktuell betreut in allen Angelegenheiten außer Aufenthalt und habe keinen Einwilligungsvorbehalt.
 
Seit einem Jahr hatte ich keine Post mehr bekommen - weder Krankengeldbescheid noch ..., die an dass Jobcenter weitergeleitet werden mussten.

Ich habe durch eine Überprüfung auf meinem Konto gesehen, dass ich seit Monaten viel Geld auf mein Empfänger Konto habe ... 

Ich habe mich beim Jobcenter gemeldet und nachgefragt, ob mein gesetzlicher Betreuer den Krankengeldbescheid geschickt hatte - die sagten nein. 

Ich habe denen gesagt, das ich Krankengeld bekomme - mehr als vom Jobcenter ...

Die haben das aufgenommen  ... ich habe meine gesetzliche Betreuung angerufen, weil ich kein Aufhebungsbescheid bekommen habe - weder der Bescheid vom Krankengeld kam ... 

Das Jobcenter hatte nichts erhalten vom Bescheid der Krankenkasse ... 

Ich hatte Angst gehabt, weil ich die Überziehung selber zurück zahlen muss - jetzt in 5 Jahren ... in Rantenzahlung ...
 
Aus diesem Grund musste ich den Betreuer wechseln ... 

Jetzt muss ich das ganze ausbaden, was mein ehemaliger Gezlicher Betreuer  veranstaltet hatte ... 

Ja weil das auf meinen Name läuft und ich ja dafür hafte - jetzt muss ich erfahren, dass ich keine Haftpflicht habe ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>Ich werde aktuell betreut in allen Angelegenheiten außer Aufenthalt und habe keinen Einwilligungsvorbehalt.</p>
<p>Seit einem Jahr hatte ich keine Post mehr bekommen &#8211; weder Krankengeldbescheid noch &#8230;, die an dass Jobcenter weitergeleitet werden mussten.</p>
<p>Ich habe durch eine Überprüfung auf meinem Konto gesehen, dass ich seit Monaten viel Geld auf mein Empfänger Konto habe &#8230; </p>
<p>Ich habe mich beim Jobcenter gemeldet und nachgefragt, ob mein gesetzlicher Betreuer den Krankengeldbescheid geschickt hatte &#8211; die sagten nein. </p>
<p>Ich habe denen gesagt, das ich Krankengeld bekomme &#8211; mehr als vom Jobcenter &#8230;</p>
<p>Die haben das aufgenommen  &#8230; ich habe meine gesetzliche Betreuung angerufen, weil ich kein Aufhebungsbescheid bekommen habe &#8211; weder der Bescheid vom Krankengeld kam &#8230; </p>
<p>Das Jobcenter hatte nichts erhalten vom Bescheid der Krankenkasse &#8230; </p>
<p>Ich hatte Angst gehabt, weil ich die Überziehung selber zurück zahlen muss &#8211; jetzt in 5 Jahren &#8230; in Rantenzahlung &#8230;</p>
<p>Aus diesem Grund musste ich den Betreuer wechseln &#8230; </p>
<p>Jetzt muss ich das ganze ausbaden, was mein ehemaliger Gezlicher Betreuer  veranstaltet hatte &#8230; </p>
<p>Ja weil das auf meinen Name läuft und ich ja dafür hafte &#8211; jetzt muss ich erfahren, dass ich keine Haftpflicht habe &#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-62069</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2019 16:57:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-62069</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-61794&quot;&gt;Daisy&lt;/a&gt;.

Hallo Daisy,

welche Kosten (welchen Schaden) macht der Vermieter genau geltend? Den Verzugsschaden, der ihm aus der Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Form der Rechtsanwaltsgebühren entstanden ist?

Tatsächlich darf jedenfalls ein rechtsunkundiger Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes entstandenen Kosten sind dann ggf. als Verzugsschaden vom Mieter zu ersetzen. Worüber der Ersatz des Verzugsschadens (über eine Kaution oder über ein Pfandrecht) dann abgerechnet bzw. &quot;verrechnet&quot; wird, ist eine zweitrangige Frage (allerdings dürfte eine &quot;Verrechnung&quot; einer Geldforderung mit einem Pfandrecht nicht so ohne Weiteres möglich sein).

Hat der Betreuer den Verzugsschaden des Vermieters schuldhaft verursacht, könnte ein Ersatzanspruch des Betreuten gegenüber dem Betreuer in Betracht kommen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-61794">Daisy</a>.</p>
<p>Hallo Daisy,</p>
<p>welche Kosten (welchen Schaden) macht der Vermieter genau geltend? Den Verzugsschaden, der ihm aus der Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Form der Rechtsanwaltsgebühren entstanden ist?</p>
<p>Tatsächlich darf jedenfalls ein rechtsunkundiger Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn die Miete nicht rechtzeitig gezahlt wird. Die durch die Beauftragung des Rechtsanwaltes entstandenen Kosten sind dann ggf. als Verzugsschaden vom Mieter zu ersetzen. Worüber der Ersatz des Verzugsschadens (über eine Kaution oder über ein Pfandrecht) dann abgerechnet bzw. &#8222;verrechnet&#8220; wird, ist eine zweitrangige Frage (allerdings dürfte eine &#8222;Verrechnung&#8220; einer Geldforderung mit einem Pfandrecht nicht so ohne Weiteres möglich sein).</p>
<p>Hat der Betreuer den Verzugsschaden des Vermieters schuldhaft verursacht, könnte ein Ersatzanspruch des Betreuten gegenüber dem Betreuer in Betracht kommen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Daisy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-61794</link>

		<dc:creator><![CDATA[Daisy]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Nov 2019 16:46:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-61794</guid>

					<description><![CDATA[Wie sieht es in einem ähnlich gelagerten Fall aus:
Der Betreuer zahlt ab Heimaufnahme nicht, die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird ordnungsgemäß beantragt und dem Vermieter Kenntnis gegeben, dass die Wohnung in Kürze gekündigt wird. Auf eine weitere Anfrage des Vermieters bzgl.der Mietzahlung wird aus Versehen nicht reagiert, woraufhin der Vermieter sofort einen Anwalt einschaltet. Auf Vorschlag des Vermieters soll nun der Mietrückstand vollumfänglich über das Vermieterpfandrecht abgegolten werden, wenn der Betreuer die Anwaltskosten übernimmt. Die Wohnung ist in einem guten Zustand und soll nun verkauft werden (Käufer steht bereit). Ist es rechtens, die Anwaltskosten zu verlangen?? In voller Höhe oder nur bis zur Klärung der Sachlage??]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sieht es in einem ähnlich gelagerten Fall aus:<br>
Der Betreuer zahlt ab Heimaufnahme nicht, die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird ordnungsgemäß beantragt und dem Vermieter Kenntnis gegeben, dass die Wohnung in Kürze gekündigt wird. Auf eine weitere Anfrage des Vermieters bzgl.der Mietzahlung wird aus Versehen nicht reagiert, woraufhin der Vermieter sofort einen Anwalt einschaltet. Auf Vorschlag des Vermieters soll nun der Mietrückstand vollumfänglich über das Vermieterpfandrecht abgegolten werden, wenn der Betreuer die Anwaltskosten übernimmt. Die Wohnung ist in einem guten Zustand und soll nun verkauft werden (Käufer steht bereit). Ist es rechtens, die Anwaltskosten zu verlangen?? In voller Höhe oder nur bis zur Klärung der Sachlage??</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-50102</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2019 08:24:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-50102</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-50015&quot;&gt;Dagobert&lt;/a&gt;.

Hallo Dagobert,

der Betreuer ist nicht selber verpflichtet, selbst &quot;Hand anzulegen&quot;. Er muss also nicht &quot;Möbel schleppen&quot; und renovieren.

&lt;strong&gt;Aber:&lt;/strong&gt; Jedenfalls muss der Betreuer Leistungen bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragen, wenn die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. 

Entsteht durch das Unterlassen des Betreuers bei dem Betreuten ein Schaden, so kommt durchaus die Möglichkeit in Betracht, dass der Betreuer dafür auch haftet. Haftet der Betreuer, kann er den entstandenen Schaden ggf. gegenüber seiner Berufshaftpflichtversicherung (oder bei &quot;ehrenamtlichen&quot; Betreuern gegenüber der gesetzlichen Haftpflichtversicherung) geltend machen kann.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-50015">Dagobert</a>.</p>
<p>Hallo Dagobert,</p>
<p>der Betreuer ist nicht selber verpflichtet, selbst &#8222;Hand anzulegen&#8220;. Er muss also nicht &#8222;Möbel schleppen&#8220; und renovieren.</p>
<p><strong>Aber:</strong> Jedenfalls muss der Betreuer Leistungen bei dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragen, wenn die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. </p>
<p>Entsteht durch das Unterlassen des Betreuers bei dem Betreuten ein Schaden, so kommt durchaus die Möglichkeit in Betracht, dass der Betreuer dafür auch haftet. Haftet der Betreuer, kann er den entstandenen Schaden ggf. gegenüber seiner Berufshaftpflichtversicherung (oder bei &#8222;ehrenamtlichen&#8220; Betreuern gegenüber der gesetzlichen Haftpflichtversicherung) geltend machen kann.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dagobert		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-50015</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dagobert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jul 2019 16:52:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-50015</guid>

					<description><![CDATA[Was ist im folgenden Szenario?
Ein älterer Mensch erhält seine Miete (oder eine Aufstockung dazu) von einem Sozialhilfeträger. Nach einem Schlaganfall ordnet das Amtsgericht einen Betreuer an. Da der Betreute auf Grund der Erkrankung in ein Pflegeheim muss, kündigt der Betreuer die Wohnung. Gegenüber dem Vermieter erfüllt der Betreuer keinen einzigen Punkt des Mietvertrages: Entrümpelung, Auszugsrenovierung, Beseitigung der Schäden, etc. Auch weigert er sich, die Gelder dafür beim zuständigen Amt zu beantragen.

Was kann der Vermieter nun gegenüber dem Betreuer unternehmen, damit dieser den Schaden für den Vermieter gering hält.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was ist im folgenden Szenario?<br>
Ein älterer Mensch erhält seine Miete (oder eine Aufstockung dazu) von einem Sozialhilfeträger. Nach einem Schlaganfall ordnet das Amtsgericht einen Betreuer an. Da der Betreute auf Grund der Erkrankung in ein Pflegeheim muss, kündigt der Betreuer die Wohnung. Gegenüber dem Vermieter erfüllt der Betreuer keinen einzigen Punkt des Mietvertrages: Entrümpelung, Auszugsrenovierung, Beseitigung der Schäden, etc. Auch weigert er sich, die Gelder dafür beim zuständigen Amt zu beantragen.</p>
<p>Was kann der Vermieter nun gegenüber dem Betreuer unternehmen, damit dieser den Schaden für den Vermieter gering hält.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-45982</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Nov 2018 07:52:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-45982</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-45976&quot;&gt;Egon Fleißig&lt;/a&gt;.

Hall Herr Fleißig,

eine Antwort auf die Fragen ist nicht ganz einfach und erfordert zumindest die Kenntnis, für welche Aufgabenkreise der Betreuer auch tatsächlich bestellt wurde ... (vgl. zu den Aufgabenkreisen den Artikel &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/&quot;&gt;Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten&lt;/a&gt;&quot;).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-45976">Egon Fleißig</a>.</p>
<p>Hall Herr Fleißig,</p>
<p>eine Antwort auf die Fragen ist nicht ganz einfach und erfordert zumindest die Kenntnis, für welche Aufgabenkreise der Betreuer auch tatsächlich bestellt wurde &#8230; (vgl. zu den Aufgabenkreisen den Artikel &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/aufgabenkreis-genehmigungspflicht-betreuer/">Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten</a>&#8222;).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Egon Fleißig		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-45976</link>

		<dc:creator><![CDATA[Egon Fleißig]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2018 16:57:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-45976</guid>

					<description><![CDATA[Haftet ein Berufsbetreuer für die Sauberkeit in einer Wohnung und auch den Gebrauch? 
Ein Berufsbetreuer hat eine Wohnung und auch die Betreute völlig verwahrlosen lassen und auch nichts dagegen unternommen dass z.B. die Heizung in dieser Wohnung auch während des Krankenhausaufenthaltes seiner Betreuten nicht auf ein Minimum geschaltet wurde. Die anschließende Hausgeldabrechnung betrug ein vielfaches der normalen Abrechnung. Da die Betreute Person gestorben ist bleibt der Wohnungseigentümer auf der Nachforderung des Hausverwalters sitzen. Ist der Betreuer hier nicht für eine normale Haushaltsführung verantwortlich?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Haftet ein Berufsbetreuer für die Sauberkeit in einer Wohnung und auch den Gebrauch?<br>
Ein Berufsbetreuer hat eine Wohnung und auch die Betreute völlig verwahrlosen lassen und auch nichts dagegen unternommen dass z.B. die Heizung in dieser Wohnung auch während des Krankenhausaufenthaltes seiner Betreuten nicht auf ein Minimum geschaltet wurde. Die anschließende Hausgeldabrechnung betrug ein vielfaches der normalen Abrechnung. Da die Betreute Person gestorben ist bleibt der Wohnungseigentümer auf der Nachforderung des Hausverwalters sitzen. Ist der Betreuer hier nicht für eine normale Haushaltsführung verantwortlich?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-44440</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 10:34:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-44440</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-44330&quot;&gt;Gisela Meier&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Meier,

der Insolvenzverwalter ist gehalten, bestimmte Verfügungen, die z. B. kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, auf eine Gläubigerbenachteiligung hin zu untersuchen. Die Frage der Haftung für Rechtsgeschäfte ist dann keine sozialrechtliche Fragestellung.

Sind Sie Berufsbetreuer oder &quot;ehrenamtlich&quot; tätig? Als &quot;ehrenamtlich&quot; tätiger Betreuer besteht ein Versicherung. Diese Versicherung könnte ggf. vor einer Inanspruchnahme schützen. Melden Sie den Vorgang bei der Versicherung. Erkundigen Sie sich nach der Versicherung. Als Berufsbetreuer sollten Sie ohnehin eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
  
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-44330">Gisela Meier</a>.</p>
<p>Hallo Frau Meier,</p>
<p>der Insolvenzverwalter ist gehalten, bestimmte Verfügungen, die z. B. kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, auf eine Gläubigerbenachteiligung hin zu untersuchen. Die Frage der Haftung für Rechtsgeschäfte ist dann keine sozialrechtliche Fragestellung.</p>
<p>Sind Sie Berufsbetreuer oder &#8222;ehrenamtlich&#8220; tätig? Als &#8222;ehrenamtlich&#8220; tätiger Betreuer besteht ein Versicherung. Diese Versicherung könnte ggf. vor einer Inanspruchnahme schützen. Melden Sie den Vorgang bei der Versicherung. Erkundigen Sie sich nach der Versicherung. Als Berufsbetreuer sollten Sie ohnehin eine Berufshaftpflichtversicherung haben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gisela Meier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-44330</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gisela Meier]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 May 2018 10:33:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-44330</guid>

					<description><![CDATA[Als Betreuerin für eine nahestehende Person habe ich einige Rechnungen beglichen. Nach einiger Zeit stellte ich jedoch fest, dass das Vermögen nicht mehr ausreicht. Die betreute Person ist kurz darauf verstorben, sodass der Staatserbe ein Nachlassinsolvenz beantragt und auch dieses eröffnet wurde. Jetzt möchte mich der Insolvenzverwalter in Haftung nehmen, weil ich einer Antragspflicht nicht nachgekommen bin und so bestimmte Gläubiger vorzugswürdig behandelt habe. Gibt es eine derartige Pflicht, wenn nicht (wovon ich stark ausgehe) gab es schon ähnliche Fälle, wo der Betreuer in Haftung genommen worden ist, weil er eine Gläubigerbevorzugung bewirkt hat.

Danke im Voraus!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Betreuerin für eine nahestehende Person habe ich einige Rechnungen beglichen. Nach einiger Zeit stellte ich jedoch fest, dass das Vermögen nicht mehr ausreicht. Die betreute Person ist kurz darauf verstorben, sodass der Staatserbe ein Nachlassinsolvenz beantragt und auch dieses eröffnet wurde. Jetzt möchte mich der Insolvenzverwalter in Haftung nehmen, weil ich einer Antragspflicht nicht nachgekommen bin und so bestimmte Gläubiger vorzugswürdig behandelt habe. Gibt es eine derartige Pflicht, wenn nicht (wovon ich stark ausgehe) gab es schon ähnliche Fälle, wo der Betreuer in Haftung genommen worden ist, weil er eine Gläubigerbevorzugung bewirkt hat.</p>
<p>Danke im Voraus!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-43774</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2018 16:29:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-43774</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-43763&quot;&gt;Peter Forsberg&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Forsberg,

Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich - während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind jedenfalls Vollstreckungsversuche unzulässig. Dies gilt sowohl für Ansprüche, die &quot;ganz normal&quot; zur Tabelle anzumelden sind als auch für Ansprüche aus unerlaubter vorsätzlicher Handlung.

Bei Ansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gilt zusätzlich noch, dass diese nicht an der Restschuldbefreiung teilnehmen - das heißt: ist der deliktische Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung richtigerweise nicht angemeldet worden und wird er nach Ablauf der Restschuldbefreiung geltend gemacht, so muss der Schuldner den Anspruch auch bedienen.

Im Ergebnis verliert der Gläubiger also seinen Anspruch gegen den Schuldner (betreute Person) nicht.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-43763">Peter Forsberg</a>.</p>
<p>Hallo Herr Forsberg,</p>
<p>Ihre Frage verstehe ich nicht wirklich &#8211; während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind jedenfalls Vollstreckungsversuche unzulässig. Dies gilt sowohl für Ansprüche, die &#8222;ganz normal&#8220; zur Tabelle anzumelden sind als auch für Ansprüche aus unerlaubter vorsätzlicher Handlung.</p>
<p>Bei Ansprüchen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gilt zusätzlich noch, dass diese nicht an der Restschuldbefreiung teilnehmen &#8211; das heißt: ist der deliktische Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung richtigerweise nicht angemeldet worden und wird er nach Ablauf der Restschuldbefreiung geltend gemacht, so muss der Schuldner den Anspruch auch bedienen.</p>
<p>Im Ergebnis verliert der Gläubiger also seinen Anspruch gegen den Schuldner (betreute Person) nicht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Forsberg		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haftung-betreuer/#comment-43763</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Forsberg]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jan 2018 17:38:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6878#comment-43763</guid>

					<description><![CDATA[Was würden Sie sagen, wenn der Gläubiger eine deliktische Forderung (Eingehungsbetrug) gegen die betreute Person hat, diese nachträglich anmelden musste, da kein außergerichtlicher Einigungsversuch seitens des Betreuers unternommen worden ist. Beim Insolvenzantrag wird der geschädigte Gläubiger verschwiegen. Der Insolvenzantrag wurde nur vom Betreuer unterschrieben, der die Geldstrafe nach dem Insolvenzantrag abschließend noch vier Monate bediente? Der BGH hat in mehreren Entscheidungen eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB angenommen, wenn ein Gläubiger verschwiegen worden ist. Allerdings war hier in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was würden Sie sagen, wenn der Gläubiger eine deliktische Forderung (Eingehungsbetrug) gegen die betreute Person hat, diese nachträglich anmelden musste, da kein außergerichtlicher Einigungsversuch seitens des Betreuers unternommen worden ist. Beim Insolvenzantrag wird der geschädigte Gläubiger verschwiegen. Der Insolvenzantrag wurde nur vom Betreuer unterschrieben, der die Geldstrafe nach dem Insolvenzantrag abschließend noch vier Monate bediente? Der BGH hat in mehreren Entscheidungen eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB angenommen, wenn ein Gläubiger verschwiegen worden ist. Allerdings war hier in den meisten Fällen das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
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