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	Kommentare zu: Prozesskostenhilfe-Rechner: Einkommensgrenzen online berechnen	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 10:37:08 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-258116</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Jan 2026 14:10:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-258116</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-257264&quot;&gt;Pehr Peter&lt;/a&gt;.

Hallo Pehr Peter,

eine mündliche Zusicherung von Prozesskostenhilfe ist rechtlich unbeachtlich. PKH wird ausschließlich durch schriftlichen Beschluss des Gerichts bewilligt ([tooltip begriff=&quot;§ 114 ZPO&quot;]). Das Gericht kann PKH auch erst nach Abschluss des Verfahrens bewilligen und dabei Ratenzahlungen festsetzen ([tooltip begriff=&quot;§ 120 ZPO&quot;]).

Entscheidend ist daher nicht, was vorab gesagt wurde, sondern ob und wann ein PKH-Beschluss ergangen ist. Ein Anspruch auf eine vorherige schriftliche Bewilligung besteht nicht. Die Festsetzung von Raten nach der Entscheidung ist rechtlich zulässig und kein Verfahrensfehler. Auch nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) können sich ja die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei ändern (vgl. z. B. den Beitrag &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-aenderung-verhaeltnisse/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Prozesskostenhilfe – Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 120 a ZPO&lt;/a&gt;).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-257264">Pehr Peter</a>.</p>
<p>Hallo Pehr Peter,</p>
<p>eine mündliche Zusicherung von Prozesskostenhilfe ist rechtlich unbeachtlich. PKH wird ausschließlich durch schriftlichen Beschluss des Gerichts bewilligt (<span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-114-zpo/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 114 ZPO – Voraussetzungen" data-desc="(1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
" data-linktext="Paragraf">§ 114 ZPO</a></span>). Das Gericht kann PKH auch erst nach Abschluss des Verfahrens bewilligen und dabei Ratenzahlungen festsetzen (<span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-120-zpo/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 120 ZPO – Festsetzung von Zahlungen" data-desc="(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Die Zahlungen sind an die Landeskasse zu leisten, im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof an die Bundeskasse, wenn Prozesskostenhilfe in einem vorherigen Rechtszug nicht bewilli...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Das Gericht soll die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmen, 1. wenn die Zahlungen der Partei die voraussichtlich entstehenden Kosten decken; 2. wenn die Partei, ein ih..." data-linktext="Paragraf">§ 120 ZPO</a></span>).</p>
<p>Entscheidend ist daher nicht, was vorab gesagt wurde, sondern ob und wann ein PKH-Beschluss ergangen ist. Ein Anspruch auf eine vorherige schriftliche Bewilligung besteht nicht. Die Festsetzung von Raten nach der Entscheidung ist rechtlich zulässig und kein Verfahrensfehler. Auch nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) können sich ja die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei ändern (vgl. z. B. den Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-aenderung-verhaeltnisse/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Tab" rel="noopener ugc">Prozesskostenhilfe – Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 120 a ZPO</a>).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Pehr Peter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-257264</link>

		<dc:creator><![CDATA[Pehr Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 2026 15:37:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-257264</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-225603&quot;&gt;Fräsdorf&lt;/a&gt;.

Kann es sein, dass mir vorab PKH irgendwie mündlich zugesichert wird und ich dann in zwei Raten à 750 Euro die PKH nach der Urteilsverkündung zurückzahlen soll?

Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das Verfahren nicht betrieben und darauf verzichtet, obwohl ich in der Klage beantragt habe, dass ich vorab schriftlich die PKH erhalte.

Kann das rechtlich so durchgeführt werden? Da muss doch ein Fehler vorliegen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-225603">Fräsdorf</a>.</p>
<p>Kann es sein, dass mir vorab PKH irgendwie mündlich zugesichert wird und ich dann in zwei Raten à 750 Euro die PKH nach der Urteilsverkündung zurückzahlen soll?</p>
<p>Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das Verfahren nicht betrieben und darauf verzichtet, obwohl ich in der Klage beantragt habe, dass ich vorab schriftlich die PKH erhalte.</p>
<p>Kann das rechtlich so durchgeführt werden? Da muss doch ein Fehler vorliegen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-241931</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jul 2025 03:58:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-241931</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-241911&quot;&gt;Mia&lt;/a&gt;.

Hallo Mia,

nach dem Willen des Gesetgebers sind gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 a und b ZPO vom Brutteinkommen gemäß § 82 Abs. 2 SGB II im Wesentlichen zunächst die Absetzbeträge Steuern und Versicherungen und dann ein weiter Absetzbetrag bei Erwerbstätigen in Höhe des häftigen jeweiligen Regelsatzes abzusetzen. Darüber hinaus können gemäß § 115 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 ZPO Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und weitere Belastungen berücksichtigt werden.

Also ist Grundlage der Berechnung im Ergebnis sowohl das Brutto- als auch das Nettoinkommen.

Oben in dem Rechner wird als Einkommensgrenze das Nettoeinkommen angegeben, das Sie in konkreten Lebenssituation höstens erzielen dürfen. Darüber hinaus erzieltes Einkommen führt zur lediglich darlehensweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. zum Verlust der Hilfe.

Grüße
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt

Älso ist das Netteinkommen

Davon werden]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-241911">Mia</a>.</p>
<p>Hallo Mia,</p>
<p>nach dem Willen des Gesetgebers sind gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 a und b ZPO vom Brutteinkommen gemäß § 82 Abs. 2 SGB II im Wesentlichen zunächst die Absetzbeträge Steuern und Versicherungen und dann ein weiter Absetzbetrag bei Erwerbstätigen in Höhe des häftigen jeweiligen Regelsatzes abzusetzen. Darüber hinaus können gemäß § 115 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 ZPO Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und weitere Belastungen berücksichtigt werden.</p>
<p>Also ist Grundlage der Berechnung im Ergebnis sowohl das Brutto- als auch das Nettoinkommen.</p>
<p>Oben in dem Rechner wird als Einkommensgrenze das Nettoeinkommen angegeben, das Sie in konkreten Lebenssituation höstens erzielen dürfen. Darüber hinaus erzieltes Einkommen führt zur lediglich darlehensweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. zum Verlust der Hilfe.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
<p>Älso ist das Netteinkommen</p>
<p>Davon werden</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-241911</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mia]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2025 22:06:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-241911</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 
Ist die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe auf Brutto, oder Nettoverdienst gerechnet ?

Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
Ist die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe auf Brutto, oder Nettoverdienst gerechnet ?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-227035</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 16:14:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-227035</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-225603&quot;&gt;Fräsdorf&lt;/a&gt;.

Hallo,

so richtig verstehe ich die Frage nicht:

Jedenfalls kann dem Beklagten Prozesskostenhilfe erst nach Zustellung einer Klage gewährt werden. 

Im Rahmen einer Prüfung, ob dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, dürfte ein Anspruch des Beklagten in der Regel noch nicht bestehen. Dies gilt jedenfalls, solange die Klage nicht ohne die Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben wurde. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-225603">Fräsdorf</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>so richtig verstehe ich die Frage nicht:</p>
<p>Jedenfalls kann dem Beklagten Prozesskostenhilfe erst nach Zustellung einer Klage gewährt werden. </p>
<p>Im Rahmen einer Prüfung, ob dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, dürfte ein Anspruch des Beklagten in der Regel noch nicht bestehen. Dies gilt jedenfalls, solange die Klage nicht ohne die Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben wurde. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Fräsdorf		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/prozesskostenhilfe-rechner/#comment-225603</link>

		<dc:creator><![CDATA[Fräsdorf]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Sep 2024 06:00:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=37847#comment-225603</guid>

					<description><![CDATA[Kann ich erst Prozesskostenhilfe nach Zustellung der Klageschrift beantragen?
Udo.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann ich erst Prozesskostenhilfe nach Zustellung der Klageschrift beantragen?<br>
Udo.</p>
]]></content:encoded>
		
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