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	Kommentare zu: Schenkung einer Eigentumswohnung während des Bezugs von Bürgergeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-254922</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Dec 2025 03:12:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-254895&quot;&gt;Looser&lt;/a&gt;.

Hallo Looser,

das von Ihnen geschilderte Thema ist rechtlich sehr komplex und lässt sich leider nicht zuverlässig im Rahmen eines Internetauftritts klären. Für eine belastbare Einschätzung müssten insbesondere die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mutter sowie Ihre eigenen Sozialleistungsbezüge und etwaige Rückforderungs- bzw. Überleitungsrisiken geprüft werden. Eine Sichtung der einschlägigen Unterlagen ist daher zwingend erforderlich.

Zu beachten ist außerdem, dass bei Schenkungen eine Rückforderung nach § 528 BGB sowie eine mögliche Überleitung des Anspruchs durch das Sozialamt nach § 93 SGB XII im Raum stehen können. Dazu verweise ich auf den folgenden Beitrag, der die rechtlichen Grundlagen und Grenzen erläutert:

 [beitragsliste ids=&quot;4606&quot;]

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-254895">Looser</a>.</p>
<p>Hallo Looser,</p>
<p>das von Ihnen geschilderte Thema ist rechtlich sehr komplex und lässt sich leider nicht zuverlässig im Rahmen eines Internetauftritts klären. Für eine belastbare Einschätzung müssten insbesondere die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Mutter sowie Ihre eigenen Sozialleistungsbezüge und etwaige Rückforderungs- bzw. Überleitungsrisiken geprüft werden. Eine Sichtung der einschlägigen Unterlagen ist daher zwingend erforderlich.</p>
<p>Zu beachten ist außerdem, dass bei Schenkungen eine Rückforderung nach § 528 BGB sowie eine mögliche Überleitung des Anspruchs durch das Sozialamt nach § 93 SGB XII im Raum stehen können. Dazu verweise ich auf den folgenden Beitrag, der die rechtlichen Grundlagen und Grenzen erläutert:</p>
<ul class="beitragsliste-ul">
<li class="post-auf-einfuehrungsseite"><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rueckforderung-schenkungen-ueberleitung/" title="zum Beitrag Schenkungsrückforderung (§ 528 BGB) &amp; Überleitung (§ 93 SGB XII) – Voraussetzungen, Grenzen, 10-Jahresfrist"><span class="post-title">Schenkungsrückforderung (§ 528 BGB) &amp; Überleitung (§ 93 SGB XII) – Voraussetzungen, Grenzen, 10-Jahresfrist</span>
<p>Wann darf das Sozialamt Schenkungen zurückfordern? Rückforderung nach § 528 BGB, Ausschluss nach § 529 BGB (10-Jahresfrist), Überleitung § 93 SGB XII, Grenzen (Schonvermögen/Bedarfsbezug) &amp; Rechtsschutz – kompakt erklärt.</p>
<p><span class="post-mehr">... | mehr</span></a></li>
</ul>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Looser		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-254895</link>

		<dc:creator><![CDATA[Looser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2025 19:12:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2911#comment-254895</guid>

					<description><![CDATA[Meine Mutter möchte ihre Wohnung an meine Schwester und mich verschenken aus Sicherheitsgründen, wegen Angst des Pflegepersonals und anderen Personen.
Dazu die Klausel, das die Wohnung nicht verkauft werden darf, weil unsere Mutter vielleicht in ein Pflegeheim kommt und dann die Kosten dafür gesichert sind.

Beziehe allerdings Grundsicherung mit Rente und Kleingewerbe 

Kann man eine Schenkung mit dieser Klausel anfertigen lassen oder hätte meine Mutter wegen mir Probleme ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Mutter möchte ihre Wohnung an meine Schwester und mich verschenken aus Sicherheitsgründen, wegen Angst des Pflegepersonals und anderen Personen.<br>
Dazu die Klausel, das die Wohnung nicht verkauft werden darf, weil unsere Mutter vielleicht in ein Pflegeheim kommt und dann die Kosten dafür gesichert sind.</p>
<p>Beziehe allerdings Grundsicherung mit Rente und Kleingewerbe </p>
<p>Kann man eine Schenkung mit dieser Klausel anfertigen lassen oder hätte meine Mutter wegen mir Probleme ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-232280</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jan 2025 12:17:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-230166&quot;&gt;Lisa&lt;/a&gt;.

Hallo Lisa,

solange Sie Ihrem Sohn keine Miete zahlen müssen, könnte das in Ordnung sein. Sie könnten sich z. B. ein  unentgeltliches Wohnrecht zu Lebzeiten sichern lassen.

Ansonsten - müssten Sie Miete zahlen - würden Sie sich zu Lasten der Allgemeinheit bedürftig machen. Das ist nicht zulässig.

Grüße 
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-230166">Lisa</a>.</p>
<p>Hallo Lisa,</p>
<p>solange Sie Ihrem Sohn keine Miete zahlen müssen, könnte das in Ordnung sein. Sie könnten sich z. B. ein  unentgeltliches Wohnrecht zu Lebzeiten sichern lassen.</p>
<p>Ansonsten &#8211; müssten Sie Miete zahlen &#8211; würden Sie sich zu Lasten der Allgemeinheit bedürftig machen. Das ist nicht zulässig.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lisa		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-230166</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lisa]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Dec 2024 22:21:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2911#comment-230166</guid>

					<description><![CDATA[Ich bekomme Aufstockung von Hartz 4 und bewohne ein Eigentumswohnung, jetzt will ich meinem Sohn die Wohnung verschenken und möchte weiter als Mieter wohnen. Bekomme ich noch Aufstockung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bekomme Aufstockung von Hartz 4 und bewohne ein Eigentumswohnung, jetzt will ich meinem Sohn die Wohnung verschenken und möchte weiter als Mieter wohnen. Bekomme ich noch Aufstockung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-181214</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jul 2022 14:48:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-181182&quot;&gt;Kerstin&lt;/a&gt;.

Hallo Kerstin,

die Wohnung Ihrer Mutter stellt sich für Sie nicht als Schonvermögen dar, sofern Sie die Wohnung nicht selbst nutzen.

Sie müssen Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Wenn also die mit einem Wohnrecht für Ihre Mutter belastete Wohnung einen Verkehrswert hätte, müssten Sie die Wohnung veräußern und davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Solange Sie aus dem Veräußerungserlös leben könnten und solange Sie oberhalb der Grenzen eines Schonvermögens liegen würden, würden Sie keine Leistungen mehr erhalten! 

Das Jobcenter kann den Hilfesuchenden auf die Verwertung des Vermögens verweisen, bevor eine Pflicht besteht, Arbeitslosengeld zu gewähren ... (vergleichen Sie dazu den Beitrag &lt;a href=&quot;/anrechnung-verwertung-vermoegen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Anrechenbares Vermögen bei der Berechnung des ALG II – Verwertbarkeit, Absetzbeträge, Schonvermögen&lt;/a&gt;). Vielleicht helfen Ihnen zukünftig ja Pläne zur Anhebung der &quot;Vermögensfreigrenzen&quot;, die zurzeit von Hubertus Heil angesprochen werden ... 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-181182">Kerstin</a>.</p>
<p>Hallo Kerstin,</p>
<p>die Wohnung Ihrer Mutter stellt sich für Sie nicht als Schonvermögen dar, sofern Sie die Wohnung nicht selbst nutzen.</p>
<p>Sie müssen Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Wenn also die mit einem Wohnrecht für Ihre Mutter belastete Wohnung einen Verkehrswert hätte, müssten Sie die Wohnung veräußern und davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten.</p>
<p>Solange Sie aus dem Veräußerungserlös leben könnten und solange Sie oberhalb der Grenzen eines Schonvermögens liegen würden, würden Sie keine Leistungen mehr erhalten! </p>
<p>Das Jobcenter kann den Hilfesuchenden auf die Verwertung des Vermögens verweisen, bevor eine Pflicht besteht, Arbeitslosengeld zu gewähren &#8230; (vergleichen Sie dazu den Beitrag <a href="/anrechnung-verwertung-vermoegen/" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab">Anrechenbares Vermögen bei der Berechnung des ALG II – Verwertbarkeit, Absetzbeträge, Schonvermögen</a>). Vielleicht helfen Ihnen zukünftig ja Pläne zur Anhebung der &#8222;Vermögensfreigrenzen&#8220;, die zurzeit von Hubertus Heil angesprochen werden &#8230; </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kerstin		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-181182</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kerstin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jul 2022 08:13:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bekomme seit einigen Jahren Hartz IV Aufstockung. Jetzt will mir meine Mutter ihre Wohnung schenken, die sie aber noch selbst bewohnt (mit Nießbrauchrecht). Wie wirkt sich das auf mein Hartz IV aus?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekomme seit einigen Jahren Hartz IV Aufstockung. Jetzt will mir meine Mutter ihre Wohnung schenken, die sie aber noch selbst bewohnt (mit Nießbrauchrecht). Wie wirkt sich das auf mein Hartz IV aus?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karl Paul		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schenkung-eigentumswohnung-arbeitslosengeld/#comment-46660</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Paul]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2019 11:43:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wir möchten unserem Sohn, der immer mal wieder in Hartz4 fällt, eine Eigentumswohnung (54qm, Wert ca: 110.000 €), die er selber bewohnt, in Dresden schenken, z. B. als vorweggenommenes Erbe mit Rückfallklausel. Z. Z. der geplanten Schenkung und seit ca. 3 Jahren  bezieht er kein Hartz4. Wir würden eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch mit eintragen lassen wollen.
Wäre die Wohnung damit vor Zwangsversteigerungen gesichert? Hätte z. B. das Arbeitsamt trotzdem Zugriff darauf?
Danke
MfG
Karl Paul]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir möchten unserem Sohn, der immer mal wieder in Hartz4 fällt, eine Eigentumswohnung (54qm, Wert ca: 110.000 €), die er selber bewohnt, in Dresden schenken, z. B. als vorweggenommenes Erbe mit Rückfallklausel. Z. Z. der geplanten Schenkung und seit ca. 3 Jahren  bezieht er kein Hartz4. Wir würden eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch mit eintragen lassen wollen.<br>
Wäre die Wohnung damit vor Zwangsversteigerungen gesichert? Hätte z. B. das Arbeitsamt trotzdem Zugriff darauf?<br>
Danke<br>
MfG<br>
Karl Paul</p>
]]></content:encoded>
		
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