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	Kommentare zu: Schwerbehinderung &#038; Wohnfläche: Angemessene Größe im Bürgergeld und in der Sozialhilfe	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-224406</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Aug 2024 13:19:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-223980&quot;&gt;Wolfgang Hellwig&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Hellwig,

tatsächlich wird nach meiner Kenntnis ein größerer Wohnraum bei einer entsprechenden medizinischen Indikation als angemessen angesehen. Es müsste also &quot;medizinisch&quot; argumentiert werden. Was sagt Ihr Pflegepersonal dazu? Brauchen Sie z. B. ein Pflegebett, das von allen Seiten zugänglich ist? Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen?

Im Ergebnis sollten Sie also schon gegen den ersten Bescheid, der die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe anerkennt, Widerspruch und ggf. Klage erheben. 

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-223980">Wolfgang Hellwig</a>.</p>
<p>Hallo Herr Hellwig,</p>
<p>tatsächlich wird nach meiner Kenntnis ein größerer Wohnraum bei einer entsprechenden medizinischen Indikation als angemessen angesehen. Es müsste also &#8222;medizinisch&#8220; argumentiert werden. Was sagt Ihr Pflegepersonal dazu? Brauchen Sie z. B. ein Pflegebett, das von allen Seiten zugänglich ist? Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen?</p>
<p>Im Ergebnis sollten Sie also schon gegen den ersten Bescheid, der die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe anerkennt, Widerspruch und ggf. Klage erheben. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Wolfgang Hellwig		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-223980</link>

		<dc:creator><![CDATA[Wolfgang Hellwig]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Aug 2024 11:33:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-223980</guid>

					<description><![CDATA[Werter Herr Nippel, im Zuge dreifacher Herzinfarkte, zweier Schlaganfälle (linksseitige Lähmung/Folge: Rollstuhl /Rollator)sowie zweier kuenstl. Darmausgaenge wurde mir GdB 100 Merkzeichen G zuerkannt. Eine 68qm-Wohnung wird mit der Begründung &quot;Unangemessen&quot; abgelehnt. Ich bin sozusagen alleinstehend jedoch aufgrund der Einschränkungen auf pers. als auch med. Assistenz angewiesen. Begründung des Sozialamtes: Mietstufe I 1-Personenhaushalt 
bewilligt 50 qm.
Mir ist nach bisherigen Auskünften durch die Kontrolle des Pflegedienstes nicht verständlich, warum mir 15qm mehr nicht zugestanden werden.
Könnten Sie vielleicht eine Hilfestellung geben?
Herzlichen Dank 
Freundliche Grüße 
Wolfgang Hellwig]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werter Herr Nippel, im Zuge dreifacher Herzinfarkte, zweier Schlaganfälle (linksseitige Lähmung/Folge: Rollstuhl /Rollator)sowie zweier kuenstl. Darmausgaenge wurde mir GdB 100 Merkzeichen G zuerkannt. Eine 68qm-Wohnung wird mit der Begründung &#8222;Unangemessen&#8220; abgelehnt. Ich bin sozusagen alleinstehend jedoch aufgrund der Einschränkungen auf pers. als auch med. Assistenz angewiesen. Begründung des Sozialamtes: Mietstufe I 1-Personenhaushalt<br>
bewilligt 50 qm.<br>
Mir ist nach bisherigen Auskünften durch die Kontrolle des Pflegedienstes nicht verständlich, warum mir 15qm mehr nicht zugestanden werden.<br>
Könnten Sie vielleicht eine Hilfestellung geben?<br>
Herzlichen Dank<br>
Freundliche Grüße<br>
Wolfgang Hellwig</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-222267</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jul 2024 07:27:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-222267</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-221583&quot;&gt;Astrid&lt;/a&gt;.

Hallo Astrid,

eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.

Wenn Sie Leistungen zur Grundsicherung beziehen, können die besonderen Umstände ein anerkennenswertes Mehr an Unterkunftsbedarf ausmachen. Dann muss geklärt werden, in welcher Höhe ggf. über den angemessenen Kosten liegende Kosten vom Träger der Grundsicherung ersetzt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-221583">Astrid</a>.</p>
<p>Hallo Astrid,</p>
<p>eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.</p>
<p>Wenn Sie Leistungen zur Grundsicherung beziehen, können die besonderen Umstände ein anerkennenswertes Mehr an Unterkunftsbedarf ausmachen. Dann muss geklärt werden, in welcher Höhe ggf. über den angemessenen Kosten liegende Kosten vom Träger der Grundsicherung ersetzt werden müssen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Astrid		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-221583</link>

		<dc:creator><![CDATA[Astrid]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jun 2024 13:16:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-221583</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich bin schwerbehindert - 70 Prozent G, B und habe Pflegestufe 3. Wie teuer darf die Miete sein? Bräuchte dringend eine barrierefreie Wohnung. Das was ich dringend brauche.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich bin schwerbehindert &#8211; 70 Prozent G, B und habe Pflegestufe 3. Wie teuer darf die Miete sein? Bräuchte dringend eine barrierefreie Wohnung. Das was ich dringend brauche.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-213824</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2024 09:15:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-213824</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-213697&quot;&gt;Eddy&lt;/a&gt;.

Hallo Eddy,

wurde denn nicht per Bescheid die Zustimmung zum Umzug abgelehnt? Wurde auf § 35 SGB XII Bezug genommen?

&quot;Eigentlich&quot; muss durch Bescheid die Zustimmung erteilt bzw. nicht erteilt werden. Dann gilt offensichtlich das unter dem Bescheid (wahrscheinlich) Abgedruckte: Sie können Widerspruch erheben!

Sie sollten also Widerspruch erheben bzw. auf eine entsprechende Bescheidung drängen. Ggf. müssen Sie klagen bzw. auch an den Eilrechtsschutz denken. Die &quot;Notunterkunft&quot; kann ja nur für eine vorübergehende Unterbringung dienen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-213697">Eddy</a>.</p>
<p>Hallo Eddy,</p>
<p>wurde denn nicht per Bescheid die Zustimmung zum Umzug abgelehnt? Wurde auf § 35 SGB XII Bezug genommen?</p>
<p>&#8222;Eigentlich&#8220; muss durch Bescheid die Zustimmung erteilt bzw. nicht erteilt werden. Dann gilt offensichtlich das unter dem Bescheid (wahrscheinlich) Abgedruckte: Sie können Widerspruch erheben!</p>
<p>Sie sollten also Widerspruch erheben bzw. auf eine entsprechende Bescheidung drängen. Ggf. müssen Sie klagen bzw. auch an den Eilrechtsschutz denken. Die &#8222;Notunterkunft&#8220; kann ja nur für eine vorübergehende Unterbringung dienen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eddy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-213697</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eddy]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jan 2024 17:05:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-213697</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel, 

zunächst einmal ein frohes neues Jahr vor allem viel Gesundheit. 

Ich bin derzeit in einer Notunterkunft untergebracht. Das Zimmer kostet pro Tag 75 Euro. Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und einem GdB in Höhe von 100% mit den Merkzeichen AG, G &#038; RF. Benötige durch meine Schwerbehinderung einen Rollator, einen Aktiv- &#038; einen Elektrorollstuhl im Innen-&#038; Außenbereich. Nun habe ich ein Mietangebot über eine Wohnung mit ebenerdiger Dusche, und 2 Zimmer. Im EG gelegen und barrierefreien Zugang zur Wohnung. Die derzeitigen Mieter würden die komplette Kücheneinrichtung nebst Waschmaschine gegen Abstand hinterlassen. Somit kann man von einer möblierten Wohnung sprechen. 

Die Wohnung hat 59 qm und soll 701 Euro kalt kosten. Laut Schwerbehindertenrecht würde ich bedingt durch die Hilfsmittel als Zwei-Personen-Haushalt und hätte laut der Mietspiegel-Liste vom Sozialamt eine Kaltmiete in Höhe von 675 Euro plus der zehn Prozent, die man als Spielraum hat, käme ich auf 719 Euro. Die Wohnung kostet aber nur 701 Euro kalt. Trotz der Rechtsprechungen und Vorgaben im Schwerbehindertenrecht lehnt das Sozialamt die Wohnung ab und will mich in einer 50 qm kleinen Wohnung sehen. Ich habe schon einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt und habe eine Bescheinigung in meinen Unterlagen gefunden, in der 2019 bescheinigt wurde, dass bei der Wohnungsgröße und/oder der Grundmiete aufgrund meiner gesundheitlichen Situation zugebilligt werden kann. Was kann ich ggf. noch tun oder damit argumentieren, damit das Amt die Wohnung letztlich dann doch bezahlen wird?! 

Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Francois B-H]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel, </p>
<p>zunächst einmal ein frohes neues Jahr vor allem viel Gesundheit. </p>
<p>Ich bin derzeit in einer Notunterkunft untergebracht. Das Zimmer kostet pro Tag 75 Euro. Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und einem GdB in Höhe von 100% mit den Merkzeichen AG, G &amp; RF. Benötige durch meine Schwerbehinderung einen Rollator, einen Aktiv- &amp; einen Elektrorollstuhl im Innen-&amp; Außenbereich. Nun habe ich ein Mietangebot über eine Wohnung mit ebenerdiger Dusche, und 2 Zimmer. Im EG gelegen und barrierefreien Zugang zur Wohnung. Die derzeitigen Mieter würden die komplette Kücheneinrichtung nebst Waschmaschine gegen Abstand hinterlassen. Somit kann man von einer möblierten Wohnung sprechen. </p>
<p>Die Wohnung hat 59 qm und soll 701 Euro kalt kosten. Laut Schwerbehindertenrecht würde ich bedingt durch die Hilfsmittel als Zwei-Personen-Haushalt und hätte laut der Mietspiegel-Liste vom Sozialamt eine Kaltmiete in Höhe von 675 Euro plus der zehn Prozent, die man als Spielraum hat, käme ich auf 719 Euro. Die Wohnung kostet aber nur 701 Euro kalt. Trotz der Rechtsprechungen und Vorgaben im Schwerbehindertenrecht lehnt das Sozialamt die Wohnung ab und will mich in einer 50 qm kleinen Wohnung sehen. Ich habe schon einen Antrag auf Mehrbedarf gestellt und habe eine Bescheinigung in meinen Unterlagen gefunden, in der 2019 bescheinigt wurde, dass bei der Wohnungsgröße und/oder der Grundmiete aufgrund meiner gesundheitlichen Situation zugebilligt werden kann. Was kann ich ggf. noch tun oder damit argumentieren, damit das Amt die Wohnung letztlich dann doch bezahlen wird?! </p>
<p>Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Francois B-H</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-112858</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 12:02:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-112858</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-111676&quot;&gt;Michael B&lt;/a&gt;.

Hallo Michael,

ein Mehrbedarf im Hinblick auf die Wohnflächengrenze wird wahrscheinlich nicht bestehen.

Im Hinblick auf einen Mehrbedarf wegen des Grades der Behinderung und/oder das Merkzeichen schauen Sie sich bitte den Beitrag &lt;a href=&quot;/mehrbedarf-behinderte-menschen-buergergeld-sozialhilfe/&quot; title=&quot;Lin zu dem Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Bürgergeld und der Sozialhilfe&lt;/a&gt; an.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-111676">Michael B</a>.</p>
<p>Hallo Michael,</p>
<p>ein Mehrbedarf im Hinblick auf die Wohnflächengrenze wird wahrscheinlich nicht bestehen.</p>
<p>Im Hinblick auf einen Mehrbedarf wegen des Grades der Behinderung und/oder das Merkzeichen schauen Sie sich bitte den Beitrag <a href="/mehrbedarf-behinderte-menschen-buergergeld-sozialhilfe/" title="Lin zu dem Beitrag in neuem Tab" rel="nofollow ugc">Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Bürgergeld und der Sozialhilfe</a> an.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michael B		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-111676</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michael B]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2020 11:31:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-111676</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, in meinem Schwerbehindertenausweis steht 60 GdB

Was bedeutet das für mich bei meiner Wohnungssuche ? 

Wieviel kann ich extra bzw. könnte ich überhaupt einen Mehrbedarf anmelden? 
Ich habe weder einen Rollator noch einen Rollstuhl, jedoch eine Gehbehinderung, ...

Würde mich über eine Mail freuen wenn sie mir da weiter helfen könnten. Bevor ich jetzt wegen nichts und wieder nichts das Amt anschreibe und keine Argumente habe, die mir helfen bei einem Mehrbedarf 

MFG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, in meinem Schwerbehindertenausweis steht 60 GdB</p>
<p>Was bedeutet das für mich bei meiner Wohnungssuche ? </p>
<p>Wieviel kann ich extra bzw. könnte ich überhaupt einen Mehrbedarf anmelden?<br>
Ich habe weder einen Rollator noch einen Rollstuhl, jedoch eine Gehbehinderung, &#8230;</p>
<p>Würde mich über eine Mail freuen wenn sie mir da weiter helfen könnten. Bevor ich jetzt wegen nichts und wieder nichts das Amt anschreibe und keine Argumente habe, die mir helfen bei einem Mehrbedarf </p>
<p>MFG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Zephania3		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-wohnflaeche/#comment-84593</link>

		<dc:creator><![CDATA[Zephania3]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2020 10:38:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11673#comment-84593</guid>

					<description><![CDATA[Die Urteile zum Thema Wohnungsgröße bei Grundsicherung, Schwerbehinderung sind leider schon recht alt. 

Gibt es aktuelle Urteile in punkto angemessene Wohnungsgröße bei Grundsicherung, Schwerbehinderung  100%, Rollstuhl, Pflegegrad 3? 

Ich habe aktuell Schwierigkeiten mit dem Sozialamt. Verfügbare und geeignete Wohnungen sind entweder zu groß oder zu teuer. Es gibt aber keine kleineren Wohnungen, welche für mich in frage kommen. muss das Sozialamt dann die höhere miete zahlen? meine jetzige wohnung kann ich nicht nutzen, da diese im Dachgeschoss ist und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Durch eine akute, nicht vorhersehbare Erkrankung lag ich einige Wochen im Koma und befinde mich seit 145 Tagen ununterbrochen in Krankenhäusern und in einer Reha-klinik.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Urteile zum Thema Wohnungsgröße bei Grundsicherung, Schwerbehinderung sind leider schon recht alt. </p>
<p>Gibt es aktuelle Urteile in punkto angemessene Wohnungsgröße bei Grundsicherung, Schwerbehinderung  100%, Rollstuhl, Pflegegrad 3? </p>
<p>Ich habe aktuell Schwierigkeiten mit dem Sozialamt. Verfügbare und geeignete Wohnungen sind entweder zu groß oder zu teuer. Es gibt aber keine kleineren Wohnungen, welche für mich in frage kommen. muss das Sozialamt dann die höhere miete zahlen? meine jetzige wohnung kann ich nicht nutzen, da diese im Dachgeschoss ist und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Durch eine akute, nicht vorhersehbare Erkrankung lag ich einige Wochen im Koma und befinde mich seit 145 Tagen ununterbrochen in Krankenhäusern und in einer Reha-klinik.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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