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	Kommentare zu: Die vorläufige Zahlungseinstellung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 10:24:01 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-249776</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Oct 2025 10:56:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-249776</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-249226&quot;&gt;Nina&lt;/a&gt;.

Hallo Nina,

ggf. müssen Sie es mit dem [tooltip begriff=&quot;Eilrechtsschutz&quot;] versuchen. Möglicherweise käme eine einstweilige Anordnung mit Aussichten auf Erfolg in Betracht.

Mit freundlichen Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-249226">Nina</a>.</p>
<p>Hallo Nina,</p>
<p>ggf. müssen Sie es mit dem <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="Einstweiliger Rechtsschutz (Eilrechtsschutz) im sozialgerichtlichen Verfahren" data-desc="... der Eilrechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren hat eine besondere Bedeutung, da ein Abwarten in der Hauptsache oft nicht zugemutet werden kann ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;I. Die aufschiebende Wirkung ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;II. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;III. die einstweilige Anordnung ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;IV. Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;" data-linktext="Beitrag">Eilrechtsschutz</a></span> versuchen. Möglicherweise käme eine einstweilige Anordnung mit Aussichten auf Erfolg in Betracht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-249226</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Sep 2025 19:23:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-249226</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

Mein Bewilligter Leistungsbescheid lief am 31.08.25 aus und ich wurde aufgefordert einen WBA zu stellen, was ich dann auch am 07.08.25 tat, dann kam am 24.08.25 eine Antwort vom Jobcenter, Aufforderung zur Mitwirkung; ich solle Kontoauszüge etc. bis zum 05.09.25 einreichen. Ich habe natürlich umgehend alle geforderten Unterlagen am 27.08.25 per Mail eingereicht. Dann kam der 31.08.25 und ich habe keine Auszahlung erhalten, die Miete wurde nicht bezahlt und bis jetzt 26.09.25 habe ich keine Antwort vom Jobcenter erhalten und keine Zahlung. Ich konnte diverse Rechnungen nicht bezahlen und die zweite Mahnung wegen der Miete hatte ich auch schon im Briefkasten! Ich habe mehrfach angerufen und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt dass der Antrag immer noch nicht bearbeitet wurde! Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, mir steht das Wasser bis zum Hals. 

Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Mein Bewilligter Leistungsbescheid lief am 31.08.25 aus und ich wurde aufgefordert einen WBA zu stellen, was ich dann auch am 07.08.25 tat, dann kam am 24.08.25 eine Antwort vom Jobcenter, Aufforderung zur Mitwirkung; ich solle Kontoauszüge etc. bis zum 05.09.25 einreichen. Ich habe natürlich umgehend alle geforderten Unterlagen am 27.08.25 per Mail eingereicht. Dann kam der 31.08.25 und ich habe keine Auszahlung erhalten, die Miete wurde nicht bezahlt und bis jetzt 26.09.25 habe ich keine Antwort vom Jobcenter erhalten und keine Zahlung. Ich konnte diverse Rechnungen nicht bezahlen und die zweite Mahnung wegen der Miete hatte ich auch schon im Briefkasten! Ich habe mehrfach angerufen und die Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt dass der Antrag immer noch nicht bearbeitet wurde! Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll, mir steht das Wasser bis zum Hals. </p>
<p>Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-231478</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jan 2025 10:28:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-231478</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-231282&quot;&gt;Ralf&lt;/a&gt;.

Hallo Ralf,

ein P-Konto ist prinzipiell unkündbar.

Banken und Sparkassen sind auch gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto umzuwandeln, § 850 k Abs. 1 Satz 1 ZPO. Dies gilt allerdings nur für vorhandene Konten.

Im Ergebnis sollten Sie möglichst versuchen, wieder ein Girokonto einzurichten. Dies kann zwar von einer Bank verweigert werden. In diesem Fall kann im Ergebnis das Jobcenter (jedenfalls bei Nachweis von Bemühungen zur Anlage eines Kontos) eine Auszahlung meines Erachtens nicht verweigern. Allerdings erscheint es diesseits durchaus denkbar, dass ein Jobcenter nachweisen kann, dass z. B. eine Sparkasse die Einrichtung des P-Kontos nicht verweigert. Dann sollten Sie auch wieder ein Konto einrichten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-231282">Ralf</a>.</p>
<p>Hallo Ralf,</p>
<p>ein P-Konto ist prinzipiell unkündbar.</p>
<p>Banken und Sparkassen sind auch gesetzlich verpflichtet, ein Girokonto umzuwandeln, § 850 k Abs. 1 Satz 1 ZPO. Dies gilt allerdings nur für vorhandene Konten.</p>
<p>Im Ergebnis sollten Sie möglichst versuchen, wieder ein Girokonto einzurichten. Dies kann zwar von einer Bank verweigert werden. In diesem Fall kann im Ergebnis das Jobcenter (jedenfalls bei Nachweis von Bemühungen zur Anlage eines Kontos) eine Auszahlung meines Erachtens nicht verweigern. Allerdings erscheint es diesseits durchaus denkbar, dass ein Jobcenter nachweisen kann, dass z. B. eine Sparkasse die Einrichtung des P-Kontos nicht verweigert. Dann sollten Sie auch wieder ein Konto einrichten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-231282</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jan 2025 14:27:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-231282</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Anwalt,
mir wurde vor gut 2 Monate mein P-Konto gekündigt. 

Seither Versuche ich ein neues zu eröffnen, was mir dank negativem Schufa-Eintrag nicht gelungen ist. Am 9.12. unterrichtet mir das Jobcenter, dass sie die Zahlung einstellen, weil ich kein Konto mehr habe. Zahlung per Scheck verweigern sie mir.

Wie kann ich in diesem Fall reagieren?
mfg Ralf Staßfurth]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Anwalt,<br>
mir wurde vor gut 2 Monate mein P-Konto gekündigt. </p>
<p>Seither Versuche ich ein neues zu eröffnen, was mir dank negativem Schufa-Eintrag nicht gelungen ist. Am 9.12. unterrichtet mir das Jobcenter, dass sie die Zahlung einstellen, weil ich kein Konto mehr habe. Zahlung per Scheck verweigern sie mir.</p>
<p>Wie kann ich in diesem Fall reagieren?<br>
mfg Ralf Staßfurth</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-227024</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 16:02:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-227024</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-226639&quot;&gt;sandra&lt;/a&gt;.

Hallo Sandra,

auch hier müsste ich den Einzelfall kennen:

Möglichst sollte eine Verständigung zwischen den Parteien erfolgen und geklärt werden, warum die Leistungen eingestellt wurden. Die Behörde muss schließlich innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung treffen oder nachzahlen. Ist wirklich &quot;Not am Mann/Frau&quot; so kann vor Ablauf dieser Frist nur eine einstweilige Anordnung beantragt werden.

Die schließlich nach zwei Monaten vom Jobcenter zu treffende Entscheidung kann &quot;ganz normal&quot; mit Widerspruch und Klage angegriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-226639">sandra</a>.</p>
<p>Hallo Sandra,</p>
<p>auch hier müsste ich den Einzelfall kennen:</p>
<p>Möglichst sollte eine Verständigung zwischen den Parteien erfolgen und geklärt werden, warum die Leistungen eingestellt wurden. Die Behörde muss schließlich innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung treffen oder nachzahlen. Ist wirklich &#8222;Not am Mann/Frau&#8220; so kann vor Ablauf dieser Frist nur eine einstweilige Anordnung beantragt werden.</p>
<p>Die schließlich nach zwei Monaten vom Jobcenter zu treffende Entscheidung kann &#8222;ganz normal&#8220; mit Widerspruch und Klage angegriffen werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: sandra		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-226639</link>

		<dc:creator><![CDATA[sandra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Oct 2024 14:54:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-226639</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

was wäre zu tun, wenn das Jobcenter die vorläufige Einstellung der Leistungen nur mit 3 Meldeversäumnissen mit Datum-Angaben begründet? 

Es wird auch nicht mitgeteilt, dass man sich dazu äußern könne und es gibt auch keine Frist. Es sind nur Gesetzestexte von den §§ 40 und 331 und ein Antwortformular mit drei Möglichkeiten zum Ankreuzen beigefügt (Sachverhalt trifft zu, möchte mich nicht äußern und möchte mich wie folgt äußern), aber auch da ist keine Frist angegeben. 

Und weil die Begründung mangelhaft ist und überhaupt nicht klar ist, um welchen Sachverhalt es sich genau handelt, ist eine Äußerung nicht möglich. Wie sollte man am besten damit umgehen? Eine Sicherungsanordnung beim SG beantragen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>was wäre zu tun, wenn das Jobcenter die vorläufige Einstellung der Leistungen nur mit 3 Meldeversäumnissen mit Datum-Angaben begründet? </p>
<p>Es wird auch nicht mitgeteilt, dass man sich dazu äußern könne und es gibt auch keine Frist. Es sind nur Gesetzestexte von den §§ 40 und 331 und ein Antwortformular mit drei Möglichkeiten zum Ankreuzen beigefügt (Sachverhalt trifft zu, möchte mich nicht äußern und möchte mich wie folgt äußern), aber auch da ist keine Frist angegeben. </p>
<p>Und weil die Begründung mangelhaft ist und überhaupt nicht klar ist, um welchen Sachverhalt es sich genau handelt, ist eine Äußerung nicht möglich. Wie sollte man am besten damit umgehen? Eine Sicherungsanordnung beim SG beantragen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-220472</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 May 2024 16:14:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-220472</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-219825&quot;&gt;Kerstin&lt;/a&gt;.

Hallo Kerstin,

§ 331 Abs. 1 S. 2 SGB III lautet ausdrücklich, dass die Agentur unverzüglich die vorläufige Einstellung sowie die Gründe dafür mitzuteilen hat. Dies gilt jedenfalls, wenn die Kenntnis der Tatsachen, die zum Ruhen oder Wegfall des Anspruchs führen, nicht auf Angaben desjenigen beruht, der die laufende Leistung erhält. Es ist Gelegenheit zu geben, sich zu äußern, § 331 Abs. 1 S. 2 letzter Halbsatz SGB III.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-219825">Kerstin</a>.</p>
<p>Hallo Kerstin,</p>
<p>§ 331 Abs. 1 S. 2 SGB III lautet ausdrücklich, dass die Agentur unverzüglich die vorläufige Einstellung sowie die Gründe dafür mitzuteilen hat. Dies gilt jedenfalls, wenn die Kenntnis der Tatsachen, die zum Ruhen oder Wegfall des Anspruchs führen, nicht auf Angaben desjenigen beruht, der die laufende Leistung erhält. Es ist Gelegenheit zu geben, sich zu äußern, § 331 Abs. 1 S. 2 letzter Halbsatz SGB III.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kerstin		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vorlaeufige-zahlungseinstellung/#comment-219825</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kerstin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Apr 2024 18:43:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=33869#comment-219825</guid>

					<description><![CDATA[Muss der Bürgergeld-Empfänger vor der Zahlungseinstellung informiert werden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Muss der Bürgergeld-Empfänger vor der Zahlungseinstellung informiert werden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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