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	Kommentare zu: Zur Anrechnung privater Geldzuwendungen beim Bürgergeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 20 Feb 2026 05:59:18 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-260515</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 05:59:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-260492&quot;&gt;Hexi&lt;/a&gt;.

Hallo Hexi,

würde eine zweckgebundene Geldzuwendung für Katzen beim Bürgergeld angerechnet?

Beim Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip: Alles, was als Geld zufließt, ist grundsätzlich Einkommen.

Erhalten Sie also monatlich 90 Euro überwiesen, liegt zunächst anrechenbares Einkommen vor. Zwar können zweckbestimmte Einnahmen ausnahmsweise anrechnungsfrei sein. Da Kosten für Haustiere jedoch aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind, müsste eine regelmäßige Zahlung eigentlich als Einkommen berücksichtigt.

Rechtlich sicherer ist es, wenn die Freundin kein Geld überweist, sondern Futter kauft oder Tierarztrechnungen direkt bezahlt. Dann fließt kein anrechenbares Einkommen zu.

Ergebnis: Eine monatliche Geldzahlung könnte leistungsmindernd angerechnet werden

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-260492">Hexi</a>.</p>
<p>Hallo Hexi,</p>
<p>würde eine zweckgebundene Geldzuwendung für Katzen beim Bürgergeld angerechnet?</p>
<p>Beim Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip: Alles, was als Geld zufließt, ist grundsätzlich Einkommen.</p>
<p>Erhalten Sie also monatlich 90 Euro überwiesen, liegt zunächst anrechenbares Einkommen vor. Zwar können zweckbestimmte Einnahmen ausnahmsweise anrechnungsfrei sein. Da Kosten für Haustiere jedoch aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind, müsste eine regelmäßige Zahlung eigentlich als Einkommen berücksichtigt.</p>
<p>Rechtlich sicherer ist es, wenn die Freundin kein Geld überweist, sondern Futter kauft oder Tierarztrechnungen direkt bezahlt. Dann fließt kein anrechenbares Einkommen zu.</p>
<p>Ergebnis: Eine monatliche Geldzahlung könnte leistungsmindernd angerechnet werden</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hexi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-260492</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hexi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 17:12:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-260492</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
ich beziehe Bürgergeld und besitze zwei ältere Katzen. Nun möchte mir eine Freundin monatlich für Katzenfutter 90 Euro geben, damit ich die Tiere halten kann. Es wäre zweckgebunden für Futter, Streu und einem kleinen Ansparen, falls es zu notwendigen Tierarztkosten kommt.

Würde dies als Einkommen vom JC angerechnet?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
ich beziehe Bürgergeld und besitze zwei ältere Katzen. Nun möchte mir eine Freundin monatlich für Katzenfutter 90 Euro geben, damit ich die Tiere halten kann. Es wäre zweckgebunden für Futter, Streu und einem kleinen Ansparen, falls es zu notwendigen Tierarztkosten kommt.</p>
<p>Würde dies als Einkommen vom JC angerechnet?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-219359</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Apr 2024 13:21:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-219359</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-219010&quot;&gt;Christian&lt;/a&gt;.

Hallo Christian,

die Frage stellt sich meines Erachtens etwas anders und ist dann folgendermaßen zu beantworten:

Wenn jemand bedürftig ist, kann er Leistungen für die Zukunft erhalten.

Fraglich ist dann, ob und inwieweit Leistungen für die Vergangenheit zurückgefordert werden können und ob bzw. in welcher Höhe ggf. mit den Erstattungsansprüchen aufgerechnet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-219010">Christian</a>.</p>
<p>Hallo Christian,</p>
<p>die Frage stellt sich meines Erachtens etwas anders und ist dann folgendermaßen zu beantworten:</p>
<p>Wenn jemand bedürftig ist, kann er Leistungen für die Zukunft erhalten.</p>
<p>Fraglich ist dann, ob und inwieweit Leistungen für die Vergangenheit zurückgefordert werden können und ob bzw. in welcher Höhe ggf. mit den Erstattungsansprüchen aufgerechnet werden kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christian		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-219010</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christian]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Apr 2024 13:47:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-219010</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

es geht um einen Leistungsempfänger welcher Bürgergeld erhält und während des Bezugs über Monate mehrere Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe (insgesamt ca. 12.000 Euro) gespendet bekommen hat. Diese Zuwendungen gibt er restlos aus. Der Leistungsempfänger ist daher aktuell mittellos.

Hat der Leistungsempfänger Anspruch auf Bürgergeld zur Sicherung der Existenz, obwohl er die Zuwendungen nicht angegeben hat und diese mittlerweile vollständig ausgegeben hat?


Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Lieben Gruß 
Christian]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es geht um einen Leistungsempfänger welcher Bürgergeld erhält und während des Bezugs über Monate mehrere Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe (insgesamt ca. 12.000 Euro) gespendet bekommen hat. Diese Zuwendungen gibt er restlos aus. Der Leistungsempfänger ist daher aktuell mittellos.</p>
<p>Hat der Leistungsempfänger Anspruch auf Bürgergeld zur Sicherung der Existenz, obwohl er die Zuwendungen nicht angegeben hat und diese mittlerweile vollständig ausgegeben hat?</p>
<p>Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.</p>
<p>Lieben Gruß<br>
Christian</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-216867</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Feb 2024 08:25:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-216867</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-216357&quot;&gt;Theresia Riehl&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Riehl,

grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Geldgeschenke als Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-216357">Theresia Riehl</a>.</p>
<p>Hallo Frau Riehl,</p>
<p>grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Geldgeschenke als Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Theresia Riehl		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-216357</link>

		<dc:creator><![CDATA[Theresia Riehl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Feb 2024 04:57:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-216357</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

mein Sohn ist Azubi und bezieht vom Jobcenter zusätzlich noch Geld. 

Er schafft es nicht, den Lebensunterhalt alleine zu bestreiten. Bekommt auch noch das Kindergeld. 

Meine Frage, kann ich meinem Sohn hin und wieder Geld schenken?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>mein Sohn ist Azubi und bezieht vom Jobcenter zusätzlich noch Geld. </p>
<p>Er schafft es nicht, den Lebensunterhalt alleine zu bestreiten. Bekommt auch noch das Kindergeld. </p>
<p>Meine Frage, kann ich meinem Sohn hin und wieder Geld schenken?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-194247</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Apr 2023 16:31:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-194247</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-193490&quot;&gt;Sandra&lt;/a&gt;.

Hallo Sandra,

ich kenne jedenfalls ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2017 (S 12 AS 3570/15) im Hinblick auf monatliche Zahlungen von Taschengeld in Höhe von 50 €, in dem die leistungsmindernde Anrechnung der Zahlung durch die Großmutter als rechtswidrig angesehen wurde. Zur Begründung wies das Sozialgericht auf § 11 a Abs. 5 SGB II hin. Nach dieser Vorschrift sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Berücksichtigung grob unbillig wäre. Das entscheidende Sozialgericht nahm jedenfalls eine Unbilligkeit an, nachdem vorgetragen worden war, dass das Taschengeld genutzt werde, um Bewerbungsaktivitäten zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-193490">Sandra</a>.</p>
<p>Hallo Sandra,</p>
<p>ich kenne jedenfalls ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2017 (S 12 AS 3570/15) im Hinblick auf monatliche Zahlungen von Taschengeld in Höhe von 50 €, in dem die leistungsmindernde Anrechnung der Zahlung durch die Großmutter als rechtswidrig angesehen wurde. Zur Begründung wies das Sozialgericht auf § 11 a Abs. 5 SGB II hin. Nach dieser Vorschrift sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Berücksichtigung grob unbillig wäre. Das entscheidende Sozialgericht nahm jedenfalls eine Unbilligkeit an, nachdem vorgetragen worden war, dass das Taschengeld genutzt werde, um Bewerbungsaktivitäten zu finanzieren.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sandra		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-193490</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sandra]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Apr 2023 15:50:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, 

meine Tochter (Schülerin) bezieht nun Bürgergeld, da sie 15 J. alt wurde. Ihr Vater bezieht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Ich erhalte EM-Rente und aufstockend das Gleiche wie der Vater. Meine Tochter bekommt 25,- Taschengeld von uns überwiesen, was bei ihr nie vom Sozialamt angerechnet wurde. Das Jobcenter rechnet es ihr jedoch als &quot;sonstiges Einkommen&quot; an. Wieso ist das so? 

Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>meine Tochter (Schülerin) bezieht nun Bürgergeld, da sie 15 J. alt wurde. Ihr Vater bezieht Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Ich erhalte EM-Rente und aufstockend das Gleiche wie der Vater. Meine Tochter bekommt 25,- Taschengeld von uns überwiesen, was bei ihr nie vom Sozialamt angerechnet wurde. Das Jobcenter rechnet es ihr jedoch als &#8222;sonstiges Einkommen&#8220; an. Wieso ist das so? </p>
<p>Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-163168</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 06:08:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-163168</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-162306&quot;&gt;Franzi&lt;/a&gt;.

Hallo Franzi,

wenn Sie keine Schenkung erhalten, wird auch nichts angerechnet.

Wenn Ihnen 10.000 Euro zufließen, müssen Sie diese Schenkung (das Geld) für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Sie erhalten dann keine Leistungen.

Wenn Sie 10.000 Vermögen haben, dann müssen Sie dieses Vermögen für Ihren Bedarf solange einsetzen, bis das Schonvermögen bzw. die Absetzbeträge erreicht werden (vgl. dazu den Beitrag „&lt;a href=&quot;/anrechnung-verwertung-vermoegen/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in Neuem Tab&quot;&gt;Anrechenbares Vermögen … Schonvermögen&lt;/a&gt;&quot;).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-162306">Franzi</a>.</p>
<p>Hallo Franzi,</p>
<p>wenn Sie keine Schenkung erhalten, wird auch nichts angerechnet.</p>
<p>Wenn Ihnen 10.000 Euro zufließen, müssen Sie diese Schenkung (das Geld) für Ihren Lebensunterhalt einsetzen. Sie erhalten dann keine Leistungen.</p>
<p>Wenn Sie 10.000 Vermögen haben, dann müssen Sie dieses Vermögen für Ihren Bedarf solange einsetzen, bis das Schonvermögen bzw. die Absetzbeträge erreicht werden (vgl. dazu den Beitrag „<a href="/anrechnung-verwertung-vermoegen/" target="_blank" title="zum Beitrag in Neuem Tab">Anrechenbares Vermögen … Schonvermögen</a>&#8222;).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Franzi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuwendung-anrechnungalg-ii/#comment-162306</link>

		<dc:creator><![CDATA[Franzi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2021 09:19:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3174#comment-162306</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

wenn ich den Hartz4 Regelsatz beziehe und von meiner Mutter einer größere Schenkung bekommen könnte, zwischen 10.000-40.000€, wie wirkt sich das konkret auf die Zahlungen der Regelsätze aus?
Also mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen?

Liebe Grüße und danke für eine Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn ich den Hartz4 Regelsatz beziehe und von meiner Mutter einer größere Schenkung bekommen könnte, zwischen 10.000-40.000€, wie wirkt sich das konkret auf die Zahlungen der Regelsätze aus?<br>
Also mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen?</p>
<p>Liebe Grüße und danke für eine Antwort!</p>
]]></content:encoded>
		
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