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	Kommentare zu: Grad der Behinderung (GdB) &#038; Grad der Schädigungsfolgen (GdS) – einfach erklärt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Ralph Zenker		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-234643</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralph Zenker]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2025 20:48:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,
ich bin 60 Jahre alt und habe seit 2022 einen GdB 80 (davor GdB 100) und hatte letztes Jahr eine erneute Überprüfung. In dem schriftlichen Bescheid ist kein Datum für eine erneute Überprüfung angegeben, wie bei den Bescheiden davor (in der Regel 3 Jahre). Auf dem neuen Ausweis ist wiederum eine Gültigkeit von 3 Jahren bis 2028 angegeben.
Was gilt ? 
   Eine unbefristete Anerkennung von GdB 80 gemäß schriftlichen Bescheid?
   Eine auf 3 Jahre befristete Anerkennung gemäß dem Aufdruck auf dem Ausweis?
   Warum erhalte ich keine Anerkennung für 5 Jahre, trotz Beantragung?

Vielen Dank im Voraus
Ralph Zenker]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
ich bin 60 Jahre alt und habe seit 2022 einen GdB 80 (davor GdB 100) und hatte letztes Jahr eine erneute Überprüfung. In dem schriftlichen Bescheid ist kein Datum für eine erneute Überprüfung angegeben, wie bei den Bescheiden davor (in der Regel 3 Jahre). Auf dem neuen Ausweis ist wiederum eine Gültigkeit von 3 Jahren bis 2028 angegeben.<br>
Was gilt ?<br>
   Eine unbefristete Anerkennung von GdB 80 gemäß schriftlichen Bescheid?<br>
   Eine auf 3 Jahre befristete Anerkennung gemäß dem Aufdruck auf dem Ausweis?<br>
   Warum erhalte ich keine Anerkennung für 5 Jahre, trotz Beantragung?</p>
<p>Vielen Dank im Voraus<br>
Ralph Zenker</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188341</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2022 09:55:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-188341</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188326&quot;&gt;Isaak&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Isaak,

hilft Ihnen mein Beitrag von 2017 &lt;a href=&quot;/schwerbehinderung-wohnflaeche/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot;&gt;Wohnflächengrenze – zulässige Wohnungsgröße für schwerbehinderte Menschen&lt;/a&gt; vielleicht weiter?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188326">Isaak</a>.</p>
<p>Hallo Herr Isaak,</p>
<p>hilft Ihnen mein Beitrag von 2017 <a href="/schwerbehinderung-wohnflaeche/" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab">Wohnflächengrenze – zulässige Wohnungsgröße für schwerbehinderte Menschen</a> vielleicht weiter?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Isaak		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188326</link>

		<dc:creator><![CDATA[Isaak]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2022 18:54:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-188326</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188296&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Danke, Herr Anwalt, für Ihre Erklärungen.

Ich habe vom Chef des Sozialamtes eine Absage erhalten, um uns eine neue und nahe gelegene freie Wohnung mieten zu lassen. Meine Frage an Sie war, ob ich ein Recht auf einen zusätzlichen Platz zur städtischen Norm habe, da der, nach dem wir fragen, um 4 Meter größer ist als die Norm, was es mir erlauben würde, die Argumente des Sozialamtes anzufechten, aber meine Frage wird in Ihrem Kommentar nicht erwähnt.

Deshalb wiederhole ich die Frage in der Hoffnung, dass Sie sie beleuchten werden: ich habe eine Behinderung mit einem hohen Maß an Bewegungsverlust (Schwer...), gibt es ein Recht auf eine größere Wohnung als die in der städtischen Norm aufgezeichnete Wohnung und wie groß ist sie, oder habe ich sie nicht? Und wo steht dieses Recht? 

Geben Sie mir das Werkzeug, und ich werde versuchen, es gegen die Weigerung zu verteidigen, in eine zu versetzen, die höher ist als unsere Etage, aber die Norm um 4 Quadratmeter und unsere Notlage um 7 Meter übersteigt. Ich hoffe, Sie haben genug Verständnis für unser Problem: wir verfolgen nicht das Ziel, in einer größeren Wohnung zu leben, unser Ziel ist es, den Umzug aus dem Notfall zu erleichtern, aber das Sozialamt erlaubt dies nicht, indem es die Überschreitung der Quadratmeterzahl motiviert, also möchte ich einwenden, indem ich eine Basis in der Hand habe, die ich bitte, sie zu finden, wenn sie existiert. Das wird Ihr Erlös für uns sein und die Belastungen des Umsiedelns in eine temporäre Unterkunft für die Dauer der Renovierung beseitigen. Jetzt muss klar sein, was ich von Ihnen erwarte. Tut mir leid, dass ich Sie lade, Isaak.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188296">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Danke, Herr Anwalt, für Ihre Erklärungen.</p>
<p>Ich habe vom Chef des Sozialamtes eine Absage erhalten, um uns eine neue und nahe gelegene freie Wohnung mieten zu lassen. Meine Frage an Sie war, ob ich ein Recht auf einen zusätzlichen Platz zur städtischen Norm habe, da der, nach dem wir fragen, um 4 Meter größer ist als die Norm, was es mir erlauben würde, die Argumente des Sozialamtes anzufechten, aber meine Frage wird in Ihrem Kommentar nicht erwähnt.</p>
<p>Deshalb wiederhole ich die Frage in der Hoffnung, dass Sie sie beleuchten werden: ich habe eine Behinderung mit einem hohen Maß an Bewegungsverlust (Schwer&#8230;), gibt es ein Recht auf eine größere Wohnung als die in der städtischen Norm aufgezeichnete Wohnung und wie groß ist sie, oder habe ich sie nicht? Und wo steht dieses Recht? </p>
<p>Geben Sie mir das Werkzeug, und ich werde versuchen, es gegen die Weigerung zu verteidigen, in eine zu versetzen, die höher ist als unsere Etage, aber die Norm um 4 Quadratmeter und unsere Notlage um 7 Meter übersteigt. Ich hoffe, Sie haben genug Verständnis für unser Problem: wir verfolgen nicht das Ziel, in einer größeren Wohnung zu leben, unser Ziel ist es, den Umzug aus dem Notfall zu erleichtern, aber das Sozialamt erlaubt dies nicht, indem es die Überschreitung der Quadratmeterzahl motiviert, also möchte ich einwenden, indem ich eine Basis in der Hand habe, die ich bitte, sie zu finden, wenn sie existiert. Das wird Ihr Erlös für uns sein und die Belastungen des Umsiedelns in eine temporäre Unterkunft für die Dauer der Renovierung beseitigen. Jetzt muss klar sein, was ich von Ihnen erwarte. Tut mir leid, dass ich Sie lade, Isaak.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188296</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Dec 2022 08:40:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-188296</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188109&quot;&gt;Isaak Rozenshtein&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Rozenshtein,

ein Sozialarbeiter hat Ihren Antrag auf Genehmigung (Zustimmung) zum Umzug abgelehnt?

Das scheint mit nach Ihren Schilderungen nicht rechtmäßig zu sein!

Sie müssen die Zustimmung zum Umzug beantragen und ggf. gegen die Weigerung der Zustimmung die geeigneten Rechtsmittel einlegen! Suchen Sie sich eine neue Wohnung und lassen Sie sich dann einen Entwurf des Mietvertrages ausstellen, den Sie dann dem Sozialamt und dem dort für Sie zuständigen Sachbearbeiter (das dürfte in der Regel nicht ein Sozialarbeiter sein) mit der Bitte um Genehmigung des Umzuges und der damit zusammenhängenden Kosten vorlegen. Meines Erachtens dürfte dann das Sozialamt nach Ihren Schilderungen die Zustimmung nicht verweigern.


Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188109">Isaak Rozenshtein</a>.</p>
<p>Hallo Herr Rozenshtein,</p>
<p>ein Sozialarbeiter hat Ihren Antrag auf Genehmigung (Zustimmung) zum Umzug abgelehnt?</p>
<p>Das scheint mit nach Ihren Schilderungen nicht rechtmäßig zu sein!</p>
<p>Sie müssen die Zustimmung zum Umzug beantragen und ggf. gegen die Weigerung der Zustimmung die geeigneten Rechtsmittel einlegen! Suchen Sie sich eine neue Wohnung und lassen Sie sich dann einen Entwurf des Mietvertrages ausstellen, den Sie dann dem Sozialamt und dem dort für Sie zuständigen Sachbearbeiter (das dürfte in der Regel nicht ein Sozialarbeiter sein) mit der Bitte um Genehmigung des Umzuges und der damit zusammenhängenden Kosten vorlegen. Meines Erachtens dürfte dann das Sozialamt nach Ihren Schilderungen die Zustimmung nicht verweigern.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Isaak Rozenshtein		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188109</link>

		<dc:creator><![CDATA[Isaak Rozenshtein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2022 15:15:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-188109</guid>

					<description><![CDATA[P.S. Ich habe einen Fehler entdeckt und korrigiere ihn: &quot;Wir wurden in eine 57 Quadratmeter große Wohnung gebracht&quot;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>P.S. Ich habe einen Fehler entdeckt und korrigiere ihn: &#8222;Wir wurden in eine 57 Quadratmeter große Wohnung gebracht&#8220;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Isaak Rozenshtein		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-188108</link>

		<dc:creator><![CDATA[Isaak Rozenshtein]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2022 14:37:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine konkrete Frage an Herrn Anwalt Sönke Nippel: Habe ich das Recht, in eine 7 Quadratmeter große Wohnung umzusiedeln, die mit meiner Frau jetzt größer ist, wenn ich die Miete durch den Sozialdienst und die folgenden Daten bezahle:
In Deutschland leben wir seit 2005 dauerhaft als Kontingentflüchtlinge, wir sind in einer 52 Quadratmeter großen Wohnung untergebracht, und da wir alt sind (jetzt bin ich 88, meine Frau ist 73 Jahre alt), erhalten wir im Alter Grundsicherung + Mietgebühr.
Im Jahr 2008 wurde mir eine Behinderung mit solchen Abschlüssen bescheinigt: Schwerbehindertenausweis GdB 70 G mit einer operierten Wirbelsäule und einer Parese des rechten Fußes.
Jetzt ist der Grad sicher gestiegen, aber ich habe mich seit 14 Jahren nicht um ein neues Zeugnis beworben, was mir leid tut. Dieses Jahr erlebten wir eine echte Katastrophe durch Unfälle in der Wohnung : Im März fielen 46 Fliesen im Badezimmer ab, im Oktober brachen die Heizungsrohre unter dem Boden durch, Wasser lief hinein, überall wurden die Wände nass, Schimmel bildete sich, die Heizung wurde abgeschaltet, im Haus ist es im Winter kalt.
Die Firma von Miter untersuchte den Unfall und schloss: Es werden mindestens 3 Monate lang größere Reparaturen durchgeführt, die Bewohner müssen für diese Monate in vorübergehende Unterkünfte gebracht werden, die Möbel zerlegt und zusammen mit den Dingen in ein Lager transportiert werden.Unsere Katastrophen beginnen gerade erst. Auf der Suche nach ihrer Erleichterung fanden wir eine freie Wohnung, die eine Etage höher liegt, aber in einem anderen Abschnitt des Hauses mit einer Fläche von 4 Quadratmetern über der Grenze von 60 Quadratmetern für zwei Personen. Wir haben uns sofort zuerst an Mieter gewandt und uns die Bescheinigung mit der Zustimmung geschickt, sie zu mieten, aber unter der Bedingung, dass der Sozialdienst auch zustimmt, den Mietvertrag zu ändern und 50 Euro mehr dafür zu bezahlen, denn der neue ist 7 Quadratmeter größer als der von uns besetzte.
Auf unseren Antrag auf Erlaubnis hat der Sozialarbeiter mit einer Ablehnung geantwortet - vermutlich gibt es keinen Grund, die Wohnung zu wechseln, lassen Sie sie für 3 Monate absetzen und nach der Reparatur dorthin zurückkehren.Ein weiteres Argument war, dass das, wonach Sie fragen, die Normgrenze für zwei Personen um 4 kv übersteigt. Meter und außerdem um 50 Euro teurer ist als die vorherige, was für den Staat inakzeptabel ist.Meine Einwände, dass wir zustimmen, diese 50 fehlenden Euro selbst zu bezahlen, werden ignoriert, ebenso wie die Tatsache, dass die Umsiedlung nur eine Etage höher für uns eine Erlösung ist, weil der Umzug irgendwo überhaupt nicht durch unsere schwachen Kräfte erfolgt.
Das sind unsere Fehler, wenn wir versuchen, mit weniger Katastrophen aus Unfällen herauszukommen.Wenn es eine solche Lockerung im Gesetz gibt - das Hinzufügen einer Fläche für Behinderte, die eine Grundsicherung erhalten, bitte, ein freundlicher Anwalt, helfen Sie mir, sagen Sie mir die Absätze und Punkte, ich werde sie in der Beschwerde verwenden.
Mit große Respekt und Danke,Isaak Rozenshtein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine konkrete Frage an Herrn Anwalt Sönke Nippel: Habe ich das Recht, in eine 7 Quadratmeter große Wohnung umzusiedeln, die mit meiner Frau jetzt größer ist, wenn ich die Miete durch den Sozialdienst und die folgenden Daten bezahle:<br>
In Deutschland leben wir seit 2005 dauerhaft als Kontingentflüchtlinge, wir sind in einer 52 Quadratmeter großen Wohnung untergebracht, und da wir alt sind (jetzt bin ich 88, meine Frau ist 73 Jahre alt), erhalten wir im Alter Grundsicherung + Mietgebühr.<br>
Im Jahr 2008 wurde mir eine Behinderung mit solchen Abschlüssen bescheinigt: Schwerbehindertenausweis GdB 70 G mit einer operierten Wirbelsäule und einer Parese des rechten Fußes.<br>
Jetzt ist der Grad sicher gestiegen, aber ich habe mich seit 14 Jahren nicht um ein neues Zeugnis beworben, was mir leid tut. Dieses Jahr erlebten wir eine echte Katastrophe durch Unfälle in der Wohnung : Im März fielen 46 Fliesen im Badezimmer ab, im Oktober brachen die Heizungsrohre unter dem Boden durch, Wasser lief hinein, überall wurden die Wände nass, Schimmel bildete sich, die Heizung wurde abgeschaltet, im Haus ist es im Winter kalt.<br>
Die Firma von Miter untersuchte den Unfall und schloss: Es werden mindestens 3 Monate lang größere Reparaturen durchgeführt, die Bewohner müssen für diese Monate in vorübergehende Unterkünfte gebracht werden, die Möbel zerlegt und zusammen mit den Dingen in ein Lager transportiert werden.Unsere Katastrophen beginnen gerade erst. Auf der Suche nach ihrer Erleichterung fanden wir eine freie Wohnung, die eine Etage höher liegt, aber in einem anderen Abschnitt des Hauses mit einer Fläche von 4 Quadratmetern über der Grenze von 60 Quadratmetern für zwei Personen. Wir haben uns sofort zuerst an Mieter gewandt und uns die Bescheinigung mit der Zustimmung geschickt, sie zu mieten, aber unter der Bedingung, dass der Sozialdienst auch zustimmt, den Mietvertrag zu ändern und 50 Euro mehr dafür zu bezahlen, denn der neue ist 7 Quadratmeter größer als der von uns besetzte.<br>
Auf unseren Antrag auf Erlaubnis hat der Sozialarbeiter mit einer Ablehnung geantwortet &#8211; vermutlich gibt es keinen Grund, die Wohnung zu wechseln, lassen Sie sie für 3 Monate absetzen und nach der Reparatur dorthin zurückkehren.Ein weiteres Argument war, dass das, wonach Sie fragen, die Normgrenze für zwei Personen um 4 kv übersteigt. Meter und außerdem um 50 Euro teurer ist als die vorherige, was für den Staat inakzeptabel ist.Meine Einwände, dass wir zustimmen, diese 50 fehlenden Euro selbst zu bezahlen, werden ignoriert, ebenso wie die Tatsache, dass die Umsiedlung nur eine Etage höher für uns eine Erlösung ist, weil der Umzug irgendwo überhaupt nicht durch unsere schwachen Kräfte erfolgt.<br>
Das sind unsere Fehler, wenn wir versuchen, mit weniger Katastrophen aus Unfällen herauszukommen.Wenn es eine solche Lockerung im Gesetz gibt &#8211; das Hinzufügen einer Fläche für Behinderte, die eine Grundsicherung erhalten, bitte, ein freundlicher Anwalt, helfen Sie mir, sagen Sie mir die Absätze und Punkte, ich werde sie in der Beschwerde verwenden.<br>
Mit große Respekt und Danke,Isaak Rozenshtein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-73009</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 03:00:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-73009</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-72942&quot;&gt;Andreas Schaarschmidt&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Schaarschmidt,

der Grad der Behinderung kann unter gewissen Voraussetzungen neu festgesetzt werden, wenn sich Ihre Behinderung geändert hat. ...

Es müsste hier genau untersucht werden, ob eine Neufestsetzung rechtlich möglich und geboten ist. Ohne Sichtung von Unterlagen (Bescheide, ärztliche Berichte, ...) wage ich keine Prognose zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-72942">Andreas Schaarschmidt</a>.</p>
<p>Hallo Herr Schaarschmidt,</p>
<p>der Grad der Behinderung kann unter gewissen Voraussetzungen neu festgesetzt werden, wenn sich Ihre Behinderung geändert hat. &#8230;</p>
<p>Es müsste hier genau untersucht werden, ob eine Neufestsetzung rechtlich möglich und geboten ist. Ohne Sichtung von Unterlagen (Bescheide, ärztliche Berichte, &#8230;) wage ich keine Prognose zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas Schaarschmidt		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-72942</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas Schaarschmidt]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Mar 2020 08:31:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo   

Ich hätte mal eine Frage:

Ich hatte vor 5 Jahren eine Operation wegen einEs bösartiger Sikmarkarzinom gehabt. Da hatte ich einen Antrag auf Behinderung gestellt. Ich bekam 80 %, weil ich dreimal an Krebs erkrankte (Schilddrüsse, weißer Hautkrebs, Sikmar Karzinom) auf Zeit. Ich hatte 2015 ein halbes Jahr Chemo danach Kur, wo man einen faustgroßen Narbenbruch feststellte. Als krank hat man mich entlassen. Dezember 2015 habe ich einen Antrag auf Rente gestellt, der abgelehnt wurde.

2016 Operation Narbenbruch, wo man mir ein Gewebe einsetzte. Die OP ist gleichzusetzen mit der vom Sikmarkarzinom. Jetzt kamen noch Beschwerden der Knie und der Wirbelsäule dazu und jetzt möchte man mir die 80 % wegnehmen. Soll ich Widerspruch einlegen oder kann ich das lassen? Für die Knie und Wirbelsäule würde 10% bekommen, obwohl ich schon Blockaden habe und starke Schmerzen.

p. s.: Wir sind 7 Geschwister und fast Jeder 2. hatte Krebs]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo   </p>
<p>Ich hätte mal eine Frage:</p>
<p>Ich hatte vor 5 Jahren eine Operation wegen einEs bösartiger Sikmarkarzinom gehabt. Da hatte ich einen Antrag auf Behinderung gestellt. Ich bekam 80 %, weil ich dreimal an Krebs erkrankte (Schilddrüsse, weißer Hautkrebs, Sikmar Karzinom) auf Zeit. Ich hatte 2015 ein halbes Jahr Chemo danach Kur, wo man einen faustgroßen Narbenbruch feststellte. Als krank hat man mich entlassen. Dezember 2015 habe ich einen Antrag auf Rente gestellt, der abgelehnt wurde.</p>
<p>2016 Operation Narbenbruch, wo man mir ein Gewebe einsetzte. Die OP ist gleichzusetzen mit der vom Sikmarkarzinom. Jetzt kamen noch Beschwerden der Knie und der Wirbelsäule dazu und jetzt möchte man mir die 80 % wegnehmen. Soll ich Widerspruch einlegen oder kann ich das lassen? Für die Knie und Wirbelsäule würde 10% bekommen, obwohl ich schon Blockaden habe und starke Schmerzen.</p>
<p>p. s.: Wir sind 7 Geschwister und fast Jeder 2. hatte Krebs</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reiner Nielsen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64810</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reiner Nielsen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 16:15:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-64810</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64791&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Vielen Dank. Damit ist mir weiter geholfen. Das Amt für soziale Dienste behauptet in seiner Revisionsbegründung, dass von den GDB 30 nicht abgewichen werden darf.....]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64791">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Vielen Dank. Damit ist mir weiter geholfen. Das Amt für soziale Dienste behauptet in seiner Revisionsbegründung, dass von den GDB 30 nicht abgewichen werden darf&#8230;..</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64791</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 10:34:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-64791</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64789&quot;&gt;Reiner Nielsen&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Nielsen,

was verstehen Sie unter &quot;Regelsätzen&quot;? Das Behindertenrecht kennt diesen Begriff nicht.

In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird u. a. eine Fettstoffwechselkrankheit bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese mit einem GdS von 30 beziffert (B. 15.3).

Die Angaben in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind aber nicht &quot;in Stein gemeißelt&quot; (vgl. Vorbermerkung A 2 d) &quot;Gemeinsame Grundsätze&quot; der Versorgungsmedizin-Verordnung):



&lt;blockquote&gt;Die in der GdS-Tabelle aufgeführten Werte sind aus langer Erfahrung gewonnen und stellen altersunabhägig (auch trainingsunabhängige) Mittelwerte dar. Je nach Einzelfall kann von den Tabellenwerten mit einer die besonderen Gegebenheiten darstellenden Begründung abgewichen werden.&lt;/blockquote&gt;



Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64789">Reiner Nielsen</a>.</p>
<p>Hallo Herr Nielsen,</p>
<p>was verstehen Sie unter &#8222;Regelsätzen&#8220;? Das Behindertenrecht kennt diesen Begriff nicht.</p>
<p>In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wird u. a. eine Fettstoffwechselkrankheit bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese mit einem GdS von 30 beziffert (B. 15.3).</p>
<p>Die Angaben in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen sind aber nicht &#8222;in Stein gemeißelt&#8220; (vgl. Vorbermerkung A 2 d) &#8222;Gemeinsame Grundsätze&#8220; der Versorgungsmedizin-Verordnung):</p>
<blockquote><p>Die in der GdS-Tabelle aufgeführten Werte sind aus langer Erfahrung gewonnen und stellen altersunabhägig (auch trainingsunabhängige) Mittelwerte dar. Je nach Einzelfall kann von den Tabellenwerten mit einer die besonderen Gegebenheiten darstellenden Begründung abgewichen werden.</p></blockquote>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reiner Nielsen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-64789</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reiner Nielsen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 10:05:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-64789</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,
Ich befinde mich derzeit im Klageverfahren, um ein GDB von 50 zu erreichen.
Laut Regelsatz steht mir ein GDB von 30 für in meinem Fall vorliegender Lipidapherese zu. Laut einem Gutachten, dass vom Gericht beauftragt wurde, sollte mir 50 zugesprochen werden, da in meinem Fall dieses Verfahren belastender ist als üblich.
Frage:
Darf das Gericht von den Regelsätzen abweichen? Ist es möglich den Regelsatz generell höher setzen zu lassen? Wer legt diesen eigentlich fest?
Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br>
Ich befinde mich derzeit im Klageverfahren, um ein GDB von 50 zu erreichen.<br>
Laut Regelsatz steht mir ein GDB von 30 für in meinem Fall vorliegender Lipidapherese zu. Laut einem Gutachten, dass vom Gericht beauftragt wurde, sollte mir 50 zugesprochen werden, da in meinem Fall dieses Verfahren belastender ist als üblich.<br>
Frage:<br>
Darf das Gericht von den Regelsätzen abweichen? Ist es möglich den Regelsatz generell höher setzen zu lassen? Wer legt diesen eigentlich fest?<br>
Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-48947</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2019 16:43:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-48947</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-48857&quot;&gt;Daniela&lt;/a&gt;.

Hallo Daniela,

Sie sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden ... allerdings können unter bestimmten Umständen Verwaltungsakte, die sich später als nicht rechtmäßig erweisen, aufgehoben werden. Das ist aber ein recht weites Feld 
... hier geht es um u. a. um Vertrauensschutz ... konnten Sie sich z. B. auf die unbefristete Gewährung des GdB verlassen?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-48857">Daniela</a>.</p>
<p>Hallo Daniela,</p>
<p>Sie sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden &#8230; allerdings können unter bestimmten Umständen Verwaltungsakte, die sich später als nicht rechtmäßig erweisen, aufgehoben werden. Das ist aber ein recht weites Feld<br>
&#8230; hier geht es um u. a. um Vertrauensschutz &#8230; konnten Sie sich z. B. auf die unbefristete Gewährung des GdB verlassen?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Daniela		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-48857</link>

		<dc:creator><![CDATA[Daniela]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 18:56:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-48857</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen , ich habe damals einen Gdb von 30 bekommen 
Dann würde ein Änderungsantrag gestellt und ich erhielt 50 unbefristet 

Dann würde ein Verschlimmerungsantrag gestellt und ich habe 60 Gdb bekommen und das befristet bis dieses Jahr im April.
 
... und es würde neu berechnet ... dann habe ich einen Bescheid bekommen und jetzt steht 40 Gdb und daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und der würde abgelehnt.
 
Aber wenn ich doch vorher mal 50 unbefristet hatte und die Thrombose hinzu kam, die zwischenzeitlich nicht mehr besteht, ist es rechtens dass mir direkt 20 abgezogen oder weggenommen werden???? 

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen , ich habe damals einen Gdb von 30 bekommen<br>
Dann würde ein Änderungsantrag gestellt und ich erhielt 50 unbefristet </p>
<p>Dann würde ein Verschlimmerungsantrag gestellt und ich habe 60 Gdb bekommen und das befristet bis dieses Jahr im April.</p>
<p>&#8230; und es würde neu berechnet &#8230; dann habe ich einen Bescheid bekommen und jetzt steht 40 Gdb und daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und der würde abgelehnt.</p>
<p>Aber wenn ich doch vorher mal 50 unbefristet hatte und die Thrombose hinzu kam, die zwischenzeitlich nicht mehr besteht, ist es rechtens dass mir direkt 20 abgezogen oder weggenommen werden???? </p>
<p>Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-46608</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jan 2019 10:59:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-46608</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-46588&quot;&gt;Jouri Berson&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Berson,

ich gehe zunächst davon aus, dass Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Merkzeichens G ist bzw. dass bei Ihnen als Kreisgeschädigter möglicherweise schon ein gdB von 70 genügen würde. ... Können Sie diesbezüglich nicht evtl. einen &quot;Verschlimmerungsantrag&quot; stellen? ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-46588">Jouri Berson</a>.</p>
<p>Hallo Herr Berson,</p>
<p>ich gehe zunächst davon aus, dass Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des Merkzeichens G ist bzw. dass bei Ihnen als Kreisgeschädigter möglicherweise schon ein gdB von 70 genügen würde. &#8230; Können Sie diesbezüglich nicht evtl. einen &#8222;Verschlimmerungsantrag&#8220; stellen? &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jouri Berson		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-46588</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jouri Berson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2019 14:27:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-46588</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich habe einen Grad der Behinderung von 50 (Schwerhörigkeit – 30, verlor den Gehör in blockierenden Leningrad; operierte koronare Herzkrankheit – 30 und Nierenfunktionseinschränkung -20).

Ich bekomme Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ( 80 Jahre alt).

Ich wohne allein in Niederwürzbach (Blieskastel), 22 Km von Saarbrücken und brauche (nicht oft) nach Saarbrücken fahren; aber für mich ist das teuer.

Kann ich das Beiblatt für die unentgeltliche Beförderung mit kostenloser Wertmarke bekommen (vielleicht nur für Saarbrücken)?

Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich habe einen Grad der Behinderung von 50 (Schwerhörigkeit – 30, verlor den Gehör in blockierenden Leningrad; operierte koronare Herzkrankheit – 30 und Nierenfunktionseinschränkung -20).</p>
<p>Ich bekomme Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ( 80 Jahre alt).</p>
<p>Ich wohne allein in Niederwürzbach (Blieskastel), 22 Km von Saarbrücken und brauche (nicht oft) nach Saarbrücken fahren; aber für mich ist das teuer.</p>
<p>Kann ich das Beiblatt für die unentgeltliche Beförderung mit kostenloser Wertmarke bekommen (vielleicht nur für Saarbrücken)?</p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-45700</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Oct 2018 15:59:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-45700</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-45610&quot;&gt;Mike&lt;/a&gt;.

Hallo Mike,

die Frage der Zuständigkeit des Jobcenters oder des Sozialamtes kann nicht allein mit einem Grad der Behinderung beantwortet werden: Auch bei einem Schwerbehinderten mit einem hohen GdB könnte eine Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Gesetzestext für die Erwerbsminderung einschlägige Gesetzestext lautet: &quot;Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, &lt;a href=&quot;/tag/§-43-sgb-vi/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§  43 Absatz 2 S. 1 SGB VI&lt;/a&gt;. 

Die mit dem rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung zusammenhängenden Fragen sind nicht zwangsläufig Fragen, die mit dem Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht beantwortet werden können. Auch ein Schwerbehinderter kann ggf. noch mindestens drei Stunden erwerbstätig sein.

Bei einem GdB von 80 dürfte allerdings regelmäßig eine Erwerbsminderung im Sinn der oben genannten Vorschrift des § 43 SGB VI vorliegen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-45610">Mike</a>.</p>
<p>Hallo Mike,</p>
<p>die Frage der Zuständigkeit des Jobcenters oder des Sozialamtes kann nicht allein mit einem Grad der Behinderung beantwortet werden: Auch bei einem Schwerbehinderten mit einem hohen GdB könnte eine Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Gesetzestext für die Erwerbsminderung einschlägige Gesetzestext lautet: &#8222;Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, <a href="/tag/§-43-sgb-vi/" target="_blank">§  43 Absatz 2 S. 1 SGB VI</a>. </p>
<p>Die mit dem rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung zusammenhängenden Fragen sind nicht zwangsläufig Fragen, die mit dem Grad der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht beantwortet werden können. Auch ein Schwerbehinderter kann ggf. noch mindestens drei Stunden erwerbstätig sein.</p>
<p>Bei einem GdB von 80 dürfte allerdings regelmäßig eine Erwerbsminderung im Sinn der oben genannten Vorschrift des § 43 SGB VI vorliegen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mike		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-45610</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mike]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2018 12:13:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-45610</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

habe heute meinen Bescheid bekommen mit GdB 80 und Nachprüfung September 2019.

Meine Frage nun. Es macht mir alles Angst. Falle im Mai in das AlG II.

Wer ist nun zuständig? Amt oder Sozialamt? Wie soll ich dann Miete und so bezahle? Sozialamt wie ich las hat eine Bearbeitungszeit bis zu 6 Monaten.
Sitze ich dann auf der Straße oder wie soll ich vorgehen?

Im Vorfeld schon einmal Danke für Ihre Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>habe heute meinen Bescheid bekommen mit GdB 80 und Nachprüfung September 2019.</p>
<p>Meine Frage nun. Es macht mir alles Angst. Falle im Mai in das AlG II.</p>
<p>Wer ist nun zuständig? Amt oder Sozialamt? Wie soll ich dann Miete und so bezahle? Sozialamt wie ich las hat eine Bearbeitungszeit bis zu 6 Monaten.<br>
Sitze ich dann auf der Straße oder wie soll ich vorgehen?</p>
<p>Im Vorfeld schon einmal Danke für Ihre Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Norbert Minninger		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-43918</link>

		<dc:creator><![CDATA[Norbert Minninger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Mar 2018 09:57:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-43918</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

Ihre Antworten und Kommentare, die Sie hier schreiben, sind sehr gut.

Aber einen Wunsch hätte ich an Sie. Bitte verwenden Sie nicht das Wort, wie bei dem Hinweis auf eine Gleichstellung, &quot;Vorteil&quot;, sondern Nachteilsausgleiche.
 
Ich habe mich in meiner 42-jährigen Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter, Vorsitzender der AGSV Saarland und auch als Mitautor der Broschüren &quot;Rechte behinderter Menschen - Bund Verlag&quot; immer darüber geärgert, dass Nichtbehinderte  gesagt haben: &quot;Schwerbehinderte Menschen bekommen Vorteile, z. B. Zusatzurlaub!&quot;, was ja kein Vorteil ist.

Viele Grüße
Norbert Minninger]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>Ihre Antworten und Kommentare, die Sie hier schreiben, sind sehr gut.</p>
<p>Aber einen Wunsch hätte ich an Sie. Bitte verwenden Sie nicht das Wort, wie bei dem Hinweis auf eine Gleichstellung, &#8222;Vorteil&#8220;, sondern Nachteilsausgleiche.</p>
<p>Ich habe mich in meiner 42-jährigen Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter, Vorsitzender der AGSV Saarland und auch als Mitautor der Broschüren &#8222;Rechte behinderter Menschen &#8211; Bund Verlag&#8220; immer darüber geärgert, dass Nichtbehinderte  gesagt haben: &#8222;Schwerbehinderte Menschen bekommen Vorteile, z. B. Zusatzurlaub!&#8220;, was ja kein Vorteil ist.</p>
<p>Viele Grüße<br>
Norbert Minninger</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-43780</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2018 16:57:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-43780</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-43734&quot;&gt;hannelore brehm&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Brehm,

hier unter dem Artikel &quot;Zum Grad der Behinderung&quot; ist die Frage nicht am richtigen Ort gestellt.

Schauen Sie sich doch einmal den Artikel &quot;&lt;a href=&quot;/altersrente-schwerbehinderung/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Altersrente für schwerbehinderte Menschen&lt;/a&gt;&quot; an. Dort sollte Ihre Frage beantwortet werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-43734">hannelore brehm</a>.</p>
<p>Hallo Frau Brehm,</p>
<p>hier unter dem Artikel &#8222;Zum Grad der Behinderung&#8220; ist die Frage nicht am richtigen Ort gestellt.</p>
<p>Schauen Sie sich doch einmal den Artikel &#8222;<a href="/altersrente-schwerbehinderung/" target="_blank">Altersrente für schwerbehinderte Menschen</a>&#8220; an. Dort sollte Ihre Frage beantwortet werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: hannelore brehm		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-43734</link>

		<dc:creator><![CDATA[hannelore brehm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Dec 2017 17:57:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-43734</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

habe vor Kurzem den Schwerbehindertenausweis mit dem Grad der Behinderung von 80 Prozent bekommen. Werde im Januar 2018 62 Jahre. 

Kann ich frühzeitig ohne Abzüge in Rente gehen. 

Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>habe vor Kurzem den Schwerbehindertenausweis mit dem Grad der Behinderung von 80 Prozent bekommen. Werde im Januar 2018 62 Jahre. </p>
<p>Kann ich frühzeitig ohne Abzüge in Rente gehen. </p>
<p>Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
