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	Kommentare zu: Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetz- und Freibeträge	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-235644</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 09:51:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-235644</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-235254&quot;&gt;Petra Knapton&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Knapton,

Ihre Ausführungen beginnen mit &quot;mein 27 Jähriger Sohn wohnt noch bei mir und meinem Mann&quot;. 

Wenn Ihr Sohn allerdings nicht bei Ihnen wohnt und 2 Zimmer außerhalb der Wohnung (im Dachgeschoss) hat - warum soll dann eine Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft angenommen werden? Warum sollten dann Ihre Einkommensverhältnisse überprüft werden?

Allerdings wird Ihr Sohn u. a. die Kosten der Unterkunft gegenüber dem Jobcenter geltend machen wollen - hat er denn einen eigenen Mietvertrag (oder auch einen Untermietvertrag), dessen Kosten (Nettomietzins und Betriebskosten) gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht werden können? Überweist er Ihnen diese Kosten?

Schließlich bitte ich dann auch, Fragen in einem passenden Zusammenhang zu stellen: Meines Erachtens fragen Sie sinngemäß nach den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. Fragen dazu behandele ich in den zur Bedarfsgemeinschaft aufgelisteten Beiträgen (vgl. &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/buergergeld/#bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zur Übersicht Bürgergeld, zu 6. in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Bürgergeld - Übersicht, zu 6. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft&lt;/a&gt;).

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-235254">Petra Knapton</a>.</p>
<p>Hallo Frau Knapton,</p>
<p>Ihre Ausführungen beginnen mit &#8222;mein 27 Jähriger Sohn wohnt noch bei mir und meinem Mann&#8220;. </p>
<p>Wenn Ihr Sohn allerdings nicht bei Ihnen wohnt und 2 Zimmer außerhalb der Wohnung (im Dachgeschoss) hat &#8211; warum soll dann eine Haushaltsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft angenommen werden? Warum sollten dann Ihre Einkommensverhältnisse überprüft werden?</p>
<p>Allerdings wird Ihr Sohn u. a. die Kosten der Unterkunft gegenüber dem Jobcenter geltend machen wollen &#8211; hat er denn einen eigenen Mietvertrag (oder auch einen Untermietvertrag), dessen Kosten (Nettomietzins und Betriebskosten) gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht werden können? Überweist er Ihnen diese Kosten?</p>
<p>Schließlich bitte ich dann auch, Fragen in einem passenden Zusammenhang zu stellen: Meines Erachtens fragen Sie sinngemäß nach den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft. Fragen dazu behandele ich in den zur Bedarfsgemeinschaft aufgelisteten Beiträgen (vgl. <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/buergergeld/#bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft" target="_blank" title="zur Übersicht Bürgergeld, zu 6. in neuem Tab" rel="noopener ugc">Bürgergeld &#8211; Übersicht, zu 6. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft</a>).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Petra Knapton		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-235254</link>

		<dc:creator><![CDATA[Petra Knapton]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2025 07:20:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-235254</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 

mein 27 Jähriger Sohn wohnt noch bei mir und meinem Mann (nicht sein Kind). Da er nach der Ausbildung keinen Job gefunden hat, muss er jetzt nach Ablauf des Arbeitslosengeldes Bürgergeld beantragen. Diese vermuten nun eine HG und wollen unsere Einkommensverhältnisse prüfen. Dies möchten wir aber nicht, da wir nicht gemeinsam wirtschaften. Mein Sohn kocht selber, wäscht seine Wäsche selber, kauft für sich selber ein. Er hat auch seine 2 Zimmer außerhalb unsere Wohnung (Dachgeschoss). 

Müssen wir unsere Einkommen offenlegen? 

Vielen Dank für eine Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, </p>
<p>mein 27 Jähriger Sohn wohnt noch bei mir und meinem Mann (nicht sein Kind). Da er nach der Ausbildung keinen Job gefunden hat, muss er jetzt nach Ablauf des Arbeitslosengeldes Bürgergeld beantragen. Diese vermuten nun eine HG und wollen unsere Einkommensverhältnisse prüfen. Dies möchten wir aber nicht, da wir nicht gemeinsam wirtschaften. Mein Sohn kocht selber, wäscht seine Wäsche selber, kauft für sich selber ein. Er hat auch seine 2 Zimmer außerhalb unsere Wohnung (Dachgeschoss). </p>
<p>Müssen wir unsere Einkommen offenlegen? </p>
<p>Vielen Dank für eine Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-229652</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Nov 2024 09:01:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-229652</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-228332&quot;&gt;Johann&lt;/a&gt;.

Hallo Johann,

gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 11 Abs. 2 SGB II&quot;] sind Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.

In dem einen Monat des Zuflusses der 960,00 € gilt dann auch ein höherer Freibetrag (zusätzlich noch einmal 20 % auf 120 € gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 11 b Abs. 3 Nr. 1 SGB II&quot;] und 30 % auf 440 €). So würde die Berechnung der Absetzbeträge bei Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit aussehen: 100 € + 84 € + 132 € = 316 €.

Für Selbstständige gilt allerdings [tooltip begriff=&quot;§ 3 Abs. 4 S. 1 BürgergeldV&quot;]: Das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum ist zu verteilen.

Allerdings halte ich &quot;Ihre&quot; Berechnung bzw. die Überlegungen für &quot;theoretisch&quot;: wenn innerhalb von 6 Monaten &quot;Selbstständiger Tätigkeit&quot; nur in einem Monat Einnahmen in Höhe von 960 € erzielt werden, dürfte insgesamt das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zweifelhaft sein. Nur bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit könnte es sich um ein realistische Szenario handeln.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-228332">Johann</a>.</p>
<p>Hallo Johann,</p>
<p>gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 SGB II – zu berücksichtigendes Einkommen" data-desc="(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigung...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 Abs. 2 SGB II</a></span> sind Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.</p>
<p>In dem einen Monat des Zuflusses der 960,00 € gilt dann auch ein höherer Freibetrag (zusätzlich noch einmal 20 % auf 120 € gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-b-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 b SGB II – Abetzbeträge" data-desc="(1) Vom Einkommen abzusetzen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,&lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich ...&lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit ...&lt;br&gt;4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach ...&lt;br&gt;5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,&lt;br&gt;6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,&lt;br&gt;7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis...,&lt;br&gt;8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2b) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die&lt;br&gt;&lt;br&gt;1.
eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,&lt;br&gt;2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und&lt;br&gt;3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und ... " data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 b Abs. 3 Nr. 1 SGB II</a></span> und 30 % auf 440 €). So würde die Berechnung der Absetzbeträge bei Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit aussehen: 100 € + 84 € + 132 € = 316 €.</p>
<p>Für Selbstständige gilt allerdings <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-3-buergergeld-v/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 3 Bürgergeld-V – Berechnung des Einkommens aus selbständiger ..." data-desc="(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle ...
&lt;br&gt;&lt;br&gt;1a) (weggefallen)&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. ..." data-linktext="Paragraf">§ 3 Abs. 4 S. 1 BürgergeldV</a></span>: Das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum ist zu verteilen.</p>
<p>Allerdings halte ich &#8222;Ihre&#8220; Berechnung bzw. die Überlegungen für &#8222;theoretisch&#8220;: wenn innerhalb von 6 Monaten &#8222;Selbstständiger Tätigkeit&#8220; nur in einem Monat Einnahmen in Höhe von 960 € erzielt werden, dürfte insgesamt das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit zweifelhaft sein. Nur bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit könnte es sich um ein realistische Szenario handeln.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Johann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-228332</link>

		<dc:creator><![CDATA[Johann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Oct 2024 13:18:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel,

für einen kurzen Hinweis zu folgender Frage zum Thema ALG II - Hinzuverdienst - Freibetrag - danke ich Ihnen sehr herzlich:

Situation:
Selbständig, ALG II in Folge Pflege Angehöriger

Des weiteren:
Hinzuverdienst aus Selbständigkeit pro Monat von € 400,00
Folge: Bei Freibetrag von € 160,00 bei selbst. Einnahmen von € 400,00 / Monat ergibt sich ein vom Grundsicherungsbetrag abzuziehendes Einkommen von € 240,00 (€ 400,00 minus € 160,00)-  Pflegegeld bleibt als Einkommen unberücksichtigt - soweit klar.

Frage:
Erfolgt die abschließende Betrachtung und Berechnung zum Ende eines Bewilligungszeitraumes (sechs Monate) hinsichtlich eventueller Überschreitung des Freibetrages von € 160,00 / Monat in einem einzelnen Monat auf Basis einer jeweils nur genau auf einen einzelnen jeweiligen Monat erfolgten Betrachtung .. oder erfolgt die Betrachtung und Berechnung hinsichtlich Über - oder Unterschreitung des für sechs Monate insgesamt bestehenden Freibetrages von € 960,00 .. unabhängig von der Verteilung möglicher Einnahmen über die Monate?

Also einfach ausgedrückt:
Wenn ..  als theoretisches Rechenbeispiel .. in einem einzelnen Monat der sechs Monate Bewilligungszeitraum € 960,00 (sechs mal € 160,00) selbständig hinzuverdient werden und gleichzeitig in den anderen fünf Monaten jedoch keine selbständigen Einkünfte anfallen .. bin ich dann immer noch innerhalb des gewährten Freibetrages .. oder hätte ich dann in diesem einen Monat € 800,00 (€ 960,00 minus € 160,00) zu viel gegenüber des erlaubten Freibetrages als Einnahmen erzielt - welche bei der abschließenden Berechnung von mir zurückzuerstatten wären?

Sinnvollerweise kann doch eigentlich nur der Gesamtfreibetrag von € 960,00 über sechs Monate relevant sein, unabhängig von dessen Verteilung über den Bewilligungszeitraum von sechs Monaten .. richtig?

Für Ihre wertvolle Aufmerksamkeit und Ihre Antwort danke ich Ihnen sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>für einen kurzen Hinweis zu folgender Frage zum Thema ALG II &#8211; Hinzuverdienst &#8211; Freibetrag &#8211; danke ich Ihnen sehr herzlich:</p>
<p>Situation:<br>
Selbständig, ALG II in Folge Pflege Angehöriger</p>
<p>Des weiteren:<br>
Hinzuverdienst aus Selbständigkeit pro Monat von € 400,00<br>
Folge: Bei Freibetrag von € 160,00 bei selbst. Einnahmen von € 400,00 / Monat ergibt sich ein vom Grundsicherungsbetrag abzuziehendes Einkommen von € 240,00 (€ 400,00 minus € 160,00)-  Pflegegeld bleibt als Einkommen unberücksichtigt &#8211; soweit klar.</p>
<p>Frage:<br>
Erfolgt die abschließende Betrachtung und Berechnung zum Ende eines Bewilligungszeitraumes (sechs Monate) hinsichtlich eventueller Überschreitung des Freibetrages von € 160,00 / Monat in einem einzelnen Monat auf Basis einer jeweils nur genau auf einen einzelnen jeweiligen Monat erfolgten Betrachtung .. oder erfolgt die Betrachtung und Berechnung hinsichtlich Über &#8211; oder Unterschreitung des für sechs Monate insgesamt bestehenden Freibetrages von € 960,00 .. unabhängig von der Verteilung möglicher Einnahmen über die Monate?</p>
<p>Also einfach ausgedrückt:<br>
Wenn ..  als theoretisches Rechenbeispiel .. in einem einzelnen Monat der sechs Monate Bewilligungszeitraum € 960,00 (sechs mal € 160,00) selbständig hinzuverdient werden und gleichzeitig in den anderen fünf Monaten jedoch keine selbständigen Einkünfte anfallen .. bin ich dann immer noch innerhalb des gewährten Freibetrages .. oder hätte ich dann in diesem einen Monat € 800,00 (€ 960,00 minus € 160,00) zu viel gegenüber des erlaubten Freibetrages als Einnahmen erzielt &#8211; welche bei der abschließenden Berechnung von mir zurückzuerstatten wären?</p>
<p>Sinnvollerweise kann doch eigentlich nur der Gesamtfreibetrag von € 960,00 über sechs Monate relevant sein, unabhängig von dessen Verteilung über den Bewilligungszeitraum von sechs Monaten .. richtig?</p>
<p>Für Ihre wertvolle Aufmerksamkeit und Ihre Antwort danke ich Ihnen sehr herzlich.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Johann</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-213825</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2024 09:21:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-213825</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-213691&quot;&gt;Hsns&lt;/a&gt;.

Hallo Hans,

schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;Anrechnung der Rente als Einkommen beim Bürgergeld oder der Sozialhilfe&lt;/a&gt;&quot; an. 

Dort gehe ich kurz auf Grundrentenzeiten ein, die tatsächlich als Einkommen leistungsmindernd nicht berücksichtigt werden. Hier werden diejenigen mit einer langjährigen Erwerbsbiographie &quot;belohnt&quot;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-213691">Hsns</a>.</p>
<p>Hallo Hans,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &#8222;<a href="/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Tab" rel="noopener nofollow ugc">Anrechnung der Rente als Einkommen beim Bürgergeld oder der Sozialhilfe</a>&#8220; an. </p>
<p>Dort gehe ich kurz auf Grundrentenzeiten ein, die tatsächlich als Einkommen leistungsmindernd nicht berücksichtigt werden. Hier werden diejenigen mit einer langjährigen Erwerbsbiographie &#8222;belohnt&#8220;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hsns		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-213691</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hsns]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jan 2024 13:22:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-213691</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169752&quot;&gt;Carry&lt;/a&gt;.

Hallo, 

bei der abschließenden Festsetzung aufgrund Rentenbezug wird mir das Renteneinkommen für den letzten Monat Leistungsbezug voll leistungsmindernd angerechnet.

Gibt es hier nicht einen Freibetrag aufgrund der mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten? 

FG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169752">Carry</a>.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>bei der abschließenden Festsetzung aufgrund Rentenbezug wird mir das Renteneinkommen für den letzten Monat Leistungsbezug voll leistungsmindernd angerechnet.</p>
<p>Gibt es hier nicht einen Freibetrag aufgrund der mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten? </p>
<p>FG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anni		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-197162</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anni]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 May 2023 13:20:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-197162</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag ich stocke mein Bürgergeld auf und habe mir durch meinen Arbeitgeber ein Dienstrad geleast.Das Jobcenter  rechnet mit meinem alten Bruttoeinkommen, aber welches Nettoeinkommen wird genommen, da ich ja jetzt auch weniger Sozialabgaben zahle?Die Berechnung ist leider noch nicht raus vom Jobcenter.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag ich stocke mein Bürgergeld auf und habe mir durch meinen Arbeitgeber ein Dienstrad geleast.Das Jobcenter  rechnet mit meinem alten Bruttoeinkommen, aber welches Nettoeinkommen wird genommen, da ich ja jetzt auch weniger Sozialabgaben zahle?Die Berechnung ist leider noch nicht raus vom Jobcenter.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169817</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Dec 2021 11:03:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-169817</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169752&quot;&gt;Carry&lt;/a&gt;.

Hallo Carry,

also ... meine Lesart ist die Folgende (ich hoffe, dass ich damit richtig liege und keine Rechenfehler mache):

Die &quot;Grundfreipauschale&quot; (das ist zwar nicht ganz korrekt ausgedrückt ...) in Höhe von 100,00 € gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II wird um 43 € für die Monatskarte erhöht, § 11 b Abs. 2 S. 2 SGB II.

Zu dem oben ermittelten Betrag in Höhe von 143 € werden jetzt gemäß § 11 b Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II die Freibeträge (180 € und 8 €) von 188 € addiert, so dass sich eine Summe in Höhe von 331 € ergibt. Diese Summe wird von dem Nettolohn abgezogen (862 €  - 331 € = 531 €). 

Der Gesamtbedarf von 896 € abzüglich dem anrechenbaren Einkommen in Höhe von 531 € ergibt dann den Leistungsbetrag (=365 €).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169752">Carry</a>.</p>
<p>Hallo Carry,</p>
<p>also &#8230; meine Lesart ist die Folgende (ich hoffe, dass ich damit richtig liege und keine Rechenfehler mache):</p>
<p>Die &#8222;Grundfreipauschale&#8220; (das ist zwar nicht ganz korrekt ausgedrückt &#8230;) in Höhe von 100,00 € gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II wird um 43 € für die Monatskarte erhöht, § 11 b Abs. 2 S. 2 SGB II.</p>
<p>Zu dem oben ermittelten Betrag in Höhe von 143 € werden jetzt gemäß § 11 b Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II die Freibeträge (180 € und 8 €) von 188 € addiert, so dass sich eine Summe in Höhe von 331 € ergibt. Diese Summe wird von dem Nettolohn abgezogen (862 €  &#8211; 331 € = 531 €). </p>
<p>Der Gesamtbedarf von 896 € abzüglich dem anrechenbaren Einkommen in Höhe von 531 € ergibt dann den Leistungsbetrag (=365 €).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Carry		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-169752</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carry]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Dec 2021 01:25:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-169752</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich bin Hartz4 Empfänger ohne Kind alleinstehend mit einem Gesamtbedarf von derzeit 896€
ab dem 15.12.21 werde ich wieder auf Teilzeit arbeiten und Brutto 1080€ bekommen,
das Netto beträgt 862€.
Zum Erhalt dieser Beschäftigung habe ich einen Mehraufwand von 143€ für die Monatskarte
wegen der Fahrt von zu Hause bis zum Arbeitsplatz. Die 143€ sind auch die günstigste Möglichkeit um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Bitte sagen sie mir welche Absetzbeträge und Freibeträge mir zustehen.

Verbindlichsten Dank für ihre Hilfe Herr Nippel

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich bin Hartz4 Empfänger ohne Kind alleinstehend mit einem Gesamtbedarf von derzeit 896€<br>
ab dem 15.12.21 werde ich wieder auf Teilzeit arbeiten und Brutto 1080€ bekommen,<br>
das Netto beträgt 862€.<br>
Zum Erhalt dieser Beschäftigung habe ich einen Mehraufwand von 143€ für die Monatskarte<br>
wegen der Fahrt von zu Hause bis zum Arbeitsplatz. Die 143€ sind auch die günstigste Möglichkeit um mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.<br>
Bitte sagen sie mir welche Absetzbeträge und Freibeträge mir zustehen.</p>
<p>Verbindlichsten Dank für ihre Hilfe Herr Nippel</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-168152</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 09:26:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-168152</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-167743&quot;&gt;SRJ&lt;/a&gt;.

Hallo SRJ,

schauen Sie sich doch einmal in Ruhe § 3 Alg II-V (heute: [tooltip begriff=&quot;§ 3 Bürgergeld-V&quot;]) an.

Ihre Fragen betreffen - soweit ich dies überblicke - zum größten Teil Fragen zu dem Begriff &quot;Betriebseinnahmen&quot;. Von den Betriebseinnahme sind die notwendigen Ausgaben abzusetzen, § 3 Abs. 2 ALG II-V. ... Dies gilt jedenfalls wenn Sie tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausüben sollten. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-167743">SRJ</a>.</p>
<p>Hallo SRJ,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal in Ruhe § 3 Alg II-V (heute: <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-3-buergergeld-v/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 3 Bürgergeld-V – Berechnung des Einkommens aus selbständiger ..." data-desc="(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle ...
&lt;br&gt;&lt;br&gt;1a) (weggefallen)&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. ..." data-linktext="Paragraf">§ 3 Bürgergeld-V</a></span>) an.</p>
<p>Ihre Fragen betreffen &#8211; soweit ich dies überblicke &#8211; zum größten Teil Fragen zu dem Begriff &#8222;Betriebseinnahmen&#8220;. Von den Betriebseinnahme sind die notwendigen Ausgaben abzusetzen, § 3 Abs. 2 ALG II-V. &#8230; Dies gilt jedenfalls wenn Sie tatsächlich eine selbständige Tätigkeit ausüben sollten. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: SRJ		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-167743</link>

		<dc:creator><![CDATA[SRJ]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Nov 2021 18:24:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-167743</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

ich habe Fragen bzgl. Absetzungen von Werbungskosten nach § 11b Absatz 1 Satz 1, nämlich genau Nummer 5.

Meine Situation: ich beziehe ALG2 und suche nach einem Job in Vollzeit. Bis ich eine Stelle finde, habe ich als Überbrückung eine Art Minijob ausgesucht, den ich aber nicht in Anstellung, sondern als geringfügige selbständige Beschäftigung ausüben kann (das Einkommen liegt auch bei 450€ monatlich), das ALG2 beziehe ich dabei als Aufstockung.

Die Summe der im § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 genannten Beträge übersteigt bei mir den pauschalen Freibetrag von 100€ (allein der Riesterrente-Beitrag beträgt mehr als 100€ und dazu kommen noch die Werbungskosten), deswegen plane ich, die tatsächlichen Kosten dem Jobcenter vorzulegen.

Ich möchte wissen, wie ich die unten genannten Ausgaben als Werbungskosten von diesem Erwerbseinkommen absetzen kann.

#1. Ich besitze eine ermäßigte Monatskarte, mit der ich bisher die öffentlichen Verkehrsmittel privat benutz habe, jetzt verwende ich sie auch beruflich, um die Kunden zu besuchen. Wird diese vom Jobcenter als die mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgabe akzeptiert? In voller Höhe oder anteilig? Muss ich die einzelnen Fahrten zu den Kunden belegen? Wie?

#2. Einige Kunden sind außerhalb des Bereichs, wo meine ermäßigte Monatskarte gültig ist, so kaufe ich manchmal das volle Ticket für die Regionalbahn. Kann es passieren, dass JC die Absetzung von beiden Karten (ermäßigte Monatskarte und volle Tickets) ablehnt?

#3. In einigen Fällen (mit ÖPNV schlecht zu erreichen oder viel Arbeitsmaterial mitzuschleppen) muss ich ein privates Auto von meinem Freund nehmen (ich habe selbst keins), um die Kunden zu erreichen (dabei bezahle ich nur den Sprit). Ich habe aber gehört, dass die Entfernungspauschale nur für das eigene Auto in Anspruch genommen werden kann, sprich das KFZ muss auf mich privat oder über meine Firma angemeldet sein – stimmt das? Muss ich dem JC nachweisen, wem das Auto gehört / die Kontaktdaten des Freundes angeben?

#4. Welcher Wert ist bei der Entfernungspauschale maßgebend - die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) oder nur die Entfernung zwischen Start und Ziel? Also wenn ich von meiner Wohnung zu einem Kunden 30 km fahre und dann vom ihm noch 30 km zurück nach Hause – was muss ich angeben? 30 km oder 60 km? Und wenn ich unterwegs noch zu einem weiteren Kunden fahre – was gilt dann? Wenn ich zu einem Kunden 2 Mal am Tag muss – wie berechne ich dann? Wie belege ich die Fahrten zu den Kunden?

#5. Für den Job benötige ich den Internetanschluss. Zwar hatte ich das schon davor privat, aber jetzt brauche ich diesen auch beruflich, um eine Menge an Daten (technische Zeichnungen und Dokumentation) von und an Kunden zu übermitteln. Wird diese vom Jobcenter als notwendige Ausgabe akzeptiert? In voller Höhe oder anteilig?


Können Sie mir bitte diese Fragen beantworten?
Ich danke Ihnen im Voraus!

Viele Grüße
SRJ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>ich habe Fragen bzgl. Absetzungen von Werbungskosten nach § 11b Absatz 1 Satz 1, nämlich genau Nummer 5.</p>
<p>Meine Situation: ich beziehe ALG2 und suche nach einem Job in Vollzeit. Bis ich eine Stelle finde, habe ich als Überbrückung eine Art Minijob ausgesucht, den ich aber nicht in Anstellung, sondern als geringfügige selbständige Beschäftigung ausüben kann (das Einkommen liegt auch bei 450€ monatlich), das ALG2 beziehe ich dabei als Aufstockung.</p>
<p>Die Summe der im § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 genannten Beträge übersteigt bei mir den pauschalen Freibetrag von 100€ (allein der Riesterrente-Beitrag beträgt mehr als 100€ und dazu kommen noch die Werbungskosten), deswegen plane ich, die tatsächlichen Kosten dem Jobcenter vorzulegen.</p>
<p>Ich möchte wissen, wie ich die unten genannten Ausgaben als Werbungskosten von diesem Erwerbseinkommen absetzen kann.</p>
<p>#1. Ich besitze eine ermäßigte Monatskarte, mit der ich bisher die öffentlichen Verkehrsmittel privat benutz habe, jetzt verwende ich sie auch beruflich, um die Kunden zu besuchen. Wird diese vom Jobcenter als die mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgabe akzeptiert? In voller Höhe oder anteilig? Muss ich die einzelnen Fahrten zu den Kunden belegen? Wie?</p>
<p>#2. Einige Kunden sind außerhalb des Bereichs, wo meine ermäßigte Monatskarte gültig ist, so kaufe ich manchmal das volle Ticket für die Regionalbahn. Kann es passieren, dass JC die Absetzung von beiden Karten (ermäßigte Monatskarte und volle Tickets) ablehnt?</p>
<p>#3. In einigen Fällen (mit ÖPNV schlecht zu erreichen oder viel Arbeitsmaterial mitzuschleppen) muss ich ein privates Auto von meinem Freund nehmen (ich habe selbst keins), um die Kunden zu erreichen (dabei bezahle ich nur den Sprit). Ich habe aber gehört, dass die Entfernungspauschale nur für das eigene Auto in Anspruch genommen werden kann, sprich das KFZ muss auf mich privat oder über meine Firma angemeldet sein – stimmt das? Muss ich dem JC nachweisen, wem das Auto gehört / die Kontaktdaten des Freundes angeben?</p>
<p>#4. Welcher Wert ist bei der Entfernungspauschale maßgebend &#8211; die tatsächlich gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) oder nur die Entfernung zwischen Start und Ziel? Also wenn ich von meiner Wohnung zu einem Kunden 30 km fahre und dann vom ihm noch 30 km zurück nach Hause – was muss ich angeben? 30 km oder 60 km? Und wenn ich unterwegs noch zu einem weiteren Kunden fahre – was gilt dann? Wenn ich zu einem Kunden 2 Mal am Tag muss – wie berechne ich dann? Wie belege ich die Fahrten zu den Kunden?</p>
<p>#5. Für den Job benötige ich den Internetanschluss. Zwar hatte ich das schon davor privat, aber jetzt brauche ich diesen auch beruflich, um eine Menge an Daten (technische Zeichnungen und Dokumentation) von und an Kunden zu übermitteln. Wird diese vom Jobcenter als notwendige Ausgabe akzeptiert? In voller Höhe oder anteilig?</p>
<p>Können Sie mir bitte diese Fragen beantworten?<br>
Ich danke Ihnen im Voraus!</p>
<p>Viele Grüße<br>
SRJ</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-103335</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 13:26:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-103335</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-103161&quot;&gt;Thomas&lt;/a&gt;.

Hallo Thomas,

Ihre vorstehenden Überlegungen kann ich nachvollziehen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-103161">Thomas</a>.</p>
<p>Hallo Thomas,</p>
<p>Ihre vorstehenden Überlegungen kann ich nachvollziehen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-103161</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 14:18:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-103161</guid>

					<description><![CDATA[Was gilt bei Bedarfsgemeinschaften?

Ich beziehe Hart 4 (kein Einkommen) und lebe mit einer weiteren Person in einer Wohnung. Das Jobcenter hat uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Nun hat der Mitbewohner nach Studium einen Job angetreten. Dafür hat er im Sep. 1.080 € Netto bekommen, da er erst am 15. Aug die Stelle antrat. Das Jobcenter hat mir die Leistungen für Sep. aber komplett gestrichen.

Unser Bedarf: 720 € Unterkunft + Heizung 
2 x 389 € Regelsatz = 778 €
720 € + 778 € = 1498 €

Also müsste das Amt ja noch 418 € zahlen (= 1.498 € - 1.080 €). ...

Mit Freibetrag würde sich das Einkommen um 288 € reduzieren.

100 € + 20% von 900 + 10 % von 80 = 288 €

Dann müsste das Amt ja noch 706 € an mich auszahlen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was gilt bei Bedarfsgemeinschaften?</p>
<p>Ich beziehe Hart 4 (kein Einkommen) und lebe mit einer weiteren Person in einer Wohnung. Das Jobcenter hat uns als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.</p>
<p>Nun hat der Mitbewohner nach Studium einen Job angetreten. Dafür hat er im Sep. 1.080 € Netto bekommen, da er erst am 15. Aug die Stelle antrat. Das Jobcenter hat mir die Leistungen für Sep. aber komplett gestrichen.</p>
<p>Unser Bedarf: 720 € Unterkunft + Heizung<br>
2 x 389 € Regelsatz = 778 €<br>
720 € + 778 € = 1498 €</p>
<p>Also müsste das Amt ja noch 418 € zahlen (= 1.498 € &#8211; 1.080 €). &#8230;</p>
<p>Mit Freibetrag würde sich das Einkommen um 288 € reduzieren.</p>
<p>100 € + 20% von 900 + 10 % von 80 = 288 €</p>
<p>Dann müsste das Amt ja noch 706 € an mich auszahlen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-84582</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2020 08:32:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-84582</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-84005&quot;&gt;sylvia noll&lt;/a&gt;.

Hallo Helmut,

der Beitrag

&lt;a href=&quot;/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/&quot;&gt;Sozialhilfe oder Bürgergeld – Anrechnung der Rente als Einkommen&lt;/a&gt;

beschäftigt sich mit der Frage der Anrechnung einer Rente als Einkommen.

Für Sie dürfte das SGB XII, für ihre Frau das SGB II gelten (jedenfalls solange Ihre Frau nicht eine Altersrente erhält). Den Begriff &quot;Bedarfsgemeinschaft&quot; gibt es im SGB XII nicht.

Meines Erachtens ist Ihre Altersrente vollständig anzurechnen. § 11 b Abs. 2 und 3 SGB II sprechen bei den Freibeträgen von &quot;Erwerbseinkommen&quot;. Dazu gehört die Altersrente nicht. Allein Abzüge nach § 11 b Abs. 1 SGB II (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge ...) kommen in Betracht.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-84005">sylvia noll</a>.</p>
<p>Hallo Helmut,</p>
<p>der Beitrag</p>
<p><a href="/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/">Sozialhilfe oder Bürgergeld – Anrechnung der Rente als Einkommen</a></p>
<p>beschäftigt sich mit der Frage der Anrechnung einer Rente als Einkommen.</p>
<p>Für Sie dürfte das SGB XII, für ihre Frau das SGB II gelten (jedenfalls solange Ihre Frau nicht eine Altersrente erhält). Den Begriff &#8222;Bedarfsgemeinschaft&#8220; gibt es im SGB XII nicht.</p>
<p>Meines Erachtens ist Ihre Altersrente vollständig anzurechnen. § 11 b Abs. 2 und 3 SGB II sprechen bei den Freibeträgen von &#8222;Erwerbseinkommen&#8220;. Dazu gehört die Altersrente nicht. Allein Abzüge nach § 11 b Abs. 1 SGB II (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge &#8230;) kommen in Betracht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: sylvia noll		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-84005</link>

		<dc:creator><![CDATA[sylvia noll]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2020 15:53:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-84005</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich habe eine Frage.

Meine Frau ist bei Hartz 4 und ich bin in Rente.

Ich habe eine Rente von 850 €. Das wird bei der Bedarfsgemeinschaft voll angerechnet.

Jetzt 237 € bekommt sie um 151,74 € weniger.

Habe ich als Rentner keinen Freibetrag?

Gruß, Helmut]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe eine Frage.</p>
<p>Meine Frau ist bei Hartz 4 und ich bin in Rente.</p>
<p>Ich habe eine Rente von 850 €. Das wird bei der Bedarfsgemeinschaft voll angerechnet.</p>
<p>Jetzt 237 € bekommt sie um 151,74 € weniger.</p>
<p>Habe ich als Rentner keinen Freibetrag?</p>
<p>Gruß, Helmut</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-67259</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2020 11:01:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-67259</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-66827&quot;&gt;Julia Dingsda&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Dingsda,

Einkommen ist grundsätzlich leistungsmindernd anzurechnen.

Gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II werden aber von dem Einkommen 100,00 € abgesetzt, so dass im Ergebnis das erzielte Einkommen in Höhe von 100,00 € nicht zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II führt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-66827">Julia Dingsda</a>.</p>
<p>Hallo Frau Dingsda,</p>
<p>Einkommen ist grundsätzlich leistungsmindernd anzurechnen.</p>
<p>Gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II werden aber von dem Einkommen 100,00 € abgesetzt, so dass im Ergebnis das erzielte Einkommen in Höhe von 100,00 € nicht zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II führt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Julia Dingsda		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-buergergeld/#comment-66827</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia Dingsda]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jan 2020 19:41:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13607#comment-66827</guid>

					<description><![CDATA[Ich beziehe Hartz IV. Ich kann 100,00 € im Monat als Haushaltshilfe verdienen.

Wird irgend ein Betrag vom Arbeitslosengeld 2 abgezogen ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beziehe Hartz IV. Ich kann 100,00 € im Monat als Haushaltshilfe verdienen.</p>
<p>Wird irgend ein Betrag vom Arbeitslosengeld 2 abgezogen ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
