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	Kommentare zu: Hinzuverdienst bei Grundsicherung im Alter: Freibeträge 2026 einfach erklärt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Hilmar H. Werner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-253531</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hilmar H. Werner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2025 13:51:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-253531</guid>

					<description><![CDATA[ist &quot;zuverdienst&quot; im kontext von grundsicherung im alter nicht ein trügerisches wort? wenn ich richtig verstehe, müsste eigentlich und ohne augenwischerei von &quot;wegverdienst&quot; gesprochen werden:

wenn jemand (wie in Ihrem bsp.) 100,- einkommen erzielt, davon 30 % behalten darf, sprich nicht von der grundsicherung abgezogen bekommt, dafür aber der rest, nämlich 70,- abzogen werden, dann ist das doch ein eklatantes &#039;verlustgeschäft&#039;!  (also bei 1.000,- grundsicherung - 70,- [&quot;anrechenbares Einkommen&quot;, wird also auf die grundsicherung &quot;angerechnet&quot;, sprich im klartext: abgezogen] + 30,- [&quot;Absetzbetrag&quot;: wird also vom einkommen &#039;abgesetzt&#039;, darf also behalten werden] macht 960,-, also weniger als 1.000,-? ein verlust von 40,-!)

   wenn das so richtig verstanden ist, dann steht jeder am besten da, der nichts &#039;dazu&#039;verdient! das kann doch so nicht gedacht sein!? sollen denn nicht menschen durch die möglichkeit eines echten zuverdienstes motiviert werden, weiter tätig zu bleiben? oder wenigstens gewisse standards zu halten, die reines sozialrecht nicht erlaubt??]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ist &#8222;zuverdienst&#8220; im kontext von grundsicherung im alter nicht ein trügerisches wort? wenn ich richtig verstehe, müsste eigentlich und ohne augenwischerei von &#8222;wegverdienst&#8220; gesprochen werden:</p>
<p>wenn jemand (wie in Ihrem bsp.) 100,- einkommen erzielt, davon 30 % behalten darf, sprich nicht von der grundsicherung abgezogen bekommt, dafür aber der rest, nämlich 70,- abzogen werden, dann ist das doch ein eklatantes &#8218;verlustgeschäft&#8216;!  (also bei 1.000,- grundsicherung &#8211; 70,- [&#8222;anrechenbares Einkommen&#8220;, wird also auf die grundsicherung &#8222;angerechnet&#8220;, sprich im klartext: abgezogen] + 30,- [&#8222;Absetzbetrag&#8220;: wird also vom einkommen &#8218;abgesetzt&#8216;, darf also behalten werden] macht 960,-, also weniger als 1.000,-? ein verlust von 40,-!)</p>
<p>   wenn das so richtig verstanden ist, dann steht jeder am besten da, der nichts &#8218;dazu&#8217;verdient! das kann doch so nicht gedacht sein!? sollen denn nicht menschen durch die möglichkeit eines echten zuverdienstes motiviert werden, weiter tätig zu bleiben? oder wenigstens gewisse standards zu halten, die reines sozialrecht nicht erlaubt??</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-253509</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2025 07:11:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-253391&quot;&gt;Thomas und Annika&lt;/a&gt;.

Hallo,

die Fragestellungen sind nicht verständlich. 

Sie erhalten Leistungen nach dem SGB XII wegen einer Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, wird unterstellt, dass Sie perspektivisch Ihren Lebensunterhalt nicht durch Erwerbseinkommen sicherstellen können.

Wenn Sie aber Vermögen oberhalb der Schongrenzen haben, müssen Sie dieses Vermögen einsetzen. Betriebsvermögen wird dann nur geschont, wenn Sie Ihren Lebenunterhalt damit bestreiten können. Das dürfte aber bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nicht gelingen. Also müssten Sie in diesem Fall Betriebsvermögen &quot;versilbern&quot;, um damit Ihren Lebensunterhalt bis zum Erreichen der Vermögensschongrenzen zu bestreiten.

Wenn Sie tatsächlich noch arbeiten können und Sie nicht bereits Altersrentner sind, ist Ihre Einstufung &quot;dauerhafte Erwerbsminderung&quot; außerdem fehlerhaft. Leistungen nach dem SGB XII dürften dann nicht gewährt werden. Das Jobcenter würde zuständig. Die Regelungen nach dem SGB II würden greifen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-253391">Thomas und Annika</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>die Fragestellungen sind nicht verständlich. </p>
<p>Sie erhalten Leistungen nach dem SGB XII wegen einer Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie erwerbsunfähig sind, wird unterstellt, dass Sie perspektivisch Ihren Lebensunterhalt nicht durch Erwerbseinkommen sicherstellen können.</p>
<p>Wenn Sie aber Vermögen oberhalb der Schongrenzen haben, müssen Sie dieses Vermögen einsetzen. Betriebsvermögen wird dann nur geschont, wenn Sie Ihren Lebenunterhalt damit bestreiten können. Das dürfte aber bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nicht gelingen. Also müssten Sie in diesem Fall Betriebsvermögen &#8222;versilbern&#8220;, um damit Ihren Lebensunterhalt bis zum Erreichen der Vermögensschongrenzen zu bestreiten.</p>
<p>Wenn Sie tatsächlich noch arbeiten können und Sie nicht bereits Altersrentner sind, ist Ihre Einstufung &#8222;dauerhafte Erwerbsminderung&#8220; außerdem fehlerhaft. Leistungen nach dem SGB XII dürften dann nicht gewährt werden. Das Jobcenter würde zuständig. Die Regelungen nach dem SGB II würden greifen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas und Annika		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-253391</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas und Annika]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 11:49:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-253391</guid>

					<description><![CDATA[Ich schreibe Ihnen kurz, um mich zu erkundigen, ob es mir, wenn ich krankgeschrieben bin (erwerbsunfähig nach SGB XII) erlaubt wäre, zwei Drittel meines Erbteils in Betriebsvermögen (150.000 Euro) zu investieren, wenn dieses Betriebsvermögen mir eine Erwerbstätigkeit sichert, die zwar für drei Jahre nicht existenzsichernd ist (für die Arbeit können bestenfalls 100 Euro im Monat gezahlt werden) danach aber eine tarifäre Entlohnung zur Folge haben könnte. Da bei Gewährung von Grundsicherung nach SGB XII  Haus - und Grundeigentum  erlaubt  wären (ich erbe 239.000 Euro  und investiere 200.000 Euro davon in ein ein Familienhaus mit Garten, das ich selbst bewohne, ohne dass man mir den Bezug von Grundsicherung streitig machen kann) ist ja die Frage , warum es verboten sein sollte, Mitanteilseigner einer Buchhhandlung oder eines Kollektivs für Photographie und Dolumentation zu sein, wenn Existenzsicherung, bzw bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt dabei herauskommen würden und für einen Betrieb, in dem investiert wird, Insolvenz  abgewendet würde. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Situation  rechtlich beurteilen könnten. 

Was ist erlaubt an Betriebsvermögen bei Erhalt eines Erbteils, wenn jmd Grundsicherung nach SGB XII erhält, aber soweit arbeitsfähig wäre, wie er das sein muss, um noch eine Ausbildung als Photograph, Archivar  oder Buchhhändler zu machen und in diesem Beruf arbeiten zu können???]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich schreibe Ihnen kurz, um mich zu erkundigen, ob es mir, wenn ich krankgeschrieben bin (erwerbsunfähig nach SGB XII) erlaubt wäre, zwei Drittel meines Erbteils in Betriebsvermögen (150.000 Euro) zu investieren, wenn dieses Betriebsvermögen mir eine Erwerbstätigkeit sichert, die zwar für drei Jahre nicht existenzsichernd ist (für die Arbeit können bestenfalls 100 Euro im Monat gezahlt werden) danach aber eine tarifäre Entlohnung zur Folge haben könnte. Da bei Gewährung von Grundsicherung nach SGB XII  Haus &#8211; und Grundeigentum  erlaubt  wären (ich erbe 239.000 Euro  und investiere 200.000 Euro davon in ein ein Familienhaus mit Garten, das ich selbst bewohne, ohne dass man mir den Bezug von Grundsicherung streitig machen kann) ist ja die Frage , warum es verboten sein sollte, Mitanteilseigner einer Buchhhandlung oder eines Kollektivs für Photographie und Dolumentation zu sein, wenn Existenzsicherung, bzw bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt dabei herauskommen würden und für einen Betrieb, in dem investiert wird, Insolvenz  abgewendet würde. Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Situation  rechtlich beurteilen könnten. </p>
<p>Was ist erlaubt an Betriebsvermögen bei Erhalt eines Erbteils, wenn jmd Grundsicherung nach SGB XII erhält, aber soweit arbeitsfähig wäre, wie er das sein muss, um noch eine Ausbildung als Photograph, Archivar  oder Buchhhändler zu machen und in diesem Beruf arbeiten zu können???</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-251751</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Oct 2025 18:32:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-251751</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-250497&quot;&gt;Mokdo&lt;/a&gt;.

Hallo Mokdo,

beim Bürgergeld sind nach [tooltip begriff=&quot;§ 11 a Abs. 1 Nr. 5 SGB II&quot;] Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das gilt im Erebnis wohl auch für die Grundsicherung im Alter.

Bei der Grundsicherung im Alter ist dies in [tooltip begriff=&quot;§ 82 Abs. 1 Nr. 8 SGB XII&quot;] geregelt. 

Also: liegt die Aufwandsentschädigung im Ergebnis unter 3.000 € jährlich, dürfte die Argumentation de Sozialamtes fehlhaft sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-250497">Mokdo</a>.</p>
<p>Hallo Mokdo,</p>
<p>beim Bürgergeld sind nach <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-a-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 a SGB II – nicht zu berücksichtigendes Einkommen" data-desc="(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Leistungen nach diesem Buch,&lt;br&gt;2. die Grundrente  ...&lt;br&gt;3. die Renten oder Beihilfen, die ...&lt;br&gt;4. Aufwandspauschalen nach § 1878 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kalenderjährlich bis zu dem in § 3 Nummer 26 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Betrag,&lt;br&gt;5. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten,&lt;br&gt;6. Mutterschaftsgeld ...&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend von Satz 1 sind als Einkommen zu berücksichtigen&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. die Leistungen nach § 39 des Achten Buches, ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder&lt;br&gt;2. sie die Lage der Leistungsberechtigten ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden. Satz 1 gilt nicht für eine Ausbildungsvergütung, auf die eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch hat." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 a Abs. 1 Nr. 5 SGB II</a></span> Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Das gilt im Erebnis wohl auch für die Grundsicherung im Alter.</p>
<p>Bei der Grundsicherung im Alter ist dies in <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-82-sgb-xii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 82 SGB XII – Begriff des Einkommens" data-desc="(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Leistungen nach diesem Buch, &lt;br&gt;2. Leistungen des Ausgleichs für gesundheitliche Schäd...&lt;br&gt;3. Renten oder Beihilfen ...,&lt;br&gt;4. Aufwandspauschalen nach § 1878 ...&lt;br&gt;5. Mutterschaftsgeld ...&lt;br&gt;...&lt;br&gt;8. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten,&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, &lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, &lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, und&lt;br&gt;4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nic...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ..." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 82 Abs. 1 Nr. 8 SGB XII</a></span> geregelt. </p>
<p>Also: liegt die Aufwandsentschädigung im Ergebnis unter 3.000 € jährlich, dürfte die Argumentation de Sozialamtes fehlhaft sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mokdo		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-250497</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mokdo]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Oct 2025 00:05:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich bekomme neben Rente, Grundsicherung im Alter ein Einkommen von 300 € noch 0,30 € pro gefahren KM durch meinen Arbeitgeber ersetzt. Das Sozialamt setzt die Fahrgelderstattung aber als Einkommen fest und zieht mit 70 % ab. Ist das richtig so.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bekomme neben Rente, Grundsicherung im Alter ein Einkommen von 300 € noch 0,30 € pro gefahren KM durch meinen Arbeitgeber ersetzt. Das Sozialamt setzt die Fahrgelderstattung aber als Einkommen fest und zieht mit 70 % ab. Ist das richtig so.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-232878</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Feb 2025 17:12:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-232612&quot;&gt;Frithjof Meyer&lt;/a&gt;.

Danke für den Hinweis!

Wie sich der Fehler eingeschlichen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Habe das jetzt aber korrigiert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-232612">Frithjof Meyer</a>.</p>
<p>Danke für den Hinweis!</p>
<p>Wie sich der Fehler eingeschlichen hat, kann ich nicht nachvollziehen. Habe das jetzt aber korrigiert.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Frithjof Meyer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-232612</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frithjof Meyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2025 16:22:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Woher kommt diese Zahl 35 € (A darf 35 € ... behalten) in Beispiel 1 auf dieser Seite?

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/

Mal wird richtig 30 € ausgerechnet aber im erläuternden Text steht 35 €. Das ist nicht verständlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Woher kommt diese Zahl 35 € (A darf 35 € &#8230; behalten) in Beispiel 1 auf dieser Seite?</p>
<p><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/" rel="ugc">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/</a></p>
<p>Mal wird richtig 30 € ausgerechnet aber im erläuternden Text steht 35 €. Das ist nicht verständlich.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-221064</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jun 2024 08:11:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-221064</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-221054&quot;&gt;Cerinza Patrizia&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Cerenzia,

grundsätzlich stellt sich eine Nachzahlung laufenden Einkommens stellt als laufendes Einkommen dar. Die Leistung ist im Zuflussmonat auf die Sozialleistungen und wahrscheinlich in dem vorliegenden Fall auf sechs Monate anzurechnen. Es gilt [tooltip begriff=&quot;§ 82 Abs. 7 SGB XII&quot;]:

&lt;blockquote&gt;(7) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen. &lt;/blockquote&gt;

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-221054">Cerinza Patrizia</a>.</p>
<p>Hallo Frau Cerenzia,</p>
<p>grundsätzlich stellt sich eine Nachzahlung laufenden Einkommens stellt als laufendes Einkommen dar. Die Leistung ist im Zuflussmonat auf die Sozialleistungen und wahrscheinlich in dem vorliegenden Fall auf sechs Monate anzurechnen. Es gilt <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-82-sgb-xii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 82 SGB XII – Begriff des Einkommens" data-desc="(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. Leistungen nach diesem Buch, &lt;br&gt;2. Leistungen des Ausgleichs für gesundheitliche Schäd...&lt;br&gt;3. Renten oder Beihilfen ...,&lt;br&gt;4. Aufwandspauschalen nach § 1878 ...&lt;br&gt;5. Mutterschaftsgeld ...&lt;br&gt;...&lt;br&gt;8. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten,&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen &lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern, &lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung, &lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten, und&lt;br&gt;4. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nic...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(7) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen. In begründeten Einzelfällen ..." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 82 Abs. 7 SGB XII</a></span>:</p>
<blockquote><p>(7) Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Würde der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung einer als Nachzahlung zufließenden Einnahme, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht wird, in diesem Monat entfallen, so ist diese Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich ab dem Monat des Zuflusses mit einem entsprechenden monatlichen Teilbetrag zu berücksichtigen. </p></blockquote>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Cerinza Patrizia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-221054</link>

		<dc:creator><![CDATA[Cerinza Patrizia]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 17:10:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-221054</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Neuer, 

wird eine Nachzahlung einer ausländischen Rente (italienische Altersrente) auf die Grundsicherung angerechnet?

Meine Mutter wurde eine Nachzahlung von 31.000 Euro berechnet und wird demnächst ausgezahlt. 

Wie gehe ich vor, und inwieweit müssen wir diese an die Grundsicherung zurückzahlen? 

Ich bitte um Rückmeldung 
Vielen Dank 
Gruß 
Cerinza]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Neuer, </p>
<p>wird eine Nachzahlung einer ausländischen Rente (italienische Altersrente) auf die Grundsicherung angerechnet?</p>
<p>Meine Mutter wurde eine Nachzahlung von 31.000 Euro berechnet und wird demnächst ausgezahlt. </p>
<p>Wie gehe ich vor, und inwieweit müssen wir diese an die Grundsicherung zurückzahlen? </p>
<p>Ich bitte um Rückmeldung<br>
Vielen Dank<br>
Gruß<br>
Cerinza</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-211233</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:00:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-211233</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-210167&quot;&gt;Johann Neuner&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Neuer,

es gilt das oben Ausgeführte:

Gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII können Sie 30 vom Hundert des Einkommens behalten, höchstens ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-210167">Johann Neuner</a>.</p>
<p>Hallo Herr Neuer,</p>
<p>es gilt das oben Ausgeführte:</p>
<p>Gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII können Sie 30 vom Hundert des Einkommens behalten, höchstens &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Johann Neuner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-210167</link>

		<dc:creator><![CDATA[Johann Neuner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Nov 2023 09:36:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-210167</guid>

					<description><![CDATA[Wie viel darf ich mit einer Rente von 482 Euro und einer Grundsicherung von 124  Euro monatlich dazu verdienen ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie viel darf ich mit einer Rente von 482 Euro und einer Grundsicherung von 124  Euro monatlich dazu verdienen ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-181851</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2022 08:54:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-181851</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-181730&quot;&gt;Dime&lt;/a&gt;.

Hallo Dime,

es gilt das oben Ausgeführte! Soweit ich das überblicke, können Sie gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII 30 % behalten. Ferner können Sie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen. Also: &quot;Voll behalten&quot; können Sie die 200 € höchstwahrscheinlich nicht.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-181730">Dime</a>.</p>
<p>Hallo Dime,</p>
<p>es gilt das oben Ausgeführte! Soweit ich das überblicke, können Sie gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII 30 % behalten. Ferner können Sie die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen. Also: &#8222;Voll behalten&#8220; können Sie die 200 € höchstwahrscheinlich nicht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dime		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-181730</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dime]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Aug 2022 15:24:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-181730</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag

Ich bin 65 J. bekomme 314 Euro Rente und Grundsicherung. Da ich bis vor kurzem noch in einem Wohnheim gelebt habe, aber seit 2 Monaten in einer eigenen Wohnung zur Miete (250 warm) wohne, weiß ich noch nicht genau, wie viel Grundsicherung genau, weil der Antrag noch bearbeitet wird, aber ich gehe mal vom Hartz 4 Grundbetrag aus, der ja jedem zusteht. 

Jetzt habe ich die Möglichkeit ca. 200 Euro als Minijob dazu zu verdienen. Darf ich die voll behalten oder werden die mir von der Grundsicherung abgezogen?

Danke!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag</p>
<p>Ich bin 65 J. bekomme 314 Euro Rente und Grundsicherung. Da ich bis vor kurzem noch in einem Wohnheim gelebt habe, aber seit 2 Monaten in einer eigenen Wohnung zur Miete (250 warm) wohne, weiß ich noch nicht genau, wie viel Grundsicherung genau, weil der Antrag noch bearbeitet wird, aber ich gehe mal vom Hartz 4 Grundbetrag aus, der ja jedem zusteht. </p>
<p>Jetzt habe ich die Möglichkeit ca. 200 Euro als Minijob dazu zu verdienen. Darf ich die voll behalten oder werden die mir von der Grundsicherung abgezogen?</p>
<p>Danke!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: bertwin fichtenmeier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-87738</link>

		<dc:creator><![CDATA[bertwin fichtenmeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2020 16:34:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-87738</guid>

					<description><![CDATA[hallo 

ich bekomme 829 € Rente meine Frau 298 €. Dazu verdiene ich noch 100 €, meine Frau hat Grundsicherung beantragt. Jetzt wurden die 100 € von mir angerechnet. Ist das zulässig?

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hallo </p>
<p>ich bekomme 829 € Rente meine Frau 298 €. Dazu verdiene ich noch 100 €, meine Frau hat Grundsicherung beantragt. Jetzt wurden die 100 € von mir angerechnet. Ist das zulässig?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-87534</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2020 10:00:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-87534</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-87312&quot;&gt;Luft, Alexander&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Luft,

von dem erzielten Einkommen können Sie 30 % behalten (ggf. können Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII). Der Rest des Einkommens wird leistungsmindernd zum Ansatz gebracht.

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-87312">Luft, Alexander</a>.</p>
<p>Hallo Herr Luft,</p>
<p>von dem erzielten Einkommen können Sie 30 % behalten (ggf. können Sie auch noch die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben absetzen, § 82 Abs. 2 S. 1 Nr 4 SGB XII). Der Rest des Einkommens wird leistungsmindernd zum Ansatz gebracht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Luft, Alexander		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-87312</link>

		<dc:creator><![CDATA[Luft, Alexander]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jun 2020 05:49:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-87312</guid>

					<description><![CDATA[Hallo!

Ich erhalte Grundsicherung im Alter und meine Frau ist Rentnerin. Die Rente ist fast genau wie mein Einkommen von der Grundsicherung oder ein bisschen weniger.

Meine Frau möchte noch arbeiten und ein kleines Einkommen haben, ca. 100-150 €. 

Wir wissen aber nicht, wie  das Sozialamt das sieht. Wenn ich die Bescheinigung über den Einkommen beim Sozialamt vorlege, wird meine Grundsicherung abgebaut?

Danke im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Ich erhalte Grundsicherung im Alter und meine Frau ist Rentnerin. Die Rente ist fast genau wie mein Einkommen von der Grundsicherung oder ein bisschen weniger.</p>
<p>Meine Frau möchte noch arbeiten und ein kleines Einkommen haben, ca. 100-150 €. </p>
<p>Wir wissen aber nicht, wie  das Sozialamt das sieht. Wenn ich die Bescheinigung über den Einkommen beim Sozialamt vorlege, wird meine Grundsicherung abgebaut?</p>
<p>Danke im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-81640</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 May 2020 07:36:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-81640</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-81526&quot;&gt;Astrid Petermeier&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Petermeier,

ich gehe zunächst davon aus, dass Sie selbständig sind.

Einkommen aus Selbständigkeit wird - jedenfalls im SGB II-Bereich - nach § 3 ALG-II VO berechnet und berücksichtigt. Hier gibt es den Begriff der „Betriebseinnahmen“, der – grob vereinfacht ausgedrückt – an eine Einnahme-Überschuss-Rechnung angelehnt werden kann.

Sie erhalten aber Grundsicherung im Alter. &lt;a href=&quot;/tag/82-sgb-xii/&quot; title=&quot;Link zu § 82 SGB XII&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 82 SGB XII&lt;/a&gt; enthält die einschlägigen Regelungen. Nach Ihrer Schilderung könnten Ihre Einnahme evtl. als „einmalige Leistungen“ zu bewerten sein. Zu § 82 SGB XII enthält eine Durchführungsverordnung die einschlägigen Regelungen. Ich gehe davon aus, dass &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_76dv/BSHG%C2%A776DV.pdf&quot; title=&quot;Link zur DVO&quot; rel=&quot;noopener nofollow &quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 4 der Durchführungsverordnung&lt;/a&gt; für Sie die einschlägigen Regelungen enthält. Es dürfte sich um laufende &quot;Betriebseinnahmen&quot; handeln, die z. B. gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 der VO im Rahmen eines durch das Finanzamt zuvor festgestellten Gewinns berücksichtigt werden können.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-81526">Astrid Petermeier</a>.</p>
<p>Hallo Frau Petermeier,</p>
<p>ich gehe zunächst davon aus, dass Sie selbständig sind.</p>
<p>Einkommen aus Selbständigkeit wird &#8211; jedenfalls im SGB II-Bereich &#8211; nach § 3 ALG-II VO berechnet und berücksichtigt. Hier gibt es den Begriff der „Betriebseinnahmen“, der – grob vereinfacht ausgedrückt – an eine Einnahme-Überschuss-Rechnung angelehnt werden kann.</p>
<p>Sie erhalten aber Grundsicherung im Alter. <a href="/tag/82-sgb-xii/" title="Link zu § 82 SGB XII" rel="noopener" target="_blank">§ 82 SGB XII</a> enthält die einschlägigen Regelungen. Nach Ihrer Schilderung könnten Ihre Einnahme evtl. als „einmalige Leistungen“ zu bewerten sein. Zu § 82 SGB XII enthält eine Durchführungsverordnung die einschlägigen Regelungen. Ich gehe davon aus, dass <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bshg_76dv/BSHG%C2%A776DV.pdf" title="Link zur DVO" rel="noopener nofollow " target="_blank">§ 4 der Durchführungsverordnung</a> für Sie die einschlägigen Regelungen enthält. Es dürfte sich um laufende &#8222;Betriebseinnahmen&#8220; handeln, die z. B. gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 der VO im Rahmen eines durch das Finanzamt zuvor festgestellten Gewinns berücksichtigt werden können.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Astrid Petermeier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-81526</link>

		<dc:creator><![CDATA[Astrid Petermeier]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 May 2020 14:53:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-81526</guid>

					<description><![CDATA[1. Wenn ich zusätzlich zur Grundsicherung im Alter unregelmäßig Vorträge halte, werden dann die Ausgaben dafür - z.B. Telefonkosten, Anfahrt zum Vortrag, Literatur zur Vorbereitung des Vortrags - als notwendige Ausgaben anerkannt oder wird mein Vortragshonorar voll und ganz als Einkommen berechnet?
2. Die Kosten habe ich nicht im Monat der Einnahme, da sie ja der VORbereitung dienen und ein Zugticket drei Monate früher sehr viel preiswerter ist. Wird da eine EÜR-Aufstellung anerkannt und wenn ja, für welchen Zeitraum?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Wenn ich zusätzlich zur Grundsicherung im Alter unregelmäßig Vorträge halte, werden dann die Ausgaben dafür &#8211; z.B. Telefonkosten, Anfahrt zum Vortrag, Literatur zur Vorbereitung des Vortrags &#8211; als notwendige Ausgaben anerkannt oder wird mein Vortragshonorar voll und ganz als Einkommen berechnet?<br>
2. Die Kosten habe ich nicht im Monat der Einnahme, da sie ja der VORbereitung dienen und ein Zugticket drei Monate früher sehr viel preiswerter ist. Wird da eine EÜR-Aufstellung anerkannt und wenn ja, für welchen Zeitraum?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-51005</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2019 07:02:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-51005</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-50994&quot;&gt;Erich Heeder&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Heeder,

nach wie vor gilt &lt;a href=&quot;/tag/82-sgb-xii/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 82 SGB XII&lt;/a&gt;.

Der Freibetrag von 100,00 € gilt bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß &lt;a href=&quot;/tag/§-11-b-sgb-ii/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II&lt;/a&gt; (vgl. &lt;a href=&quot;/hinzuverdienst-buergergeld/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Bürgergeld&lt;/a&gt;).

Welche Änderung sprechen Sie an?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-50994">Erich Heeder</a>.</p>
<p>Hallo Herr Heeder,</p>
<p>nach wie vor gilt <a href="/tag/82-sgb-xii/">§ 82 SGB XII</a>.</p>
<p>Der Freibetrag von 100,00 € gilt bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß <a href="/tag/§-11-b-sgb-ii/">§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II</a> (vgl. <a href="/hinzuverdienst-buergergeld/">Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Bürgergeld</a>).</p>
<p>Welche Änderung sprechen Sie an?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Erich Heeder		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/#comment-50994</link>

		<dc:creator><![CDATA[Erich Heeder]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2019 03:53:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13584#comment-50994</guid>

					<description><![CDATA[Als Strassenmagazinverkäufer hatte ich einen Freibetrag von 100, - bis 120, - €, jetzt soll das auf ein mal verfassungswidrig sein !! Ich bezieh Rente in Höhe von 560, - € . Ich bitte um eine Rückmeldung bis Montag !!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Strassenmagazinverkäufer hatte ich einen Freibetrag von 100, &#8211; bis 120, &#8211; €, jetzt soll das auf ein mal verfassungswidrig sein !! Ich bezieh Rente in Höhe von 560, &#8211; € . Ich bitte um eine Rückmeldung bis Montag !!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
