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	Kommentare zu: Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-43771</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2018 16:00:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-43771</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-43768&quot;&gt;nina&lt;/a&gt;.

Hall Nina,

mehrfache Begutachtungen sollen vermieden werden. Wenn z. B. erforderliche ärztliche Feststellungen bereits vorliegen, so sollen diese Feststellungen - auch um Sie zu entlasten - nicht noch einmal eingeholt werden müssen.

Aus den Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung kann das Versorgungsamt eventuell Angaben entnehmen, die eine weitere ärztlichen Begutachtung entbehrlich machen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-43768">nina</a>.</p>
<p>Hall Nina,</p>
<p>mehrfache Begutachtungen sollen vermieden werden. Wenn z. B. erforderliche ärztliche Feststellungen bereits vorliegen, so sollen diese Feststellungen &#8211; auch um Sie zu entlasten &#8211; nicht noch einmal eingeholt werden müssen.</p>
<p>Aus den Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung kann das Versorgungsamt eventuell Angaben entnehmen, die eine weitere ärztlichen Begutachtung entbehrlich machen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: nina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-43768</link>

		<dc:creator><![CDATA[nina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jan 2018 16:10:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-43768</guid>

					<description><![CDATA[Habe heute bescheid vom versorgungsamt bekommen, dass sie um meinen Antrag zu bearbeiten, Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung brauchen.

Was hat die DRV damit zu tun? Mein Antrag wurde neu gestellt, weil noch was dazu kam, vorher hatte ich 40 Prozent.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Habe heute bescheid vom versorgungsamt bekommen, dass sie um meinen Antrag zu bearbeiten, Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung brauchen.</p>
<p>Was hat die DRV damit zu tun? Mein Antrag wurde neu gestellt, weil noch was dazu kam, vorher hatte ich 40 Prozent.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-4808</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jul 2013 14:26:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-4808</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-4802&quot;&gt;Carlotta&lt;/a&gt;.

Hallo Carlotta,

zunächst gehe ich davon aus, dass Leistungen zur Rehabilitation in der Regel vorteilhaft sind. Nachteile könnten sich allenfalls daraus ergeben, dass ein Nachteilsausgleich wegfällt, weil der auszugleichende Nachteil aus der Behinderung/der Krankheit durch die Rehabilitation wegfällt.

Ob allerdings der Wegfall des Merkzeichens H konkret zu befürchten ist, hängt im Wesentlichen von der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ab, vgl. dazu § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alt - neu: &lt;a href=&quot;/tag/§-152-sgb-ix/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener&quot;&gt;§ 152 SGB IX&lt;/a&gt;). Der Ausweis kann allerdings nach &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html&quot; rel=noopener&quot; title=&quot;Link zu § 6 SchbAwV&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 6 Abs. 2 S. 2 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)&lt;/a&gt; auch unbefristet erteilt werden. Dann dürfte der Wegfall des Merkzeichens H kaum zu befürchten sein.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-4802">Carlotta</a>.</p>
<p>Hallo Carlotta,</p>
<p>zunächst gehe ich davon aus, dass Leistungen zur Rehabilitation in der Regel vorteilhaft sind. Nachteile könnten sich allenfalls daraus ergeben, dass ein Nachteilsausgleich wegfällt, weil der auszugleichende Nachteil aus der Behinderung/der Krankheit durch die Rehabilitation wegfällt.</p>
<p>Ob allerdings der Wegfall des Merkzeichens H konkret zu befürchten ist, hängt im Wesentlichen von der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ab, vgl. dazu § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alt &#8211; neu: <a href="/tag/§-152-sgb-ix/" target="_blank" rel="noopener">§ 152 SGB IX</a>). Der Ausweis kann allerdings nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/BJNR004310981.html" rel=noopener" title="Link zu § 6 SchbAwV" target="_blank">§ 6 Abs. 2 S. 2 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)</a> auch unbefristet erteilt werden. Dann dürfte der Wegfall des Merkzeichens H kaum zu befürchten sein.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Carlotta		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-4802</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carlotta]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Jul 2013 17:08:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-4802</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
man hat bei mir 1976/1981 eine GdB von 100 und Merkzeichen H, G und RF festgestellt.
Nun wird mir dringend eine Reha empfohlen und ich frage mich, ob mir hierdurch Nachteile entstehen können. Mein Gesundheitszustand als solches hat sich nicht verändert, gleichwohl die Definition des Behindertenstatus. 
Wenn ich heute einen Antrag stellen würde, würde ich das Merkzeichen H wohl nicht erhalten.
Muss ich damit rechnen, dass mein Status überprüft und angepasst wird? Dies hätte natürlich auch erhebliche finanzielle Folgen, da ich erwerbstätig bin. 
Über eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
man hat bei mir 1976/1981 eine GdB von 100 und Merkzeichen H, G und RF festgestellt.<br>
Nun wird mir dringend eine Reha empfohlen und ich frage mich, ob mir hierdurch Nachteile entstehen können. Mein Gesundheitszustand als solches hat sich nicht verändert, gleichwohl die Definition des Behindertenstatus.<br>
Wenn ich heute einen Antrag stellen würde, würde ich das Merkzeichen H wohl nicht erhalten.<br>
Muss ich damit rechnen, dass mein Status überprüft und angepasst wird? Dies hätte natürlich auch erhebliche finanzielle Folgen, da ich erwerbstätig bin.<br>
Über eine kurze Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-161</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 08:02:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-161</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-156&quot;&gt;Dr.Otto Walter&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Dr. Walter,

schauen Sie sich doch einmal die Artikel 

&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-g-erheblich-gehbehindert/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Merkzeichen G: erheblich gehbehindert&lt;/a&gt; bzw.

&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)&lt;/a&gt;

an. Vielleicht finden Sie da schon Antworten?

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-156">Dr.Otto Walter</a>.</p>
<p>Hallo Herr Dr. Walter,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal die Artikel </p>
<p><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-g-erheblich-gehbehindert/">Merkzeichen G: erheblich gehbehindert</a> bzw.</p>
<p><a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung/">Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)</a></p>
<p>an. Vielleicht finden Sie da schon Antworten?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Dr.Otto Walter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-rehabilitation-teilhabe/#comment-156</link>

		<dc:creator><![CDATA[Dr.Otto Walter]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 15:03:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=258#comment-156</guid>

					<description><![CDATA[Das Sozialamt Landratsamt Mühlhausen hat meinen Antrag auf Merkzeichen  aG in meinen Schwerbeschädigtenausweis 60%, den ich durch meine Krebs-OP Prostatakarzinom,reizitiv ,dadurch Bestrahlung
und Homontherapie abgelehnt mit der Bergündung,es ist alles in dem SBA 60 % enthalten. Die Feststellung dieser Schwerbehinderung datiert  im Jahr 2005. 

Inzwischen  habe ich weitere gesundheitliche Schäden erlitten,die meinen Antrag ,meine ich,rechtfertigten
Starke Arthrose-re Hüftgelenk
Bandscheiben-OP.  Lähmungserscheinungen im re Bein wurden nicht behoben
Große Schmerzen in der LWS
Harnverhaltung-OP Folgeerscheinungen der Krebserkrankung

Ich bin kein Autobesitzer-benötige aber das Auto meiner Frau dringend für Arztbesuche und der
notwendigen Therapiemaßnahmen.

Mein Antrag zielte deshalb nur auf  den dringenden Bedarf  der Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen ab

Bitte um Ihre Meinung
Danke
Dr.Otto Walter]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialamt Landratsamt Mühlhausen hat meinen Antrag auf Merkzeichen  aG in meinen Schwerbeschädigtenausweis 60%, den ich durch meine Krebs-OP Prostatakarzinom,reizitiv ,dadurch Bestrahlung<br>
und Homontherapie abgelehnt mit der Bergündung,es ist alles in dem SBA 60 % enthalten. Die Feststellung dieser Schwerbehinderung datiert  im Jahr 2005. </p>
<p>Inzwischen  habe ich weitere gesundheitliche Schäden erlitten,die meinen Antrag ,meine ich,rechtfertigten<br>
Starke Arthrose-re Hüftgelenk<br>
Bandscheiben-OP.  Lähmungserscheinungen im re Bein wurden nicht behoben<br>
Große Schmerzen in der LWS<br>
Harnverhaltung-OP Folgeerscheinungen der Krebserkrankung</p>
<p>Ich bin kein Autobesitzer-benötige aber das Auto meiner Frau dringend für Arztbesuche und der<br>
notwendigen Therapiemaßnahmen.</p>
<p>Mein Antrag zielte deshalb nur auf  den dringenden Bedarf  der Parkmöglichkeit auf Behindertenparkplätzen ab</p>
<p>Bitte um Ihre Meinung<br>
Danke<br>
Dr.Otto Walter</p>
]]></content:encoded>
		
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