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	Kommentare zu: SGB XII: Vermögensfreibeträge &#038; Änderungen 2018 für schwerbehinderte Menschen	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Valentin Piz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-64543</link>

		<dc:creator><![CDATA[Valentin Piz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jan 2020 17:21:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Gemäß 
§ 82 Begriff des Einkommens
 
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 82 Abs. 3 Satz 2 SGB XII gelten für in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte Menschen zukünftig höhere anrechnungsfreie Anteile des Arbeitsentgeltes.

Sehr geehrter Herr Nippel,
Gilt dieser Freibetrag auch für EU-Rentner in einer WfBM beschäftigt in der Eingliederungshilfe Stand 2019?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß<br>
§ 82 Begriff des Einkommens</p>
<p>(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert …</p>
<p>(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)<br>
§ 82 Abs. 3 Satz 2 SGB XII gelten für in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte Menschen zukünftig höhere anrechnungsfreie Anteile des Arbeitsentgeltes.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
Gilt dieser Freibetrag auch für EU-Rentner in einer WfBM beschäftigt in der Eingliederungshilfe Stand 2019?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-61121</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Nov 2019 10:28:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-61121</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-61057&quot;&gt;Rinata Deibele&lt;/a&gt;.

Nein - Mehrbedarf ist ja ein Bestandteil der Leistung, die für einen bestehenden Bedarf unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen errechnet wird - ein Mehrbedarf ist daher kein anzurechnendes Einkommen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-61057">Rinata Deibele</a>.</p>
<p>Nein &#8211; Mehrbedarf ist ja ein Bestandteil der Leistung, die für einen bestehenden Bedarf unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen errechnet wird &#8211; ein Mehrbedarf ist daher kein anzurechnendes Einkommen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rinata Deibele		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-61057</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rinata Deibele]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 19:47:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-61057</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel,
 Zählt man Mehrbedarf bei Merkzeichen G 17% als Einkommen?
Mein Opa bekommt Grundsicherung + Mehrbedarf,
Zusätzlich bekommt er eine russische Rente.
Jetzt kam Verrechnung, dass er überbezahlt wurde und er muss zurückzahlen,- es ist auch in Ordnung so. Die Frage ist ob der Mehrbedarf auch zum Einkommen berechnet darf?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel,<br>
 Zählt man Mehrbedarf bei Merkzeichen G 17% als Einkommen?<br>
Mein Opa bekommt Grundsicherung + Mehrbedarf,<br>
Zusätzlich bekommt er eine russische Rente.<br>
Jetzt kam Verrechnung, dass er überbezahlt wurde und er muss zurückzahlen,- es ist auch in Ordnung so. Die Frage ist ob der Mehrbedarf auch zum Einkommen berechnet darf?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-55705</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 14:21:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-55705</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-54712&quot;&gt;Phie66&lt;/a&gt;.

Hallo Phie66,

die Regelung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, dass auf das Einkommen von Eltern und Kinder erst ab 100.000 Euro zurückgegriffen wird, hat nichts mit den Regelungen zum Ehegattenunterhalt zu tun.

Die aufgeworfene Frage betrifft den Ehegattenunterhalt und ist mit den gegebenen Infos nicht zu beantworten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-54712">Phie66</a>.</p>
<p>Hallo Phie66,</p>
<p>die Regelung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, dass auf das Einkommen von Eltern und Kinder erst ab 100.000 Euro zurückgegriffen wird, hat nichts mit den Regelungen zum Ehegattenunterhalt zu tun.</p>
<p>Die aufgeworfene Frage betrifft den Ehegattenunterhalt und ist mit den gegebenen Infos nicht zu beantworten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Phie66		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-54712</link>

		<dc:creator><![CDATA[Phie66]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 11:59:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-54712</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Sönke Nippel,

bei behinderten Menschen, welche Grundsicherung beziehen wird nach meinem Wissen nicht auf Eltern oder Kinder als Regress zurückgegriffen, so weit deren Einkommen unter 100.000,- EUR liegt. 

Wie wäre das, wenn eine Ehefrau (von Kindheit an &quot;frühkindlicher Hirnschaden&quot;) nach Scheidung der Ehe (25 Jahre Ehe) in einer Behindertenwerkstatt arbeiten würde und Grundsicherung beantragt? 

In den letzten 10 Jahren der Ehe hat die Frau nicht gearbeitet, davor 15 Jahre in einer Küche im Krankenhaus. Wenn die Frau nun nach der Scheidung in einer Behindertenwerkstatt arbeiten und Grundsicherung bekommen würde, wäre dann der Ex-Mann regresspflichtig? Oder wäre auch dieser bei einem Einkommen unter 100.000,- EUR aus dem Regress raus?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Sönke Nippel,</p>
<p>bei behinderten Menschen, welche Grundsicherung beziehen wird nach meinem Wissen nicht auf Eltern oder Kinder als Regress zurückgegriffen, so weit deren Einkommen unter 100.000,- EUR liegt. </p>
<p>Wie wäre das, wenn eine Ehefrau (von Kindheit an &#8222;frühkindlicher Hirnschaden&#8220;) nach Scheidung der Ehe (25 Jahre Ehe) in einer Behindertenwerkstatt arbeiten würde und Grundsicherung beantragt? </p>
<p>In den letzten 10 Jahren der Ehe hat die Frau nicht gearbeitet, davor 15 Jahre in einer Küche im Krankenhaus. Wenn die Frau nun nach der Scheidung in einer Behindertenwerkstatt arbeiten und Grundsicherung bekommen würde, wäre dann der Ex-Mann regresspflichtig? Oder wäre auch dieser bei einem Einkommen unter 100.000,- EUR aus dem Regress raus?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ideefix		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-47682</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ideefix]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2019 17:14:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-47682</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel, 

ich bekomme eine Zuwendung nach §17a StrRehaG
welches als geschütztes Einkommen gilt.
Ist das daraus entstehende Vermögen ebenfalls geschützt?

mit freundlichen Grüßen

Ideefix]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel, </p>
<p>ich bekomme eine Zuwendung nach §17a StrRehaG<br>
welches als geschütztes Einkommen gilt.<br>
Ist das daraus entstehende Vermögen ebenfalls geschützt?</p>
<p>mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ideefix</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-46587</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2019 10:35:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-46587</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-46443&quot;&gt;Inge&lt;/a&gt;.

Hallo Inge,

zur Berechnung des abzugsfreien Hinzuverdienstes vergleichen Sie bitte den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/&quot;&gt;Hinzuverdienst bei der Grundsicherung im Alter&lt;/a&gt;&quot;.

Grüße
Sönke Nippel
REchtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-46443">Inge</a>.</p>
<p>Hallo Inge,</p>
<p>zur Berechnung des abzugsfreien Hinzuverdienstes vergleichen Sie bitte den Beitrag &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hinzuverdienst-grundsicherung-alter/">Hinzuverdienst bei der Grundsicherung im Alter</a>&#8222;.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
REchtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Inge		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-46443</link>

		<dc:creator><![CDATA[Inge]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jan 2019 14:39:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel !
Ich beziehe Witwenrente und Grundsicherung. Zudem besteht eine Schwerbehinderung, zu 100%.
Dazu habe ich Pflegegrad 2.

Da meine Schwiegermutter nie für mich eingezahlt hat, bekomme ich natürlich jetzt keine EU - Rente.

Meine Frage ist nun, was darf ich abzugsfrei dazuverdienen, damit ich mir ab und zu, mal etwas außer der Reihe leisten kann?

Mit freundlichen Grüßen
und guten Wünschen für 2019!
Inge]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter, Herr Sönke Nippel !<br>
Ich beziehe Witwenrente und Grundsicherung. Zudem besteht eine Schwerbehinderung, zu 100%.<br>
Dazu habe ich Pflegegrad 2.</p>
<p>Da meine Schwiegermutter nie für mich eingezahlt hat, bekomme ich natürlich jetzt keine EU &#8211; Rente.</p>
<p>Meine Frage ist nun, was darf ich abzugsfrei dazuverdienen, damit ich mir ab und zu, mal etwas außer der Reihe leisten kann?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
und guten Wünschen für 2019!<br>
Inge</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Uwe Möller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45391</link>

		<dc:creator><![CDATA[Uwe Möller]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Sep 2018 12:24:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wieviel Vermögen darf man als Rentner bei Eingliederungshilfe 2018 haben?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel Vermögen darf man als Rentner bei Eingliederungshilfe 2018 haben?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Imb		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45366</link>

		<dc:creator><![CDATA[Imb]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2018 07:08:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45352&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Den zitierten Beitrag hatte ich bereits vor meiner Anfrage gelesen. So war es auch bisher, nur erhielt ich jetzt die folgende Mitteilung
Zitat
Durch die neueste Rechtsprechung können die Beiträge der Haftpflichtversicherung / Hausratversicherung zukünftig nicht mehr mtl. vom Einkommen abgesetzt werden, sondern nur noch zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Dies bedeutet, dass künftig die Kosten erst nach Einreichen der entsprechenden Beitragsrechnung im Monat der Fälligkeit bei der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt werden können.
Zitatende
Die Jahresrechnung wurde dem Amt vorgelegt und die Beiträge bis 30.6.2018 angerechnet. Seit 1.07.2018 fehlen diese. Was ist passiert dass ich auf diesen Kosten sitzenbleibe?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45352">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Antwort. Den zitierten Beitrag hatte ich bereits vor meiner Anfrage gelesen. So war es auch bisher, nur erhielt ich jetzt die folgende Mitteilung<br>
Zitat<br>
Durch die neueste Rechtsprechung können die Beiträge der Haftpflichtversicherung / Hausratversicherung zukünftig nicht mehr mtl. vom Einkommen abgesetzt werden, sondern nur noch zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Dies bedeutet, dass künftig die Kosten erst nach Einreichen der entsprechenden Beitragsrechnung im Monat der Fälligkeit bei der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt werden können.<br>
Zitatende<br>
Die Jahresrechnung wurde dem Amt vorgelegt und die Beiträge bis 30.6.2018 angerechnet. Seit 1.07.2018 fehlen diese. Was ist passiert dass ich auf diesen Kosten sitzenbleibe?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45352</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Sep 2018 10:34:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-45352</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45349&quot;&gt;Imb&lt;/a&gt;.

Hallo Imb,

Schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungsbeitraege-einkommen-berechnung/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Absetzbare Versicherungsbeiträge bei der Berechnung der Leistungen zur Grundsicherung im Alter&lt;/a&gt;&quot; an. Damit sollte Ihre Frage beantwortet sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45349">Imb</a>.</p>
<p>Hallo Imb,</p>
<p>Schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungsbeitraege-einkommen-berechnung/" rel="noopener" target="_blank">Absetzbare Versicherungsbeiträge bei der Berechnung der Leistungen zur Grundsicherung im Alter</a>&#8220; an. Damit sollte Ihre Frage beantwortet sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Imb		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sgb-xii-schwerbehinderung/#comment-45349</link>

		<dc:creator><![CDATA[Imb]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Sep 2018 08:31:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11973#comment-45349</guid>

					<description><![CDATA[Frage:
In der Regel absetzbare Versicherungsbeiträge für Hausrat und Haftpflicht, wie und wann sind diese nach neuester Rechtsprechung verwertbar/anrechenbar für den Empfänger von Grundsicherung im Alter? Mir wurden zum 1.7.18 diese Beiträge einfach nicht mehr angerechnet. Versicherer stellte Jahresrechnung im Januar für das Kalenderjahr. Das Amt sagt, dass nur zum Fälligkeitstag anrechenbar?!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage:<br>
In der Regel absetzbare Versicherungsbeiträge für Hausrat und Haftpflicht, wie und wann sind diese nach neuester Rechtsprechung verwertbar/anrechenbar für den Empfänger von Grundsicherung im Alter? Mir wurden zum 1.7.18 diese Beiträge einfach nicht mehr angerechnet. Versicherer stellte Jahresrechnung im Januar für das Kalenderjahr. Das Amt sagt, dass nur zum Fälligkeitstag anrechenbar?!<br>
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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