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	Kommentare zu: Rente &#038; Grundsicherung: Anrechnung bei Sozialhilfe und Bürgergeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235821</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Apr 2025 19:00:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-235821</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235742&quot;&gt;Gondar&lt;/a&gt;.

Hallo Gondar,

Renten werden in der Regel leistungsmindernd angerechnet.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235742">Gondar</a>.</p>
<p>Hallo Gondar,</p>
<p>Renten werden in der Regel leistungsmindernd angerechnet.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gondar		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235742</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gondar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2025 10:37:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-235742</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Herr Sönke Nippel,

folgende Situation und Frage:

- seit Nov. 2024. Grundsicherung im Alter nach SGB XII (kein weiteres Einkommen/Vermögen) 
- seit März 2025 Rente in der Höhe von unter 90,00 € monatlich!!!

Darf Sozialamt Regelbedarf um diesen Betrag mindern?

A.Gondar]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Herr Sönke Nippel,</p>
<p>folgende Situation und Frage:</p>
<p>&#8211; seit Nov. 2024. Grundsicherung im Alter nach SGB XII (kein weiteres Einkommen/Vermögen)<br>
&#8211; seit März 2025 Rente in der Höhe von unter 90,00 € monatlich!!!</p>
<p>Darf Sozialamt Regelbedarf um diesen Betrag mindern?</p>
<p>A.Gondar</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235646</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 10:22:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-235646</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235133&quot;&gt;RE&lt;/a&gt;.

Hallo Re,

aus Ihren Angaben kann ich keine Erklärung herleiten:

Das Sozialamt kann keine Rente &quot;streichen&quot;. Das Sozialamt kann und muss allerdings Renten leistungsmindernd von dem Ihnen zustehenden Gesamtbedarf abziehen. 

Wenn das Sozialamt zu spät von ausländischen Renten Kenntnis erlangt und deshalb Überzahlungen erfolgen, können die Überzahlungen zurückgefordert werden. Dazu müssten aber die entsprechenden Bescheide genau überprüft und ggf. angegriffen werden. Aus Ihren Angaben vermag ich keine belastbaren Antworten zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235133">RE</a>.</p>
<p>Hallo Re,</p>
<p>aus Ihren Angaben kann ich keine Erklärung herleiten:</p>
<p>Das Sozialamt kann keine Rente &#8222;streichen&#8220;. Das Sozialamt kann und muss allerdings Renten leistungsmindernd von dem Ihnen zustehenden Gesamtbedarf abziehen. </p>
<p>Wenn das Sozialamt zu spät von ausländischen Renten Kenntnis erlangt und deshalb Überzahlungen erfolgen, können die Überzahlungen zurückgefordert werden. Dazu müssten aber die entsprechenden Bescheide genau überprüft und ggf. angegriffen werden. Aus Ihren Angaben vermag ich keine belastbaren Antworten zu geben.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: RE		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-235133</link>

		<dc:creator><![CDATA[RE]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Mar 2025 10:20:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-235133</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin 67 Jahre alt und habe dieses Jahr meine Pension von meinem Herkunftsland erhalten, wo ich fast 30 Jahre lang gearbeitet und zu meinen Verpflichtungen gegenüber der Regierung beigetragen habe. 

Mein Mann ist bereits seit 21 Jahren sehr krank und seit 7 Jahren bettlägerig, und aufgrund zu vieler Schlaganfälle und anderer neurologischer Probleme spricht er nicht mehr. Außerdem hat er die Pflegestufe 5. 

Leider sind wir für unser Wohlergehen auf das Sozialamt angewiesen. Das Sozialamt hat jedoch die gesamte Rente, die ich von meinem Land erhalten habe, gestrichen und wird 6 Monate lang nichts mehr für uns zahlen. Das Sozialamt hat auch meinem Mann 3 Monate lang Geld abgezogen, was ich nicht verstehe. Ich bin darüber sehr verwirrt und möchte daher wissen, ob es legal ist, das gesamte Geld und auch das meines Mannes zu nehmen? 

Ich danke Ihnen im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin 67 Jahre alt und habe dieses Jahr meine Pension von meinem Herkunftsland erhalten, wo ich fast 30 Jahre lang gearbeitet und zu meinen Verpflichtungen gegenüber der Regierung beigetragen habe. </p>
<p>Mein Mann ist bereits seit 21 Jahren sehr krank und seit 7 Jahren bettlägerig, und aufgrund zu vieler Schlaganfälle und anderer neurologischer Probleme spricht er nicht mehr. Außerdem hat er die Pflegestufe 5. </p>
<p>Leider sind wir für unser Wohlergehen auf das Sozialamt angewiesen. Das Sozialamt hat jedoch die gesamte Rente, die ich von meinem Land erhalten habe, gestrichen und wird 6 Monate lang nichts mehr für uns zahlen. Das Sozialamt hat auch meinem Mann 3 Monate lang Geld abgezogen, was ich nicht verstehe. Ich bin darüber sehr verwirrt und möchte daher wissen, ob es legal ist, das gesamte Geld und auch das meines Mannes zu nehmen? </p>
<p>Ich danke Ihnen im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-231480</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jan 2025 10:43:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-231480</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-230181&quot;&gt;Peter&lt;/a&gt;.

Hallo Peter,

Einkommen auch aus einer Stiftung wird gemäß den allgemeinen Regeln angerechnet. Absetzbeträge wie bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit kommen so ohne weiteres nicht in Betracht.

Zu Absetzbeträgen habe ich den Beitrag &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechner-absetzbetraege-buergergeld/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Fenster&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Freibeträge / Absetzbeträge vom Einkommen online berechnen&lt;/a&gt; geschrieben.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-230181">Peter</a>.</p>
<p>Hallo Peter,</p>
<p>Einkommen auch aus einer Stiftung wird gemäß den allgemeinen Regeln angerechnet. Absetzbeträge wie bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit kommen so ohne weiteres nicht in Betracht.</p>
<p>Zu Absetzbeträgen habe ich den Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechner-absetzbetraege-buergergeld/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Fenster" rel="noopener ugc">Freibeträge / Absetzbeträge vom Einkommen online berechnen</a> geschrieben.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-230181</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 08:09:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-230181</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr RA Nippel,
Als Bürgergeld-Bezieher habe ich gerade die Möglichkeit, einen Einmalbetrag über eine Stiftung zu erhalten, um meinen Lebensunterhalt kurzfristig zu verbessern.
Inwiefern bzw. in welcher Höhe würde dieser Betrag einen Einfluss auf mein Bürgergeld haben ?
Danke
Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr RA Nippel,<br>
Als Bürgergeld-Bezieher habe ich gerade die Möglichkeit, einen Einmalbetrag über eine Stiftung zu erhalten, um meinen Lebensunterhalt kurzfristig zu verbessern.<br>
Inwiefern bzw. in welcher Höhe würde dieser Betrag einen Einfluss auf mein Bürgergeld haben ?<br>
Danke<br>
Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-227033</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 16:09:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-227033</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-226269&quot;&gt;Sylvia&lt;/a&gt;.

Hallo Sylvia,

wie wird denn die Reduzierung um 250 Euro begründet?

Im Wesentlichen kann doch eine Reduzierung des Bürgergeldes nur mit leistungsmindernd anrechenbarem Einkommen begründet werden. Beziehen Sie ggf. jetzt schon Übergangsgeld? Das könnte ggf. leistungsmindernd berücksichtigt werden. Solange allerdings eine Rente nicht bewilligt wurde bzw. nicht ausgezahlt wird und auch sonstiges Einkommen eine Leistungsminderung nicht rechtfertigt, kann das Bürgergeld auch nicht reduziert werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-226269">Sylvia</a>.</p>
<p>Hallo Sylvia,</p>
<p>wie wird denn die Reduzierung um 250 Euro begründet?</p>
<p>Im Wesentlichen kann doch eine Reduzierung des Bürgergeldes nur mit leistungsmindernd anrechenbarem Einkommen begründet werden. Beziehen Sie ggf. jetzt schon Übergangsgeld? Das könnte ggf. leistungsmindernd berücksichtigt werden. Solange allerdings eine Rente nicht bewilligt wurde bzw. nicht ausgezahlt wird und auch sonstiges Einkommen eine Leistungsminderung nicht rechtfertigt, kann das Bürgergeld auch nicht reduziert werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sylvia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-226269</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sylvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Sep 2024 00:48:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-226269</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr RA Nippel,

auf Grund meiner Erkrankungen und meinem GdB von 50 verlangte die Mitarbeiterin vom Jobcenter von mir, dass ich Erwerbsminderungsrente beantragen muss, was ich Anfang Juli 2024 auch tat. Danach bekam ich einen neuen Bescheid, in dem das Bürgergeld ab Oktober 2024 250 Euro weniger betrug, obwohl das Jobcenter seit Anfang September 2024 weiß, dass ich erst noch zu einer medizinischen Rehabilitation muss und mir noch keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Ist das rechtens oder muss das Jobcenter mir bis zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente das Bürgergeld in voller Höhe zahlen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr RA Nippel,</p>
<p>auf Grund meiner Erkrankungen und meinem GdB von 50 verlangte die Mitarbeiterin vom Jobcenter von mir, dass ich Erwerbsminderungsrente beantragen muss, was ich Anfang Juli 2024 auch tat. Danach bekam ich einen neuen Bescheid, in dem das Bürgergeld ab Oktober 2024 250 Euro weniger betrug, obwohl das Jobcenter seit Anfang September 2024 weiß, dass ich erst noch zu einer medizinischen Rehabilitation muss und mir noch keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Ist das rechtens oder muss das Jobcenter mir bis zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente das Bürgergeld in voller Höhe zahlen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-222265</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jul 2024 07:17:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-222265</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-221780&quot;&gt;Peter&lt;/a&gt;.

Hallo Peter,

die Leistungen werden in der Regel im Voraus und nicht im Nachhinein gezahlt (vgl. u. a. den Beitrag &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialleistung-auszahlung/#sozialhilfe-grundsicherung&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart&lt;/a&gt;). Daher betrifft die Kürzung wahrscheinlich den Monat Juli und nicht den Monat Juni. Sollte die Kürzung allerdings tatsächlich den Monat Juni betreffen, wäre dies rechtswidrig.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-221780">Peter</a>.</p>
<p>Hallo Peter,</p>
<p>die Leistungen werden in der Regel im Voraus und nicht im Nachhinein gezahlt (vgl. u. a. den Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialleistung-auszahlung/#sozialhilfe-grundsicherung" target="_blank" title="zum Beitrag in neuem Tab" rel="noopener ugc">Auszahlung von Sozialleistungen – Auszahlungszeit, Auszahlungsart</a>). Daher betrifft die Kürzung wahrscheinlich den Monat Juli und nicht den Monat Juni. Sollte die Kürzung allerdings tatsächlich den Monat Juni betreffen, wäre dies rechtswidrig.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-221780</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Jun 2024 18:29:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-221780</guid>

					<description><![CDATA[1. Ich bekomme seit 2022 eine  Altersrente, da diese aber nicht reicht, bekomme ich noch Leistungen nach
   dem 4. Kapitel des SGB XII.

2. Da ja ab dem 1.07.2024 die Rente um 4,57 % erhöht wird, hat mir das Sozialamt für den Monat 7. die
   Leistung schon gekürzt, obwohl ich erst am 29.06.2024 die letzte Zahlung für die letzte Rentenerhöhung
   aus 2023 bekommen habe, ist dies zulässig ?

3. Dem Sozialamt ist doch hinreichend bekannt, dass ich die Rentenerhöhung vom 1.07.2024 erst vier
   Wochen später bekomme.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Ich bekomme seit 2022 eine  Altersrente, da diese aber nicht reicht, bekomme ich noch Leistungen nach<br>
   dem 4. Kapitel des SGB XII.</p>
<p>2. Da ja ab dem 1.07.2024 die Rente um 4,57 % erhöht wird, hat mir das Sozialamt für den Monat 7. die<br>
   Leistung schon gekürzt, obwohl ich erst am 29.06.2024 die letzte Zahlung für die letzte Rentenerhöhung<br>
   aus 2023 bekommen habe, ist dies zulässig ?</p>
<p>3. Dem Sozialamt ist doch hinreichend bekannt, dass ich die Rentenerhöhung vom 1.07.2024 erst vier<br>
   Wochen später bekomme.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-211231</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 14:54:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-211231</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-211138&quot;&gt;Tante Tonny&lt;/a&gt;.

Hallo Tante Tonny,

eine eindeutige Antwort vermag ich &quot;auf die Schnelle&quot; nicht zu geben. Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die Beitragsschuld für die &quot;freiwillige&quot; Versicherung bereits vollständig ausgeglichen bzw. die Krankenkasse hat abgebucht. Jetzt wird der von der DRV von der Rente abgezogene und einbehaltene Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zurückgezahlt.

Für mich ist der bereits von der DRV abgezogene Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner gedanklich irgendwie auch in Ihrer Beitragsschuld für die &quot;freiwillige&quot; Versicherung enthalten. U. a. deshalb fällt es mir schwer, eine Zulässigkeit der Anrechnung der Erstattung als Einkommen als zulässig anzusehen. Schöner und einfacher wäre es gewesen, wenn die Krankenkasse das Geld von der DRV erhalten bzw. behalten und/oder „umgebucht“ hätte und Sie dann nur noch den Restbetrag hätten ausgleichen müssen. Dann könnte jetzt auch keine Anrechnung stattfinden.

Möglicherweise ist zu Ihren Gunsten eine Argumentation zulässig, dass die Erstattung der von der DRV einbehaltenen Beiträge als Verbindlichkeit angesehen werden kann, die bereits in Ihrem Vermögen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung vorhanden ist und folglich nicht mehr als Einkommen bewertet werden kann. Aber das würde eigentlich der Systematik der Vorschriften und der Systematik der Begriffe &quot;Einkommen&quot; und &quot;Vermögen&quot; widersprechen. Darüber hinaus habe ich zunächst auch an § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII gedacht, wonach Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, kein Einkommen sind. Aber das würde voraussetzen, dass die von der DRV fälschlich einbehaltenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung aus dem Regelsatz erbracht worden wären. Direkt &quot;aus dem Regelsatz&quot; wurden die einbehaltenen Beiträge aber offensichtlich nicht erbracht.

Also ... auf die Schnelle habe ich da keine Idee, was gegenüber der Anrechnung der Erstattung als Einkommen geltend gemacht werden könnte. Über einen Hinweis eines Lesers, der eine Lösung für Sie beinhaltet, würde ich mich freuen.

Grüße
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-211138">Tante Tonny</a>.</p>
<p>Hallo Tante Tonny,</p>
<p>eine eindeutige Antwort vermag ich &#8222;auf die Schnelle&#8220; nicht zu geben. Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie die Beitragsschuld für die &#8222;freiwillige&#8220; Versicherung bereits vollständig ausgeglichen bzw. die Krankenkasse hat abgebucht. Jetzt wird der von der DRV von der Rente abgezogene und einbehaltene Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner zurückgezahlt.</p>
<p>Für mich ist der bereits von der DRV abgezogene Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner gedanklich irgendwie auch in Ihrer Beitragsschuld für die &#8222;freiwillige&#8220; Versicherung enthalten. U. a. deshalb fällt es mir schwer, eine Zulässigkeit der Anrechnung der Erstattung als Einkommen als zulässig anzusehen. Schöner und einfacher wäre es gewesen, wenn die Krankenkasse das Geld von der DRV erhalten bzw. behalten und/oder „umgebucht“ hätte und Sie dann nur noch den Restbetrag hätten ausgleichen müssen. Dann könnte jetzt auch keine Anrechnung stattfinden.</p>
<p>Möglicherweise ist zu Ihren Gunsten eine Argumentation zulässig, dass die Erstattung der von der DRV einbehaltenen Beiträge als Verbindlichkeit angesehen werden kann, die bereits in Ihrem Vermögen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung vorhanden ist und folglich nicht mehr als Einkommen bewertet werden kann. Aber das würde eigentlich der Systematik der Vorschriften und der Systematik der Begriffe &#8222;Einkommen&#8220; und &#8222;Vermögen&#8220; widersprechen. Darüber hinaus habe ich zunächst auch an § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII gedacht, wonach Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, kein Einkommen sind. Aber das würde voraussetzen, dass die von der DRV fälschlich einbehaltenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung aus dem Regelsatz erbracht worden wären. Direkt &#8222;aus dem Regelsatz&#8220; wurden die einbehaltenen Beiträge aber offensichtlich nicht erbracht.</p>
<p>Also &#8230; auf die Schnelle habe ich da keine Idee, was gegenüber der Anrechnung der Erstattung als Einkommen geltend gemacht werden könnte. Über einen Hinweis eines Lesers, der eine Lösung für Sie beinhaltet, würde ich mich freuen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tante Tonny		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-211138</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tante Tonny]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 16:53:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-211138</guid>

					<description><![CDATA[Sozialhilfe und zu berechnende Einkünfte


1. Ich habe nach Verrechnung von Jobbörse und DRV von Okt. 2021 bis Mai 2023 noch ein Guthaben, das mir im Okt. 2023 auf mein Konto überwiesen wurde. Ab Okt.2023 war ich gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen. Diese wurde mir erst ab Nov. 2023 genehmigt, da mir diese Rentenerstattung als Einkommen angerechnet wurde (€ 560).

2. Da ich zu wenig Anwartschaftszeiten (Alters-Behindertenrente) habe, wurde mir Aug. 2023 mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf die normale Krankenversicherung der Rentner habe und mir wurde rückwirkend von Juni 2023 bis Oktober die freiwillige Krankenversicherung von meinem Konto abgebucht. Jetzt erhalte ich rückwirkend die bereits abgezogenen Renten-Krankenversicherungsbeiträge von der DRV erstattet. Dieses Geld will das Sozialamt ebenfalls als Einkünfte in Abzug bringen. 

Mit all dem sind € 1000 von meinen rechtmäßigen Rücklagen weg. Ist das rechtens?

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sozialhilfe und zu berechnende Einkünfte</p>
<p>1. Ich habe nach Verrechnung von Jobbörse und DRV von Okt. 2021 bis Mai 2023 noch ein Guthaben, das mir im Okt. 2023 auf mein Konto überwiesen wurde. Ab Okt.2023 war ich gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen. Diese wurde mir erst ab Nov. 2023 genehmigt, da mir diese Rentenerstattung als Einkommen angerechnet wurde (€ 560).</p>
<p>2. Da ich zu wenig Anwartschaftszeiten (Alters-Behindertenrente) habe, wurde mir Aug. 2023 mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf die normale Krankenversicherung der Rentner habe und mir wurde rückwirkend von Juni 2023 bis Oktober die freiwillige Krankenversicherung von meinem Konto abgebucht. Jetzt erhalte ich rückwirkend die bereits abgezogenen Renten-Krankenversicherungsbeiträge von der DRV erstattet. Dieses Geld will das Sozialamt ebenfalls als Einkünfte in Abzug bringen. </p>
<p>Mit all dem sind € 1000 von meinen rechtmäßigen Rücklagen weg. Ist das rechtens?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194844</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 15:42:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-194844</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194837&quot;&gt;Pipa&lt;/a&gt;.

Hallo Pipa,

das LSG Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 13. Oktober 2011 (&lt;a href=&quot;https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/147840?modul=esgb&amp;id=147840&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Urteil in neuem Tab&quot;&gt;L 5 AS 141/08&lt;/a&gt;) entschieden, dass der Bezug einer Erziehungsrente nach § 47 SGB VI keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II alter Fassung darstellt, sondern als Einkommen anzurechnen ist.

Deshalb gehe ich zunächst ohne vertiefe Prüfung davon aus, dass das auch heute noch gilt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194837">Pipa</a>.</p>
<p>Hallo Pipa,</p>
<p>das LSG Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 13. Oktober 2011 (<a href="https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/147840?modul=esgb&#038;id=147840" target="_blank" title="Link zum Urteil in neuem Tab">L 5 AS 141/08</a>) entschieden, dass der Bezug einer Erziehungsrente nach § 47 SGB VI keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne von § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB II alter Fassung darstellt, sondern als Einkommen anzurechnen ist.</p>
<p>Deshalb gehe ich zunächst ohne vertiefe Prüfung davon aus, dass das auch heute noch gilt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Pipa		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194837</link>

		<dc:creator><![CDATA[Pipa]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 14:46:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-194837</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel, 

ich bekomme demnächst wieder Erziehungsrente da mein Sohn psychisch krank ist. Jetzt habe ich gelesen, dass Erziehungsrente Erwerbersatzeinkommen ist, da wir Bürgergeld ergänzend erhalten.

Meine Frage ist, ob wir von der Rente 100 Euro anrechnungsfrei haben oder ob die volle Rente angerechnet wird? Bis zur letzten Zahlung hat man uns 30 Euro gelassen! 

Mfg S. Schmidt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel, </p>
<p>ich bekomme demnächst wieder Erziehungsrente da mein Sohn psychisch krank ist. Jetzt habe ich gelesen, dass Erziehungsrente Erwerbersatzeinkommen ist, da wir Bürgergeld ergänzend erhalten.</p>
<p>Meine Frage ist, ob wir von der Rente 100 Euro anrechnungsfrei haben oder ob die volle Rente angerechnet wird? Bis zur letzten Zahlung hat man uns 30 Euro gelassen! </p>
<p>Mfg S. Schmidt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194241</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Apr 2023 16:04:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-194241</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194199&quot;&gt;Bergführer&lt;/a&gt;.

Hallo Bergführer,

die Frage ist verständlich. Jedoch wird immer wieder die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, dass die Rentenversicherung „Nachprüfungen“ veranlasst.

Tatsächlich soll die unbefristete Erwerbsminderungsrente nur dann gewährt werden, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist, § 102 Abs. 2 SGB VI. Dann dürfte sich in der Regel ja eine Nachprüfung erübrigen.

Allerdings ist ein Wegfall der Voraussetzungen einer Erwerbsminderung ja nur „unwahrscheinlich“. „Unmöglich“ ist ein Wegfall der Erwerbsminderung nicht. Dann muss es auch dem Versicherungsträger erlaubt sein, entsprechende Nachprüfungen zu veranlassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei tatsächlich der Wegfall der Voraussetzungen festgestellt werden wird, dürfte allerdings jeweils sehr gering sein. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass es der Rentenversicherung erlaubt ist, entsprechende Recherchen regelmäßig zu veranlassen und dass dann auch eine gewisse Mitwirkungspflicht besteht. Allerdings dürften diesbezügliche Mitwirkungspflichten eingeschränkt sein. Schikanen sind jedenfalls nicht erlaubt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194199">Bergführer</a>.</p>
<p>Hallo Bergführer,</p>
<p>die Frage ist verständlich. Jedoch wird immer wieder die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, dass die Rentenversicherung „Nachprüfungen“ veranlasst.</p>
<p>Tatsächlich soll die unbefristete Erwerbsminderungsrente nur dann gewährt werden, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist, § 102 Abs. 2 SGB VI. Dann dürfte sich in der Regel ja eine Nachprüfung erübrigen.</p>
<p>Allerdings ist ein Wegfall der Voraussetzungen einer Erwerbsminderung ja nur „unwahrscheinlich“. „Unmöglich“ ist ein Wegfall der Erwerbsminderung nicht. Dann muss es auch dem Versicherungsträger erlaubt sein, entsprechende Nachprüfungen zu veranlassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei tatsächlich der Wegfall der Voraussetzungen festgestellt werden wird, dürfte allerdings jeweils sehr gering sein. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass es der Rentenversicherung erlaubt ist, entsprechende Recherchen regelmäßig zu veranlassen und dass dann auch eine gewisse Mitwirkungspflicht besteht. Allerdings dürften diesbezügliche Mitwirkungspflichten eingeschränkt sein. Schikanen sind jedenfalls nicht erlaubt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bergführer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-194199</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bergführer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Apr 2023 05:51:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-194199</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Hr. Nippel,

meine Frau hat eine unbefristet Erwerbsminderungsrente bis sie in die normale Rente (5 Jahre) geht. Jetzt hat sie Post von der DRV bekommen, sie soll zu einem Arzt gehen &quot;Nachuntersuchung&quot; ist das bei einer unbefristeten EMR nötig? Sie geht regelmäßig zu ihrer Psychologin.

Der andere Arzt hat ja keine Ahnung von ihrer Krankheit.

Über eine Nachricht von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

Braun Heinz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Hr. Nippel,</p>
<p>meine Frau hat eine unbefristet Erwerbsminderungsrente bis sie in die normale Rente (5 Jahre) geht. Jetzt hat sie Post von der DRV bekommen, sie soll zu einem Arzt gehen &#8222;Nachuntersuchung&#8220; ist das bei einer unbefristeten EMR nötig? Sie geht regelmäßig zu ihrer Psychologin.</p>
<p>Der andere Arzt hat ja keine Ahnung von ihrer Krankheit.</p>
<p>Über eine Nachricht von Ihnen würden wir uns sehr freuen.</p>
<p>Braun Heinz</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-191840</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2023 13:46:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-191840</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-191676&quot;&gt;Sabine&lt;/a&gt;.

Hallo Sabine,

so richtig verstehe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht:

Ihr Dezembergehalt wurde Ihrem Konto erst im Januar - anders als in Vormonaten - gutgeschrieben? 

Oder war das Geld bereits im Dezember auf Ihrem Konto und wurde dann zurückgebucht?

Haben Sie für Januar keine Leistungen erhalten, weil Sie ja das Einkommen für Dezember im Januar erhielten?

Sollten Sie tatsächlich das Dezembergehalt erst im Januar erhalten haben, so hätten sie einen Zufluss im Januar erzielt, sodass dieser Zufluss auch für den Januar leistungsmindernd angerechnet werden muss. Ob der Zeitpunkt der Gutschrift anders als in Vormonaten erfolgte oder nicht, dürfte keine Rolle spielen.

Anders könnte die Bewertung aussehen, wenn das Geld bereits im Dezember einmal auf ihrem Konto war und dann lediglich zurückgebucht wurde. Dann wäre jedenfalls die Argumentation, das Geld sei erst im Januar „zugeflossen“, eher abwegig.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-191676">Sabine</a>.</p>
<p>Hallo Sabine,</p>
<p>so richtig verstehe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht:</p>
<p>Ihr Dezembergehalt wurde Ihrem Konto erst im Januar &#8211; anders als in Vormonaten &#8211; gutgeschrieben? </p>
<p>Oder war das Geld bereits im Dezember auf Ihrem Konto und wurde dann zurückgebucht?</p>
<p>Haben Sie für Januar keine Leistungen erhalten, weil Sie ja das Einkommen für Dezember im Januar erhielten?</p>
<p>Sollten Sie tatsächlich das Dezembergehalt erst im Januar erhalten haben, so hätten sie einen Zufluss im Januar erzielt, sodass dieser Zufluss auch für den Januar leistungsmindernd angerechnet werden muss. Ob der Zeitpunkt der Gutschrift anders als in Vormonaten erfolgte oder nicht, dürfte keine Rolle spielen.</p>
<p>Anders könnte die Bewertung aussehen, wenn das Geld bereits im Dezember einmal auf ihrem Konto war und dann lediglich zurückgebucht wurde. Dann wäre jedenfalls die Argumentation, das Geld sei erst im Januar „zugeflossen“, eher abwegig.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-191676</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Feb 2023 14:46:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-191676</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Rechtsanwalt Nippel,

Erstmal Danke, dass es Sie gibt. 
Meine Bank hat grundlos eine Überweisung zurückgehen lassen (habe extra nachgefragt) und mein Dezembergehalt kam dadurch erst im Folgemonat an. Ich habe früher selber bei einer Sozialbehörde gearbeitet und bin fassungslos, wie das Jobcenter mich rückwirkend für Dezember mittellos machen darf und gleichzeitig ein rückwirkender Hilfeantrag für Dezember durch die Gesetzgebung ausgeschlossen wird. Zumal ich für etwas bestraft werde, worauf ich keinen Einfluss habe.

Wäre mein Gehalt generell immer zum Monatsanfang gekommen, sähe ich es ein. So ist es reine Willkür wie aus dem Lehrbuch. 
Ich werde gegenüber den Antragstellern benachteiligt, welche ihr letztes Gehalt zum gewohnten Zeitpunkt bekommen haben und auch wirklich zur Verfügung hatten.

Sie als Anwälte, sehen Sie da wirklich keine Willkür und soziale Ungleichbehandlung?
Und den gleichzeitigen Vorsatz mich auf diese Weise rückwirkend mittellos zu machen, um mir ganz bewusst meinen Anspruch auf Sozialleistungen zu verweigern?
Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, wie das Jobcenter diese Willkür in der Rechtssprechung rechtfertigt. 

Danke und freundliche Grüße

Sabine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>Erstmal Danke, dass es Sie gibt.<br>
Meine Bank hat grundlos eine Überweisung zurückgehen lassen (habe extra nachgefragt) und mein Dezembergehalt kam dadurch erst im Folgemonat an. Ich habe früher selber bei einer Sozialbehörde gearbeitet und bin fassungslos, wie das Jobcenter mich rückwirkend für Dezember mittellos machen darf und gleichzeitig ein rückwirkender Hilfeantrag für Dezember durch die Gesetzgebung ausgeschlossen wird. Zumal ich für etwas bestraft werde, worauf ich keinen Einfluss habe.</p>
<p>Wäre mein Gehalt generell immer zum Monatsanfang gekommen, sähe ich es ein. So ist es reine Willkür wie aus dem Lehrbuch.<br>
Ich werde gegenüber den Antragstellern benachteiligt, welche ihr letztes Gehalt zum gewohnten Zeitpunkt bekommen haben und auch wirklich zur Verfügung hatten.</p>
<p>Sie als Anwälte, sehen Sie da wirklich keine Willkür und soziale Ungleichbehandlung?<br>
Und den gleichzeitigen Vorsatz mich auf diese Weise rückwirkend mittellos zu machen, um mir ganz bewusst meinen Anspruch auf Sozialleistungen zu verweigern?<br>
Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, wie das Jobcenter diese Willkür in der Rechtssprechung rechtfertigt. </p>
<p>Danke und freundliche Grüße</p>
<p>Sabine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Roland		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-187711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roland]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2022 13:26:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-187711</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
beim erneuten Lesen habe ich erst jetzt verstanden, was Sie mit Zinsvorteil meinen. Sie gehen davon aus, dass ich die 30€ am Monatsende nach bezahlt bekomme, dem ist aber nicht so.
Beispiel:
Am 31. Mai 600€ Rente + 400€ Grundsicherung.
Am 30. Juni 600€ Rente + 370€ Grundsicherung.
Am 31. Juli 630€ Rente + 370€ Grundsicherung.
und so weiter bis 31.Mai 2023
Am 30. Juni 2023 630€ Rente + (370€) Grundsicherung minus Rentenerhöhung 2023.

Das ganze basiert auf dem Zuflussprinzip und deshalb meinte ich, dass man gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einreichen könnte.
Denn Fakt ist, dass mir jedes Jahr die Rentenerhöhung unterschlagen wird.

Ich hoffe dass sie nun mein Problem verstehen.

Mit freundlichen Gruß
Roland]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
beim erneuten Lesen habe ich erst jetzt verstanden, was Sie mit Zinsvorteil meinen. Sie gehen davon aus, dass ich die 30€ am Monatsende nach bezahlt bekomme, dem ist aber nicht so.<br>
Beispiel:<br>
Am 31. Mai 600€ Rente + 400€ Grundsicherung.<br>
Am 30. Juni 600€ Rente + 370€ Grundsicherung.<br>
Am 31. Juli 630€ Rente + 370€ Grundsicherung.<br>
und so weiter bis 31.Mai 2023<br>
Am 30. Juni 2023 630€ Rente + (370€) Grundsicherung minus Rentenerhöhung 2023.</p>
<p>Das ganze basiert auf dem Zuflussprinzip und deshalb meinte ich, dass man gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde einreichen könnte.<br>
Denn Fakt ist, dass mir jedes Jahr die Rentenerhöhung unterschlagen wird.</p>
<p>Ich hoffe dass sie nun mein Problem verstehen.</p>
<p>Mit freundlichen Gruß<br>
Roland</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Roland		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sozialhilfe-buergergeld-anrechnung-rente/#comment-187708</link>

		<dc:creator><![CDATA[Roland]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2022 12:27:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=14284#comment-187708</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Leider habe ich mich wohl nicht verständlich ausgedrückt und möchte hier noch einmal detaillierter auf mein Problem eingehen.
Ich bekomme die Rente am Monatsende ausbezahlt und die Grundsicherung berücksichtigt am 30. Juni bei der Berechnung für die Leistung Juli die Rentenerhöhung welche zum 1. Juli in Kraft tritt. Ich bekomme diese Rentenerhöhung aber erst am 31. Juli ausbezahlt und somit fehlt mir dieser Betrag für den Monat Juli. dieses Jahr waren es bei mir 30 €!
Es fehlt mir also jedes Jahr die Rentenerhöhung des Monats Juli.
30 € entsprechen dem Regelsatz für zwei Tage. Irgendwo habe ich einmal gelesen dass es nicht sein darf, dass man unter den Grundsicherungsbetrag fällt. Ist dies nicht so?
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie darauf noch einmal eingehen würden und bedanke mich im voraus.
Mit freundlichen Gruß
Roland]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.<br>
Leider habe ich mich wohl nicht verständlich ausgedrückt und möchte hier noch einmal detaillierter auf mein Problem eingehen.<br>
Ich bekomme die Rente am Monatsende ausbezahlt und die Grundsicherung berücksichtigt am 30. Juni bei der Berechnung für die Leistung Juli die Rentenerhöhung welche zum 1. Juli in Kraft tritt. Ich bekomme diese Rentenerhöhung aber erst am 31. Juli ausbezahlt und somit fehlt mir dieser Betrag für den Monat Juli. dieses Jahr waren es bei mir 30 €!<br>
Es fehlt mir also jedes Jahr die Rentenerhöhung des Monats Juli.<br>
30 € entsprechen dem Regelsatz für zwei Tage. Irgendwo habe ich einmal gelesen dass es nicht sein darf, dass man unter den Grundsicherungsbetrag fällt. Ist dies nicht so?<br>
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie darauf noch einmal eingehen würden und bedanke mich im voraus.<br>
Mit freundlichen Gruß<br>
Roland</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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