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	Kommentare zu: Versicherungspauschale (30 €) neben 100-€-Pauschale? – So wird berechnet	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Tue, 27 Jan 2026 11:27:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-189219</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Jan 2023 11:21:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-189181&quot;&gt;PB&lt;/a&gt;.

Hallo PB,

Kindergeld wird bedarfsmindernd angerechnet.

Von einem Zuverdienst wird gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II&quot;] nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag von 100 € abgesetzt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift: &quot;Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist ...&quot;. Also: der Absetzbetrag in Höhe von 100 € wird nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgesetzt. Kindergeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-189181">PB</a>.</p>
<p>Hallo PB,</p>
<p>Kindergeld wird bedarfsmindernd angerechnet.</p>
<p>Von einem Zuverdienst wird gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-b-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 b SGB II – Abetzbeträge" data-desc="(1) Vom Einkommen abzusetzen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,&lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich ...&lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit ...&lt;br&gt;4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach ...&lt;br&gt;5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,&lt;br&gt;6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,&lt;br&gt;7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis...,&lt;br&gt;8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2b) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die&lt;br&gt;&lt;br&gt;1.
eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,&lt;br&gt;2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und&lt;br&gt;3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und ... " data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II</a></span> nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag von 100 € abgesetzt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift: &#8222;Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist &#8230;&#8220;. Also: der Absetzbetrag in Höhe von 100 € wird nur bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit abgesetzt. Kindergeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: PB		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-189181</link>

		<dc:creator><![CDATA[PB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jan 2023 10:34:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-189181</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

Ich beziehe Bürgergeld und und bin behindert und erhalte aufgrund dessen Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus, da ich mich derzeit nicht selbst unterhalten kann. Nun wird mir die Zahlung von Kindergeld auf mein Bürgergeld als Einkommen angerechnet. 

Nun ist meine Frage, gilt dies als Zuverdienst und eine Anrechnung eines Freibetrages müsste hier seitens des Jobcenters berücksichtigt werden. Da ich gelesen habe: Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Geht er darüber hinaus, wird wie gehabt zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Wie hoch wäre der Freibetrag in diesem Fall. Ich fände es unfair wenn ich hier 30 € berücksichtigt würden, das dass behinderten Kindergeld eine andere Funktion hat wie das eig. Kindergeld. 

Meine Bedarf 

Miete Kalt 280,00€
Heizkosten 47,00€
Nebenkosten 45,00€ 

Einkommen Kindergeld wg. Behinderung 250,00 €
Das Geld wird auf mein Konto gezahlt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>Ich beziehe Bürgergeld und und bin behindert und erhalte aufgrund dessen Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus, da ich mich derzeit nicht selbst unterhalten kann. Nun wird mir die Zahlung von Kindergeld auf mein Bürgergeld als Einkommen angerechnet. </p>
<p>Nun ist meine Frage, gilt dies als Zuverdienst und eine Anrechnung eines Freibetrages müsste hier seitens des Jobcenters berücksichtigt werden. Da ich gelesen habe: Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Geht er darüber hinaus, wird wie gehabt zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Wie hoch wäre der Freibetrag in diesem Fall. Ich fände es unfair wenn ich hier 30 € berücksichtigt würden, das dass behinderten Kindergeld eine andere Funktion hat wie das eig. Kindergeld. </p>
<p>Meine Bedarf </p>
<p>Miete Kalt 280,00€<br>
Heizkosten 47,00€<br>
Nebenkosten 45,00€ </p>
<p>Einkommen Kindergeld wg. Behinderung 250,00 €<br>
Das Geld wird auf mein Konto gezahlt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Amy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-188995</link>

		<dc:creator><![CDATA[Amy]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Dec 2022 00:19:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-188995</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59925&quot;&gt;M. A.&lt;/a&gt;.

Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum &quot;Einkommen&quot;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59925">M. A.</a>.</p>
<p>Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum &#8222;Einkommen&#8220;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-165004</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Sep 2021 08:05:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-165004</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-164976&quot;&gt;Müller&lt;/a&gt;.

Hallo,

soweit ich das überblicke, stellen Sie Fragen zum Hinzuverdienst, die ich in dem Beitrag &lt;a href=&quot;/hinzuverdienst-buergergeld/&quot; title=&quot;Link zum Beitrag hier im Internetauftritt&quot; rel=&quot;nofollow ugc&quot;&gt;Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetzbeträge und Freibeträge&lt;/a&gt; bespreche:

Der Regelbedarf beträgt im Jahr 2021 446 € monatlich (warum 432 € - Regelbedarf im Jahr 2020 - bei Ihnen, vermag ich nicht zu beantworten).

Der Bedarf für die Kosten der Unterkunft beträgt bei Ihnen 380 €. Warum das gekürzt wurde, muss Ihnen das Jobcenter erklären. Ich habe zunächst keine Antwort darauf. Richtig ist allerdings,dass jetzt 380 € gezahlt werden.

Insgesamt haben Sie also nach einer ersten Einschätzung einen Bedarf in Höhe von 826 € (446 € + 380 €).

Von dem Bedarf ist der Hinzuverdienst für August 2021 gemäß § 11 b SGB II in Höhe von 340,22 € wie folgt abzuziehen:

100 € Pauschale gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II&quot;] und 20 % vom Betrag des Bruttohinzuverdienstes von 100 € bis 447,20 €, also 347,10 € / 5 = 69,48 € gemäß [tooltip begriff=&quot;§ 11 b Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB II&quot;]. Somit ergibt sich ein Absetzbetrag vom Bedarf in Höhe von 347,10 € - 100 € - 69,48 € = 177,62 €. 

Sie müssten also 648,38 € (826 € - 177,62 €) erhalten und hätten dann auch noch Ihren Nettoverdienst in Höhe von 340,22 €.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt

p.s.: was Sie allerdings mit &quot;erwerbsfähig&quot; am Anfang Ihrer Ausführungen ansprechen, ist mir nicht wirklich verständlich ... haben Sie gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit einer Erwerbsunfähigkeit? Auch sollten Sie doch möglichst dafür sorgen, dass Sie die Leistungen insgesamt erhalten und dann den Vermieter selbst bezahlen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-164976">Müller</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>soweit ich das überblicke, stellen Sie Fragen zum Hinzuverdienst, die ich in dem Beitrag <a href="/hinzuverdienst-buergergeld/" title="Link zum Beitrag hier im Internetauftritt" rel="nofollow ugc">Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetzbeträge und Freibeträge</a> bespreche:</p>
<p>Der Regelbedarf beträgt im Jahr 2021 446 € monatlich (warum 432 € &#8211; Regelbedarf im Jahr 2020 &#8211; bei Ihnen, vermag ich nicht zu beantworten).</p>
<p>Der Bedarf für die Kosten der Unterkunft beträgt bei Ihnen 380 €. Warum das gekürzt wurde, muss Ihnen das Jobcenter erklären. Ich habe zunächst keine Antwort darauf. Richtig ist allerdings,dass jetzt 380 € gezahlt werden.</p>
<p>Insgesamt haben Sie also nach einer ersten Einschätzung einen Bedarf in Höhe von 826 € (446 € + 380 €).</p>
<p>Von dem Bedarf ist der Hinzuverdienst für August 2021 gemäß § 11 b SGB II in Höhe von 340,22 € wie folgt abzuziehen:</p>
<p>100 € Pauschale gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-b-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 b SGB II – Abetzbeträge" data-desc="(1) Vom Einkommen abzusetzen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,&lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich ...&lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit ...&lt;br&gt;4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach ...&lt;br&gt;5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,&lt;br&gt;6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,&lt;br&gt;7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis...,&lt;br&gt;8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2b) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die&lt;br&gt;&lt;br&gt;1.
eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,&lt;br&gt;2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und&lt;br&gt;3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und ... " data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II</a></span> und 20 % vom Betrag des Bruttohinzuverdienstes von 100 € bis 447,20 €, also 347,10 € / 5 = 69,48 € gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-11-b-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 11 b SGB II – Abetzbeträge" data-desc="(1) Vom Einkommen abzusetzen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,&lt;br&gt;2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich ...&lt;br&gt;3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit ...&lt;br&gt;4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach ...&lt;br&gt;5.
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,&lt;br&gt;6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,&lt;br&gt;7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis...,&lt;br&gt;8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2b) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die&lt;br&gt;&lt;br&gt;1.
eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,&lt;br&gt;2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und&lt;br&gt;3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1 000 Euro übersteigt und ... " data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 11 b Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB II</a></span>. Somit ergibt sich ein Absetzbetrag vom Bedarf in Höhe von 347,10 € &#8211; 100 € &#8211; 69,48 € = 177,62 €. </p>
<p>Sie müssten also 648,38 € (826 € &#8211; 177,62 €) erhalten und hätten dann auch noch Ihren Nettoverdienst in Höhe von 340,22 €.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
<p>p.s.: was Sie allerdings mit &#8222;erwerbsfähig&#8220; am Anfang Ihrer Ausführungen ansprechen, ist mir nicht wirklich verständlich &#8230; haben Sie gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit einer Erwerbsunfähigkeit? Auch sollten Sie doch möglichst dafür sorgen, dass Sie die Leistungen insgesamt erhalten und dann den Vermieter selbst bezahlen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-164976</link>

		<dc:creator><![CDATA[Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Sep 2021 16:27:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-164976</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

erst einmal möchte ich mich für Ihre Seite und die vielen hilfreichen Informationen bedanken. 
Es hilft doch sehr, sich im Hartz IV Dschungel zurecht zu finden.

Fragen zum Aufstocken habe ich jetzt aber doch:

Als Bezieher von Hartz IV Regelsatz, Single und KdU habe ich eine Tätigkeit ab 23.08.2021 aufgenommen.

Von der Mitarbeiterin des Jobcenters wurde mir gesagt, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von mind. 15 Stunden benötige, um als erwerbsfähig zu gelten. Aber nicht über 20 Stunden wöchentlich arbeiten sollte, damit mir die Zahlung der KdU nicht gekürzt wird.

Mein Bedarf war bisher wie folgt:

Regelleistung: 432 € 
Miete: 380 € &quot;warm&quot; Kaltmiete ist immer 350 € gewesen, die Differenz habe ich immer alleine zahlen müssen, seit 01/2021 zahlt das JC jetzt 380 € (freut mich aber ich habe nicht verstanden, warum?)
Heizkostenpauschale: 9,90 €
Bedarf insgesamt: 822 €
-------------------------------

Statt der geplanten 20 Stunden pro Woche sind für 08/2021 insgesamt 40 Stunden angefallen (als Frischling in der Probezeit möchte ich beim AG nicht negativ auffallen und habe diese erst einmal gemacht)
Gehalt:
Brutto 447,40 €
Netto: 340,22 €

Daher habe ich jetzt vom Jobcenter eine Zahlung von 131 € erhalten am 01.09.2021.
Und die Miete, welche das Jobcenter immer direkt an den Vermieter zahlt, wurde für September mit 243 € beglichen:

Nachvollziehen kann ich das alles beim besten Willen nicht.

Eigentlich müsste ich jetzt die Mietdifferenz von 93 € an den Vermieter von den gezahlten 131 € bezahlen, muss aber irgendwie noch die Fahrkarte 27,50 € bezahlen und Essen wäre auch gut....

Die Leistungsabteilung sagte lapidar, dies wäre eine Schätzung und ich könnte ja Widerspruch einlegen.

Nur kann ich so nicht sagen, ob hier überhaupt ein Fehler vorliegt.

340,22 € + 131 € = 471,22 macht 309 € für mich, also wesentlich weniger als wenn ich die 393 € Regelleistung erhalten hätte.

Wenn diese Berechnung stimmt und ich im September auf meine 80 Stunden komme, bleibt dann überhaupt noch etwas übrig?

Sie haben erwähnt dass bei Einkommen ggf. Versicherungspauschalen angerechnet werden können. 
Betrifft dieses auch die Hausrat/Haftplicht für die Wohnung oder ggf. meine Zahnzusatzversicherung?
Die erste zahle ich jährlich mit 56 €, die ZZV monatlich mit 36 €. 
Ist das anwendbar? Wenn ja wäre das von Vorteil oder nicht? Ich gebe zu, mir schwimmt etwas der Kopf nach dem Schock heute.

Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Müller]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>erst einmal möchte ich mich für Ihre Seite und die vielen hilfreichen Informationen bedanken.<br>
Es hilft doch sehr, sich im Hartz IV Dschungel zurecht zu finden.</p>
<p>Fragen zum Aufstocken habe ich jetzt aber doch:</p>
<p>Als Bezieher von Hartz IV Regelsatz, Single und KdU habe ich eine Tätigkeit ab 23.08.2021 aufgenommen.</p>
<p>Von der Mitarbeiterin des Jobcenters wurde mir gesagt, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von mind. 15 Stunden benötige, um als erwerbsfähig zu gelten. Aber nicht über 20 Stunden wöchentlich arbeiten sollte, damit mir die Zahlung der KdU nicht gekürzt wird.</p>
<p>Mein Bedarf war bisher wie folgt:</p>
<p>Regelleistung: 432 €<br>
Miete: 380 € &#8222;warm&#8220; Kaltmiete ist immer 350 € gewesen, die Differenz habe ich immer alleine zahlen müssen, seit 01/2021 zahlt das JC jetzt 380 € (freut mich aber ich habe nicht verstanden, warum?)<br>
Heizkostenpauschale: 9,90 €<br>
Bedarf insgesamt: 822 €<br>
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Statt der geplanten 20 Stunden pro Woche sind für 08/2021 insgesamt 40 Stunden angefallen (als Frischling in der Probezeit möchte ich beim AG nicht negativ auffallen und habe diese erst einmal gemacht)<br>
Gehalt:<br>
Brutto 447,40 €<br>
Netto: 340,22 €</p>
<p>Daher habe ich jetzt vom Jobcenter eine Zahlung von 131 € erhalten am 01.09.2021.<br>
Und die Miete, welche das Jobcenter immer direkt an den Vermieter zahlt, wurde für September mit 243 € beglichen:</p>
<p>Nachvollziehen kann ich das alles beim besten Willen nicht.</p>
<p>Eigentlich müsste ich jetzt die Mietdifferenz von 93 € an den Vermieter von den gezahlten 131 € bezahlen, muss aber irgendwie noch die Fahrkarte 27,50 € bezahlen und Essen wäre auch gut&#8230;.</p>
<p>Die Leistungsabteilung sagte lapidar, dies wäre eine Schätzung und ich könnte ja Widerspruch einlegen.</p>
<p>Nur kann ich so nicht sagen, ob hier überhaupt ein Fehler vorliegt.</p>
<p>340,22 € + 131 € = 471,22 macht 309 € für mich, also wesentlich weniger als wenn ich die 393 € Regelleistung erhalten hätte.</p>
<p>Wenn diese Berechnung stimmt und ich im September auf meine 80 Stunden komme, bleibt dann überhaupt noch etwas übrig?</p>
<p>Sie haben erwähnt dass bei Einkommen ggf. Versicherungspauschalen angerechnet werden können.<br>
Betrifft dieses auch die Hausrat/Haftplicht für die Wohnung oder ggf. meine Zahnzusatzversicherung?<br>
Die erste zahle ich jährlich mit 56 €, die ZZV monatlich mit 36 €.<br>
Ist das anwendbar? Wenn ja wäre das von Vorteil oder nicht? Ich gebe zu, mir schwimmt etwas der Kopf nach dem Schock heute.</p>
<p>Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Johanna Müller</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anette M.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-65096</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anette M.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jan 2020 18:20:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-65096</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für die ausführliche Schilderung über den Wegfall der VersPauschale bei Kindergeldbezug zzgl. Erwerbseinkommen.

Haben sich genügend Stimmen gefunden, die eine Änderung der Handhabung fordern?

Wenn nein: :-(. 
ICH wäre so eine Stimme.

Ich werde wohl eine Versicherung für meine Tochter abschließen, um zumindest teilweise in den Genuss der VersPauschale zu kommen.

Gruß ins Bergische!

Anette M.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für die ausführliche Schilderung über den Wegfall der VersPauschale bei Kindergeldbezug zzgl. Erwerbseinkommen.</p>
<p>Haben sich genügend Stimmen gefunden, die eine Änderung der Handhabung fordern?</p>
<p>Wenn nein: :-(.<br>
ICH wäre so eine Stimme.</p>
<p>Ich werde wohl eine Versicherung für meine Tochter abschließen, um zumindest teilweise in den Genuss der VersPauschale zu kommen.</p>
<p>Gruß ins Bergische!</p>
<p>Anette M.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59978</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2019 13:24:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-59978</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59925&quot;&gt;M. A.&lt;/a&gt;.

Hallo M. A.,

schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &lt;a href=&quot;/anrechnungsfreies-einkommen/&quot;&gt;200 Euro Grundfreibetrag bei ehrenamtlich Tätigen und im Ferienjob&lt;/a&gt; an.

Zur Berechnung Ihrer anrechenbaren Einkünfte darf jedenfalls die Aufwandsentschädigung nach einer ersten Einschätzung nicht angerechnet werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59925">M. A.</a>.</p>
<p>Hallo M. A.,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal den Beitrag <a href="/anrechnungsfreies-einkommen/">200 Euro Grundfreibetrag bei ehrenamtlich Tätigen und im Ferienjob</a> an.</p>
<p>Zur Berechnung Ihrer anrechenbaren Einkünfte darf jedenfalls die Aufwandsentschädigung nach einer ersten Einschätzung nicht angerechnet werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: M. A.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-59925</link>

		<dc:creator><![CDATA[M. A.]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Nov 2019 17:22:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-59925</guid>

					<description><![CDATA[Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und zuzüglich Hartz IV. Seit Juni habe ich ein Ehrenamt, ich bekomme pro Monat 40 Euro Aufwandsentschädigung, dass Jobcenter zieht mir die 30 Euro Versicherungspauschale ab. Die 10 Euro die mir das Jobcenter gewährt, reichen nicht aus um die Fahrtkosten zu begleichen.
Ich verstehe dies nicht und kann es auch nicht nachvollziehen. 
Mit freundlichen Grüßen M. A.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und zuzüglich Hartz IV. Seit Juni habe ich ein Ehrenamt, ich bekomme pro Monat 40 Euro Aufwandsentschädigung, dass Jobcenter zieht mir die 30 Euro Versicherungspauschale ab. Die 10 Euro die mir das Jobcenter gewährt, reichen nicht aus um die Fahrtkosten zu begleichen.<br>
Ich verstehe dies nicht und kann es auch nicht nachvollziehen.<br>
Mit freundlichen Grüßen M. A.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jaoanna Johns		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-51816</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jaoanna Johns]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 2019 19:46:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-51816</guid>

					<description><![CDATA[Ihre Berechnung stimmt nicht. Die nicht arbeitende Mutter kann keine Versicherungspauschale geltend machen, denn das Kindergeld wird beim Kind als Einkommen angerechnet.
Insofern finde ich Ihre Ausführung irreführend und nicht korrekt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Berechnung stimmt nicht. Die nicht arbeitende Mutter kann keine Versicherungspauschale geltend machen, denn das Kindergeld wird beim Kind als Einkommen angerechnet.<br>
Insofern finde ich Ihre Ausführung irreführend und nicht korrekt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst Freiling		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspauschale-30-erwerbstaetigenpauschale-100/#comment-50625</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst Freiling]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Aug 2019 09:33:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=17271#comment-50625</guid>

					<description><![CDATA[Zunächst bin ich darüber &quot;gestolpert&quot;, dass die Versicherungspauschale in dem Erwerbstätigenfreibetrag enthalten ist. 
Wie in dem Beispiel &quot;schön&quot; aufgezeigt allerdings eine üble Falle.
Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst bin ich darüber &#8222;gestolpert&#8220;, dass die Versicherungspauschale in dem Erwerbstätigenfreibetrag enthalten ist.<br>
Wie in dem Beispiel &#8222;schön&#8220; aufgezeigt allerdings eine üble Falle.<br>
Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
