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	Kommentare zu: Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-233466</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 08:38:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-233466</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-233347&quot;&gt;Angela Hennig&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Hennig,

die Fragestellungen/Antworten sind relativ komplex. Kurze Antworten:

Opferentschädigung dürfte schon deshalb ein schwieriges Thema sein, weil der Opferschutz eigentlich erst greift, wenn alles andere nicht gegriffen hat. 

&lt;strong&gt;Erstberatung:&lt;/strong&gt;

Die Erstberatung für Verbrauchermandate ist im Wesentlichen in [tooltip begriff=&quot;§ 34 RVG&quot;] geregelt - wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, ist die beratende und gutachtliche Tätigkeit auf 250,00 € begrenzt. Die Erstberatung beträgt maximal 190,00 €.

&lt;strong&gt;Widerspruch:&lt;/strong&gt;

Bei einem Widerspruch mit Akteneinsicht dürfte regelmäßig die Erhebung einer Gebühr gemäß Nr. 2302 VV-RVG in Höhe von 359,00 € zzgl. 20,00 € Auslagenpauschale zzgl. Umsatzsteuer ) insgesamt also 451,01 € gerechtfertigt sein.

&lt;strong&gt;Beratungshilfe:&lt;/strong&gt;

Bei Beratungshilfe kann der Anwalt eine Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 VV-RVG in Höhe von 38,50 € oder eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV-RVG in Höhe von 93,50 € zzgl. Umsatzsteuer und neben der Geschäftsgebühr eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € sowie die Schutzgebühr in Höhe von 15 € gemäß Nr. 2500 RVG geltend machen (insgesamt als 60,82 € bei einer Beratung und 152,91 € bei einer Geschäftsführung). Für den Anwalt &quot;interessant&quot; und finanziell lukrativ wird die Angelegenheit allerdings, wenn eine Kostenerstattung z. B. im Widerspruchsverfahren erreicht werden kann. Dann können die Wahlanwaltsgebühren geltend gemacht werden.

&lt;strong&gt;Klageverfahren:&lt;/strong&gt;

Im Klageverfahre gelten oben die Ausführungen zu II.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-233347">Angela Hennig</a>.</p>
<p>Hallo Frau Hennig,</p>
<p>die Fragestellungen/Antworten sind relativ komplex. Kurze Antworten:</p>
<p>Opferentschädigung dürfte schon deshalb ein schwieriges Thema sein, weil der Opferschutz eigentlich erst greift, wenn alles andere nicht gegriffen hat. </p>
<p><strong>Erstberatung:</strong></p>
<p>Die Erstberatung für Verbrauchermandate ist im Wesentlichen in <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-34-rvg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 34 RVG – Beratung" data-desc="(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen." data-linktext="Paragraf">§ 34 RVG</a></span> geregelt &#8211; wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, ist die beratende und gutachtliche Tätigkeit auf 250,00 € begrenzt. Die Erstberatung beträgt maximal 190,00 €.</p>
<p><strong>Widerspruch:</strong></p>
<p>Bei einem Widerspruch mit Akteneinsicht dürfte regelmäßig die Erhebung einer Gebühr gemäß Nr. 2302 VV-RVG in Höhe von 359,00 € zzgl. 20,00 € Auslagenpauschale zzgl. Umsatzsteuer ) insgesamt also 451,01 € gerechtfertigt sein.</p>
<p><strong>Beratungshilfe:</strong></p>
<p>Bei Beratungshilfe kann der Anwalt eine Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 VV-RVG in Höhe von 38,50 € oder eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV-RVG in Höhe von 93,50 € zzgl. Umsatzsteuer und neben der Geschäftsgebühr eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € sowie die Schutzgebühr in Höhe von 15 € gemäß Nr. 2500 RVG geltend machen (insgesamt als 60,82 € bei einer Beratung und 152,91 € bei einer Geschäftsführung). Für den Anwalt &#8222;interessant&#8220; und finanziell lukrativ wird die Angelegenheit allerdings, wenn eine Kostenerstattung z. B. im Widerspruchsverfahren erreicht werden kann. Dann können die Wahlanwaltsgebühren geltend gemacht werden.</p>
<p><strong>Klageverfahren:</strong></p>
<p>Im Klageverfahre gelten oben die Ausführungen zu II.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Angela Hennig		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-233347</link>

		<dc:creator><![CDATA[Angela Hennig]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 09:01:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-233347</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

als Vorstandsmitglied des Vereins KE!N Einzelfall e.V. (derzeit noch in Gründung), Opferhilfe für soziale Gerechtigkeit verfasse ich grade eine Stellungnahme für &quot;die da oben&quot;, wie unattraktiv für Anwältinnen und Anwälte die Vertretung von Opfern von Gewalttaten im Opferentschädigungsverfahren ist.

Viele Anwälte lehnen es ab, die Opfer im OEG/ SER zu vertreten, da diese Verfahren häufig langwierig, arbeitsaufwändig und tendenziell von wenig Erfolg gekrönt sind.

Können Sie mich bei der Aufstellung unterstützen, was ein Anwalt max. in Rechnung stellen kann für Erstberatung - Widerspruch mit Akteneinsicht - Klage?

Und können Sie mir die Pauschalsätze nennen, wenn die Mandanten einen Beratungsschein vom Amtsgericht oder Weißen Ring haben im Widerspruchsverfahren?

Und wie es sich verhält, wenn im Klageverfahren eine Rechtsschutzversicherung leisten muss oder der Mandant nur Prozesskostenhilfe bekommt?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>als Vorstandsmitglied des Vereins KE!N Einzelfall e.V. (derzeit noch in Gründung), Opferhilfe für soziale Gerechtigkeit verfasse ich grade eine Stellungnahme für &#8222;die da oben&#8220;, wie unattraktiv für Anwältinnen und Anwälte die Vertretung von Opfern von Gewalttaten im Opferentschädigungsverfahren ist.</p>
<p>Viele Anwälte lehnen es ab, die Opfer im OEG/ SER zu vertreten, da diese Verfahren häufig langwierig, arbeitsaufwändig und tendenziell von wenig Erfolg gekrönt sind.</p>
<p>Können Sie mich bei der Aufstellung unterstützen, was ein Anwalt max. in Rechnung stellen kann für Erstberatung &#8211; Widerspruch mit Akteneinsicht &#8211; Klage?</p>
<p>Und können Sie mir die Pauschalsätze nennen, wenn die Mandanten einen Beratungsschein vom Amtsgericht oder Weißen Ring haben im Widerspruchsverfahren?</p>
<p>Und wie es sich verhält, wenn im Klageverfahren eine Rechtsschutzversicherung leisten muss oder der Mandant nur Prozesskostenhilfe bekommt?</p>
<p>Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Solicitore		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-207509</link>

		<dc:creator><![CDATA[Solicitore]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Oct 2023 08:38:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-207509</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
Sie haben eine schöne Übersicht über die Gebührentatbestände im Sozialrecht verfasst. Allerdings ist aufgefallen, dass eine Verfahrensmöglichkeit nicht bewertet wurde. So neigen die Sozialgerichte nämlich häufig dazu, Verfahren zu verbinden. Da grundsätzlich bis zur Verbindung zwei (oder mehr) Angelegenheiten vorliegen, ab der Verbindung aber nur noch eines, gibt es hier Besonderheiten, die ggf. noch ergänzt werden könnten?
Viele Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
Sie haben eine schöne Übersicht über die Gebührentatbestände im Sozialrecht verfasst. Allerdings ist aufgefallen, dass eine Verfahrensmöglichkeit nicht bewertet wurde. So neigen die Sozialgerichte nämlich häufig dazu, Verfahren zu verbinden. Da grundsätzlich bis zur Verbindung zwei (oder mehr) Angelegenheiten vorliegen, ab der Verbindung aber nur noch eines, gibt es hier Besonderheiten, die ggf. noch ergänzt werden könnten?<br>
Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-185313</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2022 06:23:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-185313</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-184291&quot;&gt;Salli1&lt;/a&gt;.

Hallo Salli,

… es handelt sich nicht um eine sozialrechtliche Fragestellung …

… ob im Familienrecht die Einigung über einen Teilbereich aus dem Scheidungsverbund (hier Zugewinn) eine Abrechnung der Einigung auch für andere Teilbereiche rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. … ich kann auch nicht einschätzen, ob hier überhaupt die Einigungsgebühr über den gesamten Streitwert abgerechnet wurde …

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-184291">Salli1</a>.</p>
<p>Hallo Salli,</p>
<p>… es handelt sich nicht um eine sozialrechtliche Fragestellung …</p>
<p>… ob im Familienrecht die Einigung über einen Teilbereich aus dem Scheidungsverbund (hier Zugewinn) eine Abrechnung der Einigung auch für andere Teilbereiche rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. … ich kann auch nicht einschätzen, ob hier überhaupt die Einigungsgebühr über den gesamten Streitwert abgerechnet wurde …</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Salli1		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-184291</link>

		<dc:creator><![CDATA[Salli1]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Sep 2022 10:36:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-184291</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin am 06.09.2022 geschieden worden.Vor Gericht einigte ich mich mit meiner Frau über Zugewinn für mein Haus und nachehelichen Unterhalt. Das Gericht setzte den Streitwert auf 71.001,50€ fest. Nun fordert mein Anwalt 6133,86€. 
Verfahrensgebühr     1907,10€
Terminsgebühr          1760,40€
Erledigungsgebühr   1467,00€
Post +Tele.                     20,00€
Umsatzsteuer               979,36 €
Endsumme                  6133,86 €

Ich bin der Erledigungsgebühr  nicht einverstanden. Ist sie rechtens?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin am 06.09.2022 geschieden worden.Vor Gericht einigte ich mich mit meiner Frau über Zugewinn für mein Haus und nachehelichen Unterhalt. Das Gericht setzte den Streitwert auf 71.001,50€ fest. Nun fordert mein Anwalt 6133,86€.<br>
Verfahrensgebühr     1907,10€<br>
Terminsgebühr          1760,40€<br>
Erledigungsgebühr   1467,00€<br>
Post +Tele.                     20,00€<br>
Umsatzsteuer               979,36 €<br>
Endsumme                  6133,86 €</p>
<p>Ich bin der Erledigungsgebühr  nicht einverstanden. Ist sie rechtens?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-179427</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jun 2022 20:37:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-179427</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-179067&quot;&gt;Luft&lt;/a&gt;.

Hallo Luft,

nein, es wird keine Betragsrahmengebühr angesetzt. Vor den ordentlichen Gerichten wird eine Wertgebühr anhand des Streitwertes bestimmt.

Grüße
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-179067">Luft</a>.</p>
<p>Hallo Luft,</p>
<p>nein, es wird keine Betragsrahmengebühr angesetzt. Vor den ordentlichen Gerichten wird eine Wertgebühr anhand des Streitwertes bestimmt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Luft		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-179067</link>

		<dc:creator><![CDATA[Luft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2022 11:11:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-179067</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für den interessanten Beitrag. 

Wie verhält es sich mit den Anwaltsgebühren bei einer Streitigkeit über die Erstattungs-/ Leistungspflicht einer privaten Krankenkasse. Diese Verfahren sind wohl vor den ordentlichen Gerichten zu führen. Wird hier trotzdem eine Betragsrahmengebühr angesetzt, weil der Versicherte zu dem von [tooltip begriff=&quot;§ 183 SGG&quot;] privilegiertem Personenkreis gehört?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den interessanten Beitrag. </p>
<p>Wie verhält es sich mit den Anwaltsgebühren bei einer Streitigkeit über die Erstattungs-/ Leistungspflicht einer privaten Krankenkasse. Diese Verfahren sind wohl vor den ordentlichen Gerichten zu führen. Wird hier trotzdem eine Betragsrahmengebühr angesetzt, weil der Versicherte zu dem von <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-183-sgg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 183 SGG – Kostenfreiheit des Verfahrens" data-desc="Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Nimmt ein sonstiger Rechtsnachfolger das Verfahren auf, bleibt das Verfahren in dem Rechtszug kostenfrei. Den in Satz 1 und 2 genannten Personen steht gleich, wer im Falle des Obsiegens zu diesen Personen gehören würde. Leistungsempfängern ..." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 183 SGG</a></span> privilegiertem Personenkreis gehört?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-178606</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 May 2022 14:36:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-178606</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-178477&quot;&gt;Abelardo VAZQUEZ CONDE&lt;/a&gt;.

Hallo,

wie wäre es damit?

&lt;div class=&quot;table-scrollable&quot;&gt;
&lt;table&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;359,00 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Post- und Telek.pauschale Nr. 7002 VV RVG&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;20,00 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;360,00 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Terminsgebühr Nr. 3106 S. 1 VV RVG&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;301,50 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Post- und Telek.pauschale Nr. 7002 VV RVG&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;20,00 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;-179,50 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Zwischensumme&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;881,00 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%)&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;167,39 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;&lt;strong&gt;Summe&lt;/strong&gt;&lt;/td&gt;
&lt;td style=&quot;text-align:right&quot;&gt;1.048,39 €&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;

&lt;/table&gt;

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-178477">Abelardo VAZQUEZ CONDE</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>wie wäre es damit?</p>
<div class="table-scrollable">
<table>
<tr>
<td>Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG</td>
<td style="text-align:right">359,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Post- und Telek.pauschale Nr. 7002 VV RVG</td>
<td style="text-align:right">20,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG</td>
<td style="text-align:right">360,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Terminsgebühr Nr. 3106 S. 1 VV RVG</td>
<td style="text-align:right">301,50 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Post- und Telek.pauschale Nr. 7002 VV RVG</td>
<td style="text-align:right">20,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr</td>
<td style="text-align:right">-179,50 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zwischensumme</td>
<td style="text-align:right">881,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%)</td>
<td style="text-align:right">167,39 €</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Summe</strong></td>
<td style="text-align:right">1.048,39 €</td>
</tr>
</table>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p></div>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Abelardo VAZQUEZ CONDE		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-178477</link>

		<dc:creator><![CDATA[Abelardo VAZQUEZ CONDE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 May 2022 11:45:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-178477</guid>

					<description><![CDATA[Bin spanischer Anwalt und habe spanischen Klienten gegenüber einer deutschen Pflegekasse wegen Durchführung der Mitgliedschaft vertreten: Antrag (abgelehnt) Widerspruch (abgewiesen) Feststellungsklage, mehrere Schriftsätze, Beklagte gibt vor Gericht Anerkenntnis ab. Ich erkläre Klage als erledigt. Können Sie mir Kostenabrechnung nach BRAGO bzw. VV RVG  vorschlagen? Keine Ahnung!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bin spanischer Anwalt und habe spanischen Klienten gegenüber einer deutschen Pflegekasse wegen Durchführung der Mitgliedschaft vertreten: Antrag (abgelehnt) Widerspruch (abgewiesen) Feststellungsklage, mehrere Schriftsätze, Beklagte gibt vor Gericht Anerkenntnis ab. Ich erkläre Klage als erledigt. Können Sie mir Kostenabrechnung nach BRAGO bzw. VV RVG  vorschlagen? Keine Ahnung!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-166253</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2021 14:12:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-166253</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-165984&quot;&gt;Anonym&lt;/a&gt;.

Hallo anonym,

ohne eine weitere Erklärung der Rechnung durch den Anwalt ist diese auch für mich nicht wirklich verständlich:

Der Anwalt kann für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren eine Betragsrahmengebühr gemäß [tooltip begriff=&quot;Nr. 2302 VV-RVG&quot;] zwischen 60,00 € und 768,00 € geltend machen. Bei einer Betragsrahmengebühr kann der Anwalt nach
1. Umfang der Bearbeitung
2. Schwierigkeit der Bearbeitung
3. Bedeutung für den Auftraggeber
4. wirtschaftliche Verhältnisse bzw. Einkommensverhältnisse des Auftraggebers
… 
festlegen, ob er nur die Mindestgebühr oder die Höchstgebühr geltend macht.  Dabei darf er allerdings nicht willkürlich verfahren, sondern muss sich an den oben genannten Kriterien orientieren (vgl. dazu auch den Beitrag [tooltip begriff=&quot;Betragsrahmengebühren&quot;] im Sozialrecht&lt;/a&gt; zu II.). 

Eine Gebühr von mehr als 359,00 € kann der Anwalt nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war, [tooltip begriff=&quot;Nr. 2302 S. 2 VV-RVG&quot;].

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-165984">Anonym</a>.</p>
<p>Hallo anonym,</p>
<p>ohne eine weitere Erklärung der Rechnung durch den Anwalt ist diese auch für mich nicht wirklich verständlich:</p>
<p>Der Anwalt kann für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren eine Betragsrahmengebühr gemäß <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/nr-2302-vv-rvg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="2302" data-desc="&lt;hr&gt;Geschäftsgebühr in&lt;br&gt;&lt;br&gt;1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG), und &lt;br&gt;2. Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;Eine Gebühr von mehr als 391,00 € kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.&lt;hr&gt;65,00 € bis 837,00 €." data-linktext="Vorschrift - kommentiert">Nr. 2302 VV-RVG</a></span> zwischen 60,00 € und 768,00 € geltend machen. Bei einer Betragsrahmengebühr kann der Anwalt nach<br>
1. Umfang der Bearbeitung<br>
2. Schwierigkeit der Bearbeitung<br>
3. Bedeutung für den Auftraggeber<br>
4. wirtschaftliche Verhältnisse bzw. Einkommensverhältnisse des Auftraggebers<br>
…<br>
festlegen, ob er nur die Mindestgebühr oder die Höchstgebühr geltend macht.  Dabei darf er allerdings nicht willkürlich verfahren, sondern muss sich an den oben genannten Kriterien orientieren (vgl. dazu auch den Beitrag <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/betragsrahmengebuehr/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="Betragsrahmengebühren im Sozialrecht" data-desc="Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 RVG in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV) und § 14 RVG.&lt;br&gt;&lt;br&gt;I. Die Betragsrahmengebühr ...&lt;br&gt;...&lt;br&gt;&lt;br&gt;II. Die Bemessung der Betragsrahmengebühr...&lt;br&gt;1. Umfang der Bearbeitung ...&lt;br&gt;2. Schwierigkeit der Bearbeitung ...&lt;br&gt;..." data-linktext="Beitrag">Betragsrahmengebühren</a></span> im Sozialrecht zu II.). </p>
<p>Eine Gebühr von mehr als 359,00 € kann der Anwalt nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war, Nr. 2302 S. 2 VV-RVG.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anonym		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-165984</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anonym]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Oct 2021 06:59:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-165984</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in Bezug auf eine Zahlungsaufforderung der Krankenkasse, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist, einen Anwalt konsultiert. Er verfasste einen Widerspruch gegenüber der Krankenkasse. Nun erhielt ich folgende Rechnung und kann dem nicht ganz nachvollziehen.

Geschäftsgebühr für Tätigkeit im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
§ 14 RVG Nr. 2302 Satz 1 VV RVG 768,00 Euro + 20,00 Euro Pauschale + 19% Umsatzsteuer = 937,72 Euro.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich habe in Bezug auf eine Zahlungsaufforderung der Krankenkasse, die meines Erachtens nicht gerechtfertigt ist, einen Anwalt konsultiert. Er verfasste einen Widerspruch gegenüber der Krankenkasse. Nun erhielt ich folgende Rechnung und kann dem nicht ganz nachvollziehen.</p>
<p>Geschäftsgebühr für Tätigkeit im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren<br>
§ 14 RVG Nr. 2302 Satz 1 VV RVG 768,00 Euro + 20,00 Euro Pauschale + 19% Umsatzsteuer = 937,72 Euro.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-60643</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2019 14:05:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-60643</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-59994&quot;&gt;Manfred Schneiders&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Schneiders,

handelt es sich evtl. um ein Anerkenntnis gemäß &lt;a href=&quot;/tag/nr-3106-vv-rvg/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Nr. 3106 Nr. 3 VV-RVG&lt;/a&gt;?

An eine Einigung bzw. Erledigungsgebühr werden sehr hohe Ansprüche gestellt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-59994">Manfred Schneiders</a>.</p>
<p>Hallo Herr Schneiders,</p>
<p>handelt es sich evtl. um ein Anerkenntnis gemäß <a href="/tag/nr-3106-vv-rvg/" target="_blank">Nr. 3106 Nr. 3 VV-RVG</a>?</p>
<p>An eine Einigung bzw. Erledigungsgebühr werden sehr hohe Ansprüche gestellt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manfred Schneiders		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-59994</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manfred Schneiders]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2019 15:53:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-59994</guid>

					<description><![CDATA[zu II gerichtliche Tätigkeit 
3. Einigung und Erledigung

Aufhebung des angefochtenen Bescheides vor einer mündlichen Verhandlung:
beim zuständigen Sozialgericht , Bundesagentur: &quot;Nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage hebe ich &quot;aufgrund Ihrer Klage vom … den Bescheid vom …. hiermit auf&quot;

Warum nicht Erledigungsgebühr?

Fällt eine Erledigungsgebühr mach 1006, 1002, Nr. 1005 an ?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>zu II gerichtliche Tätigkeit<br>
3. Einigung und Erledigung</p>
<p>Aufhebung des angefochtenen Bescheides vor einer mündlichen Verhandlung:<br>
beim zuständigen Sozialgericht , Bundesagentur: &#8222;Nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage hebe ich &#8222;aufgrund Ihrer Klage vom … den Bescheid vom …. hiermit auf&#8220;</p>
<p>Warum nicht Erledigungsgebühr?</p>
<p>Fällt eine Erledigungsgebühr mach 1006, 1002, Nr. 1005 an ?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Fr. Haas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rechtsanwaltsgebuehren/#comment-44228</link>

		<dc:creator><![CDATA[Fr. Haas]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 May 2018 13:11:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5711#comment-44228</guid>

					<description><![CDATA[Hallo! Sie berechnen die Terminsgebühr als Mittelgebühr mit 280 €, rechnen dann im folgenden Beispiel aber mit 270 €. Das Ergebnis stimmt zwar, aber  der Zwischenschritt, nämlich 90 % von 300 € auszurechnen, fehlt hier. Auch wenn der Gesetzestext angegeben wurde, sollte man schon erklären, was man da berechnet hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo! Sie berechnen die Terminsgebühr als Mittelgebühr mit 280 €, rechnen dann im folgenden Beispiel aber mit 270 €. Das Ergebnis stimmt zwar, aber  der Zwischenschritt, nämlich 90 % von 300 € auszurechnen, fehlt hier. Auch wenn der Gesetzestext angegeben wurde, sollte man schon erklären, was man da berechnet hat.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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