Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr

(3 Beiträge mit Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr)

 

Die Terminsgebühr gemäß VV-Nr. 3106 entsteht in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen. Die Betragsrahmengebühr habe ich in dem Beitrag Betragsrahmengebühr im Sozialrecht beschrieben.

Die Terminsgebühr entsteht in erster Linie für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen sowie auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nicht anderes bestimmt ist. Darüber hinaus nennt VV-Nr. 3106 in Nrn. 1-3 Fälle, in denen die Terminsgebühr auch ohne eine mündliche Verhandlung entsteht.

Nr. 3106 VV-RVG

   3106    
  •      Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).

    Die Gebühr entsteht auch, wenn

    • 1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird,
    • 2. nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann oder
    • 3. das Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet.

         In den Fällen des Satzes 1 beträgt die Gebühr 90% der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung einer Erhöhung nach Nummer 1008.

 50,00 bis 510,00 €  

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand erwähnt:


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    Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht

     In sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) für das ...
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    keine fiktive Terminsgebühr gemäß VV-Nr. 3106 im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach dem auch ein Anerkenntnis im Eilverfahren ein fiktive ...
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  • Rechner mit Paragraf
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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