Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr

(2 Beiträge mit Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr)

 

Die Geschäftsgebühr gemäß VV-Nr. 2302 erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informationen und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages.

Nr. 2302 VV-RVG - Geschäftsgebühr

  2302  
  •      Geschäftsgebühr in
    • 1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
    • 2. Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung, wenn im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem Bundesverwaltungsgericht an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt.

         Eine Gebühr von mehr als 300,00 EUR kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

  50,00 bis 640,00 €  

zur Inhaltsübersicht RVG

In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand erwähnt:


  • Buch rot mit Paragraf
    Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht

     In sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) für das ...
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  • Rechner mit Paragraf
    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

    Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten  ...
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Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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