Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr
2302 |
| 60,00 bis 768,00 € |
Die Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten gemäß Nr. 2302 VV-RVG erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informationen und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages.
Im sozialrechtlichen Verfahren fallen in der Regel Betragsrahmengebühren gemäß § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG an (vgl. dazu auch den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV) und § 14 RVG. ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Betragsrahmengebühren im Sozialrecht).
Die Mittelgebühr der Geschäftsgebühr beträgt zwar 414,00 € (60,00 € + 768,00 € / 2), eine Gebühr von mehr als 359,00 € kann der Anwalt aber nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war, s. o. VV-Nr. 2302, letzter Satz. Die Kriterien für eine umfangreiche oder schwierige Tätigkeit stimmen mit denen aus § 14 Rahmengebühren
(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 14 RVG überein (s. dazu auch den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
...
II. Die Bemessung der Betragsrahmengebühr
1. Umfang der Bearbeitung
2. Schwierigkeit der Bearbeitung
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Betragsrahmengebühren im Sozialrecht, zu II 2.).
Die Abgrenzung einer reinen Beratung von einer Vertretung kann im Einzelfall schwierig sein. Entscheidend ist regelmäßig, ob der Anwalt nach außen tätig wird.
Das Verwaltungsverfahren und das weitere, der Nachprüfung dienende Verwaltungsverfahren stellen jeweils eigene Angelegenheiten im Sinne des § 17 Verschiedene Angelegenheiten
Verschiedene Angelegenheiten sind
...
1a. jeweils das Verwaltungsverfahren, das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verwaltungsverfahren ...
...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 17 Nr. 1 Buchstabe a RVG dar. Dies gilt auch für das gerichtliche Verfahren, § 17 Verschiedene Angelegenheiten
Verschiedene Angelegenheiten sind
...
7. das gerichtliche Verfahren und ein vorausgegangenes ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 17 Nr. 7 RVG. War der Rechtsanwalt bereits in dem Verwaltungsverfahren tätig, das zum Verwaltungsakt geführt hat, so ist jetzt eine teilweise Anrechnung der zuvor erzielten Gebühren vorgesehen.
Die Geschäftsgebühr wird auf ein folgendes Klageverfahren angerechnet. Dies gilt allerdings nicht für Eilrechtsschutzverfahren und Untätigkeitsklagen.
Bei erfolgreichem Widerspruchsverfahren muss die Behörde regelmäßig die Kosten der Hinzuziehung des Rechtsanwaltes erstatten, § 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 63 Abs. 1 S. 1 SGB X .
Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Beratungshilfegebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um ... 0,3 oder 30% bei Festgebühren,
bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30%
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG.
Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:
- - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr - - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren - - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber - - 2500 Beratungshilfegebühr
Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe) - - 2501 Beratungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
(2) Die Gebühr ist ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) - - 2503 Geschäftsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
(2) Auf die Gebühren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) - - 2508 Einigungsgebühr
(1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
(2) Die Gebühr entsteht auch ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) - - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand Nr. 2302 VV-RVG angesprochen:
Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht
Berechnung der Gebühren im Sozialrecht nach dem RVG ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren ...
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Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
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