Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr
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Die Geschäftsgebühr gemäß VV-Nr. 2302 erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informationen und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages.
2302 |
| 50,00 bis 640,00 € |
zur Inhaltsübersicht RVG
In den folgenden Beiträgen habe ich den Gebührentatbestand erwähnt: