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	Kommentare zu: Klage zum Sozialgericht – Muster für die Feststellung des GdB	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-211235</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 15:11:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-209692&quot;&gt;Horst H.&lt;/a&gt;.

Hallo Horst H.,

in der Versorgungsmedizin-Verordnung werden Depressionen in Teil B. 3.7 behandelt. Im Einzelnen wird dort aufgeführt, welcher Einzelgrad festzusetzen ist.

&quot;Schlüsselbegriffe&quot; gibt es da nicht. Vielleicht helfen Ihnen aber meine Ausführungen in den Beiträgen &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einzelgrad-gesamtgrad-gdb/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades ...&lt;/a&gt;&quot; sowie &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gesamt-gdb-einzel-gdb/&quot; target=&quot;_blank&quot; title=&quot;Link zum Beitrag in neuem Tab&quot; rel=&quot;noopener ugc&quot;&gt;Zum Grad der Behinderung - Gesamt-GdB und Einzel-GdB&lt;/a&gt;&quot; weiter.

Zum &quot;Tremor&quot; fällt mir nichts ein. Dem Tremor muss aber doch eine Behinderung oder eine Krankheit (heilbar?) zugrunde liegen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-209692">Horst H.</a>.</p>
<p>Hallo Horst H.,</p>
<p>in der Versorgungsmedizin-Verordnung werden Depressionen in Teil B. 3.7 behandelt. Im Einzelnen wird dort aufgeführt, welcher Einzelgrad festzusetzen ist.</p>
<p>&#8222;Schlüsselbegriffe&#8220; gibt es da nicht. Vielleicht helfen Ihnen aber meine Ausführungen in den Beiträgen &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einzelgrad-gesamtgrad-gdb/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Tab" rel="noopener ugc">Zur Ermittlung des Einzelgrades sowie des Gesamtgrades &#8230;</a>&#8220; sowie &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gesamt-gdb-einzel-gdb/" target="_blank" title="Link zum Beitrag in neuem Tab" rel="noopener ugc">Zum Grad der Behinderung &#8211; Gesamt-GdB und Einzel-GdB</a>&#8220; weiter.</p>
<p>Zum &#8222;Tremor&#8220; fällt mir nichts ein. Dem Tremor muss aber doch eine Behinderung oder eine Krankheit (heilbar?) zugrunde liegen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst H.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-209692</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst H.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Nov 2023 13:38:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-209692</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
ich habe mit mehreren Beeinträchtigungen, die sich verstärken - die mit jeweils GdB 20 beschieden wurden - insgesamt einen GdB von 30. Äußerst unbefriedigend. 

Drei Fragen. Ich wäre für eine kurze Einschätzung dankbar.

1. Ich bin seit 2019 in psychotherapeutischer Behandlung (ambulant, nie stationär) wegen Depressionen. GdB wurde mit 20 angesetzt. Gibt es die Möglichkeit, auch in dieser Situation dafür GdB 30 oder 40 zu erreichen, wenn ja, welche Schlüsselbegriffe müsste mein Therapeut im Befund verwenden?

2. Wie erreicht man, dass mehrere Befunde nicht mit Max+10 sondern mit Max+10+10+10 o.ä. bewertet werden? Ich hatte klar dargestellt, wie sich die verschiedenen Diagnosen verstärken (deren Auswirkungen) - aber das wurde komplett ignoriert. 20+20+20 = 30 (1 vierte Diagnose wurde komplett ignoriert). Gibt&#039;s da Schlüsselbegriffe, die helfen, über die +10-Mathematik hinauszukommen?
3. Die ignorierte Diagnose war &quot;essentieller Tremor&quot; - der mich stark beeinträchtigt, aber in der VersMedV nicht existiert. Haben Sie einen Tipp dazu?

Ich wäre sehr dankbar für einige Tipps zu o.g. Punkten. Wäre sehr sehr nett. Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen, Horst H.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
ich habe mit mehreren Beeinträchtigungen, die sich verstärken &#8211; die mit jeweils GdB 20 beschieden wurden &#8211; insgesamt einen GdB von 30. Äußerst unbefriedigend. </p>
<p>Drei Fragen. Ich wäre für eine kurze Einschätzung dankbar.</p>
<p>1. Ich bin seit 2019 in psychotherapeutischer Behandlung (ambulant, nie stationär) wegen Depressionen. GdB wurde mit 20 angesetzt. Gibt es die Möglichkeit, auch in dieser Situation dafür GdB 30 oder 40 zu erreichen, wenn ja, welche Schlüsselbegriffe müsste mein Therapeut im Befund verwenden?</p>
<p>2. Wie erreicht man, dass mehrere Befunde nicht mit Max+10 sondern mit Max+10+10+10 o.ä. bewertet werden? Ich hatte klar dargestellt, wie sich die verschiedenen Diagnosen verstärken (deren Auswirkungen) &#8211; aber das wurde komplett ignoriert. 20+20+20 = 30 (1 vierte Diagnose wurde komplett ignoriert). Gibt&#8217;s da Schlüsselbegriffe, die helfen, über die +10-Mathematik hinauszukommen?<br>
3. Die ignorierte Diagnose war &#8222;essentieller Tremor&#8220; &#8211; der mich stark beeinträchtigt, aber in der VersMedV nicht existiert. Haben Sie einen Tipp dazu?</p>
<p>Ich wäre sehr dankbar für einige Tipps zu o.g. Punkten. Wäre sehr sehr nett. Vielen Dank im Voraus!<br>
Mit freundlichen Grüßen, Horst H.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44927</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jul 2018 07:05:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-44927</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44887&quot;&gt;Adebar Silke&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Adebar,

Sie genießen hinsichtlich der ursprünglichen Entscheidung, die mit dem Widerspruch nicht angegriffen wurde, grundsätzlich Vertrauensschutz.

Eine Veränderung der mit dem Widerspruch angegriffenen Verwaltungsentscheidung im Widerspruchsverfahren zu Ihren Ungunsten ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 45 SGB X für die Rücknahme des Verwaltungsakts vorliegen. Dies wäre nach meiner ersten Einschätzung im Gerichtsverfahren zu prüfen. allerdings frage ich mich, ob hier gemäß Ihren Angaben überhaupt ein Widerspruchsbescheid (&quot;Bescheid kam geändert zurück ...&quot;) erlassen wurde.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44887">Adebar Silke</a>.</p>
<p>Hallo Frau Adebar,</p>
<p>Sie genießen hinsichtlich der ursprünglichen Entscheidung, die mit dem Widerspruch nicht angegriffen wurde, grundsätzlich Vertrauensschutz.</p>
<p>Eine Veränderung der mit dem Widerspruch angegriffenen Verwaltungsentscheidung im Widerspruchsverfahren zu Ihren Ungunsten ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 45 SGB X für die Rücknahme des Verwaltungsakts vorliegen. Dies wäre nach meiner ersten Einschätzung im Gerichtsverfahren zu prüfen. allerdings frage ich mich, ob hier gemäß Ihren Angaben überhaupt ein Widerspruchsbescheid (&#8222;Bescheid kam geändert zurück &#8230;&#8220;) erlassen wurde.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Adebar Silke		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44887</link>

		<dc:creator><![CDATA[Adebar Silke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jul 2018 12:05:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-44887</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

Nach Auftreten eines Rezidivs stellte ich im September 2017 einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt. Bewilligt im Februar 2018 von 50 auf 80 GdB, war damit zufrieden. Aber die Begründung &quot;Teilerkrankung der Brust&quot;, dabei war es eine Totalentfernung der Brust... ich war verwirrt. Auf Nachfrage beim Versorgungsamt ... die Begründung bzw. damit der Bescheid sei  falsch. Ich wollte keinen Widerspruch, nur die Abänderung der Begründung. Dafür muss ich einen Widerspruch schreiben, dann kann der Bescheid überarbeitet werden.
 Nach dem Widerspruch kam der Bescheid geändert zurück ... von Teil- auf Totalentfernung der Brust und von 80 auf 50. War total entsetzt, fassungslos. Fühle mich falsch vom Amt beraten und betrogen. Diagnose  schlimmer .... GdB runter. 
Was jetzt? Klagen vorm Sozialgericht oder stillhalten, akzeptieren und zum späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen. Wo sind meine Chancen besser?

LG Silke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>Nach Auftreten eines Rezidivs stellte ich im September 2017 einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt. Bewilligt im Februar 2018 von 50 auf 80 GdB, war damit zufrieden. Aber die Begründung &#8222;Teilerkrankung der Brust&#8220;, dabei war es eine Totalentfernung der Brust&#8230; ich war verwirrt. Auf Nachfrage beim Versorgungsamt &#8230; die Begründung bzw. damit der Bescheid sei  falsch. Ich wollte keinen Widerspruch, nur die Abänderung der Begründung. Dafür muss ich einen Widerspruch schreiben, dann kann der Bescheid überarbeitet werden.<br>
 Nach dem Widerspruch kam der Bescheid geändert zurück &#8230; von Teil- auf Totalentfernung der Brust und von 80 auf 50. War total entsetzt, fassungslos. Fühle mich falsch vom Amt beraten und betrogen. Diagnose  schlimmer &#8230;. GdB runter.<br>
Was jetzt? Klagen vorm Sozialgericht oder stillhalten, akzeptieren und zum späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen. Wo sind meine Chancen besser?</p>
<p>LG Silke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44430</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 09:01:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-44430</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44429&quot;&gt;Christopher Epping&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Epping,

Sie können einen Antrag auf Anhörung stellen und so im Ergebnis eine weitere Begutachtung erzwingen (vgl. Sie dazu den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/anhoerung-arzt-109-sgg/&quot;&gt;Anhörung eines bestimmten Arztes gemäß § 109 SGG&lt;/a&gt;&quot;).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44429">Christopher Epping</a>.</p>
<p>Hallo Herr Epping,</p>
<p>Sie können einen Antrag auf Anhörung stellen und so im Ergebnis eine weitere Begutachtung erzwingen (vgl. Sie dazu den Beitrag &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/anhoerung-arzt-109-sgg/">Anhörung eines bestimmten Arztes gemäß § 109 SGG</a>&#8222;).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christopher Epping		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-44429</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christopher Epping]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 05:44:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-44429</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

da meine Patientenunterlagen über zig Ärzte verteilt sind und die Diagnose (um die es bei meinem Verschlechterungsantrag in der Hauptsache geht) stets in Krankenhäusern gestellt wurde und meine niedergelassenen Ärzte dazu also nicht fachgerecht Stellung nehmen können, bitte ich das LSG Berlin immer wieder um Begutachtung durch einen Amtsarzt was bisher immer damit abgewiegelt wurde, dass man dies nur in besonderen Ausnahmefällen veranlasst. 

Habe ich einen Rechtsanspruch darauf dass dies durchgeführt wird wenn ich der Meinung bin dass nur so eine antragsgerechte Beurteilung durchgeführt werden kann und wie kann ich dies durchsetzen? Da ich massiv eingeschränkt bin möchte ich eine etwaige Verzögerung durch eine Klage vor dem Sozialgericht unbedingt vermeiden. 

Mit freundlichen und verzweifelten Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da meine Patientenunterlagen über zig Ärzte verteilt sind und die Diagnose (um die es bei meinem Verschlechterungsantrag in der Hauptsache geht) stets in Krankenhäusern gestellt wurde und meine niedergelassenen Ärzte dazu also nicht fachgerecht Stellung nehmen können, bitte ich das LSG Berlin immer wieder um Begutachtung durch einen Amtsarzt was bisher immer damit abgewiegelt wurde, dass man dies nur in besonderen Ausnahmefällen veranlasst. </p>
<p>Habe ich einen Rechtsanspruch darauf dass dies durchgeführt wird wenn ich der Meinung bin dass nur so eine antragsgerechte Beurteilung durchgeführt werden kann und wie kann ich dies durchsetzen? Da ich massiv eingeschränkt bin möchte ich eine etwaige Verzögerung durch eine Klage vor dem Sozialgericht unbedingt vermeiden. </p>
<p>Mit freundlichen und verzweifelten Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-42642</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jul 2017 14:31:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-42642</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-42606&quot;&gt;Ulli H.&lt;/a&gt;.

Hallo Herr H.,

ein Widerspruch bzw. die Klage gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides auf der einen Seite und der Verschlimmerungsantrag auf der anderen Seite sind meines Erachtens – „streng dogmatisch gesehen“ – an verschiedene Voraussetzungen gebunden bzw. auf verschiedene Ziele gerichtet: 

Der Widerspruch bzw. die Verpflichtungsklage gegen einen ablehnenden Bescheid des Versorgungsamtes richten sich auf die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines bestimmten Grades der Behinderung bereits ab dem Zeitpunkt der dem Ausgangsbescheid zugrunde liegenden Antragstellung bis zur letzten Behörden- bzw. bis zur letzten mündlichen Verhandlung. Bis zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung bzw. bis zur letzten mündlichen Verhandlung eingetretene Änderungen sind zu beachten. Eine „Verschlimmerung“ kann und muss also grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden.

Der Verschlimmerungsantrag richtet sich hingegen auf eine Feststellung von Umständen (erst) nach dem bestandskräftigen Erlass des Ausgangsbescheides bis zum Zeitpunkt der Antragstellung des Verschlimmerungsantrages bzw. darüber hinaus. 
 
Eine Ausnahme ist bei einer eine bereits bestehende Entscheidung des Versorgungsamtes ganz oder teilweise aufhebenden Entscheidung gemäß § 48 SGB X zu beachten (insbesondere bei der Heilungsbewährung). Ändern sich hier die Umstände, so ist ein „Nachschieben“ von nachträglich eingetretenen Umständen nicht zulässig. Die Behörde bzw. das Gericht sind dann bei dem vorliegenden Anfechtungswiderspruch bzw. bei der Anfechtungsklage gehalten, nur über Umstände zu entscheiden, die zum Zeitpunkt der aufhebenden Behördenentscheidung vorlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-42606">Ulli H.</a>.</p>
<p>Hallo Herr H.,</p>
<p>ein Widerspruch bzw. die Klage gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides auf der einen Seite und der Verschlimmerungsantrag auf der anderen Seite sind meines Erachtens – „streng dogmatisch gesehen“ – an verschiedene Voraussetzungen gebunden bzw. auf verschiedene Ziele gerichtet: </p>
<p>Der Widerspruch bzw. die Verpflichtungsklage gegen einen ablehnenden Bescheid des Versorgungsamtes richten sich auf die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen eines bestimmten Grades der Behinderung bereits ab dem Zeitpunkt der dem Ausgangsbescheid zugrunde liegenden Antragstellung bis zur letzten Behörden- bzw. bis zur letzten mündlichen Verhandlung. Bis zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung bzw. bis zur letzten mündlichen Verhandlung eingetretene Änderungen sind zu beachten. Eine „Verschlimmerung“ kann und muss also grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden.</p>
<p>Der Verschlimmerungsantrag richtet sich hingegen auf eine Feststellung von Umständen (erst) nach dem bestandskräftigen Erlass des Ausgangsbescheides bis zum Zeitpunkt der Antragstellung des Verschlimmerungsantrages bzw. darüber hinaus. </p>
<p>Eine Ausnahme ist bei einer eine bereits bestehende Entscheidung des Versorgungsamtes ganz oder teilweise aufhebenden Entscheidung gemäß § 48 SGB X zu beachten (insbesondere bei der Heilungsbewährung). Ändern sich hier die Umstände, so ist ein „Nachschieben“ von nachträglich eingetretenen Umständen nicht zulässig. Die Behörde bzw. das Gericht sind dann bei dem vorliegenden Anfechtungswiderspruch bzw. bei der Anfechtungsklage gehalten, nur über Umstände zu entscheiden, die zum Zeitpunkt der aufhebenden Behördenentscheidung vorlagen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ulli H.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-42606</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ulli H.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2017 23:15:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-42606</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 
ich habe einen Grad der Behinderung von 20 % für Arthrose im rechten Knie und 10 % für Migräne, vorab keine Prozentangaben für Gallensteine und akute Pankreatitis, weil der Krankheitsverlauf noch nicht abgeschlossen ist. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da das linke Knie, meine Ellenbogen und auch die Fingergelenke von Arthrose betroffen sind. Dennoch habe ich keinen höheren Grad der Behinderung anerkannt bekommen. Nun klage ich vor dem Sozialgericht und habe jetzt wieder eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung und bin seit Mitte April 2017 in AU, weil sich keine wesentliche Besserung bei mir bemerkbar macht. Kann ich während des Klageverfahrens einen &quot;Verschlimmerungsantrag&quot; stellen oder muss ich erst das Verfahren abschießen?
Ich bin 60 Jahre alt, arbeite seit 2 Jahren nur noch 3/4 und habe einen Anfahrtsweg zur Arbeit von 60 km pro Strecke, was meiner Arthrose im Knie auch nicht gerade gut tut.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Ulli H.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
ich habe einen Grad der Behinderung von 20 % für Arthrose im rechten Knie und 10 % für Migräne, vorab keine Prozentangaben für Gallensteine und akute Pankreatitis, weil der Krankheitsverlauf noch nicht abgeschlossen ist. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da das linke Knie, meine Ellenbogen und auch die Fingergelenke von Arthrose betroffen sind. Dennoch habe ich keinen höheren Grad der Behinderung anerkannt bekommen. Nun klage ich vor dem Sozialgericht und habe jetzt wieder eine akute Bauchspeicheldrüsenentzündung und bin seit Mitte April 2017 in AU, weil sich keine wesentliche Besserung bei mir bemerkbar macht. Kann ich während des Klageverfahrens einen &#8222;Verschlimmerungsantrag&#8220; stellen oder muss ich erst das Verfahren abschießen?<br>
Ich bin 60 Jahre alt, arbeite seit 2 Jahren nur noch 3/4 und habe einen Anfahrtsweg zur Arbeit von 60 km pro Strecke, was meiner Arthrose im Knie auch nicht gerade gut tut.<br>
Vielen Dank für Ihre Antwort<br>
Ulli H.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-39725</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jan 2016 08:20:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-39725</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-39494&quot;&gt;Reiner Keller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Keller,

richtiger Beklagter ist der Kreis Recklinghausen.

Die Klage richtet sich gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides. In der Rechtsmittelbelehrung muss der richtige Beklagte nicht angegeben werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-39494">Reiner Keller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Keller,</p>
<p>richtiger Beklagter ist der Kreis Recklinghausen.</p>
<p>Die Klage richtet sich gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides. In der Rechtsmittelbelehrung muss der richtige Beklagte nicht angegeben werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Reiner Keller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-39494</link>

		<dc:creator><![CDATA[Reiner Keller]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Dec 2015 11:32:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-39494</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Rechtsanwalt Nippel,

ich habe heute meinen Widerspruchsbescheid von der Bezirksregierung Münster erhalten. Den Bescheid selbst hat der Landrat des Kreises Recklinghausen erlassen.

Muss ich nun den Kreis Recklinghausen verklagen?
Im Bescheid steht dazu gar nichts. 
Müsste die Behörde (Münster) nicht angeben, wer verklagt werden muss?

Freundliche Grüße

Reiner Keller]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>ich habe heute meinen Widerspruchsbescheid von der Bezirksregierung Münster erhalten. Den Bescheid selbst hat der Landrat des Kreises Recklinghausen erlassen.</p>
<p>Muss ich nun den Kreis Recklinghausen verklagen?<br>
Im Bescheid steht dazu gar nichts.<br>
Müsste die Behörde (Münster) nicht angeben, wer verklagt werden muss?</p>
<p>Freundliche Grüße</p>
<p>Reiner Keller</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gisela Zschippang		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-38167</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gisela Zschippang]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2015 14:09:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-38167</guid>

					<description><![CDATA[Ich habe einen GDB von 30 festgestellt bekommen. Meiner Auffassung nach ist der nicht korrekt. Ich habe Widerspruch eingelegt.
Was mich aber vorerst interessiert sind die Nachteilsausgleiche. Bei GdB 30 betrifft das die Gleichstellung und der damit verbundene Kündigungsschutz und überdies der Steuerfreibetrag. Ist es im Ermessen des Sozialamtes diese Nachteilsausgleiche zu verneinen? In meinem Bescheid wurde der Steuerfreibetrag abgelehnt....
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

MfG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe einen GDB von 30 festgestellt bekommen. Meiner Auffassung nach ist der nicht korrekt. Ich habe Widerspruch eingelegt.<br>
Was mich aber vorerst interessiert sind die Nachteilsausgleiche. Bei GdB 30 betrifft das die Gleichstellung und der damit verbundene Kündigungsschutz und überdies der Steuerfreibetrag. Ist es im Ermessen des Sozialamtes diese Nachteilsausgleiche zu verneinen? In meinem Bescheid wurde der Steuerfreibetrag abgelehnt&#8230;.<br>
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.</p>
<p>MfG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Beate Mansi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-38098</link>

		<dc:creator><![CDATA[Beate Mansi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2015 07:54:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-38098</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1299&quot;&gt;Securitylady&lt;/a&gt;.

Hallo Andrea, 

ich leide auch unter Fibromyalgie. Diese ist aber nur mit Antidepressiva behandelbar , da es sich nach neuester Erkenntnis um eine Schädigung der kurzen Nerven handelt. Also ich könnte vor allem nachts kaum geradeaus laufen. Die Treppe bin ich runtergegangen, als wäre ich 90 Jahre alt und gebrechlich. Seit ich die Amitryptelin (Antidepressivum) nehme - so wenig wie möglich. Spr. 1 bis 2 Tabletten vorm Schlafengehen - kann ich normal im Wechselschritt und fast schmerzfrei die Treppe runtergehen. Vor Beginn mit dieser Therapie sah es eher so aus , wie der &quot;Neandertaler lernte laufen&quot;. Lass dich nicht mit Opiaten vollpumpen, die Media können dich abhängig machen. Habe ich auch genommen, weil der Zahnarzt mir mal durch eine dünne Fissur im Wurzelkanal das Natriumhydrochlorid in den Kiefer gespritzt hat. Da habe ich die Tropfen mit Opium drin genommen. Aber er hat mich extrem gewarnt, ob ich die wirklich nehmen will. Aber ich wäre in dem Moment auch mit &quot;Kopf ab&quot; zufrieden gewesen, so extrem waren die Schmerzen. 

Gute Besserung, Beate]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1299">Securitylady</a>.</p>
<p>Hallo Andrea, </p>
<p>ich leide auch unter Fibromyalgie. Diese ist aber nur mit Antidepressiva behandelbar , da es sich nach neuester Erkenntnis um eine Schädigung der kurzen Nerven handelt. Also ich könnte vor allem nachts kaum geradeaus laufen. Die Treppe bin ich runtergegangen, als wäre ich 90 Jahre alt und gebrechlich. Seit ich die Amitryptelin (Antidepressivum) nehme &#8211; so wenig wie möglich. Spr. 1 bis 2 Tabletten vorm Schlafengehen &#8211; kann ich normal im Wechselschritt und fast schmerzfrei die Treppe runtergehen. Vor Beginn mit dieser Therapie sah es eher so aus , wie der &#8222;Neandertaler lernte laufen&#8220;. Lass dich nicht mit Opiaten vollpumpen, die Media können dich abhängig machen. Habe ich auch genommen, weil der Zahnarzt mir mal durch eine dünne Fissur im Wurzelkanal das Natriumhydrochlorid in den Kiefer gespritzt hat. Da habe ich die Tropfen mit Opium drin genommen. Aber er hat mich extrem gewarnt, ob ich die wirklich nehmen will. Aber ich wäre in dem Moment auch mit &#8222;Kopf ab&#8220; zufrieden gewesen, so extrem waren die Schmerzen. </p>
<p>Gute Besserung, Beate</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: S. T.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24598</link>

		<dc:creator><![CDATA[S. T.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 16:00:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-24598</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24592&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Nippel,
herzlichen Dank für die prompte Antwort. Sie haben meine &quot;laienhafte&quot; Vermutung bestätigt. 

Herzliche Grüße
S. T.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24592">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Hallo Herr Nippel,<br>
herzlichen Dank für die prompte Antwort. Sie haben meine &#8222;laienhafte&#8220; Vermutung bestätigt. </p>
<p>Herzliche Grüße<br>
S. T.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24592</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 15:23:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-24592</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24586&quot;&gt;S. T.&lt;/a&gt;.

Hallo S. T.,

eine &quot;Verböserung&quot; kommt bei dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nach meiner ersten Einschätzung kaum in Betracht. Der zweite Bescheid wurde unbefristet erteilt.

Die Voraussetzungen zum Erlass eines Änderungs-/Aufhebungsbescheides nach den §§ 44 ff. SGB X dürften kaum vorliegen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24586">S. T.</a>.</p>
<p>Hallo S. T.,</p>
<p>eine &#8222;Verböserung&#8220; kommt bei dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt nach meiner ersten Einschätzung kaum in Betracht. Der zweite Bescheid wurde unbefristet erteilt.</p>
<p>Die Voraussetzungen zum Erlass eines Änderungs-/Aufhebungsbescheides nach den §§ 44 ff. SGB X dürften kaum vorliegen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: S. T.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-24586</link>

		<dc:creator><![CDATA[S. T.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2014 14:58:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-24586</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

darf bei einem selbst erstellten Verschlimmerungsantrag die bisher (auf Dauer) festgestellte GdS unterschritten werden? Zumal es sich um chronische Krankheiten, die immer noch, mindestens, in gleicher Intensität/Schwere Grad vorhanden sind?? Der erste Bescheid wurde 2004 befristet und seit 2007 unbefristet erteilt. Der Änderungsantrag wurde 2014 wegen NEU aufgetretenen Erkrankungen eingereicht.

... (&lt;em&gt;der Link wurde inzwischen aus dem Internet entfernt&lt;/em&gt;)

MfG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>darf bei einem selbst erstellten Verschlimmerungsantrag die bisher (auf Dauer) festgestellte GdS unterschritten werden? Zumal es sich um chronische Krankheiten, die immer noch, mindestens, in gleicher Intensität/Schwere Grad vorhanden sind?? Der erste Bescheid wurde 2004 befristet und seit 2007 unbefristet erteilt. Der Änderungsantrag wurde 2014 wegen NEU aufgetretenen Erkrankungen eingereicht.</p>
<p>&#8230; (<em>der Link wurde inzwischen aus dem Internet entfernt</em>)</p>
<p>MfG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-5288</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2013 13:45:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-5288</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-5232&quot;&gt;Julia R&lt;/a&gt;.

Hallo Julia,

ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts will ich mich hier nicht zu weit &quot;aus dem Fenster lehnen&quot;.

Klar ist, dass gemäß § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alt - neu: &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 152 SGB IX)&lt;/a&gt; jedenfalls der Schwerbehindertenausweis befristet erteilt werden soll. Die Bescheide selbst sind in der Regel nicht befristet.

Jedenfalls wenn in dem im Klageverfahren angegriffenen Bescheid keine Befristung enthalten war, spricht hier einiges dagegen, dass eine Befristung schon nach zwei Jahren Inhalt des Vergleichs geworden sein soll. 

Allerdings ist zu erwarten, dass Ihnen die Behörde Schwierigkeiten macht. Auch ohne eine Regelung zur Befristung kann ein Bescheid nach den allgemeinen Regelungen aufgehoben werden. 

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-5232">Julia R</a>.</p>
<p>Hallo Julia,</p>
<p>ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts will ich mich hier nicht zu weit &#8222;aus dem Fenster lehnen&#8220;.</p>
<p>Klar ist, dass gemäß § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alt &#8211; neu: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 152 SGB IX)</a> jedenfalls der Schwerbehindertenausweis befristet erteilt werden soll. Die Bescheide selbst sind in der Regel nicht befristet.</p>
<p>Jedenfalls wenn in dem im Klageverfahren angegriffenen Bescheid keine Befristung enthalten war, spricht hier einiges dagegen, dass eine Befristung schon nach zwei Jahren Inhalt des Vergleichs geworden sein soll. </p>
<p>Allerdings ist zu erwarten, dass Ihnen die Behörde Schwierigkeiten macht. Auch ohne eine Regelung zur Befristung kann ein Bescheid nach den allgemeinen Regelungen aufgehoben werden. </p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Julia R		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-5232</link>

		<dc:creator><![CDATA[Julia R]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Sep 2013 16:13:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-5232</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Anwalt,
mich beschäftigt seit einigen Tagen der Fall meiner Schwerbehinderung, den ich gewonnen glaubte!
Vor dem Sozialgericht wurden mir durch Anerkenntnis ein GdB 60 und das Merkzeichen G zuerkannt. Vorausgegangen waren zwei ärztliche Gutachten, die das Gericht beauftragte und beide zu diesem Ergebnis kamen.

Nun kommt der Bescheid:
GdB 60 &quot;G&quot; - allerdings mit Nachuntersuchung in 2 Jahren und Befristung

Hiervon war nie die Rede, auch in dem Anerkenntnis nicht - UND beide Gutachter sprechen von dauernder Beeinträchtigung.

Kann man also Widerspruch einlegen, weil das Urteil nicht ordentlich umgesetzt wurde?
Klar weiß ich, dass immer geprüft werden kann, aber so kämpfe ich in 2 Jahren erneut.....!!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Anwalt,<br>
mich beschäftigt seit einigen Tagen der Fall meiner Schwerbehinderung, den ich gewonnen glaubte!<br>
Vor dem Sozialgericht wurden mir durch Anerkenntnis ein GdB 60 und das Merkzeichen G zuerkannt. Vorausgegangen waren zwei ärztliche Gutachten, die das Gericht beauftragte und beide zu diesem Ergebnis kamen.</p>
<p>Nun kommt der Bescheid:<br>
GdB 60 &#8222;G&#8220; &#8211; allerdings mit Nachuntersuchung in 2 Jahren und Befristung</p>
<p>Hiervon war nie die Rede, auch in dem Anerkenntnis nicht &#8211; UND beide Gutachter sprechen von dauernder Beeinträchtigung.</p>
<p>Kann man also Widerspruch einlegen, weil das Urteil nicht ordentlich umgesetzt wurde?<br>
Klar weiß ich, dass immer geprüft werden kann, aber so kämpfe ich in 2 Jahren erneut&#8230;..!!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1603</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Nov 2012 08:50:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-1603</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1509&quot;&gt;Tante&lt;/a&gt;.

Hallo Tante,

gemäß § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alte Fassung - neu: &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;§ 152 SGB IX)&lt;/a&gt; soll die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises befristet werden.

Dies gilt dann auch für die auf der Rückseite einzutragenden Merkzeichen.

Für Parkerleichterungen nach dem StVG gilt eigentlich, dass das Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - zu gewähren ist (vgl. dazu die folgenden Ausführungen in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung):



&lt;blockquote&gt;3. Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)

a) Für die Gewährung von Parkerleichterungen für schwer behinderte Menschen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Frage zu beurteilen, ob eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte
Mehraufwendungen entstehen.

b) Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

c) Die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung darf nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; die Betroffenen müssen vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil sie sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können.

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten
der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades anzusehen.&lt;/blockquote&gt;


Allerdings gibt es z. B. in Nordrhein-Westfalen auch einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie  und Verkehr, wonach in Einzelfällen auch eine Parkerleichterung gewährt werden kann, wenn das Merkzeichen aG nur knapp verfehlt wurde (insbesondere wenn der &quot;Aktionsradius&quot; auf 100 Meter beschränkt ist).

Vergleiche aber auch die Ausführungen hier in meinem Internetauftritt unter &quot;&lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung/&quot; title=&quot;zum Artikel &#039;Merkzeichen aG&#039;&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow noopener ugc&quot;&gt;Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG&lt;/a&gt;&quot;.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1509">Tante</a>.</p>
<p>Hallo Tante,</p>
<p>gemäß § 69 Abs. 5 S. 3 SGB IX (alte Fassung &#8211; neu: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">§ 152 SGB IX)</a> soll die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises befristet werden.</p>
<p>Dies gilt dann auch für die auf der Rückseite einzutragenden Merkzeichen.</p>
<p>Für Parkerleichterungen nach dem StVG gilt eigentlich, dass das Merkzeichen aG &#8211; außergewöhnliche Gehbehinderung &#8211; zu gewähren ist (vgl. dazu die folgenden Ausführungen in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung):</p>
<blockquote><p>3. Außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG)</p>
<p>a) Für die Gewährung von Parkerleichterungen für schwer behinderte Menschen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Frage zu beurteilen, ob eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte<br>
Mehraufwendungen entstehen.</p>
<p>b) Als schwer behinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.</p>
<p>c) Die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung darf nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von behinderten Menschen mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; die Betroffenen müssen vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil sie sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können.</p>
<p>Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz sowie Krankheiten<br>
der Atmungsorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren Grades anzusehen.</p></blockquote>
<p>Allerdings gibt es z. B. in Nordrhein-Westfalen auch einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie  und Verkehr, wonach in Einzelfällen auch eine Parkerleichterung gewährt werden kann, wenn das Merkzeichen aG nur knapp verfehlt wurde (insbesondere wenn der &#8222;Aktionsradius&#8220; auf 100 Meter beschränkt ist).</p>
<p>Vergleiche aber auch die Ausführungen hier in meinem Internetauftritt unter &#8222;<a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehindertenrecht-merkzeichen-ag-aussergewoehnliche-gehbehinderung/" title="zum Artikel &#039;Merkzeichen aG&#039;" target="_blank" rel="nofollow noopener ugc">Schwerbehindertenrecht &#8211; Merkzeichen aG</a>&#8222;.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tante		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1509</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tante]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Oct 2012 15:22:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-1509</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, gibt es eine zeitlich befristete Genehmigung eines behinderten Parkplatzes und wenn ja, was muss da vorliegen? Ich bin z.Zt. mit 70% und &quot;G&quot; eingestuft.
Mit freundlichen Grüßen Sabine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, gibt es eine zeitlich befristete Genehmigung eines behinderten Parkplatzes und wenn ja, was muss da vorliegen? Ich bin z.Zt. mit 70% und &#8222;G&#8220; eingestuft.<br>
Mit freundlichen Grüßen Sabine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1429</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 08:02:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2208#comment-1429</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1242&quot;&gt;Ilona Blome&lt;/a&gt;.

Hallo,

also ... ggf. sollten Sie überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/musterschriftsatz-klage-gdb/#comment-1242">Ilona Blome</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>also &#8230; ggf. sollten Sie überlegen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
