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	Kommentare zu: Haushaltsgemeinschaft im SGB II &#038; SGB XII – Definition, Vermutung, Abgrenzung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 14:51:22 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-207434</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 08:30:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-207434</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-207387&quot;&gt;DODOMON&lt;/a&gt;.

Hallo Dodomon,

handelt es sich um eine &quot;professionelle&quot; Pflege? Oder hat Ihr(e) Lebenspartner(in) die Pflege übernommen?

Soll die Pflegeperson komplett bei Ihnen einziehen?

Wenn jemand bei Ihnen einzieht, werden Ihnen wahrscheinlich die &lt;strong&gt;hälftigen Kosten der Unterkunft&lt;/strong&gt; zukünftig nicht mehr ersetzt (falls Sie bisher allein wohnten). 

Ob darüber hinaus auch Ihr &lt;strong&gt;Regelbedarf&lt;/strong&gt; wegen einer Haushaltsersparnis um &lt;strong&gt;10 % verringert&lt;/strong&gt; wird und darüber hinaus ggf. &lt;strong&gt;Einkommen des weiteren Bewohners leistungsmindernd&lt;/strong&gt; zu berücksichtigen ist, dürfte davon abhängen, ob eine reine Wohngemeinschaft besteht oder ob tatsächlich auch eine weitere Beziehung zu der Pflegeperson besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-207387">DODOMON</a>.</p>
<p>Hallo Dodomon,</p>
<p>handelt es sich um eine &#8222;professionelle&#8220; Pflege? Oder hat Ihr(e) Lebenspartner(in) die Pflege übernommen?</p>
<p>Soll die Pflegeperson komplett bei Ihnen einziehen?</p>
<p>Wenn jemand bei Ihnen einzieht, werden Ihnen wahrscheinlich die <strong>hälftigen Kosten der Unterkunft</strong> zukünftig nicht mehr ersetzt (falls Sie bisher allein wohnten). </p>
<p>Ob darüber hinaus auch Ihr <strong>Regelbedarf</strong> wegen einer Haushaltsersparnis um <strong>10 % verringert</strong> wird und darüber hinaus ggf. <strong>Einkommen des weiteren Bewohners leistungsmindernd</strong> zu berücksichtigen ist, dürfte davon abhängen, ob eine reine Wohngemeinschaft besteht oder ob tatsächlich auch eine weitere Beziehung zu der Pflegeperson besteht.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: DODOMON		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-207387</link>

		<dc:creator><![CDATA[DODOMON]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 16:01:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-207387</guid>

					<description><![CDATA[Ich möchte, dass meine Pflegeperson bei mir einzieht, da ich auch nachts auf Hilfe angewiesen bin.
 
Allerdings weiß ich nicht, wie sich das auf meine Grundsicherungszahlung auswirken wird.

Ich habe den Pflegegrad 3 - Teillähmung der linken Körperhälfte, Schlaganfall, 2 Herzinfarkte, Epilepsie, u. s. w.

Kann ich meine Pflegeperson bei mir einziehen lassen, ohne dass es sich auf meine Grundsicherungszahlungen auswirkt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte, dass meine Pflegeperson bei mir einzieht, da ich auch nachts auf Hilfe angewiesen bin.</p>
<p>Allerdings weiß ich nicht, wie sich das auf meine Grundsicherungszahlung auswirken wird.</p>
<p>Ich habe den Pflegegrad 3 &#8211; Teillähmung der linken Körperhälfte, Schlaganfall, 2 Herzinfarkte, Epilepsie, u. s. w.</p>
<p>Kann ich meine Pflegeperson bei mir einziehen lassen, ohne dass es sich auf meine Grundsicherungszahlungen auswirkt?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Juma		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-187360</link>

		<dc:creator><![CDATA[Juma]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Nov 2022 17:10:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-187360</guid>

					<description><![CDATA[Hallo!
Ich beziehe Leistungen nach dem SGB XII im Alter &#038; bei Erwerbsminderung. Wenn ich mit einem berufstätigen Partner zusammenziehen wollte, gibt es dann im SGB XII auch die Möglichkeit einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe für ein Jahr oder muss er sofort finanziell für mich einstehen?


Ich freue mich auf eine Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!<br>
Ich beziehe Leistungen nach dem SGB XII im Alter &amp; bei Erwerbsminderung. Wenn ich mit einem berufstätigen Partner zusammenziehen wollte, gibt es dann im SGB XII auch die Möglichkeit einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe für ein Jahr oder muss er sofort finanziell für mich einstehen?</p>
<p>Ich freue mich auf eine Antwort!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-171976</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jan 2022 11:05:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-171976</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-171930&quot;&gt;Christiane&lt;/a&gt;.

Hallo Christiane,

im Ergebnis würden Sie - solange nicht eine reine Wohngemeinschaft besteht - keine Leistungen mehr erhalten.

Das ist kurz - stark vereinfachend - so zu erklären, dass ansonsten ein Ehepaar gegenüber einem &quot;Paar ohne Trauschein&quot; schlechter gestellt würde. Bei dem Ehepaar wird nämlich zunächst eine Haushaltsersparnis von 10 % des Regelbedarfes leistungsmindernd zum Abzug gebracht und darüber hinaus natürlich auch das Einkommen des Ehepartners auf Ansprüche leistungsmindernd angerechnet. Würden Sie dann im Ergebnis als Paar erheblich viel besser stehen als eine Ehefrau, würde dies gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie verstoßen.

Ihr Gesamtbedarf (Freund und Sie) beträgt ab 2022 monatlich 449,00 € abzüglich der 10%-igen Haushaltsersparnis (2 x 449 € x 0,9 = 808,20 €) zuzüglich der Kosten der Unterkunft (?). Mit 2.500 € netto wäre Ihr Gesamtbedarf also auch nach Abzug von Absetz- oder Freibeträgen bei Weitem durch das Einkommen des Freundes gedeckt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-171930">Christiane</a>.</p>
<p>Hallo Christiane,</p>
<p>im Ergebnis würden Sie &#8211; solange nicht eine reine Wohngemeinschaft besteht &#8211; keine Leistungen mehr erhalten.</p>
<p>Das ist kurz &#8211; stark vereinfachend &#8211; so zu erklären, dass ansonsten ein Ehepaar gegenüber einem &#8222;Paar ohne Trauschein&#8220; schlechter gestellt würde. Bei dem Ehepaar wird nämlich zunächst eine Haushaltsersparnis von 10 % des Regelbedarfes leistungsmindernd zum Abzug gebracht und darüber hinaus natürlich auch das Einkommen des Ehepartners auf Ansprüche leistungsmindernd angerechnet. Würden Sie dann im Ergebnis als Paar erheblich viel besser stehen als eine Ehefrau, würde dies gegen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie verstoßen.</p>
<p>Ihr Gesamtbedarf (Freund und Sie) beträgt ab 2022 monatlich 449,00 € abzüglich der 10%-igen Haushaltsersparnis (2 x 449 € x 0,9 = 808,20 €) zuzüglich der Kosten der Unterkunft (?). Mit 2.500 € netto wäre Ihr Gesamtbedarf also auch nach Abzug von Absetz- oder Freibeträgen bei Weitem durch das Einkommen des Freundes gedeckt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christiane		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-171930</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christiane]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2022 02:34:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-171930</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich beziehe aufgrund von Erkrankungen Erwerbsminderungsrente, die nicht gerade hoch ist. Sie liegt bei 600 Euro. Daher habe ich Grundsicherung beantragt. Grundsicherung beträgt ca. 289Euro. 

Nun möchte ich gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Wir sind noch recht frisch zusammen also erst seit knapp einem Jahr. Mein Freund ist Soldat und verdient dementsprechend gut, das genaue Gehalt weiß ich nicht aber ich glaube die verdienen so um die 2.500 oder 2.600 Euro netto. 

wir haben getrennte Kassen. Jeder hat halt sein Geld für sich und mein Freund sieht es auch nicht ein, irgendwas für mich zu bezahlen. Wenn ich Mal über das Wochenende bei ihm bin, kaufe ich die Lebensmittel, die ich gerne essen möchte selbst für mich ein. 

Wie ist die Rechtslage, wenn wir tatsächlich zusammenziehen sollten? Muss er dann Miete, Nebenkosten usw. alleine zahlen bzw. bekomme ich dann zu meiner Erwerbsminderungsrente i. H. v 600 Euro keine Grundsicherung mehr dazu?

Man liest überall, dass das Geld des Partners angerechnet wird aber in wie weit? Können Sie mir bitte so eine Berechnung anhand meiner oben aufgeführten Beträge, genauer erläutern?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. 

Herzliche Grüße 

Christiane S.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich beziehe aufgrund von Erkrankungen Erwerbsminderungsrente, die nicht gerade hoch ist. Sie liegt bei 600 Euro. Daher habe ich Grundsicherung beantragt. Grundsicherung beträgt ca. 289Euro. </p>
<p>Nun möchte ich gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Wir sind noch recht frisch zusammen also erst seit knapp einem Jahr. Mein Freund ist Soldat und verdient dementsprechend gut, das genaue Gehalt weiß ich nicht aber ich glaube die verdienen so um die 2.500 oder 2.600 Euro netto. </p>
<p>wir haben getrennte Kassen. Jeder hat halt sein Geld für sich und mein Freund sieht es auch nicht ein, irgendwas für mich zu bezahlen. Wenn ich Mal über das Wochenende bei ihm bin, kaufe ich die Lebensmittel, die ich gerne essen möchte selbst für mich ein. </p>
<p>Wie ist die Rechtslage, wenn wir tatsächlich zusammenziehen sollten? Muss er dann Miete, Nebenkosten usw. alleine zahlen bzw. bekomme ich dann zu meiner Erwerbsminderungsrente i. H. v 600 Euro keine Grundsicherung mehr dazu?</p>
<p>Man liest überall, dass das Geld des Partners angerechnet wird aber in wie weit? Können Sie mir bitte so eine Berechnung anhand meiner oben aufgeführten Beträge, genauer erläutern?</p>
<p>Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. </p>
<p>Herzliche Grüße </p>
<p>Christiane S.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157900</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jul 2021 05:42:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-157900</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157891&quot;&gt;Frank&lt;/a&gt;.

Hallo Frank,

zur Berechnung der Leistungen schauen Sie sich bitte den Beitrag &lt;a href=&quot;/berechnung-leistungen-haushaltsgemeinschaft/&quot; title=&quot;zum Beitrag&quot;&gt;Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen&lt;/a&gt; an:

&lt;blockquote&gt;Das um Absetzbeträge bereinigte Einkommen des Angehörigen abzüglich des doppelten Regelbedarfs und der anteiligen Kosten der Unterkunft gilt als Freibetrag. Darüber hinaus erzieltes Einkommen ist hälftig leistungsmindernd einzusetzen.&lt;/blockquote&gt;

Schließlich können Sie bzw. Ihre Eltern sich gegen einen Bescheid des Jobcenters, mit dem Leistungen gekürzt werden, durch einen Widerspruch zur Wehr setzen. …

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157891">Frank</a>.</p>
<p>Hallo Frank,</p>
<p>zur Berechnung der Leistungen schauen Sie sich bitte den Beitrag <a href="/berechnung-leistungen-haushaltsgemeinschaft/" title="zum Beitrag">Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen</a> an:</p>
<blockquote><p>Das um Absetzbeträge bereinigte Einkommen des Angehörigen abzüglich des doppelten Regelbedarfs und der anteiligen Kosten der Unterkunft gilt als Freibetrag. Darüber hinaus erzieltes Einkommen ist hälftig leistungsmindernd einzusetzen.</p></blockquote>
<p>Schließlich können Sie bzw. Ihre Eltern sich gegen einen Bescheid des Jobcenters, mit dem Leistungen gekürzt werden, durch einen Widerspruch zur Wehr setzen. …</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Frank		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157891</link>

		<dc:creator><![CDATA[Frank]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2021 19:16:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-157891</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,

Ich bin 26 Jahre alt wohne allerdings noch bei meinen Eltern beide beziehen Hartz 4, vor Kurzem hat mein Vater Post vom Jobcenter bekommen in dem vermutet wird, dass mein Einkommen so hoch ist das der § 9 Abs. 5 SGB II zutrifft und dadurch ein Betrag meinen Eltern  aus Unterhaltsvermutungen anzurechnen sei. Auf Nachfrage woher das Jobcenter wisse wie viel ich verdiene, antwortete das Jobcenter von meinem Arbeitgeber.

Nun stellen sich mir 3 Fragen:

1. Darf das Jobcenter meinen Arbeitgeber ohne meine Erlaubnis den Arbeitgeber kontaktieren und auch der Arbeitgeber diese Infos rausgeben?

2. Ab welchem Einkommen ist eine Unterhaltsvermutung anzurechnen?

3. Wie kann ich mich am besten wehren?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>Ich bin 26 Jahre alt wohne allerdings noch bei meinen Eltern beide beziehen Hartz 4, vor Kurzem hat mein Vater Post vom Jobcenter bekommen in dem vermutet wird, dass mein Einkommen so hoch ist das der § 9 Abs. 5 SGB II zutrifft und dadurch ein Betrag meinen Eltern  aus Unterhaltsvermutungen anzurechnen sei. Auf Nachfrage woher das Jobcenter wisse wie viel ich verdiene, antwortete das Jobcenter von meinem Arbeitgeber.</p>
<p>Nun stellen sich mir 3 Fragen:</p>
<p>1. Darf das Jobcenter meinen Arbeitgeber ohne meine Erlaubnis den Arbeitgeber kontaktieren und auch der Arbeitgeber diese Infos rausgeben?</p>
<p>2. Ab welchem Einkommen ist eine Unterhaltsvermutung anzurechnen?</p>
<p>3. Wie kann ich mich am besten wehren?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157216</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 10:33:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-157216</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157191&quot;&gt;Cebir&lt;/a&gt;.

Hallo Cebir,

schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &lt;a href=&quot;/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/&quot; title=&quot;zum Beitrag&quot;&gt;Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft im SGB XII&lt;/a&gt; an. Dort werden Ihre Fragen evtl. beantwortet. Diesbezügliche Fragen sollten dann auch dort gestellt werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157191">Cebir</a>.</p>
<p>Hallo Cebir,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal den Beitrag <a href="/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/" title="zum Beitrag">Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft im SGB XII</a> an. Dort werden Ihre Fragen evtl. beantwortet. Diesbezügliche Fragen sollten dann auch dort gestellt werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Cebir		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-157191</link>

		<dc:creator><![CDATA[Cebir]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 08:45:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-157191</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,

ich wäre sehr dankbar wenn Sie uns weiterhelfen können. 

Folgende Situation: 

Meine Schwiegermutter ist Rentnerin und bekommt zusätzlich Leistungen zur Grundsicherung. 
Mein Mann und ich leben zusammen mit unseren 3 Kindern in unserem Haus und wollen evtl. meine Schwiegermutter  zu uns holen. Sie soll nicht alleine leben und braucht viel Unterstützung, aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse. Mein Mann ist berufstätig und ich bin momentan in Elternzeit und bin sonst auch berufstätig. Wird diese Zusammensetzung eine Minderung Ihrer Grundsicherung zur Folge haben?

Vielen Dank und liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>ich wäre sehr dankbar wenn Sie uns weiterhelfen können. </p>
<p>Folgende Situation: </p>
<p>Meine Schwiegermutter ist Rentnerin und bekommt zusätzlich Leistungen zur Grundsicherung.<br>
Mein Mann und ich leben zusammen mit unseren 3 Kindern in unserem Haus und wollen evtl. meine Schwiegermutter  zu uns holen. Sie soll nicht alleine leben und braucht viel Unterstützung, aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse. Mein Mann ist berufstätig und ich bin momentan in Elternzeit und bin sonst auch berufstätig. Wird diese Zusammensetzung eine Minderung Ihrer Grundsicherung zur Folge haben?</p>
<p>Vielen Dank und liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-55699</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 14:00:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-55699</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-55686&quot;&gt;Sasuke Kiebala&lt;/a&gt;.

Hallo,

schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;/bedarfsgemeinschaft/&quot;&gt;Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II&lt;/a&gt;&quot; - vielleicht hilft Ihnen das weiter ...?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-55686">Sasuke Kiebala</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>schauen Sie sich doch einmal den Beitrag &#8222;<a href="/bedarfsgemeinschaft/">Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II</a>&#8220; &#8211; vielleicht hilft Ihnen das weiter &#8230;?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sasuke Kiebala		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-55686</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sasuke Kiebala]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 12:10:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-55686</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, 

mir stellt sich nach vielen Texten im SGB II und im Netz auch immer noch die Frage, ob Jemand in eine Bedarfsgemeinschaft &quot;gezwungen&quot; werden kann. folgender Sachverhalt:

Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter, meine noch recht frische Freundin (wir sind jetzt 6 Monate zusammen) möchte gerne in meine Wohnung mit einziehen.

Allerdings möchte sie dem Jobcenter keinerlei Auskünfte über Ihr Vermögen oder Einkommen machen (Was auch verständlich ist). Auch möchte sie nicht irgendwie vom Jobcenter in der Datenbank erfasst werden, am wenigsten plötzlich einer Bedarfsgemeinschaft zugehören.

Die &quot;normalen&quot; Wohnungskosten teilen wir genau durch die Hälfte, wir sind noch weit entfernt von irgendwelchen eheähnlichen Verhältnissen, finanziell möchte sie auch nicht für mich aufkommen müssen (ich genauso wenig).

Bedeutet das, wenn ich ihren Zuzug angebe, dass wir im schlimmsten Fall nicht zusammenwohnen können, weil ich Leistungen vom Staat erhalte? Im Vordruck ist auch nur die Angabe über den Zuzug einer Person in die Bedarfsgemeinschaft möglich, die dann zig Vordrucke ausfüllen soll.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, </p>
<p>mir stellt sich nach vielen Texten im SGB II und im Netz auch immer noch die Frage, ob Jemand in eine Bedarfsgemeinschaft &#8222;gezwungen&#8220; werden kann. folgender Sachverhalt:</p>
<p>Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter, meine noch recht frische Freundin (wir sind jetzt 6 Monate zusammen) möchte gerne in meine Wohnung mit einziehen.</p>
<p>Allerdings möchte sie dem Jobcenter keinerlei Auskünfte über Ihr Vermögen oder Einkommen machen (Was auch verständlich ist). Auch möchte sie nicht irgendwie vom Jobcenter in der Datenbank erfasst werden, am wenigsten plötzlich einer Bedarfsgemeinschaft zugehören.</p>
<p>Die &#8222;normalen&#8220; Wohnungskosten teilen wir genau durch die Hälfte, wir sind noch weit entfernt von irgendwelchen eheähnlichen Verhältnissen, finanziell möchte sie auch nicht für mich aufkommen müssen (ich genauso wenig).</p>
<p>Bedeutet das, wenn ich ihren Zuzug angebe, dass wir im schlimmsten Fall nicht zusammenwohnen können, weil ich Leistungen vom Staat erhalte? Im Vordruck ist auch nur die Angabe über den Zuzug einer Person in die Bedarfsgemeinschaft möglich, die dann zig Vordrucke ausfüllen soll.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mrx		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-54772</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mrx]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 20:14:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-54772</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

Ich bin Akademiker und habe den Abschluss zum Studium erfolgreich bestanden. 

Nun muss ich auf mein Zeugnis warten um einen Job zu finden. Ich Wohne derzeit zuhause und bin über 25. Wie sieht es da aus? 

Ich habe diesbezüglich eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das Amt möchte aber Einkommen und Vermögen der Eltern sehen. Jedoch werde ich von denen nicht unterstützt. Müssen Sie da Alles offenlegen?

Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich bin Akademiker und habe den Abschluss zum Studium erfolgreich bestanden. </p>
<p>Nun muss ich auf mein Zeugnis warten um einen Job zu finden. Ich Wohne derzeit zuhause und bin über 25. Wie sieht es da aus? </p>
<p>Ich habe diesbezüglich eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das Amt möchte aber Einkommen und Vermögen der Eltern sehen. Jedoch werde ich von denen nicht unterstützt. Müssen Sie da Alles offenlegen?</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-51013</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2019 07:36:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-51013</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-50543&quot;&gt;Hannelore Hopfenblatt-Terres&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Hopfenblatt-Terres,

legen Sie gegen alle belastenden Entscheidungen Widerspruch ein. Solange Sie gegenüber dem Sozialleistungsträger keine falschen Angaben getroffen haben, sind die Entscheidungen möglicherweise rechtswidrig.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-50543">Hannelore Hopfenblatt-Terres</a>.</p>
<p>Hallo Frau Hopfenblatt-Terres,</p>
<p>legen Sie gegen alle belastenden Entscheidungen Widerspruch ein. Solange Sie gegenüber dem Sozialleistungsträger keine falschen Angaben getroffen haben, sind die Entscheidungen möglicherweise rechtswidrig.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hannelore Hopfenblatt-Terres		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-50543</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hannelore Hopfenblatt-Terres]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Aug 2019 08:28:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-50543</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Rechtsanwalt Nippel,
Ich bezog von April 2018 bis 2019 Grundsicherung. Ich habe einen Freund der seit 2008 bei mir gemeldet ist aber nicht bei mir wohnt. Er wohnt im Elternhaus. 

Da ich verschuldet bin, bekomme ich auch kein Haben Konto. Alle Zahlungen und Abbuchungen laufen auf meinem Freund sein Konto.

Im April kam eine Frau in meine Wohnung um zu kontrollieren ob mein Freund bei mir Wohnt. Es waren keinerlei Kleidungsstücke oder eine Zahnbürste von ihn bei mir. Trotzdem haben sie behauptet, dass er bei mir wohnt. Sie drohen mit Rückzahlung und Strafanzeige. Mein Freund ist jetzt am 10.5. bei mir eingezogen. Ich bin nicht einmal versichert und lebe von 178,-€ was kann ich machen? 

MFG Frau Terres]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Rechtsanwalt Nippel,<br>
Ich bezog von April 2018 bis 2019 Grundsicherung. Ich habe einen Freund der seit 2008 bei mir gemeldet ist aber nicht bei mir wohnt. Er wohnt im Elternhaus. </p>
<p>Da ich verschuldet bin, bekomme ich auch kein Haben Konto. Alle Zahlungen und Abbuchungen laufen auf meinem Freund sein Konto.</p>
<p>Im April kam eine Frau in meine Wohnung um zu kontrollieren ob mein Freund bei mir Wohnt. Es waren keinerlei Kleidungsstücke oder eine Zahnbürste von ihn bei mir. Trotzdem haben sie behauptet, dass er bei mir wohnt. Sie drohen mit Rückzahlung und Strafanzeige. Mein Freund ist jetzt am 10.5. bei mir eingezogen. Ich bin nicht einmal versichert und lebe von 178,-€ was kann ich machen? </p>
<p>MFG Frau Terres</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-48944</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 May 2019 16:31:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-48944</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-48889&quot;&gt;Änis&lt;/a&gt;.

Hallo Änis,

so wie Sie es schildern, wird das Jobcenter wahrscheinlich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid veranlassen und von Ihnen das Geld zurückfordern. Vertrauensschutz dürfte wahrscheinlich nicht bestehen, da Sie sich nach eigenen Angaben zu spät darum gekümmert haben. Sie waren verpflichtet, über die geänderten Umstände umgehend zu berichten.

Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung können Sie die zu viel ausgereichten Leistungen allerdings von dem/der Expartner(in) zurückfordern. Der Partner dürfte ungerechtfertigt bereichert sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-48889">Änis</a>.</p>
<p>Hallo Änis,</p>
<p>so wie Sie es schildern, wird das Jobcenter wahrscheinlich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid veranlassen und von Ihnen das Geld zurückfordern. Vertrauensschutz dürfte wahrscheinlich nicht bestehen, da Sie sich nach eigenen Angaben zu spät darum gekümmert haben. Sie waren verpflichtet, über die geänderten Umstände umgehend zu berichten.</p>
<p>Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung können Sie die zu viel ausgereichten Leistungen allerdings von dem/der Expartner(in) zurückfordern. Der Partner dürfte ungerechtfertigt bereichert sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Änis		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-48889</link>

		<dc:creator><![CDATA[Änis]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 May 2019 17:09:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-48889</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, und zwar habe ich grade ein Schreiben vom Jobcenter bekommen: Anhörung zur Überzahlungen

Ich werde aufgefordert für den Zeitraum 02.19-04.19 460€ zurück zu zahlen.

Situation: Ich habe mich im April zum 01.02.19 von der Bedarfsgemeinschaft abgemeldet. Der Regelbedarf der mir zustand,  floss im oben genannten Zeitraum weiter. Ich habe mich halt verspätet abgemeldet. Ich verstehe, dass das Jobcenter das Geld zurückfordert. Meine Frage ist: was kann ich jetzt dagegen tun wenn jeder Seite bekannt ist, dass diese Überzahlung nicht an mich ging, sondern an die Ex-Partnerin auf deren Bank Konto. Muss ich jetzt eine Anzeige gegen sie erstatten, da sie ja wissentlich das zu viel gezahlte Geld für sich selbst genutzt hat? 

Ich bitte um Rat 

Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, und zwar habe ich grade ein Schreiben vom Jobcenter bekommen: Anhörung zur Überzahlungen</p>
<p>Ich werde aufgefordert für den Zeitraum 02.19-04.19 460€ zurück zu zahlen.</p>
<p>Situation: Ich habe mich im April zum 01.02.19 von der Bedarfsgemeinschaft abgemeldet. Der Regelbedarf der mir zustand,  floss im oben genannten Zeitraum weiter. Ich habe mich halt verspätet abgemeldet. Ich verstehe, dass das Jobcenter das Geld zurückfordert. Meine Frage ist: was kann ich jetzt dagegen tun wenn jeder Seite bekannt ist, dass diese Überzahlung nicht an mich ging, sondern an die Ex-Partnerin auf deren Bank Konto. Muss ich jetzt eine Anzeige gegen sie erstatten, da sie ja wissentlich das zu viel gezahlte Geld für sich selbst genutzt hat? </p>
<p>Ich bitte um Rat </p>
<p>Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-46582</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2019 08:44:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-46582</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-46564&quot;&gt;Andrea&lt;/a&gt;.

Hallo Andrea,

im Ergebnis dürfte der Gesamtbedarf (vgl. dazu &quot;&lt;a href=&quot;/buergergeld-berechnen/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;Bürgergeld richtig berechnen – mit Erläuterungen und Beispielen&lt;/a&gt;&quot;) der Bedarfsgemeinschaft höher liegen als das Einkommen Ihres Partners. Das Einkommen wird leistungsmindernd bzw. bedarfsdeckend angerechnet. 

Nachfolgend eine &quot;überschlägige&quot; Berechnung:

&#160;&#160;&#160;720 € - 2 x 360 € (&lt;a href=&quot;/regelbedarf/&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;me noopener nofollow ugc&quot;&gt;Regelbedarf&lt;/a&gt; gemäß Regelbedarfsstufe 2) 
&lt;u&gt;&#160;&#160;&#160;350 €&lt;/u&gt; - 2 x 175 € Kosten der Unterkunft  
&lt;strong&gt;1.070 €&lt;/strong&gt; - Summe

abzüglich anrechenbares Einkommen:

&#160;&#160;&#160;624,00 € netto
- 100,00 € abzüglich Freibetrag gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II
- 104,80 € (Freibetrag gemäß § 11 b Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB II bzw. höher, da das Bruttoeinkommen berechnet wird)
&lt;u&gt;- 30,00 €&lt;/u&gt; Pauschale
&lt;strong&gt;&#160;&#160;&#160;389,20 €&lt;/strong&gt; Summe

Anspruch:

1.070,00 €
&lt;u&gt;- 389,20 €&lt;/u&gt;
&lt;strong&gt;&#160;&#160;&#160;681,00 €&lt;/strong&gt;

Demgegenüber beträgt der Anspruch für Sie allein (ohne Einkommen):

&#160;&#160;&#160;424,00 € Regelbedarf gemäß Stufe 1
&#160;&#160;&#160;&lt;u&gt;350,00 €&lt;/u&gt; Kosten der Unterkunft
&#160;&#160;&#160;&lt;strong&gt;774,00 €&lt;/strong&gt;

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-46564">Andrea</a>.</p>
<p>Hallo Andrea,</p>
<p>im Ergebnis dürfte der Gesamtbedarf (vgl. dazu &#8222;<a href="/buergergeld-berechnen/" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">Bürgergeld richtig berechnen – mit Erläuterungen und Beispielen</a>&#8222;) der Bedarfsgemeinschaft höher liegen als das Einkommen Ihres Partners. Das Einkommen wird leistungsmindernd bzw. bedarfsdeckend angerechnet. </p>
<p>Nachfolgend eine &#8222;überschlägige&#8220; Berechnung:</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;720 € &#8211; 2 x 360 € (<a href="/regelbedarf/" target="_blank" rel="me noopener nofollow ugc">Regelbedarf</a> gemäß Regelbedarfsstufe 2)<br>
<u>&nbsp;&nbsp;&nbsp;350 €</u> &#8211; 2 x 175 € Kosten der Unterkunft<br>
<strong>1.070 €</strong> &#8211; Summe</p>
<p>abzüglich anrechenbares Einkommen:</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;624,00 € netto<br>
&#8211; 100,00 € abzüglich Freibetrag gemäß § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II<br>
&#8211; 104,80 € (Freibetrag gemäß § 11 b Abs. 3 S. 2 Nr. 1 SGB II bzw. höher, da das Bruttoeinkommen berechnet wird)<br>
<u>&#8211; 30,00 €</u> Pauschale<br>
<strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;389,20 €</strong> Summe</p>
<p>Anspruch:</p>
<p>1.070,00 €<br>
<u>&#8211; 389,20 €</u><br>
<strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;681,00 €</strong></p>
<p>Demgegenüber beträgt der Anspruch für Sie allein (ohne Einkommen):</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;424,00 € Regelbedarf gemäß Stufe 1<br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;<u>350,00 €</u> Kosten der Unterkunft<br>
&nbsp;&nbsp;&nbsp;<strong>774,00 €</strong></p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andrea		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-46564</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andrea]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Jan 2019 15:08:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-46564</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag

ich bekomme Sozialhilfe und möchte mit meinem Partner zusammenziehen. Er ist in der Ausbildung und bekommt netto 624 Euro. 

Bis jetzt stand ich alleine im Mietvertrag. Meine Vermieterin ist damit einverstanden, meinen Partner mit in den Mietvertrag einzubeziehen. Inwiefern wird sein Einkommen angerechnet?

Die Miete betrug bis jetzt 350 Euro warm.

Wäre sehr nett wenn Sie mir da weiter helfen könnten.

LG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag</p>
<p>ich bekomme Sozialhilfe und möchte mit meinem Partner zusammenziehen. Er ist in der Ausbildung und bekommt netto 624 Euro. </p>
<p>Bis jetzt stand ich alleine im Mietvertrag. Meine Vermieterin ist damit einverstanden, meinen Partner mit in den Mietvertrag einzubeziehen. Inwiefern wird sein Einkommen angerechnet?</p>
<p>Die Miete betrug bis jetzt 350 Euro warm.</p>
<p>Wäre sehr nett wenn Sie mir da weiter helfen könnten.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Davide		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-46519</link>

		<dc:creator><![CDATA[Davide]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Jan 2019 15:20:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-46519</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,  

ich bin 44 Jahre und werde bald Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter. Sie ist Rentnerin und hat eine Rente in Höhe von 2000 Euro.  

Ist meine Mutter finanziell für mich verantwortlich?  

Kann es sein dass ich keine Leistungen bekomme wegen der Höhe ihrer Rente? 

Vielen Dank für Ihre Hilfe]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,  </p>
<p>ich bin 44 Jahre und werde bald Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter. Sie ist Rentnerin und hat eine Rente in Höhe von 2000 Euro.  </p>
<p>Ist meine Mutter finanziell für mich verantwortlich?  </p>
<p>Kann es sein dass ich keine Leistungen bekomme wegen der Höhe ihrer Rente? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Hilfe</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: T. Olschar		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft/#comment-45316</link>

		<dc:creator><![CDATA[T. Olschar]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 13:59:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5689#comment-45316</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

Ich lebe mit meiner Partnerin seit kurzen zusammen.

Kann das Jobcenter bzw. Amt mein Einkommen anrechnen oder gibt es noch die Regelung, dass ein Haushaltsmitglied für 1 Jahr nicht angerechnet werden darf? Bekannt als Beziehungsprobejahr oder Wohnprobejahr?

Da es beim Wohngeld das noch gibt, wollte ich wissen, ob es das auch bei der Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II noch gibt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>Ich lebe mit meiner Partnerin seit kurzen zusammen.</p>
<p>Kann das Jobcenter bzw. Amt mein Einkommen anrechnen oder gibt es noch die Regelung, dass ein Haushaltsmitglied für 1 Jahr nicht angerechnet werden darf? Bekannt als Beziehungsprobejahr oder Wohnprobejahr?</p>
<p>Da es beim Wohngeld das noch gibt, wollte ich wissen, ob es das auch bei der Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II noch gibt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
