Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in  ▸Bürgergeld (SGB II) - Einführung▸2. Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

VG Wort - ZählpixelDer „Regelbedarf“ spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Der festgelegte Betrag für den Regelbedarf dient zur Deckung des Lebensunterhalts der Leistungsberechtigten. Dabei sind die Kosten der Unterkunft nicht im pauschalierten Regelbedarf enthalten. Die Kosten der Unterkunft sowie eventuelle Mehrbedarfe werden separat und individuell berechnet.

Der Regelbedarf für einen Alleinstehenden in einem Einpersonenhaushalt wird 2025 mit 563 € beziffert.

1. Ermittlung des Regelbedarfs2. Regelbedarfsstufen3. Entwicklung der Höhe Regelbedarfe4. Geamtbedarf

1. Ermittlung des Regelbedarfs


Wer bestimmt über den Regelbedarf?

Zuständig für die Ermittlung der Regelbedarfe und der Regelbedarfsstufen ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, § 28 Ermittlung der Regelbedarfe
 
…
(3) Für die Ermittlung der Regelbedarfsstufen beauftragt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Statistische Bundesamt mit Sonderauswertungen, die auf der Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorzunehmen sind. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 28 Abs. 3 S. 1 SGB XII
. Das Bundesministerium beauftragt das Statistische Bundesamt mit weiteren Auswertungen.


Nach welchen Kriterien wird der Regelbedarf berechnet?

Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
 
(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 20 Abs. 1 S. 1 SGB II
und § 27 a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
 
(1) Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. …
…  
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 27 a Abs. 1. S. 1 SGB XII
die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, … ohne die Kosten der Unterkunft.

Der Regelbedarf nennt nicht nur die pauschalierbaren Leistungen für den laufenden Bedarf, sondern auch die in unregelmäßigen oder größeren Abständen anfallenden Bedarfe, § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
 
(1) … . …, dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II
.


Wie oft wird der Regelbedarf angepasst?

Der Regelbedarf wird gemäß § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
 
(1) …
(1a) Der Regelbedarf wird in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches in Verbindung mit der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. …
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 20 Abs. 1 a S. 1 SGB II
in Verbindung mit dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG)
 
§ 1 Grundsatz
§ 2 …
…
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe
nach Anlage zu § 28 SGB XII (Regelbedarf-Ermittlungsgesetz – RBEG) jährlich neu festgesetzt und entsprechend den Regelbedarfsstufen anerkannt. Die konkreten Regelsätze können Sie aus der Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen
nach § 28 in Euro
 
ab 2021     Regelbedarfsstufe 1     Regelbedarfsstufe 2 …
                 446                               401                            …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Anlage zu § 28 SGB XII
ablesen. Für das Jahr 2025 gilt ein Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 563 €.

Die Jobcenter und die Sozialämter müssen die Leistungen also jährlich an den geänderten Bedarf nach Bekanntgabe der neuen Regelbedarfe anpassen.

2025 erfolgte allerdings keine Anpassung. Dies wird im Internetauftritt der Bundesregierung damit begründet, dass „rein rechnerisch (hätten) die Leistungen ab dem nächsten Jahr (2025) sinken müssen“. Allerdings greife dann die „Besitzschutzregelung nach § 28 a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen
 
…
(5) Ergeben sich aus der Fortschreibung nach den Absätzen 2 bis 4 für die Regelbedarfsstufen Eurobeträge, die niedriger als die im Vorjahr geltenden Eurobeträge sind, gelten die für das Vorjahr bestimmten Eurobeträge solange weiter, bis sich aus einer nachfolgenden Fortschreibung höhere Eurobeträge ergeben.
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 28 a Abs. 5 SGB XII
„.


Nach welchen Kriterien wird der Regelbedarf angepasst?

Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt – Waren und Dienstleistungen die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Dem Regelbedarf kommt eine zentrale Stellung in den die Existenz sichernden Systemen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe zu. Mit der Neufassung der Regelbedarfe und der Einzelleistungen im Jahr 2011 ist der Gesetzgeber einen Mittelweg zwischen Pauschalierung und Zielsteuerung gegangen.


Gelten für verschiedene Personengruppen verschiedene Bedarfe?

Im Wesentlichen wird zwischen Einzelhaushalten, Paarhaushalten und Kindern verschiedener Altersgruppen differenziert. Es gelten verschiedene Regelbedarfsstufen (siehe unten zu 2.).

Zur Ermittlung des Regelbedarfs von alleinstehenden Personen und Paarhaushalten ist der Haushaltstyp des Einpersonenhaushalts zugrunde gelegt worden, § 2 RBEG – Zugrundeliegende Haushaltstypen
 
Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch liegen die Verbrauchsausgaben folgender Haushaltstypen zugrunde:
 
1. Haushalte, in denen eine erwachsene Person allein lebt (Einpersonenhaushalte), und
2. …
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 2 Nr. 1 RBEG
. Die Bestimmung des Regelbedarfs Minderjähriger erfolgte gemäß § 2 RBEG – Zugrundeliegende Haushaltstypen
 
Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch liegen die Verbrauchsausgaben folgender Haushaltstypen zugrunde:
 
1. …
2. Haushalte, in denen ein Paar mit einem minderjährigen Kind lebt (Familienhaushalte).
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 2 Nr. 2 RBEG
durch die Auswertung von „Paarhaushalten mit einem Kind“ unter Berücksichtigung von Verteilungsschlüsseln, mit denen aus dem Dreipersonenhaushalt der kinderspezifische Anteil gefiltert wird.

Die folgenden Verbrauchsausgaben werden für einen Einpersonenhaushalt gemäß dem folgenden Balkendiagramm in § 5 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
 
(1) Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 5 RBEG
genannt (Stand 2021).

Balkendiagramm regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben

 
In § 6 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte
 
(1) Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppen der Familienhaushalte nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 werden bei Kindern und Jugendlichen folgende Verbrauchsausgaben …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 6 RBEG
werden die Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte beziffert.

2. Regelbedarfsstufen

Die Regelbedarfsstufen werden in § 8 RBEG – Regelbedarfsstufen
 
Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. Januar 2021
1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 446 Euro für jede erwachsene Person, …
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 8 Nrn 1 bis 6 RBEG
genannt.

Die Unterscheidung bei Erwachsenen in „Erwachsene in einer Wohnung“, die entweder als Paar oder „einzeln zusammenleben“ (Regelbedarfsstufen 1 oder 2), ist an das Unterhaltsrecht angelehnt. Begründet wird die Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis damit, dass bei Paaren das Zusammenleben von gemeinsamem Wirtschaften geprägt ist, weshalb eine Haushaltsersparnis auch in der allgemeinen Betrachtung zu unterstellen sei.

Die Einteilung von Altersklassen bei Kindern hat sich an den kindlichen Entwicklungsphasen zu orientieren. Die Schwierigkeit bei der Ermittlung der Bedarfe von Kindern liegt darin, dass diese keinen eigenen Haushalt führen. Sie leben im Familienverband, in dem eine exakte Aufteilung der Konsumausgaben in der Regel nicht erfolgt.

Regelbedarfsstufe 1:
Erwachsene, die in einer Wohnung leben, sofern sie nicht als Paar zusammenleben

Regelbedarfsstufe 2:
Erwachsene, die in einer Wohnung als Paar zusammenleben

Regelbedarfsstufe 3:
Erwachsene in einer stationären Einrichtung

Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

Regelbedarfsstufe 5:
Kinder von 6 bis 13 Jahren

Regelbedarfsstufe 6:
Kinder bis 5 Jahre

Hinweis:

Zur Berechnung des Sozialhilfeanspruchs können Sie den Sozialhilferechner nutzen:

  • Rechner im Kreis, hellSozialhilfe-Rechner – Grundsicherung online berechnen

    … erst ermitteln Sie mit dem Sozialhilfe-Rechner den Gesamtbedarf, dann ziehen Sie mit dem Rechner anrechenbares Einkommen vom Gesamtbedarf ab … … | mehr

3. Entwicklung der Höhe der Regelbedarfe

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Höhe des Regelbedarfs in den verschiedenen Bedarfsstufen ab 2015:

Regelbedarfsstufe 1 2 3 4 5 6
ab 1. Januar 2025 * 563 * 506 * 451 * 471 * 390 * 357
ab 1. Januar 2024 563 506 451 471 390 357
ab 1. Januar 2023 502 451 402 420 348 318
ab 1. Januar 2022 449 404 360 376 311 285
ab 1. Januar 2021 446 401 357 373 309 283
ab 1. Januar 2020 432 389 345 328 308 250
ab 1. Januar 2019 424 382 339 322 302 245
ab 1. Januar 2018 416 374 332 316 296 240
ab 1. Januar 2017 409 368 327 311 291 237
ab 1. Januar 2016 404 364 324 306 270 237
ab 1. Januar 2015 399 360 320 302 267 234
* die Beträge aus 2024 werden gemäß § 28 a Abs. 5 SGB XII fortgeführt, s. o.

 

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und anhand von mehreren statistischen Sonderauswertungen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, vgl. § 1 RBEG – Grundsatz
 
(1) Zur Ermittlung pauschalierter Bedarfe für bedarfsabhängige und existenzsichernde bundesgesetzliche Leistungen werden entsprechend § 28 Absatz 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 zur Ermittlung der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte nach den §§ 2 bis 4 vorgenommen.
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 1 Abs. 1 RBEG
) angepasst.

4. Gesamtbedarf


Was bedeutet der Begriff „Gesamtbedarf“?

Der Gesamtbedarf ist die Summe des/der Regelbedarfe(s), der Kosten der Unterkunft und möglicher Mehrbedarfe.

Mit der Berechnung des Gesamtbedarfs können Sie einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen zum Bürgergeld ohne Berücksichtigung von Einkommen bestehen würde. Der Gesamtbedarf begrenzt die Höhe der Leistungen, falls kein weiteres Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.

Hinweis:

Zur Berechnung des Gesamtbedarfs können Sie den Gesamtbedarfs-Rechner nutzen:

  • Rechner im Kreis, hellBürgergeld – Gesamtbedarf online berechnen

    … anhand des Gesamtbedarfs können Sie einschätzen, in welcher Höhe Ihnen – nach Abzug von Einkommen – Leistungen zum Bürgergeld zustehen … … | mehr

Beitrag vom 09.01.2019, aktualisiert am 27.01.2025

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit 90 weiterführenden Beiträgen in der folgenden Einführung systematisch geordnet auf:
  • Bürgergeld in StichwortenBürgergeld (SGB II) - Einführung

    ... mit 90 weiterführenden Beiträgen ... | 1. Grundlagen, ... | 2. Regelbedarf ... | 3. Kosten der Unterkunft ... | 4. Mehrbedarfe ... | 5. Einkommen ... ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit Fragen zum Bürgergeld in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Familie Schatten von fünf Personen Umgangsrecht – höhere Kosten der Unterkunft …

    ... höhere Kosten der Unterkunft für den Besuch des getrennt lebenden Kindes gemäß § 22 b Abs. 3 S. 2 Nr. 2 SGB II - zur Anwendbarkeit auch auf das SGB XII ... ... | mehr

  • Taschenrechner fein Bürgergeld-Rechner – Bürgergeld online berechnen

    ... erst ermitteln Sie mit dem Bürgergeld-Rechner den Gesamtbedarf, dann ziehen Sie anrechenbares Einkommen vom Gesamtbedarf ab, Vermögen ist einzusetzen ... ... | mehr

  • Taschenrechner vor rotem Paragraf Der Anspruch auf Kindesunterhalt in der …

    ... zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II ... | ... Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ... ... | mehr


Sie können das Stichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis nutzen, um die Sie interessierende Fragestellung zu finden:
  • Sozialrecht in Stichworten und ParagrafenStichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... ... | mehr

4 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Peter FLACK says

    19.11.2019

    Ich möchte mal wissen wenn Ich Grundsicherung bekomme – wieviel Geld darf ich dazu verdienen und was wird mir abgezogen?

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      20.11.2019

      Hallo Herr Flack,

      vergleichen Sie dazu bitte den Beitrag

      Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Bürgergeld.

      oder den Beitrag

      Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes bei der Grundsicherung im Alter.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten
  2. Uwe Trachmann says

    18.10.2020

    Sehr geehrter Herr Nippel,

    ich habe eine Frage an Sie zwecks Mehrbedarf zur Sozialhilfe. Ich bin 58 Jahre jung und beziehe ab Januar 2021 Sozialhilfe. Bereits 1999 verlor ich aufgrund eines Unfalls meine Milz, seit dieser Zeit vertrage ich keine fettigen Speisen mehr, da mir sonst schlecht wird. Vor zwei Jahren kam dann noch Morbus Parkinson dazu, diesbezüglich bin ich auch arbeitsunfähig geschrieben und bekomme Sozialhilfe anstatt Hartz 4. Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis ohne Buchstabenkennung aber 90 % Behinderung!

    Nun meine Frage: Habe ich aufgrund dieser Einschränkung einen Anspruch auf einen Mehrbedarfs Anteil ?

    Für ihre Beantwortung meines Anliegen wäre ich Ihnen dankbar und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Uwe Trachmann

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      20.10.2020

      Hallo Herr Trachmann,

      bitte schauen Sie sich zunächst die Beiträge in der Übersicht zur Sozialhilfe an. Bitte stellen Sie – sollten noch Fragen bleiben – die Frage in dem passenden Beitrag!

      zur Übersicht Sozialhilfe – 4. Mehrbedarfe

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten

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