Bestandskraft (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Bestandskraft")
Ein Verwaltungsakt wird bestandskräftig, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Ab dann kann er nur noch unter engen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden (§ 77 SGG).
👇 Das Stichwort „Bestandskraft“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
