Auf dieser Seite liste ich nach kurzen Einführungstexten circa 20 Beiträge rund um das Kindergeld, das Wohngeld, den Unterhaltsvorschuss und Elterngeld auf.
Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind besondere Teile des Sozialgesetzbuches. In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit diesen besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches entstehende Streitfragen. Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme mit dem Kindergeld, dem Wohngeld, dem Unterhaltsvorschuss und dem Elterngeld zu lösen:
1. Kindergeld
Seit dem Jahressteuergesetz 1996 ist die Familienkasse kein Sozialleistungsträger im Sinne des § 12 SGB I mehr, sondern eine Finanzbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 AO. Nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte sind für Streitigkeiten zuständig. Das Kindergeld nach dem EStG wird auch nicht als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches in § 68 SGB I genannt.
Für jedes Kind werden 250 Euro im Monat gezahlt (ab 1. Januar 2023), § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.
(2) …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 66 Abs. 1 EStG. Im Regelfall wird das Kindergeld als Steuervergütung nach den Vorschriften des X. Kindergeld
§ 62 Anspruchsberechtigte
§ 63 Kinder
§ 64 …
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)X. Abschnitts des Einkommensteuergesetzes erbracht.
Kindergeld wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit gewährt, § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
(3) Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt. …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 32 Abs. 3 EStG.
Nach Erreichen der Volljährigkeit wird Kindergeld gemäß § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
(4) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, …
2. noch nicht das 25. Lebensjahr …
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 32 Abs. 4 EStG gezahlt,
- bis zum 21. Lebensjahr,
- wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit arbeitsplatzsuchend gemeldet ist, § 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG
- oder wenn das Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu versorgen, § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG;
- bis zum 25. Lebensjahr
- wenn es für einen Beruf ausgebildet wird, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG;
- wenn es sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten befindet, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) EStG;
- wenn das Kind eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) EStG;
- wenn das Kind ein freiwilliges soziales Jahr oder Ähnliches ableistet, § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG.
Das Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 1 BKGG – Anspruchsberechtigte
…
§ 5 BKGG – Beginn und Ende des Anspruchs
§ 6 BKGG – Höhe des Kindergeldes
…
(Link: Inhaltsübersicht BKGG mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)Bundeskindergeldgesetz (BKGG) (Allgemeiner Teil – SGB I) gilt nachrangig zu den Vorschriften zum Kindergeld im Einkommensteuergesetz für besondere Fälle. Soweit die Kinder im Ausland leben, beschränken sich die kindbedingten Vergünstigungen auf die Lebensverhältnisse im Ausland (Ländergruppenaufteilung). Das Kindergeld nach dem BKGG ist – anders als das Kindergeld und der Freibetrag nach dem EStG – gemäß § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. das Bundesaubildungsförderungsgesetz,
…
9. das Bundeskindergeldgesetz,
10. das Wohngeldgesetz,
…
14. das Unterhaltsvorschussgesetz,
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 68 Nr. 9 SGB I immer noch Teil des Sozialgesetzbuches.
- Änderung, Rückforderung von Kindergeldfestsetzungen
Rückforderung von Leistungen – zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Festsetzung gemäß § 70 EStG …| … zum Rückforderungsanspruch … … | mehr
- Billigkeitserlass von Kindergeldrückforderungen bei Grundsicherungsempfängern
… ein Erlass der Rückforderung zu Unrecht gezahlten Kindergeldes ist möglich, wenn zuvor Sozialleistungen wegen des Bezuges von Kindergeld gekürzt wurden … … | mehr
- Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder
Anforderungen des BFH an die Festsetzung von Kindergeldleistungen … | Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder … … | mehr
- Bundeskindergeld bei Auslandsaufenthalten
… zur Berechnung des Kindergeldes bei Auslandsaufenthalten … | … Kinder, die ihren Wohnsitz im Inland oder einem EU-Staat haben, können evtl. berücksichtigt werden … … | mehr
- Zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG für im Ausland tätige Personen
Zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG für im Ausland tätige Personen – §§ 1, 5 und 13 BKGG … … | mehr
2. Wohngeld
Mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht und die Anzahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdoppelt.
Erwartet wird eine Verdreifachung der Wohngeldhaushalte (vgl. Internetauftritt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Wohngeld-Plus – Reform).
Die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes steigt 2023 von etwa 177 € auf 370 €.
Neben einer Veränderung der Berechnungsformel, die zu höherem Wohngeld führt, wurde zudem eine Heizkosten- sowie eine Klimakomponente eingeführt.
Obwohl das Wohngeld eine Sozialleistung und das Wohngeldgesetz gemäß § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. das Bundesaubildungsförderungsgesetz,
…
10. das Wohngeldgesetz,
…
14. das Unterhaltsvorschussgesetz,
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 68 Nr. 10 SGB I ein besonderer Teil des SGB ist und daher auch das SGB X Anwendung findet, ist für Streitigkeiten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
Unter welchen Voraussetzungen wird Wohngeld bezahlt?
In welcher Höhe wird Wohngeld bezahlt?
- Wohngeld-Rechner – Wohngeld online berechnen
Wieviel Wohngeld kann ich erhalten? | Wie wird das Wohngeld berechnet? | … mit dem Online-Tool soll eine erste Hilfe zur Berechnung geboten werden … … | mehr
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
1. Voraussetzungen … | 2. Höhe des Wohngeldes … | 3. Verfahren … | 4. Rückzahlung … … die Vorschriften des WoGG regeln u. a. die Voraussetzungen, … … | mehr
- Wohngeld, Wohngeld-Plus, statistische Daten
… mit dem „Wohngeld-Plus“ wird das Wohngeld 2023 deutlich erhöht … eine Verdreifachung der Haushalte mit Bezug von Wohngeld wird erwartet … … | mehr
- Wohngeld – Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen
… das Gesetz erhöht ab 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten … … | mehr
- Die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente beim Wohngeld
… „eigentlich“ bleiben Heizkosten bei der Ermittlung der Höhe des Wohngeldes außer Betracht … | 1. Heizkostenkomponente … 2. Klimakomponente … … | mehr
3. Unterhaltsvorschuss
Für Kinder Alleinerziehender führte der Gesetzgeber 1979 Unterhaltsvorschussleistungen ein, wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt in Höhe der Regelbeträge leistete. Von 1994 galt dies bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes und maximal für die Dauer von insgesamt 6 Jahren. Seit dem 1. Juli 2017 können minderjährige Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
In welcher Höhe wird Unterhaltsvorschuss gewährt?
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
4. Elterngeld
Grundlage eines Anspruchs auf Elterngeld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
…
§ 2 Höhe des Elterngeldes
…
§ 2 c BEEG Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2 d BEEG Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 3 BEEG Anrechnung von anderen Einnahmen
…
(Link: Inhaltsübersicht BEEG mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Der 1. und 2. Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gelten gemäß § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. das Bundesaubildungsförderungsgesetz,
…
10. das Wohngeldgesetz,
…
15. der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
…
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 68 Nr. 15 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuches.
- Zur Berechnung des Elterngeldes
Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | … Anrechnung des Mutterschaftsgeldes … … | mehr
- Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten
Informationen zum Elterngeld – Abzug von Werbungskosten … | … mit Hinweis auf einen Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, … … | mehr
- Elterngeld, Elternzeit und SGB II
… kurze Erläuterungen zum Elterngeld, zur Anrechnung bei Erhalt von Leistungen zum Hartz 4 und zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Arbeit … … | mehr
- Anrechnungsfreies Elterngeld gemäß § 11 Abs. 3 a SGB II …
… Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei … | … dies gilt heute zumindest für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr … … | mehr