Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Sozialversicherungsrecht – Übersicht

Stand: 6. Januar 2022

VG Wort - ZählpixelIn dieser Übersicht liste ich ca. 80 Beiträge zum Sozialversicherungsrecht auf.

In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht entstehende Streitfragen. Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht zu lösen:

1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht2. Arbeitslosenversicherung3. gesetzliche Krankenversicherung4. gesetzliche Rentenversicherung5. gesetzliche Unfallversicherung6. soziale Pflegeversicherung

 

  • Sozialversicherungsrecht – Einleitung
    … eine kurze Einführung zu den Regelwerken des Sozialversicherungsrechts – Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung … … | mehr
  • Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren
    1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren … … | mehr

1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht (SGB IV)

Die allgemeinen Vorschriften des Sozialrechts gelten auch im Sozialversicherungsrecht. Sie sind bereits im SGB I zusammengefasst.

Die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
 
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Versicherter Personenkreis
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB IV mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch IV
(SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) enthalten. Auch für die Arbeitsförderung gelten die Vorschriften des SGB IV, § 1 Sachlicher Geltungsbereich
 
(1) … Die Bundesagentur für Arbeit gilt im Sinne dieses Buches als Versicherungsträger.
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Abs. 1 S. 3 SGB VI
.

Die Vorschriften des SGB IV bringen in Ergänzung zum SGB I Regelungen, die auf dem Gebiet der Sozialversicherung den Vorschriften für die einzelnen Bereiche voranzustellen waren.

Welche Bereiche umfasst das Sozialversicherungsrecht?

Die Sozialversicherung umfasst die folgenden Bereiche (gegliedert nach Höhe der Ausgaben):

– Rentenversicherung – einschließlich Alterssicherung der Landwirte,
– Krankenversicherung,
– Pflegeversicherung,
– Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung,
– Unfallversicherung.

 

  • Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen …
    1. Beitragssätze … | 2. Beitragsbemessungsgrenzen … | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze … in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung … | mehr

Diagramm: Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 2010

  • nachträgliche Abführung der Sozialversicherungsbeiträge bei Scheinselbständigkeit
    … zur Feststellung der Scheinselbstständigkeit – Voraussetzungen des Rückgriffs beim Arbeitsgeber … | … nachträgliche Geltendmachung der Sozialversicherungsbeiträge … … | mehr
  • Die Abfindung anlässlich der Kündigung als beitragspflichtiges Entgelt …
    Die Abfindung als beitragspflichtiges Entgelt bei der Berechnung der Rente im Sinne des § 14 SGB IV und als Hinzuverdienst im Sinne des § 96 a SGB VI … … | mehr
  • Das Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7 a SGB IV
    … zur Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 7 a SGB IV … | … zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung … … | mehr
  • Der Begriff der Scheinselbstständigkeit
    … die Scheinselbständigkeit im Arbeits-, Sozial und Finanzrecht … |… Konsequenzen der Einordnung als abhängig Beschäftigter oder Selbständiger … … | mehr
  • Die Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern
    Oft müssen sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob ein GmbH-Gesellschafter gemäß § 7 SGB IV sozialversicherungspflichtig beschäftigt … … | mehr
  • Die Betriebsprüfung beim Arbeitgeber durch die Rentenversicherung
    … im Rahmen einer Betriebsprüfung prüft die Rentenversicherung, ob die Arbeitgeber ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen … … | mehr

Säulendiagramm: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 2000

Datenquelle: Statistisches Bundesamt, ->Startseite -> Themen -> Arbeit -> Arbeitsmarkt -> Erwerbstätigkeit

2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem Zeigefinger
Das Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung
 
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB III mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch III
(SGB III – Recht der Arbeitsförderung) enthält die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld I sowie zum Recht der Arbeitsförderung. Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.
 
Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung beanspruchen.

  • Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit
    … die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Aufgaben sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch III geregelt … … | mehr

Liniendiagramm: Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ab 2005
 
Männchen, Teppich anhebend, darunter Fragezeichen

  • Die persönliche Arbeitslosmeldung
    … der Arbeitslose hat sich persönlich arbeitslos zu melden … | 1. Persönliche Arbeitslosmeldung … | 2. Folgen einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung … … | mehr
  • Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
    1. Arbeitsaufgabe … | 2. Arbeitsablehnung … | 3. unzureichende Eigenbemühungen … | 4. Ablehnung Eingliederung … | 5. Abbruch Eingliederung … | 6. … … | mehr
  • Die Sperrzeit bei der Annahme eines Aufhebungsvertrages
    Rechtsprechung des BSG zm Aufhebungsvertrag … | Sperrzeit gemäß § 159 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. SGB III bei der Annahme eines Aufhebungsvertrages … … | mehr
  • Hinweispflicht der Agentur für Arbeit … freiwillige Beitragszahlung …
    Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rente bei Eintritt einer Sperrzeit … | … Rechtsprechung des BSG … … | mehr
  • Die Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III
    … der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit … | … Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III … | … Verlust des Arbeitslosengeldes … … | mehr
  • Anspruch aus der Nahtlosigkeitsregelung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen
    Die Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung – Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit – entfallen bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme in der Regeln nicht … … | mehr
  • Das Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Urlaubsabgeltung
    … zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Zahlung einer Urlaubsabgeltung – Zweck und Folgen der Vorschrift des § 157 SGB III … … | mehr
  • Urlaubsabgeltung und Ruhen des Krankengeldes/Arbeitslosengeldes
    Nicht selten endet ein Arbeitsverhältnis und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch kann wegen einer Erkrankung nicht mehr erfüllt werden. … … | mehr
  • Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Abfindungen
    … eine Abfindung kann zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führen, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig gekündigt wurde … | Erläuterungen zu § 158 SGB III … … | mehr
  • Arbeitslosengeld – 60 % oder 67 %?
    … zur Berechnung des Arbeitslosgengeldes … | 1. Höhe – 60 oder 67 %? … | 2. Leistungsentgelt … | 3. Bemessungsentgelt … | 4. Anspruchsdauer … … | mehr
  • Anrechnung von Einkommen neben dem Arbeitslosengeld
    § 155 SGB III regelt die Anrechnung von Nebeneinkommen … | Abs. 1 regelt Freibeträge … | Abs. 2 bestimmt, dass Einkommen sogar völlig unberücksichtigt bleiben kann … … | mehr
  • Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit
    Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 146 Abs. 1 SGB III – Hinweis auf ein Urteil des BGH vom 14. März 2014 … … | mehr
  • Insolvenzgeld gemäß § 165 SGB III
    … zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Insolvenzgeldes gemäß § 165 SGB III … | …
    die Insolvenz-Versicherung dient dem Schutz des Arbeitnehmers … … | mehr
  • Zusammentreffen einer Rente wegen Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld
    … die Agentur für Arbeit hat einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung | … zuviel ausgezahltes Arbeitslosengeld muss nicht erstattet werden … … | mehr
  • Die vorläufige Zahlungseinstellung gemäß §§ 331 SGB III und 40 SGB II
    § 331 SGB III und § 40 SGB II ermöglichen den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, Leistungen für zwei Monate vorläufig ohne einen Bescheid einzustellen … | mehr

 

Hinweis:

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser selbst beantworten!

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragen zu einem einfachen Sachverhalt beantworte. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!

Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere für ein Widerspruchsverfahren gegen einen Sozialversicherungsträger und eine entsprechende Klage vor dem Sozialgericht. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort ohne Vorlage weiterer Unterlagen nicht möglich ist. Oft ist auch ein persönliches Gespräch erforderlich. Nicht selten ist auch eine Akteneinsicht in die Behördenakte erforderlich.

Prüfen Sie bitte vor einer Frage, ob Sie Ihre Frage nicht bereits anhand der vorhandenen Beiträge selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Übersichtsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwort­verzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.

Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

3. Krankenversicherung (SGB V)

KrankenkassenkarteDas Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist Teil des Sozialrechts und gehört damit zum Besonderen Verwaltungsrecht. Es ist im Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung
 
§ 1 Solidarität und Eigenverantwortung
§ 2 Leistungen
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB V mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch V
(SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt.

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern, § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
 
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 S. 1 SGB V
.

a) Krankengeldb) freiwillige Krankenversicherungc) Familienversicherungd) diverse Fragen

a) Krankengeld

Wie hoch ist das Krankengeld?

Wie lange wird Krankengeld gewährt?

Das Krankengeld beträgt gemäß § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
 
(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts…
 
(Link: Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 47 Abs. 1 S. 1 SGB V
70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Die Höchstdauer beträgt 78 Wochen, § 48 Dauer des Krankengeldes
 
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 48 Abs. 1 S. 1 SGB V
.

  • Höhe des Krankengeldes gemäß § 47 SGB V
    … zur Berechnung und zur Höhe des Krankengeldes … | … § 47 Abs. 2 SGB V definiert das Regelentgelt … | … es gilt das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit … … | mehr
  • Zur Dauer des Krankengeldes gemäß § 48 SGB V
    … eine kurze Kommentierung zur zeitlichen Begrenzung des Krankgeldes auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren … | … zur Dauer des Krankengeldes gemäß § 48 SGB V … … | mehr
  • Entstehen und Wegfall des Krankengeldes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    … am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf Krankengeld – vor Beendigung … (Achtung: Neuregelung 2015) … … | mehr
  • Wegfall des Krankengeldes bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
    … zum Wegfall des Krankengeldes gemäß § 51 SGB V bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit – Möglichkeiten zur Begrenzung der Eintrittspflicht … … | mehr
  • Zum Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld gemäß § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V
    Der Anspruch auf Krankengeld entsteht erst mit dem auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tag, § 46 Satz 1 Nummer 2 SGB V … … | mehr
  • Das Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung
    … ein Ruhen der Leistungsansprüche von säumigen Beitragszahlern tritt nicht ein oder endet, wenn die Versicherten hilfebedürftig sind oder werden … … | mehr
  • Urlaubsabgeltung und Ruhen des Krankengeldes/Arbeitslosengeldes
    … anders als beim Arbeitslosengeld führt die Urlaubsabgeltung über das Arbeitsverhältnisses hinaus beim Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruchs … … | mehr
  • Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenversicherung
    … gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung … … | mehr

b) freiwillige Krankenversicherung

Wie wird der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bemessen?

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Beitritt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Nicht versicherungspflichtigen Personen ist gemäß § 9 Freiwillige Versicherung
 
(1) Der Versicherung können beitreten …
 
(Link: Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 9 SGB V
die Möglichkeit eröffnet, der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beizutreten.

Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder richtet sich nach § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
 
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 240 SGB V
.

  • Freiwillige Krankenversicherung
    … zum Beginn und Ende der freiwilligen Krankenversicherung … | … zur Bemessung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung … | … … | mehr
  • Veränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten
    Veränderungen der Beitragsbemessung bei freiwillig Krankenversicherten – Berechnung nach den Vorschriften des Einkommenssteuerrechts … … | mehr
  • Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung
    Krankenversicherungsrecht … | Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten in der Krankenversicherung … | Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter … … | mehr
  • Zur Berechnung der Beitragshöhe bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern
    Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern … | Pflegegeld ist nicht leistungsmindernd zu berücksichtigen … … | mehr
  • freiwillige Krankenversicherung – fiktives Einkommen des privat versicherten Ehegatten
    … freiwillige Krankenversicherung – Bestimmung der beitragspflichtigen Einkünfte – hier: Berücksichtigung des Unterhalts des privat versicherten Ehegatten … … | mehr

c) Familienversicherung

Wer ist über das „Stammmitglied“ mitversichert?

Wann endet der kostenfrei Versicherungsschutz?

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nicht selbst pflichtversichert oder nicht freiwillig versichert sind, nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet, § § 10 Familienversicherung
 
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
10 Abs. 1 SGB V
.

  • Familienversicherung
    … zu den Voraussetzungen und Grenzen der Familienversicherung gemäß § 10 SGB V … | … kostenfreier Versicherungsschutz … … | mehr
  • Familienversicherung für Stiefkinder
    Berechnung des Unterhalts gemäß den Richtlinien für die Feststellung des überwiegenden Unterhalts gemäß § 10 SGB V … | Familienversicherung für Stiefkinder … … | mehr
  • Die Berechnung des Gesamteinkommens bei der Familienversicherung
    … zur Berechnung des Gesamteinkommens bei der Familienversicherung … | … das Gesamteinkommen umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt … … | mehr

d) diverse Fragen

Wann besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Werden Kosten einer Behandlung im Ausland von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt?

  • Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse
    … zum versichertem Personenkreis gemäß den §§ 5 bis 10 SGB V … | … zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse … | … zur freiwilligen Versicherung … … | mehr

 

jährliche Einnahmen der Krankenversicherungen ab 2000 in Milliarden Euro

Datenquelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder -> Themenfeld 10: Ausgaben und Finanzierung >
 

  • Krankenversicherung für Studenten
    Krankenversicherung für Studenten, Familienversicherung, freiwillige Krankenversicherung und gesetzliche Pflichtversicherung gemäß den §§ 5 und 10 SGB V … … | mehr

 

  • Der Arzneimittelregress bei Verordnung von Kombinationspräparaten (…)
    … ein Kombinationsarzneimittel mit Hustenmitteln ist zulasten der GKV nur im Ausnahmefall mit dokumentierter Begründung verordnungsfähig … … | mehr
  • Kostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland
    Kostenübernahme für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Ausland … | … nur ausnahmsweise kann ein Versicherter die Erstattung geltend machen … … | mehr
  • Kostenerstattung durch Krankenkasse bei Verzögerung der Genehmigung
    Die Krankenkasse ist gezwungen, innerhalb von drei Wochen über einen Antrag zu entscheiden. Wird eine gutachtliche Stellungnahme eingeholt, gilt … … | mehr
  • Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern gemäß § 66 SGB V
    … gemäß § 66 SGB V können die Krankenkassen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen | … Aufwand und Erfolgsaussichten sollen abgeschätzt werden … … | mehr
  • Leistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen …
    Leistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung … … | mehr
  • Krankenversicherung – Ruhen des Anspruchs bei Auslandsaufenthalt
    Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt gemäß den §§ 16 und 13 SGB V … … | mehr

4. Rentenversicherung (SGB VI)

StrichmännchenDie gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI – gesetzliche Rentenversicherung
 
§ 1 Beschäftigte
§ 2 Selbständig Tätige
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB VI mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch VI
(SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) enthalten.

a) Altersrenteb) Erwerbsminderungsrentec) Allgemeine Fragestellungen

a) Altersrente

Die Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wurde von der Vollendung des 65. Lebensjahres stufenweise auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben.

  • Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte
    1. Altersrente für langjährig Versicherte … | 2. Altersrente für schwerbehinderte Menschen … | 3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte … … | mehr

Liniendiagramm: zur Entwicklung des Renteneintrittsalters ab dem Jahr 2000 bis 2019

  • Mütterrente für die Zeit vor 1992 – missverständliche Bescheide der Deutsche Rentenversicherung
    … missverständliche Bescheide der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente … | … zur nachträglichen erhöhten Bewertung der Zeiten der Kindererziehung … | … … | mehr
  • Pflichtversicherte Selbständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI
    Befreiungsmöglichkeiten und Nachforderung von Beiträgen | Verjährung von Ansprüchen | Selbständige in der Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI | … | mehr

b) Erwerbsminderungsrente

§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
 
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 43 SGB VI
unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.

  • Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung …
    … zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 SGB VI und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI … … | mehr
  • Verschlossenheit des Arbeitsmarktes
    … im Ausnahmefall kann Erwerbsminderung trotz nicht auf weniger als 3 bzw. 6 Stunden täglich herabgemindertes Leistungsvermögen vorliegen … … | mehr
  • Befristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit
    … ausgenommen von der Befristung sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn es unwahrscheinlich ist, dass die Erkrankung behoben werden kann … … | mehr
  • Wartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung …
    Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung sind die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit sowie die Erfüllung der Drei-Fünftel-Belegung. … | mehr
  • Arbeitsmarktrente – volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung
    … volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung … | … wann ist der Teilzeitarbeitsmarkt für den Versicherten verschlossen? … | mehr
  • Zahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung
    Anrechnung des Urlaubsgeldes als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente … | … wann ist der Hinzuverdienst ‚rentenschädlich‘ und wann nicht? … … | mehr
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
    … zum Begriff der ‚Berufsunfähigkeit‘ gemäß § 240 SGB VI … | … zu den Begriffen des bisherigen Berufes und der Verweisungstätigkeit … … | mehr
  • Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit
    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit – Beschluss des BSG vom 31. Oktober 2012 … | v zur Erwerbsminderungsrente bei gehäufter Arbeitsunfähigkeit … … | mehr
  • Hinzuverdienst bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    … zur Berechnung des Hinzuverdienstes bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit … | … zum Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderung. .. … | mehr
  • Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr
    … mit Ausführungen zu den Begriffen Zugangsfaktor und Zurechnungszeiten … | … Kürzung der Erwerbsminderungsrenten bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr … … | mehr
  • Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung, Hinausschieben des Rentenbeginns
    Hinausschieben des Rentenbeginns … | … befristete Renten beginnen gemäß § 101 SGB VI am Ersten des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung … … | mehr

c) Allgemeine Fragestellungen

  • Zur Grundrente gemäß § 76 g SGB VI
    Eine Grundrente – einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte – erhält nur, wer die hierfür erforderlichen „Grundrentenzeiten“ nachweisen kann … | mehr
  • Antragsfristen für Renten
    1. Antragsfristen für Versichertenrechten … | 2. Antragsfristen für Hinterbliebenenrenten … | 3. Hinweispflichten der Rentenversicherungsräger … … | mehr
  • Arbeitslosengeld II – Auswirkungen auf die Rente
    … bis 2011 bestand für Hartz-IV-Empfänger Versicherungspflicht – heute wird kein neue Rentenanwartschaften mehr aufgebaut … | … es entstehen aber Anrechnungszeiten … … | mehr
  • Hinweispflicht der Agentur für Arbeit … bei Eintritt einer Sperrzeit
    Hinweispflicht der Agentur für Arbeit auf die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung zur Rente bei Eintritt einer Sperrzeit … | Rechtsprechung des BSG … … | mehr
  • Die Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit
    … zu den Begriffen der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern – §§ 2 und 69 SGB IX – § 43 SGB VI und § 44 SGB V … … | mehr

5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Die Vorschriften des Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung
 
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
…
§ 7 Begriff
§ 8 Arbeitsunfall
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB VII mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuches VII
(SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Die Verletztenrente
    1. Arbeitsunfall … | 2. Berufskrankheit … | 3. Voraussetzungen der Verletztenrente … | 4. Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit … | … … | mehr
  • Verletztengeld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Verletztenrente gemäß §§ 56 ff. SGB VII
    Verletztengeld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Verletztenrente gemäß §§ 56 ff. SGB VII … | … ein kurzer Überblick zum Verletztengeld und zur Verletztenrente … … | mehr
  • Zur Dauer des Verletztengeldes
    … der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung … | … zur Dauer des Verletztengeldes gemäß dem Bundessozialgericht … … | mehr
  • Grundsätze der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
    … bei der Festsetzung des Grades der Schädigungsfolgen ist zunächst ist auf die Betroffenheit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens abzustellen – dann … … | mehr
  • Der unfallversicherungsrechtliche Wegeunfall – Wegeunterbrechung
    Rechtsprechung zum Wegeunfall … | … innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit … | … Entfallen des Versicherungsschutzes bei eigenwirtschaftlicher … … | mehr
  • Mehrere Arbeitsunfälle – Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
    … zur Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mehreren Arbeitsunfällen …| Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheitsschäden … … | mehr
  • Arbeitsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts
    der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem des Krankenversicherungsrechts … | … zum Urteil des BSG vom 30.07.2007 … … | mehr
  • Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall
    Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall … | … Haftungsausschluss wegen Personenschäden gemäß der Rechtsprechung … … | mehr

6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Pflegerecht - rotes Buch mit ParagrafenzeichenDas Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung
 
§ 1 Soziale Pflegeversicherung
§ 2 Selbstbestimmung
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB XI mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch XI
(SGB XI – Soziale Pflegeversicherung) regelt als neuer, eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen die Aufgaben der Pflegekassen.

Die nachfolgenden Beiträge, die zum großen Teil insbesondere vor der Reform der sozialen Pflegeversicherung durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) und auch vor der Reform durch das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene PSG II gefertigt wurden, sind zum Teil – insbesondere durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des Neuen Begutachtungsinstruments – überholt.

  • Die neuen Pflegegrade – Pflegebedürftigkeit und Neues Begutachtungsinstrument
    Zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zum neuen Begutachtungsinstrument nach dem 3. Pflegestärkungsgesetz und den 5 Pflegegraden … … | mehr

Säulendiagramm: Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nach Altersgruppen

  • Aufklärung und Beratung in der Pflege, §§ 7 ff. SGB XI
    … zur Aufklärungspflicht der Pflegekassen … | … mit Hinweis auf den Internetauftritt der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege … … | mehr
  • Pflegestufe 0
    Pflegestufe 0 – Voraussetzungen und die in Frage kommenden Leistungen nach den §§ 45 a SGB XI und § 123 SGB XI … | … zu den Voraussetzungen … … | mehr
  • Der nachträgliche Antrag auf Ersatz der Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege
    … ein vorheriger Antrag ist nicht stets erforderlich – der nachträgliche Antrag auf Ersatz der Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege ist möglich … … | mehr
  • Organisation, Finanzierung, Versicherungspflicht … der Pflegevervsicherung
    Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen … | … die Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen | … die Leistungen sind in § 28 SGB XI geregelt … … | mehr
  • Einstufung zur Pflegebedürftigkeit gemäß den §§ 14, 15 SGB XI
    … die Einstufung zur Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischten Dienst der Krankenkassen, § 18 SGB XI … … | mehr
  • Voraussetzungen der Pflegestufen I, II und III
    … die Voraussetzungen werden in § 15 SGB XI normiert … | … krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behandlungspflege … … | mehr

Sozialversicherungsrecht in Stichworten

  • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht (SGB IV)
  • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
  • 3. Krankenversicherung (SGB V)
    • a) Krankengeld
    • b) freiwillige Krankenversicherung
    • c) Familienversicherung
    • d) diverse Fragen
  • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
    • a) Altersrente
    • b) Erwerbsminderungsrente
    • c) Allgemeine Fragestellungen
  • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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