Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Sozialversicherungsrecht – Übersicht

Stand: 3. Februar 2020

In dieser Übersicht liste ich ca. 80 Beiträge zum Sozial­versicherungs­recht auf. In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit dem Sozial­ver­sicherungs­recht entstehende Streitfragen.

Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsrecht zu lösen.

in dieser Übersicht:
1. ­All­ge­mei­nes Sozial­ver­si­cherungs­recht2. Arbeits­losen­ver­sicherung3. gesetz­liche Kranken­versi­cher­ung4. gesetz­liche Renten­ver­sicher­ung5. gesetz­liche Unfall­ver­sicher­ung6. soziale Pflege­ver­sicher­ung

  • Sozial­ver­sicherungs­recht – Einleitung

    Die wesentlichen Vorschriften zum Sozialversicherungsrecht sind in den Sozialgesetzbüchern IV bis VII und XI enthalten. … | mehr


  • Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren

    1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren …| mehr

 

1. Allgemei­nes So­zial­ver­siche­rungs­recht (SGB IV)

Die allgemeinen Vorschriften des Sozialrechts gelten auch im Sozialversicherungsrecht. Sie sind bereits im SGB I zusammengefasst.

Die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung sind im Sozialgesetzbuch IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
 
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Versicherter Personenkreis
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB IV mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch IV
(SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung) enthalten. Auch für die Arbeitsförderung gelten die Vorschriften des SGB IV, § 1 Sachlicher Geltungsbereich
 
(1) … Die Bundesagentur für Arbeit gilt im Sinne dieses Buches als Versicherungsträger.
…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Abs. 1 S. 3 SGB VI
.

Die Vorschriften des SGB IV bringen in Ergänzung zum SGB I Regelungen, die auf dem Gebiet der Sozialversicherung den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige voranzustellen waren.

 


  • Beiträgssätze und Beitragsbemessungsgrenzen …

    1. Beitragssätze … | 2. Beitragsbemessungsgrenzen … | 3. Jahresarbeitsentgeltgrenze … in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung … | mehr

Beitragssätze in der Sozialversicherung ab 2010

 


  • nachträgliche Abführung der Sozialver­sicherungs­bei­träge bei Schein­selbstän­dig­keit

    Schuldner des Sozialversicherungsbeitrages für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung ist … der Arbeitgeber. … | mehr


  • Die Abfindung anlässlich der Kün­digung als bei­trags­pflichtiges Entgelt …

    Ob eine Abfindung Arbeitsentgelt im beitragspflichtigen Sinne ist, bedarf genauer Feststellungen. … | mehr


  • Das Status­fest­stel­lungs­ver­fahren gemäß § 7 a SGB IV

    Ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, kann im Wege des Statusfeststellungsverfahren geklärt werden. … | mehr


  • Der Begriff der Schein­selbst­ständig­keit

    Der Begriff der Scheinselbstständigkeit ist schillernd und unklar. Dennoch ist eine Tätigkeit entweder die Tätigkeit eines „abhängig Beschäftigten“ oder … | mehr


  • Die Versicherungspflicht von GmbH-Geschäfts­führern

    Oft stellt sich die Frage, ob ein GmbH-Gesellschafter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht … | mehr

 


  • Die Betriebsprüfung beim Arbeitgeber durch die Rentenversicherung

    Für das Verfahren der Betriebsprüfung ist außer § 28 p SGB IV auch die Verordnung über die Berechnung, … zu beachten.| mehr

 

Säulendiagramm: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 2000
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, ->Startseite -> Themen -> Arbeit -> Arbeitsmarkt -> Erwerbstätigkeit

 

2. Arbeitslosenver­sicherung (SGB III)

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem Zeigefinger
Das Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung
 
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB III mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch III
(SGB III – Recht der Arbeitsförderung) enthält die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld I sowie zum Recht der Arbeitsförderung. Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.
 
Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung beanspruchen.
 


  • Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Bundesagentur für Arbeit

    1. Zuständigkeiten … | 2. Aufgaben … | mehr

Liniendiagramm: Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ab 1991

 
Männchen, Teppich anhebend, darunter Fragezeichen


  • Die persönliche Arbeitslosmeldung

    Die oder der Arbeitslose hat sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, § 38 Abs. 1 SGB III. … | mehr


  • Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeits­losen­geld

    In § 159 Abs. 1 S. 2 SGB III (§ 144 SGB III alter Fassung) werden in den Nummern 1 bis 9 Sachverhalte benannt, bei deren Vorliegen eine Sperrzeit … | mehr


  • Die Sperrzeit bei der Annahme eines Auf­hebungs­vertrages

    Durch die Regelungen zur Sperrzeit will das SGB III den Arbeitnehmer davon abhalten, … … | mehr


  • Hinweispflicht der Agentur für Arbeit … freiwillige Beitragszahlung …

    Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist es erforderlich, dass der Versicherte 36 Monate Pflichtbeiträge … | mehr


  • Die Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 SGB III

    Die Nahtlosigkeitsregelung begründet eine Sperrwirkung für die Arbeitsverwaltung mit dem Inhalt, … … | mehr


  • Anspruch aus der Nahtlosigkeitsregelung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen

    Die Voraussetzungen der Nahtlosigkeitsregelung – Arbeitslosigkeit und Verfügbarkeit – entfallen bei … | mehr


  • Das Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Urlaubsabgeltung

    Eine Urlaubsabgeltung führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes für einen Zeitraum, … | mehr


  • Urlaubsabgeltung und Ruhen des Kranken­geldes­/­Arbeits­losen­geldes

    Nicht selten endet ein Arbeitsverhältnis und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch kann wegen einer Erkrankung nicht mehr erfüllt werden. … | mehr


  • Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Abfindungen

    Hat die oder der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten … | mehr


  • Arbeitslosengeld – 60 % oder 67 %?

    § 149 SGB III nennt zwei Merkmale, die für die Höhe des ALG I maßgebend sind: … | mehr


  • Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit

    Nach § 146 Abs. 1 S. 1 SGB III (§ 126 Abs. 1 S. 1 alter Fassung) verliert ein Arbeitsloser, der während des Bezugs von Arbeitslosengeld (ALG) infolge Krankheit arbeitsunfähig wird, … | mehr


  • Insolvenzgeld gemäß § 165 SGB III

    Die umlagefinanzierte Insolvenz-Versicherung dient dem Schutz des Arbeitsentgeltanspruchs des Arbeitnehmers bei Zahlungsunfähigkeit … | mehr


  • Zusammentreffen einer Rente wegen Er­werbs­minderung und Arbeits­losengeld

    Der Empfänger von Arbeitslosengeld, der rückwirkend eine Rente wegen einer Erwerbsminderung erhält, muss … | mehr

 

Hinweis:

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser selbst beantworten!

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragen zu einem einfachen Sachverhalt beantworte. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!

Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere für ein Widerspruchsverfahren gegen einen Sozialversicherungsträger und eine entsprechende Klage vor dem Sozialgericht. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort ohne Vorlage weiterer Unterlagen nicht möglich ist. Oft ist auch ein persönliches Gespräch erforderlich. Nicht selten ist auch eine Akteneinsicht in die Behördenakte erforderlich.

Prüfen Sie bitte vor einer Frage, ob Sie Ihre Frage nicht bereits anhand der vorhandenen Beiträge selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Übersichtsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwort­verzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.

Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

 

3. Kranken­ver­sicherung (SGB V)

KrankenkassenkarteDas Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist Teil des Sozialrechts und gehört damit zum Besonderen Verwaltungsrecht. Es ist im Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung
 
§ 1 Solidarität und Eigenverantwortung
§ 2 Leistungen
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB V mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch V
(SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt.

Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern, § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
 
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 S. 1 SGB V
.

in diesem Abschnitt:
a) Krankengeldb) freiwillige Kranken­ver­si­cherungc) Fami­lien­versiche­rungd) diverse Fragen

 

a) Krankengeld

 
Wie hoch ist das Krankengeld?

Wie lange wird Krankengeld gewährt?

Das Krankengeld beträgt gemäß § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
 
(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts…
 
(Link: Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 47 Abs. 1 S. 1 SGB V
70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Die Höchstdauer beträgt 78 Wochen, § 48 Dauer des Krankengeldes
 
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 48 Abs. 1 S. 1 SGB V
.


  • Höhe des Krankengeldes gemäß § 47 SGB V

    Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts … | mehr

 


  • Zur Dauer des Kranken­geldes gemäß § 48 SGB V

    § 48 SGB V regelt die Dauer des Krankengeldes. Der Wortlaut der Vorschrift … | mehr


  • Entstehen und Wegfall des Kranken­geldes nach Be­en­digung des Arbeits­ver­hält­nis­ses

    Grundsätzlich hat auch derjenige, dessen Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tage einer Beschäftigung festgestellt wird, … | mehr


  • Wegfall des Kranken­geldes bei Ge­fährdung oder Minderung der Erwerbs­fähigkeit

    Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind ihrer Höhe nach in der Regel für den Versicherten ungünstiger als das Krankengeld. … | mehr


  • Zum Ent­stehen des An­spruchs auf Kranken­geld gemäß § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V

    Bei vielen Versicherten ist das nicht bekannt: der Anspruch auf Krankengeld entsteht … | mehr

 


  • Das Ruhen von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung

    Das Ruhen der Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung von säumigen Beitragszahlern endet, wenn … | mehr


  • Urlaubsabgeltung und Ruhen des Krankengeldes/Arbeitslosengeldes

    Nicht selten endet ein Arbeitsverhältnis und der dem Arbeitnehmer zustehende Urlaubsanspruch kann … | mehr


  • Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenversicherung

    Gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung der Zahlung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden … | mehr

 

b) freiwillige Kranken­ver­sicherung

 
Wie wird der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bemessen?

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Beitritt in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Nicht versicherungspflichtigen Personen ist gemäß § 9 Freiwillige Versicherung
 
(1) Der Versicherung können beitreten …
 
(Link: Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 9 SGB V
die Möglichkeit eröffnet, der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beizutreten.

Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder richtet sich nach § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
 
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 240 SGB V
.


  • Freiwil­lige Kranken­versicherung

    Neben der gesetzlichen Krankenversicherung kennt das Krankenversicherungsrecht insbesondere die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. … | mehr


  • Veränderungen der Bei­trags­bemes­sung bei freiwillig Kranken­ver­sicherten

    … Zur Beitragsbemessung ist das Arbeitseinkommen i.S. von § 15 SGB IV und damit der Gewinn … | mehr


  • Bei­trags­be­messung bei freiwillig Versicherten in der Kranken­ver­sicherung

    Die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten unterscheidet sich deutlich von derjenigen bei Pflichtversicherten. … | mehr


  • Zur Berechnung der Bei­trags­höhe bei freiwillig versicherten Sozial­hilfe­empfängern

    Die Heranziehung von Sozialleistungen zur Beitragsbemessung im Sinne des § 240 SGB V ist nach Auffassung des Bundessozialgerichts … | mehr


  • freiwillige Kranken­versicherung – fiktives Einkommen des privat versicherten Ehegatten

    … Im Ergebnis beanstandete das Gericht nicht, dass gemäß der Satzung der Krankenversicherung das Einkommen des privat … | mehr

 

c) Familienversicherung

 
Wer ist über das „Stammmitglied“ mitversichert?

Wann endet der kostenfrei Versicherungsschutz?

Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, nicht selbst pflichtversichert oder nicht freiwillig versichert sind, nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet, § § 10 Familienversicherung
 
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
10 Abs. 1 SGB V
.


  • Familien­versicherung

    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige gemäß § 10 SGB V (Ehegatten, Lebenspartner, … | mehr


  • Familienversicherung für Stiefkinder

    § 10 Abs. 4 S. 1 SGB V setzt für die Einbeziehung von Stiefkindern in der Familienversicherung … | mehr


  • Die Berechnung des Gesamt­einkommens bei der Familien­versicherung

    Eine Familienversicherung setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Angehörigen kein Gesamteinkommen haben, … | mehr

 

d) diverse Fragen

 
Wann besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Werden Kosten einer Behandlung im Ausland von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt?


  • Die Versicherungs­pflicht in der gesetzlichen Kranken­kasse

    Tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Versicherungspflicht … | mehr

 

jährliche Einnahmen der Krankenversicherungen ab 2000 in Milliarden Euro
Datenquelle: Gesundheitsberichterstattung de Bundes, Gesundheitsberichterstattung (GBE) der Länder -> Themenfeld 10: Ausgaben und Finanzierung >

 


  • Kranken­ver­sicherung für Studenten

    Studenten sind in der Regel krankenversicherungspflichtig. Zusätzliche Einnahmen werden nur ausnahmsweise „verbeitragt“, … | mehr

 


  • Der Arzneimittel­regress bei Verordnung von Kombi­nations­prä­paraten (…)

    Ein Kombinationsarzneimittel mit Hustenmitteln ist zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Anlage III Nr. 31 AM RL nicht … | mehr


  • Kosten­übernahme für Leistungen der medi­zinischen Reha­bilitation im Ausland

    Leistungen der medizinischen Reha im Ausland (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) kommen zu Lasten … | mehr


  • Kostenerstat­tung durch Krankenkasse bei Ver­zö­gerung der Geneh­migung

    … die Krankenkasse ist gezwungen, innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang über den Antrag eines Versicherten auf Leistung zu entscheiden. … | mehr

 


  • Unter­stützung der Ver­sicher­ten bei Be­hand­lungsfehlern gemäß § 66 SGB V

    § 66 SGB V Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, … | mehr


  • Leistungen der Direkt­lebens­versicherung als beitragspflichtige Einnahmen …

    Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung … | mehr


  • Kranken­versiche­rung – Ruhen des Anspruchs bei Auslandsaufenthalt

    Manchen ist das nicht bekannt – gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ruht der Leistungsanspruch, solange … | mehr

 

4. Rentenversi­cherung (SGB VI)

StrichmännchenDie gesetzliche Rentenversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung gegen die Risiken Alter, Erwerbsminderung und Tod. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Sozialgesetzbuch VI – gesetzliche Rentenversicherung
 
§ 1 Beschäftigte
§ 2 Selbständig Tätige
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB VI mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch VI
(SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung) enthalten.

in diesem Abschnitt:
a) Altersrenteb) Erwerbs­minderungs­rentec) Allge­meine Frage­stel­lungen

 

a) Altersrente

Die Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente wurde von der Vollendung des 65. Lebensjahres stufenweise auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben.


  • Vorzeitige In­anspruch­nahme der Alters­rente für lang­jährig Versicherte

    Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist insbesondere für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres … | mehr

 

Säulendiagramm: Renteneintrittsalter von 2000 bis 2018 von Männern und Frauen

 

 


  • Mütterrente“ für die Zeit vor 1992 – miss­ver­ständ­liche Be­scheide der „Deutsche Renten­ver­sicherung

    Auf Seite 1 der neuesten Rentenbescheide benachrichtigt die Deutsche Rentenversicherung über … | mehr


  • Pflicht­versicherte Selbständige in der Renten­ver­sicherung gemäß § 2 SGB VI

    Die Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 SGB VI erfasst nur einen kleinen Teil der selbständig Tätigen, … | mehr

 

b) Erwerbsminde­rungs­rente

§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung
 
(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung,…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 43 SGB VI
unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.


  • Vor­aus­set­zungen der Er­werbs­minderungs­rente und der Rente wegen teil­weiser Erwerbs­minderung …

    Die kraft Gesetzes Versicherten haben gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VI einen Anspruch auf eine Teilrente oder … | mehr


  • Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

    Im Ausnahmefall kann ein Fall der vollen Erwerbsminderung aus Rechtsgründen gegeben sein, wenn eine Tätigkeit noch 3 bzw. 6 Stunden ausgeübt werden kann. … | mehr


  • Befristete oder unbefristete Rente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Grundsätzlich sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 SGB VI zu befristen. … | mehr


  • Wartezeit und Drei-Fünftel-Belegung als Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung …

    Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind in der Regel die Erfüllung der „allgemeinen Wartezeit“ … | mehr


  • Arbeits­markt­rente – volle Erwerbs­minderungs­rente bei teilweiser Erwerbsminderung

    Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein können, … | mehr


  • Zahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung

    Berücksichtigung von Urlaubsentgeltnachzahlungen als „rentenschädlicher“ Hinzuverdienst … | mehr


  • Rente wegen teilweiser Erwerbs­minderung bei Berufs­un­fähigkeit

    Die Rente wegen Berufsfähigkeit verliert ständig an Bedeutung. Für jüngere nach dem 1. Januar 1961 Versicherte … | mehr


  • Erwerbs­minderungsrente bei gehäufter Arbeits­unfähigkeit

    Das Bundessozialgericht beschäftigte sich in einem Beschluss vom 31. Oktober 2012 zu einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit… | mehr


  • Hinzu­ver­dienst bei einer Rente wegen ver­minderter Erwerbs­fähig­keit

    Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze … | mehr


  • Kürzung der Erwerbs­minderungs­renten bei Renten­beginn vor dem 60. Lebens­jahr

    Bei Erwerbsminderungsrenten haben die Versicherten ab dem 1. Januar 2001 einen Rentenabschlag von maximal 10,8 % hinzunehmen, … | mehr


  • Befristung der Rente wegen Erwerbs­minderung, Hinaus­schieben des Renten­beginns

    Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet, … | mehr

 

c) Allgemeine Fragestellungen


  • Antragsfristen für Renten

    1. Antragsfristen für Versichertenrechten … | 2. Antragsfristen für Hinterbliebenenrenten … | 3. Hinweispflichten der Rentenversicherungsräger … | mehr


  • Arbeitslosen­geld II – Auswirkungen auf die Rente

    Zum 1. Januar 2011 hat sich für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) die Absicherung … | mehr


  • Hinweis­pflicht der Agentur für Arbeit … bei Eintritt einer Sperr­zeit

    Für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist es erforderlich, dass der Versicherte 36 Monate … | mehr


  • Die Begriffe der Schwer­be­hinderung, Erwerbs­minderung und der Arbeits­un­fähigkeit

    Zu unterscheiden sind die Begriffe der Schwerbehinderung gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX, der Grad der Behinderung … | mehr

 

5. Gesetzliche Unfallversi­che­rung (SGB VII)

Die Vorschriften des Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung
 
§ 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
…
§ 7 Begriff
§ 8 Arbeitsunfall
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB VII mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuches VII
(SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung.


  • Die Verletztenrente

    1. Arbeitsunfall … | 2. Berufskrankheit … | 3. Voraussetzungen der Verletztenrente | 4. Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit … | … | mehr


  • Verletzten­geld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Ver­letzten­rente gemäß §§ 56 ff. SGB VII

    Verletztengeld Das Verletztengeld gemäß den §§ 45 ff. SGB VII entspricht dem Krankengeld … | mehr


  • Zur Dauer des Verletzten­geldes

    Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung … | mehr


  • Grundsätze der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist konkret und individuell zu ermitteln. … | mehr


  • Der unfall­ver­sicherungs­recht­liche Wege­unfall – Wegeunterbrechung

    Eine Wegeunterbrechung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes, da der versicherte Weg … | mehr


  • Mehrere Arbeits­unfälle – Berechnung der Minderung der Erwerbs­fähigkeit

    Die Höhe der Verletztenrente bestimmt sich entsprechend dem Präsumtionsprinzip nach der … | mehr


  • Arbeits­un­fähigkeit im Sinne des gesetzlichen Unfall­versicherungs­rechts

    Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem in der gesetzlichen Krankenversicherung … | mehr


  • Haftungs­ausschlüs­se gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeits­unfall

    Auf den ersten Blick überraschen die in den §§ 104 und 105 SGB VII zu Personenschäden entwickelten Haftungsausschlüsse: … | mehr

 

6. soziale Pflege­ver­si­che­rung (SGB XI)

Pflegerecht - rotes Buch mit ParagrafenzeichenDas Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung
 
§ 1 Soziale Pflegeversicherung
§ 2 Selbstbestimmung
§ 3 …
 
(Link: Inhaltsübersicht SGB XI mit Links zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
Sozialgesetzbuch XI
(SGB XI – Soziale Pflegeversicherg) regelt als neuer, eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen die Aufgaben der Pflegekassen.

Die nachfolgenden Beiträge, die zum großen Teil insbesondere vor der Reform der sozialen Pflegeversicherung durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) und auch vor der Reform durch das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene PSG II gefertigt wurden, sind zum Teil – insbesondere durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des Neuen Begutachtungsinstruments – überholt.


  • Die neuen Pflegegrade – Pflegebedürftigkeit und Neues Be­gut­achtungs­instru­ment

    … Die fünf neuen Pflegegrade sind … mit den bis Ende 2016 geltenden Pflegestufen I bis III nur eingeschränkt vergleichbar. … | mehr

 

Säulendiagramm: Entwicklung der Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nach Altersgruppen

 


  • Aufklärung und Beratung in der Pflege, §§ 7 ff. SGB XI

    Die Pflegekassen haben die Eigenverantwortung der Versicherten durch Aufklärung und Beratung über … | mehr


  • Pflegestufe 0

    Im 6. Abschnitt des SGB XI werden ab dem 1. Januar 2008 die „Leistungen für Versicherte mit … | mehr


  • Der nach­trägliche Antrag auf Ersatz der Ver­hinderungs­pflege bzw. Ersatz­pflege

    Grundsätzlich ist für den Ersatz der Kosten der sogenannten „Verhinderungspflege“ bzw. der „Ersatzpflege“ … | mehr


  • Orga­ni­sation, Finanz­ierung, Ver­sicherungs­pflicht … der Pflege­vervsicherung

    Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, § 1 Abs. 3 1. Halbsatz SGB XI. … | mehr


  • Ein­stufung zur Pflege­be­dürftig­keit gemäß den §§ 14, 15 SGB XI

    Versicherte erhalten auf Antrag Leistungen der Pflegeversicherung, § 33 Abs. 1 S. 1 SGB XI. Es folgt … | mehr


  • Voraus­setzungen der Pflege­stufen I, II und III

    Die Voraussetzungen der jeweiligen Pflegestufen werden in § 15 SGB XI normiert: Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) … | mehr

Sozialversicherungsrecht in Stichworten

In dieser Übersicht liste ich ca. 80 Beiträge zum Sozial­ver­sicherungs­recht auf.

1. ­All­ge­mei­nes Sozial­­ver­si­cherungs­­recht2. Arbeits­losen­­ver­sicherung3. gesetz­liche Kranken­­versi­cher­ung4. gesetz­liche Renten­ver­sicher­ung5. gesetz­liche Unfall­­ver­sicher­ung6. soziale Pflege­­ver­sicher­ung


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Über die Lieber Leser!

In diesem Internetauftritt bespreche ich in kurzen Beiträgen sozialrechtliche Fragen aus der Sicht eines Rechtsanwaltes.

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