Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Vorsorge, Betreuung und Unterbringung – Übersicht

Stand: 21. Februar 2020

In dieser Übersicht liste ich ca. 15 Beiträge zur Betreuung auf. In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit der Betreuung entstehende Streitfragen.

Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit einer Betreuung, der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu lösen.

in dieser Übersicht:
1. Vorsorge­voll­macht und Patien­ten­verfügung2. gericht­liches Betreu­ungs­ver­fahren3. Unterbringung

1. Vor­sorge­voll­macht und Patienten­ver­fü­gung

 
Strichmännchen neben GlühbirneWas regeln die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung?
Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beachten?

Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, § 1896 Voraussetzungen
 
(2) … Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, …, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können….
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB
.

Mit der Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Eingriffe in den Körper legitimiert oder abgelehnt.


  • Vorsorgevollmacht

    1. Anforderungen an den Vollmachtgeber … | 2. Art der Vollmacht … | 3. Konkretisierung der Vollmacht … | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht … | …| mehr

 

Zahl der Eintragungen im Vorsorgeregister von 2012 bis 2018

 


  • Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht

    … unter welchen Voraussetzungen kann eine erteilte Vorsorgevollmacht widerrufen werden? … | mehr


  • Patienten­verfügung

    1. Problemstellung … | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens … | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ … | 4. Vorsorgevollmacht …| mehr


  • Patienten­verfügung – Kon­kre­ti­sierung auf spe­zi­fi­zierte Krank­heiten und Be­handlungs­situ­ationen

    Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret abgefasst werden. … | mehr


  • Genehmigung der Um­setzung einer Patienten­verfügung durch das Betreuungs­gericht

    … erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht einigen können … | mehr

 

2. gericht­liches Be­treu­ungs­verfah­ren

 
Was beinhaltet eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine gesetzliche Betreuung erforderlich?
Was hat der Betreuer zu beachten?

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem ZeigefingerMit dem Betreuungsgesetz wurden 1992 die Vormundschaft über Volljährige und Verfahren zur Entmündigung abgeschafft. Zielstellung war unter anderem, die Rechtsstellung psychisch Kranker und Behinderter zu verbessern. Betreuung statt Entmündigung – der Gesetzgeber hat die Abkehr von den alten Paradigmen des Vormundschaftsrechts hin zu einem partnerschaftlich angelegten Hilfesystem schon durch die Änderung der Überschrift der §§ 1896 ff. BGB von Vormundschaft zu rechtliche Betreuung deutlich gemacht. Die Selbstbestimmung des Patienten soll akzeptiert werden.


  • Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten

    1. „Standard-Aufgabenkreise“ … | a) Vermögenssorge … | b) Gesundheitfürsorge … | c) Aufenthaltsbestimmung … | … | 2. Genehmigungspflichten …| mehr

 

Zahl der gerichtlichen Betreuungsverfahren von 2005 bis 2015

 


  • Postkontrolle – Über­wachung des Post- und Fern­melde­verkehrs

    … Unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen. … | mehr


  • Pflege- und Ver­sorgungs­leistungen gegenüber dem pflegebedürftigen Erblasser

    Pflegen Kinder ihre Eltern ohne Bezahlung, steht ihnen später eventuell ein höherer Anteil des Erbes gemäß § 2057 a BGB zu. … | mehr


  • Haftung des Betreuers gegenüber Dritten

    Der Gläubiger einer Forderung gegen den Betreuten wird eine Forderung in der Regel … | mehr


  • Zur Erforderlich­keit der Betreuung

    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, … | mehr

 

Hinweis:

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser auch selbst beantworten!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragestellungen zu einem einfachen Sachverhalt beantworten werde. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!

Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Sehr oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort ohne Vorlage weiterer Unterlagen (Vollmachten, Testamente, Schreiben, Verträge, Bescheide, Urteile, …) und/oder ein Gespräch nicht möglich ist.

Bevor Sie eine Frage stellen, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Frage nicht bereits mit in den Beiträgen gegebenen Informationen selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Übersichtsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwort­verzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.

Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

 

3. Unterbringung

 
Wann ist eine Unterbringung auch gegen den Willen des Betroffenen möglich?

Unterbringungen können nach dem Betreuungsrecht über das BGB oder nach öffentlichem Recht erfolgen.

Werden die Unterbringungen nach dem PsychKG durchgeführt, sind sie nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, die nicht anders abgewendet werden kann, § 11 PsychKG – Voraussetzungen der Unterbringung
 
(1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten … eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, …
 
(Link: Justizportal Nordrhein-Westfalen)
§ 11 Abs. 1 S. 1 PsychKG NRW
.


  • Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im gerichtlichen Unter­bringungs­ver­fahren

    Das Gericht muss dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger bestellen, „soweit … | mehr

Betreuung und Unterbringung in Stichworten

In dieser Übersicht liste ich ca. 15 Beiträge zum Betreuungsrecht auf.

1. Vorsorge­voll­macht und Patien­ten­verfügung2. gericht­liches Betreu­ungs­ver­fahren3. Unterbringung


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