Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Vorsorge, Betreuung und Unterbringung – Übersicht

Stand: 1. November 2021

VG Wort - ZählpixelIn dieser Übersicht liste ich ca. 15 Beiträge zur Betreuung auf.

In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit der Betreuung entstehende Streitfragen. Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit einer Betreuung, der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu lösen:

1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung2. gerichtliches Betreuungsverfahren3. Unterbringung

 

1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Strichmännchen neben GlühbirneWas regeln die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung?
Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beachten?

Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, § 1896 Voraussetzungen
 
(2) … Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, …, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können….
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB
. Durch eine wohl überlegte Vorsorgevollmacht wird eine Entscheidung eines Gerichts zu einer Betreuung entbehrlich.

Mit der Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Eingriffe in den Körper legitimiert oder abgelehnt.

  • Vorsorgevollmacht
    1. Anforderungen an den Vollmachtgeber … | 2. Art der Vollmacht … | 3. Konkretisierung der Vollmacht … | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht … | … … | mehr

Zahl der Eintragungen im Vorsorgeregister von 2012 bis 2018

  • Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht
    … unter welchen Voraussetzungen darf eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden? … | … durch Vollmachtgeber … | durch Vorsorgebevollmächtigten … | … … | mehr
  • Patientenverfügung
    1. Problemstellung … | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens … | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ … | 4. Vorsorgevollmacht … … | mehr
  • Patientenverfügung – Konkretisierung auf spezifizierte Krankheiten und Behandlungssituationen
    Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret Krankheiten und Behandlungssituationen benennen und daran möglichst genau Handlungsanweisungen knüpfen … … | mehr
  • Genehmigung der Umsetzung einer Patientenverfügung durch das Betreuungsgericht
    … erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht zweifelsfrei einigen können … … | mehr
  • Beginn und Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
    Wann kann eine lebenserhaltende Maßnahme begonnen oder abgebrochen werden? … | I. Patientenwille … | II. Einwilligungsfähigkeit … | III. Patientenverfügung … … | mehr
  • Patientenverfügung – fehlende Kostentragung für ärztliche Beratung
    … eine ärztliche Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist wünschenswert | … in einem Gesetzesentwurf war dazu eine Kostenegelung enthalten … … | mehr

2. gerichtliches Betreuungsverfahren

Was beinhaltet eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine gesetzliche Betreuung erforderlich?
Was hat der Betreuer zu beachten?

Strichmännchen lehnend an Glühbirne mit erhobenem ZeigefingerMit dem Betreuungsgesetz wurden 1992 die Vormundschaft über Volljährige und Verfahren zur Entmündigung abgeschafft. Zielstellung war unter anderem, die Rechtsstellung psychisch Kranker und Behinderter zu verbessern.

Betreuung statt Entmündigung – der Gesetzgeber hat die Abkehr von den alten Paradigmen des Vormundschaftsrechts hin zu einem partnerschaftlich angelegten Hilfesystem schon durch die Änderung der Überschrift der §§ 1896 ff. BGB von Vormundschaft zu rechtliche Betreuung deutlich gemacht. Die Selbstbestimmung des Patienten soll akzeptiert werden. Eine Entscheidung durch das Gericht zu einer Betreuung sollte nur „ultima ratio“ sein. Die Bestellung eines Betreuers kann durch eine geeignete Vorsorgevollmacht entbehrlich gemacht werden.

  • Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
    1. „Standard-Aufgabenkreise“ … | a) Vermögenssorge … | b) Gesundheitfürsorge … | c) Aufenthaltsbestimmung … | … | 2. Genehmigungspflichten … | mehr

Zahl der gerichtlichen Betreuungsverfahren von 2005 bis 2015

  • Postkontrolle – Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
    … unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen … … | mehr
  • Pflege- und Versorgungsleistungen gegenüber dem pflegebedürftigen Erblasser
    … zum Ausgleich von Pflege- und Versorgungsleistungen gegenüber dem pflegebedürftigen Erblasser bei Verzicht auf eigenes Einkommen… … | mehr
  • Haftung des Betreuers gegenüber Dritten
    … nur ausnahmsweise kommt eine Eigenhaftung des Betreuers gegenüber Dritten in Betracht … | … Haftung des Betreuers gegenüber dem Betreuten … … | mehr
  • Zur Erforderlichkeit der Betreuung
    … ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist … | … die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn … … | mehr

 

Hinweis:

Auf den Beitragsseiten können Sie unentgeltlich Fragen stellen und kommentieren sowie Fragen anderer Leser auch selbst beantworten!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich schon aus zeitlichen Gründen nur kurze und einfache Fragestellungen zu einem einfachen Sachverhalt beantworten werde. Einige Fragen werde ich auch aus Zeitgründen nicht beantworten können. Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand!

Dieser Internetauftritt kann nur ein erster Ratgeber sein. Dieser Internetauftritt kann und soll eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts ist eine Nutzen bringende Antwort nicht möglich. Sehr oft ist schon der Sachverhalt so komplex, dass eine sinnvolle Antwort ohne Vorlage weiterer Unterlagen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vollmachten, Testamente, Schreiben, Verträge, Bescheide, Urteile, …) und/oder ein Gespräch nicht möglich ist.

Bevor Sie eine Frage stellen, prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Frage nicht bereits mit in den Beiträgen gegebenen Informationen selbst beantworten können! Sie können sich anhand der Übersichtsseiten (vgl. Startseite) sowie des Stichwortverzeichnisses (vgl. „mehr zum Thema“ unter den Beiträgen) einen Überblick über die hier bereits behandelten Fragen verschaffen.

Bitte achten Sie auch darauf, eine Frage in dem passenden Zusammenhang, also in dem passenden Beitrag zu stellen! Mir ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Fragen in einen anderen Beitrag zu verschieben.


p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

3. Unterbringung

Wann ist eine Unterbringung auch gegen den Willen des Betroffenen möglich?

Unterbringungen können nach dem Betreuungsrecht über das BGB oder nach öffentlichem Recht erfolgen.

Werden die Unterbringungen nach dem PsychKG durchgeführt, sind sie nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, die nicht anders abgewendet werden kann, § 11 PsychKG – Voraussetzungen der Unterbringung
 
(1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten … eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, …
 
(Link: Justizportal Nordrhein-Westfalen)
§ 11 Abs. 1 S. 1 PsychKG NRW
.

  • Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im gerichtlichen Unterbringungsverfahren
    … zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Verfahrenspflegers im gerichtlichen Unterbringungsverfahrens und zu den Folgen der Nichtbestellung … … | mehr

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