In dieser Übersicht liste ich ca. 15 Beiträge zur Betreuung auf. In den aufgelisteten Beiträgen bespreche ich häufig im Zusammenhang mit der Betreuung entstehende Streitfragen.
Die Beiträge sollen Ihnen dabei helfen, Probleme im Zusammenhang mit einer Betreuung, der Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu lösen.
1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was regeln die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung?
Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu beachten?
Vorsorgevollmacht bedeutet die vollständige oder teilweise rechtsgeschäftliche Erteilung der Vertretungsmacht an einen anderen zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung, § 1896 Voraussetzungen
(2) … Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, …, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können….
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB.
Mit der Patientenverfügung werden bestimmte medizinische Eingriffe in den Körper legitimiert oder abgelehnt.
Patientenverfügung
1. Problemstellung … | 2. Maßgeblichkeit des Patientenwillens … | 3. Unbeachtlichkeit des „natürlichen Willens“ … | 4. Vorsorgevollmacht …| mehr
Patientenverfügung – Konkretisierung auf spezifizierte Krankheiten und Behandlungssituationen
Die Patientenverfügung muss hinreichend konkret abgefasst werden. … | mehr
Genehmigung der Umsetzung einer Patientenverfügung durch das Betreuungsgericht
… erforderlich ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts in Konfliktfällen, wenn Arzt und Vertreter sich nicht einigen können … | mehr
2. gerichtliches Betreuungsverfahren
Was beinhaltet eine gesetzliche Betreuung?
Wann ist eine gesetzliche Betreuung erforderlich?
Was hat der Betreuer zu beachten?
Mit dem Betreuungsgesetz wurden 1992 die Vormundschaft über Volljährige und Verfahren zur Entmündigung abgeschafft. Zielstellung war unter anderem, die Rechtsstellung psychisch Kranker und Behinderter zu verbessern. Betreuung statt Entmündigung – der Gesetzgeber hat die Abkehr von den alten Paradigmen des Vormundschaftsrechts hin zu einem partnerschaftlich angelegten Hilfesystem schon durch die Änderung der Überschrift der §§ 1896 ff. BGB von Vormundschaft zu rechtliche Betreuung deutlich gemacht. Die Selbstbestimmung des Patienten soll akzeptiert werden.
Postkontrolle – Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
… Unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen. … | mehr
Pflege- und Versorgungsleistungen gegenüber dem pflegebedürftigen Erblasser
Pflegen Kinder ihre Eltern ohne Bezahlung, steht ihnen später eventuell ein höherer Anteil des Erbes gemäß § 2057 a BGB zu. … | mehr
Haftung des Betreuers gegenüber Dritten
Der Gläubiger einer Forderung gegen den Betreuten wird eine Forderung in der Regel … | mehr
Zur Erforderlichkeit der Betreuung
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, … | mehr
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3. Unterbringung
Wann ist eine Unterbringung auch gegen den Willen des Betroffenen möglich?
Unterbringungen können nach dem Betreuungsrecht über das BGB oder nach öffentlichem Recht erfolgen.
Werden die Unterbringungen nach dem PsychKG durchgeführt, sind sie nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, die nicht anders abgewendet werden kann, § 11 PsychKG – Voraussetzungen der Unterbringung
(1) Die Unterbringung Betroffener ist nur zulässig, wenn und solange durch deren krankheitsbedingtes Verhalten … eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer besteht, …
(Link: Justizportal Nordrhein-Westfalen)§ 11 Abs. 1 S. 1 PsychKG NRW.