Erstausstattung (Stichwort)
Zur Erstausstattung im SGB II und SGB XII vgl. auch § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 24 SGB II und § 31 Einmalige Bedarfe
(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 31 SGB XII.
Die Erstausstattung wird "neben" dem Regelbedarf als Mehrbedarf gewährt und soll dazu dienen, dem Empfänger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
Auf der Bürgergeld – Übersicht
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4. Mehrbedarfe
Die Mehrbedarfe werden in § 21 und § 23 SGB II geregelt. Ein Mehrbedarf steht dem Hartz-4-Empfänger zusätzlich zu dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und den Kosten für die Wohnung zur Verfügung.
Werdende Mütter
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite zum Bürgergeld und der Sozialhilfe – Übersicht
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4. Mehrbedarfe
Die zentralen Vorschriften zum Mehrbedarf bei der Sozialhilfe sind in § 30 SGB XII und § 31 SGB XII enthalten.
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(Link: zum Stichwort hier im Internetauftritt) Übersichtsseite Sozialhilfe liste ich Beiträge zum Mehrbedarf jeweils zu 4. systematisch geordnet auf.
In den folgenden Beiträgen habe ich mich mit Fragen zur Erstausstattung beschäftigt:
Einmalige Bedarfe in der Sozialhilfe – Erstausstattung
Der Mehrbedarf für eine Erstausstattung in der Sozialhilfe in § 31 SGB XII geregelt ... | ... Gesetzestext ...
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Die Erstausstattung beim Hartz IV
1. Erstausstattung für Wohnung und Haushaltsgeräte ... | 2. Bekleidung und Schwangerschaft ... | 3. Erstausstattungs-/Ergänzungsbedarf ... | 4. Höhe ...
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