Rückkaufswert (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Rückkaufswert")
Der Rückkaufswert ist der Auszahlungsbetrag, der bei Kündigung einer Lebensversicherung oder eines ähnlichen Vertrags entsteht. Er zählt im Sozialrecht zum verwertbaren Vermögen.
👇 Das Stichwort „Rückkaufswert“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: