Schenkungsrückforderung (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Schenkungsrückforderung")
Die Schenkungsrückforderung ist möglich, wenn der Schenker nach der Schenkung bedürftig wird. Im Sozialrecht kann der Leistungsträger den Rückforderungsanspruch übernehmen (§ 528 BGB, § 93 SGB XII).
👇 Das Stichwort „Schenkungsrückforderung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
