Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Schenkungsrückforderung (Stichwort)

2 Beiträge mit dem Stichwort Schenkungsrückforderung

 

Die Schenkungsrückforderung gemäß § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
 
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt)
§ 528 BGB
spielt im Sozialrecht insbesondere bei der Grundsicherung eine Rolle. Der Sozialhilfeträger kann auch nach dem Tod des Schenkers den Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers gegenüber dem Beschenkten geltend machen.

Auch im Elternunterhaltsrecht kann der Schenkungsrückforderungsanspruch eine Rolle spielen.


In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort Schenkungsrückforderungsanspruch besprochen:


  • grüner Schild mit Paragraf
    Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungs­rückforderungs­anspruches

    Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückübertragungsanspruches ... | ... zu den Grenzen der Überleitung | ... zur Höhe der Überleitung ...
    ... | mehr
  • Männchen auf rotes Paragrafensymbol zeigend
    Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger

    Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gemäß § 93 SGB XII - Voraussetzungen der Überleitung ...
    ... | mehr

 

Bild: Stichwortverzeichnis

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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