Schenkungsrückforderung (Stichwort)
Die Schenkungsrückforderung gemäß § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 528 BGB spielt im Sozialrecht insbesondere bei der Grundsicherung eine Rolle. Der Sozialhilfeträger kann auch nach dem Tod des Schenkers den Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers gegenüber dem Beschenkten geltend machen.
Auch im Elternunterhaltsrecht kann der Schenkungsrückforderungsanspruch eine Rolle spielen.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort Schenkungsrückforderungsanspruch besprochen:
Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruches
Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückübertragungsanspruches ... | ... zu den Grenzen der Überleitung | ... zur Höhe der Überleitung ...
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Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger
Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gemäß § 93 SGB XII - Voraussetzungen der Überleitung ...
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