SGB XIV – Soziale Entschädigung (Stichwort)
Das SGB XIV regelt die soziale Entschädigung – etwa für Gewaltopfer oder Impfgeschädigte. Es ersetzt das frühere OEG und Teilbereiche des BVG mit neuen Anspruchsstrukturen.
👇 Das Stichwort „SGB XIV – Soziale Entschädigung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: