Sozialdatengeheimnis (Stichwort)
Das Sozialdatengeheimnis schützt persönliche Daten im Bereich der Sozialleistungsträger. Es ist gesetzlich geregelt in § 35 SGB I und umfasst z. B. Einkommens-, Gesundheits- und Familiendaten.
👇 Das Stichwort „Sozialdatengeheimnis“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: