Strafklageverbrauch (Stichwort)
Der Strafklageverbrauch bedeutet, dass eine einmal abgeschlossene Strafverfolgung nicht erneut aufgenommen werden darf – z. B. relevant bei gleichzeitigen Ordnungswidrigkeiten oder Falschabrechnungen.
👇 Das Stichwort „Strafklageverbrauch“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: