Vertretungserfordernis (Stichwort)
Das Vertretungserfordernis besagt, dass bestimmte Verfahrenshandlungen – z. B. vor dem Bundessozialgericht – nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Fachanwalt vorgenommen werden dürfen.
👇 Das Stichwort „Vertretungserfordernis“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen: