Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Voraussetzungen & Grundlagen
      • 2. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 3. Einkommen und Vermögen
      • 4. Regelbedarf
      • 5. Kosten der Unterkunft
      • 6. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 7. Leistungsminderungen & Mitwirkung
      • 8. Antragstellung & Verfahren
      • 9. Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
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      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
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    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
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    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
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      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Paragraf aufgelistet in: Stichwort- & Paragrafenverzeichnis

§ 13 WFNG NRW – Einkommensgrenze

(1 Beitrag mit § 13 WFNG NRW – Einkommensgrenze)

Gesetzestext (Stand: 01.09.2025)

§ 13 Einkommensgrenze, Haushaltsangehörige

  • (1) Die für die Wohn- und Förderberechtigung maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für einen

    1-Personen-Haushalt 17 000 Euro

    2-Personen-Haushalt 20 500 Euro

    zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4 700 Euro.

    Für jedes haushaltsangehörige Kind im Sinne des § 32 Absätze 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 600 Euro.

  • (2) Haushaltsangehörige sind alle Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Als haushaltsangehörig gelten auch Personen, die alsbald dem Haushalt angehören werden. Als nicht mehr haushaltsangehörig gelten Personen, die alsbald aus dem Haushalt ausscheiden werden.
  • (3) Bei der Förderung und Belegung von Wohnraum für besondere Formen gemeinschaftlichen Wohnens können von Absatz 2 abweichende Regelungen getroffen werden.
  • (4) Die Einkommensgrenze nach Absatz 1 verändert sich am 1. Januar 2013 und am 1. Januar eines jeden darauf folgenden dritten Jahres um den Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland bezogen auf den der Veränderung vorausgehenden Monat Oktober gegenüber dem Verbraucherindex für Deutschland des der letzten Veränderung vorausgehenden Monats Oktober erhöht oder verringert hat. Die veränderte Einkommensgrenze wird auf volle 10 Euro aufgerundet und durch das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bekannt gegeben.

zur Inhaltsübersicht WFNG NRW

     Beitragsliste

In den folgenden Beiträgen habe ich § 13 WFNG angesprochen:

  • Briefumschlag mit WohnberechtigungsscheinWohnberechtigungsschein (WBS): Voraussetzungen & Einkommensgrenzen

    Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in NRW? Erfahren Sie alles über die aktuellen Einkommensgrenzen, den Antrag und welche Beträge anrechnungsfrei bleiben.

    ... | mehr

WFNG – Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
§ 13 WFNG NRW – Einkommensgrenze (1)§ 14 WFNG NRW – Einkommen (1)§ 15 WFNG NRW – Einkommensermittlung (1)§ 18 WFNG NRW – Wohnberechtigungsschein (1)

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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