§ 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
(1 Beitrag mit § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes)
Gesetzestext (Stand: 01.09.2025)
§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- (1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.
- (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
- (3) (weggefallen)
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 66 EStG angesprochen:
