§ 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
(2 Beiträge mit § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes)
Gesetzestext (Stand: 01.09.2025)
§ 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- (1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.
- (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.
- (3) (weggefallen)
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 66 EStG angesprochen:
Kindergeld und Kinderfreibetrag – Höhe, Entwicklung und GünstigerprüfungWie hoch ist das Kindergeld 2025? Wie funktioniert der Kinderfreibetrag und wann lohnt sich die Günstigerprüfung? Aktuelle Tabellen, Beträge und Beispiele im Überblick.
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Bundeskindergeld bei Auslandsaufenthalten... zur Berechnung des Kindergeldes bei Auslandsaufenthalten | Kinder, die ihren Wohnsitz im Inland oder einem EU-Staat haben, können evtl. berücksichtigt werden
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