Kindergeld und Kinderfreibetrag entlasten Eltern steuerlich. Die Höhe wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst und beträgt seit 2025 einheitlich 255 € pro Kind. Ob sich stattdessen der Kinderfreibetrag lohnt, prüft das Finanzamt automatisch durch die sogenannte Günstigerprüfung.
1. Kindergeld
Die Höhe des Kindergeldes ist in § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 BKGG geregelt und entwickelte sich bisher wie folgt:
2020, 2022 und 2024 wurde das Kindergeld nicht erhöht.
2. Kinderfreibetrag
Die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG werden regelmäßig angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Gesamtbeträge für beide Elternteile (Kinderfreibetrag inkl. BEA-Freibetrag):
| Jahr | Freibetrag gesamt (beide Eltern) |
|---|---|
| 2025 | 9.600 € |
| 2024 | 9.540 € |
| 2023 | 8.688 € |
| 2022 | 8.548 € |
| 2021 | 8.388 € |
| 2020 | 7.812 € |
Hinweise: Bei getrennt veranlagten Eltern gelten die hälftigen Beträge je Elternteil. Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch.
3. Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG). Maßgeblich ist, ob die Steuerentlastung durch den Freibetrag die Jahressumme Kindergeld übersteigt.
| Einkommen (Ehepaar, 1 Kind) | ESt ohne Freibetrag | ESt mit Freibetrag | Steuerersparnis | Vergleich mit Kindergeld |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 1.000 € | 0 € | 1.000 € | Kindergeld günstiger (3.000 €/Jahr) |
| 50.000 € | 6.800 € | 5.000 € | 1.800 € | Kindergeld günstiger |
| 70.000 € | 14.000 € | 10.800 € | 3.200 € | Freibetrag günstiger |
| 90.000 € | 22.000 € | 18.400 € | 3.600 € | Freibetrag günstiger |
Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Jahres-Kindergeld: 250 € × 12 = 3.000 €. Die konkrete Schwelle der Günstigerprüfung hängt vom individuellen Tarif und weiteren Faktoren ab.
Bei dem Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung. Zwar wird es in der Regel von den Familienkassen ausgezahlt. Es ist aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.
Für Streitigkeiten um das Kindergeld sind in der Regel nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig!
4. Häufige Fragen
- Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind (§ 66 EStG). - Wann ist der Kinderfreibetrag günstiger?
Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 66.000 € pro Jahr (verheiratet, 1 Kind) lohnt sich der Kinderfreibetrag steuerlich mehr als das Kindergeld. - Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Nein. Sie erfolgt automatisch durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Kindergeld und Kinderfreibetrag:



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