Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Kindergeld, Wohngeld, Unte… - Einführung » 1. Kindergeld

Kindergeld und Kinderfreibetrag – Höhe, Entwicklung und Günstigerprüfung

Beitrag vom 12.02.2018, aktualisiert am 21.10.2025

VG Wort - ZählpixelKindergeld und Kinderfreibetrag entlasten Eltern steuerlich. Die Höhe wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst und beträgt seit 2025 einheitlich 255 € pro Kind. Ob sich stattdessen der Kinderfreibetrag lohnt, prüft das Finanzamt automatisch durch die sogenannte Günstigerprüfung.

  • 1. Kindergeld
  • 2. Kinderfreibetrag
  • 3. Günstigerprüfung
  • 4. Häufige Fragen
  • 5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Kindergeld

Die Höhe des Kindergeldes ist in § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 BKGG geregelt und entwickelte sich bisher wie folgt:

ab 01.01.2025 ab 01.01.2023 ab 01.01.2021 ab 01.07.2019
1. und 2. Kind       255 €       250 €       219 €       204 €
3. Kind       255 €       250 €       225 €       210 €
ab 4. Kind       255 €       250 €       250 €       235 €

2020, 2022 und 2024 wurde das Kindergeld nicht erhöht.

2. Kinderfreibetrag

Die Kinderfreibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG werden regelmäßig angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Gesamtbeträge für beide Elternteile (Kinderfreibetrag inkl. BEA-Freibetrag):

Jahr Freibetrag gesamt (beide Eltern)
2025 9.600 €
2024 9.540 €
2023 8.688 €
2022 8.548 €
2021 8.388 €
2020 7.812 €

Hinweise: Bei getrennt veranlagten Eltern gelten die hälftigen Beträge je Elternteil. Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch.

3. Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist (§ 31 EStG). Maßgeblich ist, ob die Steuerentlastung durch den Freibetrag die Jahressumme Kindergeld übersteigt.

Einkommen (Ehepaar, 1 Kind) ESt ohne Freibetrag ESt mit Freibetrag Steuerersparnis Vergleich mit Kindergeld
30.000 € 1.000 € 0 € 1.000 € Kindergeld günstiger (3.000 €/Jahr)
50.000 € 6.800 € 5.000 € 1.800 € Kindergeld günstiger
70.000 € 14.000 € 10.800 € 3.200 € Freibetrag günstiger
90.000 € 22.000 € 18.400 € 3.600 € Freibetrag günstiger

Vereinfachte Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Jahres-Kindergeld: 250 € × 12 = 3.000 €. Die konkrete Schwelle der Günstigerprüfung hängt vom individuellen Tarif und weiteren Faktoren ab.

Bei dem Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung. Zwar wird es in der Regel von den Familienkassen ausgezahlt. Es ist aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Der Anspruch entsteht automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.

Beachte:

Für Streitigkeiten um das Kindergeld sind in der Regel nicht die Sozialgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig!

4. Häufige Fragen

  • Wie hoch ist das Kindergeld 2025?
    Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 € pro Kind (§ 66 EStG).
  • Wann ist der Kinderfreibetrag günstiger?
    Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 66.000 € pro Jahr (verheiratet, 1 Kind) lohnt sich der Kinderfreibetrag steuerlich mehr als das Kindergeld.
  • Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
    Nein. Sie erfolgt automatisch durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zu Kindergeld und Kinderfreibetrag:

  • Kindergeld und Elterngeld in Stichworten

    Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen

    Rückforderung von Leistungen – zu den Voraussetzungen der Aufhebung der Festsetzung gemäß § 70 EStG ... | ... zum Rückforderungsanspruch ... | mehr

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag – Höhe, Entwicklung und Günstigerprüfung 1

    Kindergeldrückforderung & Billigkeitserlass (§ 227 AO) – Grundsicherung & BFH-Urteil

    Wann ist ein Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderungen möglich? Voraussetzungen nach § 227 AO, BFH-Urteil (III R 30/19) und Folgen für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger. | mehr

  • Kindergeld und Kinderfreibetrag – Höhe, Entwicklung und Günstigerprüfung 2

    Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder

    Anforderungen des BFH an die Festsetzung von Kindergeldleistungen ... | ... Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder ... | mehr

  • Geldscheine auf Antrag auf Kindergeld

    Bundeskindergeld bei Auslandsaufenthalten

    ... zur Berechnung des Kindergeldes bei Auslandsaufenthalten | Kinder, die ihren Wohnsitz im Inland oder einem EU-Staat haben, können evtl. berücksichtigt werden | mehr

  • Kindergeldbescheid mit Geldscheinen

    Zum Anspruch auf Kindergeld für im Ausland tätige Personen

    ... zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKKG für im Ausland tätige Personen - §§ 1, 5 und 13 BKGG ... | mehr

Siehe auch:
§ 66 EStG · § 6 BKGG · § 32 EStG

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Kindergeld und Kinderfreibetrag – Höhe, Entwicklung und Günstigerprüfung

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