§ 81 SGB VII – Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
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Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
§ 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
- Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für Leistungen in Geld, die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnet werden.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 81 SGB VII angesprochen:
