SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung (mit kurzer Einleitung)
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Versicherte kraft Gesetzes im Falle eines Versicherungsfalles sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern weitere Personengruppen, die aus sozialen Gründen in den Versicherungsschutz einbezogen worden sind. Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VII regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung. Im SGB VII sind Regelungen für die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand enthalten. Es enthält darüber hinaus Vorschriften für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Das SGB VII trat am 1. Januar 1997 in Kraft.
Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht liste ich die Beiträge unter Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung. ...5. gesetzliche Unfallversicherung systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften des SGB VII spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.
- Erstes Kapitel
Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall- Erster Abschnitt
Aufgaben der Unfallversicherung - Dritter Abschnitt
Versicherungsfall
- Erster Abschnitt
- Drittes Kapitel
Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls- Erster Abschnitt
Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen- ...
- Sechster Unterabschnitt
Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - ...
- Zweiter Abschnitt
Renten, Beihilfen, Abfindungen- Erster Unterabschnitt
Renten an Versicherte
- Erster Unterabschnitt
- Erster Abschnitt
- Dritter Abschnitt
Jahresarbeitsverdienst- ...
- Zweiter Unterabschnitt
- § 82 SGB VII - Regelberechnung
Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Erster Abschnitt
Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen- § 104 SGB VII - Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 105 SGB VII - Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- ...
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB VII erwähnt:
Die Verletztenrente
1. Arbeitsunfall ... | 2. Berufskrankheit ... | 3. Voraussetzungen der Verletztenrente ... | 4. Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ... | ...
... | mehr
Der unfallversicherungsrechtliche Wegeunfall – Wegeunterbrechung
Rechtsprechung zum Wegeunfall | innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ... | Entfallen des Versicherungsschutzes bei eigenwirtschaftlicher ...
... | mehr
Mehrere Arbeitsunfälle – Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
... zur Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mehreren Arbeitsunfälle ... | Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheitsschäden ...
... | mehr
Zur Dauer des Verletztengeldes
... der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung | ... zur Dauer des Verletztengeldes gemäß dem Bundessozialgericht
... | mehr
Arbeitsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts
der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem des Krankenversicherungsrechts | ... zum Urteil des BSG vom 30.07.2007
... | mehr
Verletztengeld und Verletztenrente
Verletztengeld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Verletztenrente gemäß §§ 56 ff. SGB VII ... | ... kurzer Überblick zum Verletztengeld und zur Verletztenrente ...
... | mehr
Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall
Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall ... | ... Haftungsausschluss wegen Personenschäden gemäß der Rechtsprechung ...
... | mehr