Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Versicherte kraft Gesetzes im Falle eines Versicherungsfalles sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern weitere Personengruppen, die aus sozialen Gründen in den Versicherungsschutz einbezogen worden sind. Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs VII regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung. Im SGB VII sind Regelungen für die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand enthalten. Es enthält darüber hinaus Vorschriften für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Das SGB VII trat am 1. Januar 1997 in Kraft.
In der Einführung zum Sozialversicherungsrecht liste ich die Beiträge unter Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung) regeln die Aufgaben, den versicherten Personenkreis und die Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung. ...5. gesetzliche Unfallversicherung systematisch geordnet auf.
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB VII erwähnt:
Die Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Arbeitsunfall ... | 2. Berufskrankheit ... | 3. Voraussetzungen der Verletztenrente ... | 4. Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ... | ...
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Der unfallversicherungsrechtliche Wegeunfall – Wegeunterbrechung
Rechtsprechung zum Wegeunfall | innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ... | Entfallen des Versicherungsschutzes bei eigenwirtschaftlicher ...
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Mehrere Arbeitsunfälle – Berechnung der Minderung der Erwerbsfähigkeit
... zur Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mehreren Arbeitsunfällen ... | Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu Gesundheitsschäden ...
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Zur Dauer des Verletztengeldes
... der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung | ... zur Dauer des Verletztengeldes gemäß dem Bundessozialgericht
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Arbeitsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts
der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entspricht dem des Krankenversicherungsrechts | ... zum Urteil des BSG vom 30.07.2007
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Verletztengeld und Verletztenrente
Verletztengeld gemäß §§ 45 ff. SGB VII und Verletztenrente gemäß §§ 56 ff. SGB VII ... | ... kurzer Überblick zum Verletztengeld und zur Verletztenrente ...
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Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall
Haftungsausschlüsse gemäß §§ 104, 105 SGB VII bei einem Arbeitsunfall ... | ... Haftungsausschluss wegen Personenschäden gemäß der Rechtsprechung ...
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