Arbeitsmarktrente (Stichwort)
1 Beitrag mit dem Stichwort Arbeitsmarktrente
Ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente kann auch bestehen, wenn die betroffene Person mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Chance auf dem Arbeitsmarkt mehr hat, eine entsprechende Tätigkeit zu finden.
Eine Prüfung durch die Rentenversicherung findet nur bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden statt, da bei einer unter 3-stündigen Leistungsfähigkeit ohnehin ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht. Liegt neben der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auch noch Arbeitslosigkeit vor, wird der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen angesehen.