Art. 39 EG (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Art. 39 EG")
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Sie ist Voraussetzung für Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
👇 Das Stichwort „Arbeitsunfähigkeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
