Arzneimittelregress (Stichwort)
(1 Beitrag zum Stichwort "Arzneimittelregress")
Art. 91e GG regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik. Im sozialrechtlichen Zusammenhang kann er Auswirkungen auf den Datenaustausch zwischen Behörden haben.
👇 Das Stichwort „Art. 91 e GG (Grundgesetz)“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
